Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei der wirksamen Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen im Medien- und Presserecht, insbesondere wegen ehrverletzenden Veröffentlichungen.
Hierzu gehören schon lange nicht mehr nur Veröffentlichungen in klassischen Medien wie Zeitungen oder Magazinen. Gerade in sozialen Netzwerken wie Facebook, Online-Medien wie Blogs oder Bewertungsplattformen kommt es häufig zu persönlichkeitsrechtsverletzenden Veröffentlichungen. Diese müssen oftmals nicht hingenommen werden.
Ein zentraler Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Medien- und Presserecht bildet der Schutz Ihres Unternehmens. Dazu gehört insbesondere das Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Das Persönlichkeitsrecht einer juristischen Person ist ebenso wie das Allgemeine Persönlichkeitsrecht einer natürlichen Person eine überaus schützenswerte Position.
Falsche Behauptungen über Ihr Unternehmen können erheblichen Schaden anrichten. Sprechen Sie mit unseren Anwälten, um ein schnelles und rechtssicheres Vorgehen zu gewährleisten.
Die Grenzen der zulässigen Berichterstattung finden sich dort, wo unzulässig in die Rechte Dritter eingegriffen wird. Ein zentrales Thema einer jeden Veröffentlichung ist daher die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten.
Ein rechtswidriger Eingriff in Persönlichkeitsrechte kann bereits durch die Nennung eines Namens oder der Erweckung eines bestimmten Eindrucks geschehen. Auch reicht es aus, wenn eine Bildberichterstattung zusammen mit dem Text einen falschen Eindruck ergeben oder sich die rechtswidrige Veröffentlichung gerade aus dem Zusammenspiel von Bild und Text ergibt.
Bei der Veröffentlichung von Pressemitteilungen oder Berichten, die einen Bezug zu Personen oder Unternehmen herstellen, zögern Sie nicht und lassen Sie die Texte vorab auf mögliche Rechtsverstöße hin von uns überprüfen. Mit einer solchen Prüfung hätte sicherlich schon so mancher Shitstorm im Vorhinein verhindert werden können.
Grundsätzlich ist der jeweilige Autor oder Redakteur für seinen Beitrag selbst verantwortlich. Das gilt in den klassischen Printmedien ebenso, wie im Onlinebereich. Bei digitalen Medien immer bedeutender jedoch wird die sog. Verbreiterhaftung, also die Haftung für die Verbreitung von Inhalten Dritter.
Neben zivilrechtlichen Folgen kann auch eine strafrechtliche Verantwortung bestehen. Zögern Sie daher nicht, bei Problemen direkt Kontakt mit einem versierten Anwalt aufzunehmen.
Angesichts der erheblichen Breitenwirkung von Veröffentlichungen im Internet, sollten Sie schnell auf rechtsverletzende Veröffentlichungen reagieren.
Wir sind Sie für Sie da, insbesondere bei Unterlassungs-, Gegendarstellungs-, Berichtigungs-, Schadensersatz- und Geldentschädigungsansprüchen. Setzen Sie auf unsere Anwälte für eine umfassende Beratung im Medien- und Presserecht.
Dennis Tölle Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht E-Mail: toelle@tww.law
Florian Wagenknecht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht E-Mail: wagenknecht@tww.law
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