
Neue Informationspflicht für Unternehmen durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Seit dem 01. Februar 2017 treffen den Unternehmer neue Informationspflichten auf Webseiten und in AGB.

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Seit dem 01. Februar 2017 treffen den Unternehmer neue Informationspflichten auf Webseiten und in AGB.

Onlinehändler müssen auf Grundlage der ODR-Verordnung Informationen über Online-Streitbeilegung, sowie einen Link zur Plattform zur Verfügung stellen.

Seit dem 9. Januar 2016 sieht eine europäische Verordnung die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Händlern vor. Hierauf müssen Unternehmer hinweisen.

Nach Entscheidung des OLG Hamm müssen Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse bei Vorhandensein in die Widerrufsbelehrung aufgenommen werden.
Die vorübergehende Überlassung der Nutzungsmöglichkeit einer Software im Wege einer reinen Lizenzierung, ohne dass Zugriff auf fremde Server besteht, hat keinen mietvertraglichen Charakter. Es fehlt an der Sachqualität des Vertragsgegenstandes. Ein Rückgriff das Mietrecht kommt nicht in Betracht. Ein solches Vertragsverhältnis unterfällt vielmehr dem Werkvertragsrecht.
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der isolierte Verkauf von Produktschlüsseln den Rechteinhaber in seinem urheberrechtlichen Vervielfältigungsrecht verletzt.