Bösgläubige Markenanmeldung als Druckmittel im Wettbewerb
Bösgläubige Markenanmeldungen: Wie missbräuchliche Eintragungen zu einer Sperrposition führen und das Wettbewerbsrecht umgehen – ein Fall des EuG.
Bösgläubige Markenanmeldungen: Wie missbräuchliche Eintragungen zu einer Sperrposition führen und das Wettbewerbsrecht umgehen – ein Fall des EuG.
Das OLG Frankfurt a.M. hatte in einer spannenden markenrechtlichen Sache zu entscheiden, ob eine Abnehmerverwarnung rechtswidrig war.
Der EuGH hat über die Haftung von Amazon für Werbung von Drittanbietern am Beispiel von Schuhen mit roter Sohle entschieden.
Eis darf nicht mit dem Namensbestandteil „Champagner“ betitelt werden, wenn es nicht wirklich nach Champagner schmeckt. Dies hat das OLG München entschieden.
Wer eine identische Marke für eine identische Waren- und Dienstleistungsklasse anmeldet, handelt bösgläubig, wenn er damit den Benutzungsnachweis nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist umgehen will.
Der BGH hat kürzlich über die rechtserhaltenden Benutzung von Marken entschieden und große Teile seiner bisherigen Rechtsprechung zu diesem Thema aufgegeben.
Verzichtet der Inhaber eines Schutzrechts auf dessen monetäre Verwertung erleidet dieser keinen Schaden durch die rechtswidrige Nutzung desselben. Dies hat das OLG Düsseldorf entschieden.
Im Falle einer Markenrechtsverletzung kann für die Bemessung des Schadens eine fiktive Umsatzlizenz verwendet werden. Dabei sind der Verletzungszeitraum und zeitanteilige Umsatz zu beachten.
Der bekannte Spielzeughersteller Lego hat vor dem EuG einen Teilerfolg erzielt. Es entschied kürzlich, dass das Design eines Bausteins schutzfähig sein kann.
Das EuG hat sich kürzlich zu der Frage geäußert, ob die Eintragung einer Marke für eine sehr entfernte Waren- und Dienstleistungsklasse automatisch zu einer Verwässerung sehr bekannter Marken führt.
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