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Das Tragen von Gelnägeln am Arbeitsplatz kann vom Arbeitgeber mit entsprechender Begründung untersagt werden.
„Computer Bild“ durfte einen Beitrag mit Jan Böhmermann bebildern. Im Rahmen der Abwägung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des Moderators mussten letztere hintenanstehen.
Der Mieter einer Wohnung muss die Anbringung von Kameras oder entsprechender Attrappen im Hausflur nicht dulden. Die dadurch erfolgte Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts könne auch nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass der Vermieter sein Eigentum – ohne konkreten Anlass, rein vorsorglich – schützen möchte.
Gleichberechtigung für Teilzeitkräfte: Zahlt ein Unternehmen Überstundenzuschläge, muss es das auch bei Teilzeitkräften tun – ab der ersten Überstunde.
Können Arbeitnehmer nach der Elternzeit eigentlich verlangen, auf ihrer alten Stelle eingesetzt zu werden? Wir erklären, worauf es ankommt.
BGH zur Frage der Unterlassung einer identifizierenden Berichterstattung in einem Online-Archiv.
Zur Geldentschädigung bei Beleidigungen in kommerzeillen YouTube-Kanälen bei der “Vermarktung” von Kindern.
EuGH: Nationale Gerichte müssen überprüfen, ob Anforderungen kirchlicher Arbeitgeber wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt sind.
BGH: Ärzte-Bewertungsportal muss das Profil einer Ärztin löschen. Der Grund: www.jameda.de sei kein neutraler Informationsmittler.
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