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Unternehmen haften für Datenschutzverstöße ihrer Beschäftigten!
Unternehmen haften für Datenschutzverstöße aller Arbeitnehmer, nicht nur gesetzlicher Vertreter. Zurechnungseinschränkende Regelungen im nationalen Recht würden dem aktuell widersprechen.
Religionszugehörigkeit ein Muss? Neues aus dem kirchlichen Arbeitsrecht
Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben für Mitarbeiter kirchlicher Arbeitgeber wichtige Entscheidungen getroffen.
BVerwG, Urt. v. 27.3.2019 – 6 C 2.18
Die Videoüberwachung in einer Zahnarztpraxis, die ungehindert betreten werden kann, unterliegt strengen Anforderungen an die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit.
Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C‑673/17
Geht es nach dem Generalanwalt des EuGH, müssen Nutzer eine aktive, informierte Einwilligung abgeben, um Cookies zu erlauben (Opt-in).
ArbG Aachen, Urteil v. 21. Februar 2019, Az. 1 Ca 1909/18
Das Tragen von Gelnägeln am Arbeitsplatz kann vom Arbeitgeber mit entsprechender Begründung untersagt werden.
OLG Köln, Urteil vom 21.02.2019 – 15 U 46/18
„Computer Bild“ durfte einen Beitrag mit Jan Böhmermann bebildern. Im Rahmen der Abwägung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des Moderators mussten letztere hintenanstehen.
LG Essen, Urteil vom 30.1.2019 – 12 O 62/18
Der Mieter einer Wohnung muss die Anbringung von Kameras oder entsprechender Attrappen im Hausflur nicht dulden. Die dadurch erfolgte Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts könne auch nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass der Vermieter sein Eigentum – ohne konkreten Anlass, rein vorsorglich – schützen möchte.
Überstundenzuschlag für Teilzeitkräfte ab erster Überstunde
Gleichberechtigung für Teilzeitkräfte: Zahlt ein Unternehmen Überstundenzuschläge, muss es das auch bei Teilzeitkräften tun – ab der ersten Überstunde.
Rückkehr aus der Elternzeit: Recht auf denselben Arbeitsplatz?
Können Arbeitnehmer nach der Elternzeit eigentlich verlangen, auf ihrer alten Stelle eingesetzt zu werden? Wir erklären, worauf es ankommt.