VorlageanspruchCreated On19. September 2019byDennis Tölle Print Sie sind hier: Hauptseite Markenrecht Markenverteidigung Vorlageanspruch ← Alle FragenDer Markeninhaber kann im Falle einer hinreichend wahrscheinlichen Markenrechtsverletzung die Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen durch den Verletzer verlangen. Hiermit soll ermöglicht werden, dem Markeninhaber Beweismittel zu verschaffen, die sich im Besitz des Verhetzers befinden. An den Anspruch werden jedoch – auch zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen des Verletzers – strenge Anforderungen gestellt.