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Neuer Gesetzesentwurf: Lohngerechtigkeit zwischen Männer und Frauen

Bundestag diskutiert abschließend über den Gesetzesentwurf zur Schaffung von mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männer und Frauen. Was sie wissen sollten:
Gesetzesentwurf Lohngerechtigkeit
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Inhalt des Beitrags

Das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer für gleiche und gleichwertige Arbeit ist seit den Römischen Verträgen aus dem Jahr 1957 fest in den europäischen Verträgen verankert. Es ist zugleich wesentlicher Bestandteil der grundrechtlich geschützten Gleichberechtigung von Frauen und Männern. (vgl. Drucksache 18/11133)

Deshalb hat der Bundestag gestern, am 30. März 2017, abschließend über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Schaffung von mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen diskutiert. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf angenommen. Bis das Gesetz verabschiedet wird, muss es noch an den Bundesrat weitergeleitet werden.

Wesentliche Inhalte des Entgelttransparenzgesetzes sind:

  1. die Definition wesentlicher Grundsätze und Begriffe zum Gebot der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit,
  2. die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruchs für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten bei gleichzeitiger Stärkung des Betriebsrates bei der Wahrnehmung des Auskunftsanspruchs,
  3. die Aufforderung an private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit durchzuführen sowie
  4. die Einführung einer Berichtspflicht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern für Unternehmen mit in der Regel mindestens 500 Beschäftigten, soweit diese nach dem Handelsgesetzbuch lageberichtspflichtig sind.

Gesetzesentwurf betrifft zunächst nur Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten

Nach dem von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachten Entwurf sollen Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten zukünftig ihren Arbeitnehmern auf Anfrage mitteilen, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden.

Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten sollen in Zukunft verpflichtet werden, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Lohngleichheit von Männern und Frauen zu überprüfen. Die entsprechenden Berichte sollen allen Arbeitnehmern anschließend frei einsehbar sein.

Die Regierung erhofft sich, mit ihrem Gesetz für mehr Transparenz und Lohngerechtigkeit in den Betrieben zu sorgen.

Umfassender Antrag der Linksfraktion 

Für dasselbe Ziel machte sich auch die Fraktion Die Linke stark. Sie forderte die Bundesregierung auf, Gesetzesinitiativen auf den Weg zu bringen. Konkret soll unter anderem die Verankerung eines EU-rechtskonformen Lohnmessinstruments vorgenommen werden. Auch verlangte Die Linke eine gesetzlich verankerte Klagemöglichkeit bei direkter und indirekter Lohndiskriminierung sowie eine gesetzliche Verpflichtung für die Tarifparteien, um diskriminierende Entgeltsysteme abzubauen.

Auch soll die Privatwirtschaft gesetzlich verpflichtet werden, Maßnahmen zur Gelichstellung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ergreifen. Die entsprechenden Änderungsanträge der Fraktion wurden vom Bundestag allerdings abgelehnt.

Antrag der Grünen: Alle Tarif- und Firmenverträge sollen auf Entgeltdiskriminierung überprüft werden

Wie auch schon Die Linke forderte auch Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit vorzulegen. Nach ihren Vorstellungen sollen die Tarifpartner verpflichtet werden, alle künftigen und bestehenden Tarif- und Firmenverträge auf Entgeltdiskriminierung überprüfen zu lassen. Die Überprüfung solle in den kommenden fünf Jahren vollzogen werden, und alle Diskriminierungen in einer festgelegten Frist beseitigt werden.

Das gleiche soll auch für nicht tarifgebundene Betriebe, den öffentlichen Dienst und dem Tendenzschutz unterliegenden Betriebe gelten.

Des Weiteren setzen sich die Grünen dafür ein, alle Verschwiegenheitsklauseln zum Gehalt in Arbeitsverträgen zu verbieten. Einhergehend soll auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfassen novelliert werden. Auch die Änderungsanträge der Grünen wurden abgelehnt.

Das Thema betrifft Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiterhin gleichermaßen. Wir werden die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens verfolgen und Sie hier auf dem Laufenden halten.

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