SchadensersatzanspruchCreated On19. September 2019byTölle Wagenknecht Print Sie sind hier: Hauptseite Markenrecht Markenverteidigung Schadensersatzanspruch ← Alle FragenDer Markeninhaber hat bei der Verletzung seiner Markenrechte einen Anspruch auf Schadensersatz geben den Verletzer. Dieser ist dem Inhaber der Marke zum Ersatz des durch die Verletzungshandlung entstandenen Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung der Marke eingeholt hätte.