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Gesetzesbeschluss: Grünes Licht für vollautomatisierte Autos

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 einem Gesetzesbeschluss zugestimmt. Damit wird die Nutzung vollautomatisierter Autos auf deutschen Straßen zulässig.
vollautomatisierte Auto
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Fortan ist die Nutzung von vollautomatisierten Autos auf den Straßen zulässig und gesetzlich geregelt. Der Bundesrat erteilte dazu am 12. Mai 2017 dem Gesetzesbeschluss zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes seine Zustimmung.

Technische Entwicklung geht über gesetzliche Regelungen hinaus

Die technischen Entwicklungen im Automobilbau werden fortlaufend umfassend weiterentwickelt. So können technische Systeme mittlerweile in bestimmten Situationen die gesamte Fahrzeugsteuerung übernehmen. Allerdings erkennen diese auch ihre eigenen Grenzen und fordern den Fahrzeugführer bei Bedarf wieder zur Übernahme der Fahrzeugsteuerung auf.

Bei derart weitreichenden technischen Entwicklungen bedarf es Regelungen des Gesetzgebers zum Zusammenwirken von Fahrzeugführer und Kraftfahrzeug um die Sicherheit im deutschen Straßenverkehr zu gewährleisten. Die letzte Verantwortung liegt aber nach wie vor beim Menschen selbst.

Vollautomatisierte Autos betreffen auch den Datenschutz

Doch die vollautomatisierten Fahrzeuge betreffen nicht nur das Straßenverkehrsgesetz. Der Datenschutz spielt in diesem Bereich auch eine große Rolle. Denn die vollautomatisierten Autos zeichnen die wesentlichen Daten jeder Fahrt auf, um nach einem Unfall zu klären, ob die Technik und damit der Hersteller oder der Mensch für einen Schaden verantwortlich war.

Behörden können Systemdaten einfordern

63a Abs. 2 StVG enthält eine Ermächtigung, die es Behörden unter bestimmten Umständen erlaubt, die aufgezeichneten Daten anzufordern und einzusehen. Diese Datensätze dürfen sodann nach datenschutzrechtlichen Vorgaben auch gespeichert und genutzt werden. Allerdings sind das Speichern und Auswerten nur auf das Notwendige beschränkt, um eingeleitete Kontrollen erfolgreich durchzuführen.

Bundesdatenschutzbeauftragte kritisierte gesetzliche Regelungen

Allerdings kritisiert die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff die Datenschutzvorgaben in den aktuellen Regelungen für Haftungsfragen des automatisierten Fahrens. Ihrer Ansicht nach fehlen detaillierte Regelungen. Es werde keinerlei Regelung darüber getroffen, welche Daten wie lange genau gespeichert werden.

Auch bleibe unklar, wann und für welche Zwecke die Behörden und Unfallgegner die aufgezeichneten Daten nach § 63a Abs. 2 StVG einfordern werden dürfen. Zusätzlich komme sich die ausführliche Aufzeichnung der Daten mit dem Grundsatz der Daten-Sparsamkeit in der neuen DS-GVO ins Gehege.

Umfassende Datenschutzerklärung der Autohersteller erforderlich

Allerdings müssen nicht nur die Behörden die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachten, sondern auch die Autohersteller. Diese haben die Nutzer der Fahrzeuge umfassend über die erhobenen Daten aufzuklären. Dazu zählt insbesondere welche Daten erhoben werden, zu welchem Zwecke dies geschieht und an wen diese Daten weitergegeben werden.

Versicherungen profitieren von den gesammelten Daten

Doch auch Versicherungen haben großes Interesse an den erfassten Daten. Bislang können diese Daten auf freiwilliger Basis an die Versicherungen weitergegeben werden, um die Versicherungsprämie zu senken. Dadurch erhalten die Versicherungen allerdings Einblick in sämtliche vom Fahrzeug aufgezeichnete Daten.

Dazu zählt die exakte Positionen des Fahrzeugs, die Geschwindigkeit, Beschleunigungs- und Bremsverhalten, Achslast, Witterungsbedingungen und eventuell den Aufmerksamkeitsgrad des Fahrers. So entsteht für die Versicherung nicht nur ein nutzbarer Datensatz im Falle eines Unfalls, sondern ein detailliertes Fahrerprofil.

Auch hier gibt der Nutzer vielerlei Daten – wie auch beim Amazon Dash Button oder Cloud-Computing – über seine Privatsphäre preis. So wird der Autofahrer zum gläsernen Kunden. Nicht nur seine Fahrweise wird in Daten zusammengefasst, sondern auch sein täglicher Weg zur Arbeit, zum Sport und alle sonstigen Gewohnheiten die in Verbindung mit seinem Auto stehen.

Schon heute ist eine solche Überwachung nicht unüblich: So lieferte BMW das Bewegungsprofil eines Kunden in einem Gerichtsverfahren. 

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