Created On1. Oktober 2019byTölle Wagenknecht Sie sind hier: Hauptseite Arbeitsrecht Wissenswertes für Arbeitgeber Ich habe einen Verdacht gegen meinen Mitarbeiter – Was kann ich tun? ← Alle FragenWenn der Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen hat, müssen Sie zuerst einiges tun, um den Sachverhalt aufzuklären. Zunächst ist eine Anhörung erforderlich, bei der […]
Wenn der Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen hat, müssen Sie zuerst einiges tun, um den Sachverhalt aufzuklären. Zunächst ist eine Anhörung erforderlich, bei der der Mitarbeiter auf die konkreten Verdachtsmomente angesprochenen wird und Gelegenheit hat, dazu Stellung zu nehmen. In letzter Konsequenz können Sie einem Arbeitnehmer auch kündigen, wenn sich der Sachverhalt nicht aufklären lässt, aber der Verdacht als solcher schon sehr schwer wiegt. Man spricht dann von einer Verdachtskündigung. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Verdachtskündigung sind ziemlich streng. Hier sollte deshalb besonders sorgfältig vorgegangen werden.
Dennis Tölle E-Mail: toelle@tww.law Twitter: @dennistoelle
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