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Kategorie: IT & e-commerce

Software-Wartung = Werkvertrag?!

Die vorübergehende Überlassung der Nutzungsmöglichkeit einer Software im Wege einer reinen Lizenzierung, ohne dass Zugriff auf fremde Server besteht, hat keinen mietvertraglichen Charakter. Es fehlt an der Sachqualität des Vertragsgegenstandes. Ein Rückgriff das Mietrecht kommt nicht in Betracht. Ein solches Vertragsverhältnis unterfällt vielmehr dem Werkvertragsrecht.

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