Das Wettbewerbsrecht soll Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen schützen. Die zunehmende Regulierung des geschäftlichen Auftretens und Gebarens macht es jedoch nicht immer leicht, diesen Anforderungen zu genügen.
Die für das korrekte Verhalten relevanten Vorschriften finden sich sowohl im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), sowie diversen anderen Gesetzen, die als Marktverhaltensregeln anerkannt sind.
Ob online oder offline: Das Lauterkeitsrecht spielt seit geraumer Zeit eine wichtige Rolle im geschäftlichen Verkehr. Jeder Unternehmer kann gegenüber Mitbewerbern Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geltend machen. Teilweise reicht hierfür schon eine fehlende Telefonnummer im Impressum der Konkurrenz aus.
Damit sich solche scheinbar banalen Fehler nicht bei eBay, Amazon oder in Ihrem Onlineshop einschleichen, lohnt sich eine Prüfung des gesamten Internetauftritts oder auch nur des Bestellablaufs. Wir übernehmen beispielsweise auch die Prüfung Ihrer Allgemeinen Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung oder des Impressums. Gerne begleiten wir Sie bereits bei der Erstellung Ihres Auftritts. So können Sie rechtliche Fehler von Beginn an vermeiden und das Risiko von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht erheblich vermindern.
Das Wettbewerbsrecht legt unter anderem auch die Grenzen des eigenen Marktverhaltens fest. So gelten beispielsweise für ganze Geschäftsbereiche wie dem Telefonmarketing oder Fernabsatz besondere „Spielregeln“. Nur wer sich daran hält, reduziert das Risiko von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzvereinen in Anspruch genommen zu werden. Angesichts der größtenteils hohen Gegenstandswerte in wettbewerbsrechtlichen Verfahren, sollte dies im Interesse jeden Unternehmers liegen.
Nicht wenige Unternehmen haben bereits versucht, einen Sport aus der Fehlersuche zu machen (z. B. falsche Impressen zu finden). In Folge dessen sind bereits einige Verfahren gegen die zumeist überraschten Empfänger der Vorwürfe geführt worden. Angesichts der teilweise empfindlichen Kosten eines solchen Verfahrens sollte es im Interesse eines jeden Unternehmens liegen, Fehler zu vermeiden.
Wurden Sie von einem Wettbewerber oder einer Verbraucherschutzverein abgemahnt? Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie vor allem richtig: lassen Sie die Abmahnung von einem Anwalt prüfen – oft sind die Ansprüche zu Unrecht geltend gemacht oder der Schadensersatz viel zu hoch angesetzt worden.
Oder müssen Sie feststellen, dass einer Ihrer Mitbewerber sich durch unlautere Methoden einen Vorteil bei Verbrauchern verschafft? Auch hier lohnt sich die Prüfung eines Vorgehens.
Gerne stehen wir Ihnen bei der außergerichtlichen wie gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Wettbewerbsrecht zur Seite.
Nicht jeder denkt bei Papiertaschentüchern oder koffeinhaltigen Kaltgetränken direkt an das Markenrecht. Und doch spielt es eine wesentliche Rolle. Denn vermutlich hat jeder hierzu mindestens einen Markennamen im Kopf. Die dazugehörigen Unternehmen haben es durch kluge Wahl ihrer Produkte und Marken geschafft, dass diese mittlerweile für eine ganze Produktkategorie stehen.
Und damit wird deutlich: Der Wert Ihres Unternehmens kann durch eine erfolgreiche Markenstrategie langfristig gesteigert werden. Der Weg in die Köpfe Ihrer Kunden führt über die Marke. Nutzen Sie also die Kenntnis unserer Anwälte im Markenrecht.
Alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können Sie als Marke schützen. Die reine Eintragung des eigenen Logos als Marke reicht jedoch bei Weitem nicht mehr aus. Ohne vorherige Prüfung und spätere Überwachung der eigenen Marke ist ein sinnvoller Markenschutz kaum mehr möglich.
Neben der Möglichkeit, Markenrechtsschutz durch Eintragungen in nahezu allen Ländern der Erde zu erlangen, können Marken in derzeit 45 unterschiedlichen Klassen eingetragen werden. Fehler sind unverzeihlich – sie können die Eintragung verhindern oder die spätere Durchsetzung Ihrer Rechte praktisch unmöglich machen. Auch sollte ein Auge darauf geworfen werden, ob fremde Markeneintragungen Ihre eigene Markendurchsetzung gefährden.
Um von Anfang an einen Überblick über mögliche Risiken zu haben, bieten Ihnen unsere Anwälte eine umfassende Prüfung Ihrer Wunschmarke vor der Anmeldung an.
Die rechtliche Beratung vor, bei und nach einer Markeneintragung ist unabdingbar. Wir besprechen mit Ihnen Ihre ganz individuelle Markenstrategie, um eine größtmögliche Rechts- und Marktdurchsetzung zu ermöglichen.
Wer es schafft, die eigene Marke erfolgreich am Markt zu platzieren, kann sich regelmäßig über eine langfristige Kundenbindung und Absatzsteigerungen freuen. Wir sind Ihnen nicht nur bei der Erarbeitung Ihrer individuellen Markenstrategie behilflich, sondern übernehmen auch alle erforderlichen Formalitäten.
Sollte es einmal erforderlich sein, dass Sie Ihre Marke verteidigen müssen oder auch von fremden Rechteinhabern angegriffen werden, so können Sie sich auf uns als zuverlässigen Partner an Ihrer Seite verlassen. Neben der außergerichtlichen Streitbeilegung vertreten wir Sie selbstverständlich auch in gerichtlichen Verfahren.
Dennis Tölle Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht E-Mail: toelle@tww.law
Florian Wagenknecht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht E-Mail: wagenknecht@tww.law
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