Sinn und Zweck der Probezeit ist es, sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer eine Zeit zum Kennenlernen zu geben. Der Arbeitgeber kann sich in dieser Phase ein Bild von der Eignung des Arbeitnehmers für den Job machen, während der Arbeitnehmer Zeit hat, sich darüber klar zu werden, ob die neue Stelle seinen Vorstellungen entspricht. Merkmal der Probezeit ist deshalb, dass das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten aus schnell und einfach beendet werden kann. Eine Kündigung ist ohne Kündigungsschutz und mit einer zweiwöchigen Mindestkündigungsfrist möglich, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Probezeit ist indes nicht zu verwechseln mit der Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten, selbst wenn eine kürzere Probezeit vereinbart ist.
Wettbewerbsverbote schränken die freie wirtschaftliche Betätigung des Arbeitnehmers insoweit ein, dass es ihm untersagt wird, seinem Arbeitgeber ohne dessen Einverständnis Konkurrenz zu machen. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ergibt sich das Wettbewerbsverbot aus dem Arbeitsvertrag, ohne dass es ausdrücklich geregelt sein muss. Ein Wettbewerbsverbot kann auch für einen bestimmten Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsvertrags vereinbart werden. Dies kann den Arbeitnehmer jedoch daran hindern, eine neue Tätigkeit im gleichen Bereich zu beginnen. Deshalb muss der ehemalige Arbeitgeber in diesem Fall eine Karenzentschädigung zahlen.
Der Begriff Überstunden umfasst die Arbeitsstunden, die der Arbeitnehmer leistet, obwohl er die für ihn geltende regelmäßige Arbeitszeit schon erfüllt hat. Überstunden sind abzugrenzen von der Bezeichnung „Mehrarbeit”. Wobei die beiden Begriffe nicht gesetzlich festgeschrieben sind und hier und da auch synonym verwendet werden. Als Mehrarbeit werden in der Praxis meist die Stunden bezeichnet, die über die allgemeinen gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen hinaus geleistet werden. Teilzeitbeschäftigte beispielsweise müssten sehr viele Überstunden machen, bis es sich dabei um Mehrarbeit in diesem Sinne handelt.
Die Altersteilzeit bezeichnet eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit, um einen fließenden Übergang in den Ruhestand zu schaffen. Vereinbarungen dazu können in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, aber auch einem Abkommen mit dem konkreten Arbeitnehmer getroffen werden. Auch wer vorher schon in Teilzeit gearbeitet hat, kann in Altersteilzeit beschäftigt werden. Voraussetzung ist nur, dass trotz Halbierung der Arbeitszeit noch mehr als eine geringfügige Beschäftigung vorliegt.
Wer in Teilzeit arbeitet, hat regelmäßig eine geringere Wochenarbeitszeit als ein vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter. Ist keine regelmäßige Wochenarbeitszeit vereinbart, so ist ein Vergleich der Arbeitszeiten im Jahresdurchschnitt maßgeblich. Auch eine geringfügige Beschäftigung ist Teilzeitarbeit. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, in Teilzeit arbeiten zu können.
Ein Streik ist die vorübergehende Arbeitsniederlegung einer größeren Zahl von Arbeitnehmern, die der Durchsetzung kollektiver Interessen dienen soll. Streiks als Mittel des Arbeitskampfes sind grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht unangemessen in die Rechte des Arbeitgebers eingreifen. Sie müssen jedoch von einer Gewerkschaft geführt werden und dürfen nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen.
Während der Pflegezeit ist der Arbeitnehmer von seiner Tätigkeit freigestellt, um sich um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen kümmern zu können. Es kann sich dabei um eine 10-tägige Arbeitsbefreiung, eine Freistellung von bis zu 6 Monaten, aber auch um einen bis zu 24 Monate andauernden Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit handeln. Ansprüche gegen den Arbeitgeber bestehen aber nur, wenn es in der Regel mehr als 15 Beschäftigte im Betrieb gibt. Der entsprechende Verdienstausfall kann durch ein zinsloses staatliches Darlehen ausgeglichen werden, welches beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu beantragen ist.
Im Fall von Kurzarbeit wird die betriebsüblich normale Arbeitszeit vorübergehend verkürzt und meist auch das Arbeitsentgelt entsprechend angepasst. Dadurch soll es dem Arbeitgeber gelingen, Zeiten großer Auftrags- oder Produktionsschwankungen zu überbrücken, ohne Arbeitsplätze zu streichen.
Das Direktionsrecht könnte man auch als Weisungsrecht bezeichnen, welches der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer hat. Er kann bestimmen, wann und wo der Arbeitnehmer welche Aufgaben zu erfüllen hat. Dieses Recht ist ein wesentlicher Bestandteil eines jeden Arbeitsverhältnisses, denn es ermöglicht dem Arbeitgeber, die Abläufe in seinem Betrieb situationsabhängig zu steuern. Der Arbeitsvertrag enthält in dieser Hinsicht regelmäßig nur allgemeine Bestimmungen. Bei der Ausübung des Direktionsrechts muss der Arbeitgeber die Interessen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin berücksichtigen.
Mit Hilfe von Betriebsvereinbarungen werden betriebliche Angelegenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geregelt. Dadurch werden für die Arbeitnehmer des Betriebs einklagbare Rechte und Pflichten erzeugt. Die Vereinbarung wirkt also wie eine Norm. Betriebsvereinbarungen werden in schriftlicher Form abgeschlossen.
Sinn und Zweck der Probezeit ist es, sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer eine Zeit zum Kennenlernen zu geben. Der Arbeitgeber kann sich in dieser Phase ein Bild von der Eignung des Arbeitnehmers für den Job machen, während der Arbeitnehmer Zeit hat, sich darüber klar zu werden, ob die neue Stelle seinen Vorstellungen entspricht. […]
Wettbewerbsverbote schränken die freie wirtschaftliche Betätigung des Arbeitnehmers insoweit ein, dass es ihm untersagt wird, seinem Arbeitgeber ohne dessen Einverständnis Konkurrenz zu machen. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ergibt sich das Wettbewerbsverbot aus dem Arbeitsvertrag, ohne dass es ausdrücklich geregelt sein muss. Ein Wettbewerbsverbot kann auch für einen bestimmten Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsvertrags vereinbart […]
Der Begriff Überstunden umfasst die Arbeitsstunden, die der Arbeitnehmer leistet, obwohl er die für ihn geltende regelmäßige Arbeitszeit schon erfüllt hat. Überstunden sind abzugrenzen von der Bezeichnung „Mehrarbeit”. Wobei die beiden Begriffe nicht gesetzlich festgeschrieben sind und hier und da auch synonym verwendet werden. Als Mehrarbeit werden in der Praxis meist die Stunden bezeichnet, die […]
Die Altersteilzeit bezeichnet eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit, um einen fließenden Übergang in den Ruhestand zu schaffen. Vereinbarungen dazu können in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, aber auch einem Abkommen mit dem konkreten Arbeitnehmer getroffen werden. Auch wer vorher schon in Teilzeit gearbeitet hat, kann in Altersteilzeit beschäftigt werden. Voraussetzung […]
Während der Pflegezeit ist der Arbeitnehmer von seiner Tätigkeit freigestellt, um sich um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen kümmern zu können. Es kann sich dabei um eine 10-tägige Arbeitsbefreiung, eine Freistellung von bis zu 6 Monaten, aber auch um einen bis zu 24 Monate andauernden Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit handeln. Ansprüche gegen den Arbeitgeber bestehen […]
Das Direktionsrecht könnte man auch als Weisungsrecht bezeichnen, welches der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer hat. Er kann bestimmen, wann und wo der Arbeitnehmer welche Aufgaben zu erfüllen hat. Dieses Recht ist ein wesentlicher Bestandteil eines jeden Arbeitsverhältnisses, denn es ermöglicht dem Arbeitgeber, die Abläufe in seinem Betrieb situationsabhängig zu steuern. Der Arbeitsvertrag enthält in dieser […]
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