Created On26. September 2019byTölle Wagenknecht Sie sind hier: Hauptseite Markenrecht Markenverteidigung Widerspruch ← Alle FragenNach Veröffentlichung einer neu eingetragenen Marke haben Inhaber von älteren Marken die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eintragung einzulegen. Widerspruch kann grundsätzlich erhoben werden, wenn befürchtet wird, dass Verwechslungsgefahr mit der eigenen angemeldeten oder eingetragenen Marke besteht. Dies gilt auch für eine […]
Nach Veröffentlichung einer neu eingetragenen Marke haben Inhaber von älteren Marken die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eintragung einzulegen. Widerspruch kann grundsätzlich erhoben werden, wenn befürchtet wird, dass Verwechslungsgefahr mit der eigenen angemeldeten oder eingetragenen Marke besteht. Dies gilt auch für eine Unionsmarke oder eine international registrierte Marke (IR-Marke). Die Widerspruchsfrist beträgt drei Monate nach Veröffentlichung der Eintragung einer deutschen Marke bzw. Anmeldung einer Unionsmarke. Die Gebühren sind je nach Amt unterschiedlich hoch.
Dennis Tölle E-Mail: toelle@tww.law Twitter: @dennistoelle
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