Die sich wandelnde Arbeitswelt stellt hohe Anforderungen an die Flexibilität aller Beteiligten. Wann und wo gearbeitet wird, verliert zunehmend an Bedeutung. International vernetzte Teams arbeiten länderübergreifend, ohne dass Unternehmens- oder Betriebsgrenzen eine Rolle spielen. Hochqualifizierte Mitarbeiter erwarten neben einer anspruchsvollen und selbstbestimmten Tätigkeit eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Diesen Anforderungen im Arbeitsrecht gerecht zu werden, erfordert kreative Ideen für die Gestaltung eines produktiven Arbeitsumfeldes und durchdachte vertragliche Lösungen. Die rechtlichen Fragen sind dabei so vielfältig, wie die Besonderheiten jedes einzelnen Unternehmens und wie die Menschen, die dort arbeiten. Im Arbeitsrecht sind wir für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte gleichermaßen tätig.
Auch im Arbeitsrecht gilt: Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Im Arbeitsrecht stehen sich dabei nicht nur Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer gegenüber, sondern vor allem Menschen. Wo Menschen miteinander arbeiten, kommt es auch zu Konflikten. Um eine Lösung für Konflikte zu finden, bedarf es vor allem Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Manchmal ist dafür auch eine entschlossene und strategisch gut durchdachte Eskalation nötig, gerichtlich und außergerichtlich.
Wir beraten und vertreten Sie als Unternehmer auch bei schwierigen Trennungsprozessen und in festgefahrenen Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern. Dabei setzen wir an, lange bevor eine Kündigung ausgesprochen oder ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag unterbreitet wird. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung oder Abmahnung erhalten haben, begleiten wir Sie in den häufig zähen und langwierigen Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.
Für Geschäftsführer, Prokuristen und leitende Angestellte gelten viele Besonderheiten. Die herausgehobene Stellung bringt Rechte und Pflichten mit sich, die bereits bei der Vertragsgestaltung beachtet werden müssen. Einige arbeitsrechtliche Regelungen finden Anwendung, andere nicht. Wir beraten Sie als Unternehmen und als Führungskraft gerne von der Einstellung bis zur Beendigung der Zusammenarbeit.
Abläufe in Unternehmen müssen laufend angepasst werden. Abteilungen werden zusammengelegt oder getrennt, geschlossen oder gebildet, verkauft oder gekauft. Solche Veränderungen erfordern eine gute Planung und ein vorausschauendes Projektmanagement. Rechtliche Aspekte dürfen dabei nicht außer Acht gelassen werden. Wir begleiten Sie als Unternehmen bereits bei der Konzeption und entwickeln gemeinsam mit Ihnen praktikable Strategien.
So sehr die Digitalisierung viele neue Möglichkeiten eröffnet, so wichtig ist der sensible Umgang mit den persönlichen Daten der Mitarbeiter. Wo Software die Arbeit flexibler und einfacher macht, muss gleichzeitig sichergestellt werden, dass die Rechte der Mitarbeiter und deren Interesse an einem sorgsamen Umgang mit personenbezogenen Daten gewahrt werden.
Fragen zum Arbeitnehmerdatenschutz sind unter anderem Gegenstand unzählbarer Betriebsvereinbarungen, denen oft langwierige Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten vorausgehen. Wir beraten Sie umfassend und führen die Verhandlungen mit Sachverstand sowohl für die arbeitsrechtlichen Aspekte wie auch bei datenschutzrechtlichen Fragen zu technischen Details.
Florian Wagenknecht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht E-Mail: wagenknecht@tww.law
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