Sie sind im Bereich des IT-Rechts tätig, betreiben E-Commerce mit einem Online-Shop, entwickeln Software oder Apps? Nie war es technisch einfacher, die eigenen Leistung einem scheinbar endlos großen Markt zu präsentieren. Doch je leichter die technische Umsetzung geworden ist, desto umfangreicher sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen geworden.
Sichern Sie sich unsere Kompetenz im Informationstechnologierecht (kurz: IT-Recht) und im E-Commerce.
Unser Hauptfeld im IT-Recht betrifft die Gestaltung oder die Prüfung von IT-Verträgen. Hierunter sind alle Verträge im Bereich des IT-Rechts zu verstehen, insbesondere für Software, Hardware oder Dienstleistungen. Dazu gehört auch die rechtssichere Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einer Escrow-Vereinbarung oder Ihren Service-Level-Agreements – angepasst ganz an Ihre Bedürfnisse.
Gerne prüfen wir auch vorhandene Verträge von Ihren Partnern, bevor Sie diese unterzeichnen.
Wir stehen Ihnen auch während des gesamten Projektes zu fairen Konditionen beratend zur Seite. Egal ob Sie Hilfe bei der Erstellung eines Lasten- oder Pflichtenhefts brauchen, nach Wasserfall- oder nach agiler Methode arbeiten oder Change-Requests zu bearbeiten haben. Verlassen Sie sich auf unsere Anwälte als kompetente Ansprechpartner.
Oder stecken Sie bereits mitten in einem IT-Projekt und benötigen anwaltliche Hilfe? Sprechen Sie uns umgehend an!
Wenn Sie bereits einen Onlinehandel betreiben, ist rechtskonformes Auftreten unumgänglich. Vermeiden Sie teure Abmahnungen der Konkurrenz oder von Verbraucherschutzvereinen. Ob Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen, Widerrufsbelehrung oder Datenschutzerklärung, gerne übernehmen wir die rechtliche Prüfung für Ihr Angebot.
Sollten Sie doch einmal im Fokus einer Abmahnung stehen, setzen wir uns außergerichtlich wie gerichtlich für Ihre Rechte ein.
Wenn Sie Ihre Leistung im Bereich der Erstellung und Optimierung von Internetseiten anbieten, kennen Sie sicher die „Zwickmühle“: Der Kunde möchte am liebsten ein rund um fertiges Produkt haben, inklusive aller (Rechts)Texte und Bilder. Geld möchte er dafür aber nur ungern in die Hand nehmen.
Wir erläutern Ihnen gerne welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihren Kunden ein solches Angebot zu unterbreiten. Wir übernehmen die rechtliche Gestaltung und minimieren für Sie die Gefahr, in Regress genommen zu werden.
Wer kreativ tätig ist, lässt sich nur ungern entwickelten Code oder erarbeitete Funktionsweisen wegnehmen. Häufig genug geschieht jedoch gerade das. Wir beraten Sie gerne bereits vor einem neuen Projekt, wie Sie sich am besten gegen die Übernahme eigener Ideen schützen können.
Florian Wagenknecht E-Mail: wagenknecht@tww.law Twitter: @ra_wagenknecht
Dennis Tölle E-Mail: toelle@tww.law Twitter: @dennistoelle
Valentin Lützow E-Mail: luetzow@tww.law
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Pfändung einer Internet-Domain zulässig
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