Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Ansprüche von Fotografen beim Fotoklau

Selbst in der Welt der kreativen Fotografie lauert die unangenehme Realität des „Fotoklaus“. Doch Fotografen müssen nicht tatenlos zusehen, wie ihre Werke unrechtmäßig verwendet werden. In unserer neuen Podcastfolge erfahren Sie, welche rechtlichen Ansprüche im Falle eines „Fotoklaus“ bestehen.  

Überblick über Fotografenrechte 

Fotografen haben das Recht, die unerlaubte Nutzung ihrer geschützten Werke zu verfolgen. Dabei sind grundsätzlich zwei Konstellationen denkbar. Die erste Konstellation liegt vor, wenn ein Lizenznehmer die ihm eingeräumten Nutzungs- oder Verwertungsrechte überschreitet oder nicht urheberrechtskonform ausübt. Ein Beispiel für letzteres wäre, wenn ein Lizenznehmer es unterlässt, den Urheber in zuordenbarer Weise auf dem Bild zu nennen. Der zweite Fall liegt vor, wenn eine unberechtigte Person das Foto nutzt. So kommt es vor, dass das Bild schlicht von einem anderen Ort (z.B. einer anderen Website) kopiert oder von einem eigentlich berechtigten Lizenznehmer herausgegeben wird.

Generell kann man sagen, dass der Fotograf in solchen Situationen eigentlich immer Rechte hat. Dies liegt daran, dass der Zugang zum Rechtsschutz des Urheberrechtsgesetzes für den Fotografen relativ einfach ist. Zum einen ist die Schöpfungshöhe für eine Fotografie schnell erreicht und selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte – wie z.B. bei einem Schnappschuss – gibt es immer noch den Lichtbildschutz als Form des Leistungsschutzes. Hinzu kommt, dass – zumindest für einen Teil der Ansprüche – kein Verschulden erforderlich ist und letztlich auch die Rechtsprechung zu urheberfreundlichen Entscheidungen tendiert.

Die Ansprüche im Einzelnen 

Im Folgenden werden die dem Fotografen zustehenden Ansprüche im Einzelnen dargestellt. Grundvoraussetzung für alle Ansprüche ist das Vorliegen einer Verletzungshandlung. Eine Verletzungshandlung kann zum einen die Verwertungsrechte des Urhebers – wie z.B. das Verbreitungsrecht – betreffen, zum anderen aber auch das Urheberpersönlichkeitsrecht des Urhebers – wie z.B. die bereits erwähnte Namensnennung.

Unterlassung und Beseitigung 

Wenn entweder die Erstbegehungsgefahr oder die Wiederholungsgefahr einer Urheberrechtsverletzung besteht, kann der Urheber bzw. Fotograf die Unterlassung und Beseitigung dieser Verletzungshandlung verlangen.  

Neben dem Täter kann grundsätzlich auch der Störer in Anspruch genommen werden. Klassisches Beispiel für einen Störer sind Plattformbetreiber wie Google oder eBay. Sie können aber nur dann in Anspruch genommen werden, wenn sie von der Rechtsverletzung auf ihrer Plattform Kenntnis erlangt haben – etwa durch eine Mitteilung des Urhebers – und dennoch nicht handeln, also den Beitrag nicht löschen.

Der Unterlassungsanspruch kann außergerichtlich mit der Unterzeichnung einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den Verletzer erfüllt werden. 

Auskunft 

Erfolgt die Nutzung in gewerblichem Ausmaß hat der Fotograf ein Recht auf Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg rechtsverletzender Vervielfältigungsstücke. Die Auskunft kann Informationen über Hersteller, Lieferanten, Abnehmer und Verkaufsstellen der betroffenen Produkte sowie über Mengen und Preise umfassen. Der Auskunftsanspruch kann hilfreich sein, um weitere Verletzer zu identifizieren oder einen Schadensersatzanspruch zu beziffern. 

Daneben kann auch ein Anspruch auf Vernichtung der urheberrechtsverletzenden Kopien oder Vervielfältigungen geltend gemacht werden. Das bedeutet auch, dass die Datei gelöscht werden und dies dokumentiert werden muss.  

Kostenersatz 

Darüber hinaus besteht ein Kostenersatzanspruch. Dieser umfasst u.a. den Ersatz der Aufwendungen, die für die Rechtsverteidigung erforderlich waren (klassischerweise Anwaltsgebühren). Diese Kosten sind jedoch auf die gesetzlich normierten Gebühren beschränkt, die sich wiederum nach dem Streitwert bzw. Gegenstandswert berechnen. Daneben können z.B. auch die Kosten der Sicherung der Rechtsverletzung, etwaige Übersetzungskosten oder auch die Kosten eines Testkaufs verlangt werden. 

Schadensersatz 

Schließlich können Fotografen Schadensersatz verlangen, wenn ihre Urheberrechte verletzt wurden. Der konkrete Betrag wird in den meisten Fällen mittels der sog. Lizenzanalogie berechnet. Diese sieht vor, dass dasjenige Lizenzentgelt, das bei einer ordnungsgemäßen Lizenzierung gezahlt worden wäre, zu ersetzen ist. Dazu können Aufschläge oder Abschläge kommen. Beispielsweise wird nach ständiger Rechtsprechung der Schadensersatz pauschal verdoppelt, wenn es an einer Urhebernennung fehlt. 

Der Urheber ist gut geschützt!  

Insgesamt sind die Rechte von Fotografen vielfältig und können in unterschiedlichen Situationen entstehen. Es ist wichtig, dass Fotografen sich dieser Rechte bewusst sind und im Falle von Verletzungen die entsprechenden rechtlichen Schritte unternehmen, um ihre Werke zu schützen. 

Shownotes


Recht am Bild – Informationen rund um das Urheber- und Fotorecht

Das Wichtigste zum Urheberrecht im Überblick – urheber.law

More episodes

Die Kündigung aus Arbeitgebersicht

In dieser Folge werfen wir einen praxisnahen Blick auf das Thema Kündigung – und zwar aus Sicht des Arbeitgebers. Wir sprechen über formale Stolperfallen, typische Fehler, die richtige Zustellung, sowie betriebs-, personen- und verhaltensbedingte Kündigungen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem richtigen Umgang mit Sonderkündigungsschutz – etwa bei Schwangerschaft oder Betriebsratsgründung – und einem aktuellen Urteil, das es in sich hat.

Listen "

Schadensersatz nach Datenschutzverletzung

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über das Thema Schadensersatz im Datenschutzrecht. Wir erläutern die Voraussetzungen des Anspruchs, aktuelle Urteil zur Höhe des Schadensersatzes und die praktische Durchsetzung des Anspruchs. Viel Spaß beim Zuhören!

Listen "

KI im Unternehmen: Chancen, Risiken, rechtliche Pflichten

In der neuesten Folge von Kaffeerecht beleuchten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen und Pflichten für den Einsatz von KI-Systemen im Unternehmen. Von der EU-KI-Verordnung über Datenschutz und Produkthaftung bis hin zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Wir geben Dir einen kompakten Überblick, wie Du die Einführung von KI rechtssicher gestaltest. Ob ChatGPT, DeepL oder Copilot – erkenne Chancen, vermeide Risiken und baue Vertrauen in die Technologie auf.

Listen "

Subscribe to our newsletter

Your registration could not be saved. Please try again.
Your registration was successful.

We use Brevo as our marketing platform. By completing and submitting the form, you acknowledge that the information you provide will be transferred to Brevo for processing in accordance with the Terms of Use.