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Neue EU Datenschutz-Grundverordnung für 2018. Ein Fragebogen des Bay. Landesamt für Datenschutz hilft Ihnen bei der Umsetzung der Neuerungen.
Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) tritt ab Mai 2018 in Kraft. Ein Fragebogen des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) soll den Unternehmen, Vereinen und Verbänden nun dabei helfen, die neuen Richtlinien umzusetzen. Es zeigt den Unternehmen zudem, wie weit sie bislang mit der Umsetzung gekommen sind. Vor allem aber zeigt der Fragebogen auch, an welchen Punkten sie noch einmal nacharbeiten müssen.
Der Fragebogen des BayLDA befasst sich detailliert mit Fragen zum Umsetzungsstatus der zentralen Themen der DS-GVO. Hierzu weist der Fragebogen die Unternehmen auf die Struktur und die Verantwortlichkeit im Unternehmen hin. Insbesondere der Hinweis auf die Existenz eines Datenschutzbeauftragten liegt dem BayLDA am Herzen. Dieser muss nicht zwangsläufig aus dem eigenen Unternehmen stammen, sondern kann auch als externer Datenschutzbeauftragter engagiert werden.
Durch die zunehmende Erfahrung im Datenschutzrecht hat sich der externe Datenschutzbeauftragte die notwendige branchenübergreifende Expertise aufgebaut. So kann er auf notwendige Änderungen und Anpassungen innerhalb des Unternehmens effizient und vor allem schnell aufmerksam machen. Zudem zeigen Erfahrungen, dass ein externer Datenschutzbeauftragter bei den Mitarbeitern und dem Betriebsrat auf größere Akzeptanz stoßen. Dies liegt nicht selten an der erhöhten Motivation gegenüber dem internen Datenschutzbeauftragten. Denn dieser distanziert sich oftmals durch lange und regelmäßige Fortbildungen vom Unternehmen.
Ein weiterer prägnanter Punkt im Fragebogen des BayLDA befasst sich mit den Themengebieten der Transparenz, Informationspflichten und Sicherstellung der Betroffenenrechte. Hierbei geht es insbesondere um die Anpassung aller Texte zu datenschutzrechtlichen Informationen der betroffenen Personen bei der Datenerhebung. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einrichtung eines Verfahrens, um Anträge von betroffenen Personen auf Auskunft zu den eigenen Daten schnell und vollständig nachzukommen. Gerade dieser Punkt sollte im Unternehmen frühzeitig angegangen werden, da die Umsetzung erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt.
Ferner zielt der Fragebogen auf den Umgang mit Risiken ab und die Verantwortlichkeit in schwierigen Fällen. Mit den Fragen will das BayLDA nach eigenen Angaben den Unternehmen ein Gefühl dafür geben, wie die neue DS-GVO umzusetzen ist und wie sie ihre Prüfaktivitäten ab Mai 2018 gestalten will. Durch den Fragebogen will das BayLDA schon frühzeitig Transparenz schaffen und mithelfen, dass die gesetzlichen Vorschriften in allen Unternehmen bereits jetzt eingehalten werden. Dazu äußert sich Thomas Kranig, der Präsident des BayLDA wie folgt:
Wir leben in einer zunehmend digitalisierten Welt, in der eine unvorstellbare Menge personenbezogener Daten von Bürgern erfasst und in einer Art und Weise vernetzt und genutzt werden, die für den einzelnen nicht mehr durchschaubar ist. Es ist auch unsere Aufgabe als Datenschutzaufsichtsbehörde, in dieser Situation für so viel Transparenz wie möglich und auch Sicherstellung, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, zu sorgen. Wir nehmen diese Herausforderung der DS-GVO mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln an und werden in dem Umfang, wie wir es können, beraten, damit Verstöße erst gar nicht passieren, aber auch nicht davor zurückschrecken, bei festgestellten Verstößen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen auszusprechen, wie es die Datenschutz-Grundverordnung von uns verlangt.
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