Mit Drogen am Arbeitsplatz ist nicht zu spaßen. Erst recht nicht, wenn man Berufskraftfahrer ist. Aber wann ist eine Kündigung gerechtfertigt? Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen.
Ist der Wahrheitsgehalt einer Aussage nicht nachweisbar, so kann die Äußerung trotzdem zulässig sein. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an eine sorgfältige Recherche.
OLG Frankfurt a.M.: Der Inhaber eines Facebook-Accounts haftet für persönlichkeitsrechtsverletzende Postings, die durch Dritte veröffentlicht werden.
Das Fehlen einer Datenschutzerklärung trotz bestehendem Kontaktformular auf der Internetseite eines Unternehmens stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.
Onlinehändler müssen auf Grundlage der ODR-Verordnung Informationen über Online-Streitbeilegung, sowie einen Link zur Plattform zur Verfügung stellen.
Das LG Düsseldorf erklärt Facebooks „Page-Plugin“ für rechtswidrig. Eine neue Gefahrenquelle für Abmahnungen ist geschaffen.
Das LG Köln hat entschieden, dass das Fehlen einer Datenschutzerklärung i.S.d. § 13 TMG einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellen kann (Beschluss vom 26.11.2015, Az.: 33 O 230/15).
Wer im Internet falsche Behauptungen veröffentlicht, haftet als Störer, wenn diese ohne sein Einverständnis von Dritten weiterverbreitet werden.
Seit dem 9. Januar 2016 sieht eine europäische Verordnung die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Händlern vor. Hierauf müssen Unternehmer hinweisen.
Nach Entscheidung des OLG Hamm müssen Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse bei Vorhandensein in die Widerrufsbelehrung aufgenommen werden.
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