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Rechtsextreme Gesinnung des Partners als Kündigungsgrund?

Seit heute verhandelt das Arbeitsgericht Berlin über die Kündigungsschutzklage einer Angestellten des Bundesumweltministeriums.
Kündigung Unterlassungserklärung
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Inhalt des Beitrags

Einer Verwaltungsfachangestellten wurde mit der Begründung gekündigt, dass ihr Lebensgefährte die rechte Szene unterstütze und sie selbst bei ihrer Sicherheitsüberprüfung darüber unzutreffend ausgesagt habe. 

Die Angestellte arbeitete als Vorzimmerkraft des Staatssekretärs Jochen Flasbarth im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Im Verlauf eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Lebensgefährten waren bei einer Hausdurchsuchung sowohl zahlreiche Transparente und Flyer als auch NS-Devotionalien gefunden worden. Daraufhin wurde eine fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung ausgesprochen. 

Grund für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Potsdam war laut Presseberichten der Anschlag auf einen Flüchtlingstreff der evangelischen Kirche im brandenburgischen Jüterbog im November 2015. 

Über die Kündigungsschutzklage der Angestellten wurde am heutigen Tag vor dem Arbeitsgericht Berlin verhandelt. Es konnte bislang keine Einigung erzielt werden. Nun ist abzuwarten, was ein neuer Termin im nächsten Jahr ergeben wird. 

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