Haben Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten? Bewahren Sie Ruhe und unterschreiben Sie nicht voreilig die Ihnen vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen. Angesichts der für ein gerichtliches Eilverfahren relevanten Dringlichkeitsfristen, sollten Sie jedoch stets unmittelbar, fristgerecht und adäquat reagieren.
Ob online oder offline: Im Markenrecht gelten teils scharfe Regelungen. So steht beispielsweise nur dem Markeninhaber ein ausschließliches Recht an der Nutzung seiner geschützten Marke zu. Sind Sie Markeninhaber und wollen eine rechtswidrige Nutzung Ihrer Marke unterbinden? Agieren Sie nicht unbedacht, sondern holen Sie sich vorab Rat vom Fachmann ein.
Dennis Tölle E-Mail: toelle@tww.law Twitter: @dennistoelle
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