Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Trusted Flagger/Vertrauenswürdige Hinweisgeber nach dem DSA

Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU den digitalen Raum sicherer machen – insbesondere auf großen Plattformen wie Facebook, X oder Amazon. Ein zentrales Instrument dabei: die sogenannten Trusted Flagger. Doch was steckt hinter diesen „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“?

In der aktuellen Folge unseres Podcasts Kaffeerecht (Folge 53) beleuchten wir genau das. Anlass war die Meldung, dass es in Deutschland nun vier offizielle Trusted Flagger gibt:

  • HateAid gGmbH – Meldungen zu Hassrede & digitaler Gewalt
  • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) – Fokus auf Produktsicherheit und Verbraucherschutz
  • Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) – Meldestelle für Mitglieder bei Markenpiraterie & unlauterem Wettbewerb
  • „REspect!“ der Jugendstiftung Baden-Württemberg – Schwerpunkt: rassistische, diskriminierende Inhalte

Was dürfen Trusted Flagger – und was nicht?

Trusted Flagger haben keine besonderen Löschbefugnisse, erhalten aber eine bevorzugte Bearbeitung ihrer Hinweise durch Plattformen. Der DSA verpflichtet die Anbieter, diese qualifizierten Meldungen vorrangig und transparent zu bearbeiten – idealerweise mit zügiger Reaktion. Die Trusted Flagger müssen dabei gewisse Kompetenzkriterien erfüllen und werden in Deutschland von der Bundesnetzagentur zertifiziert.

Noch Luft nach oben

So sinnvoll das Konzept ist: In der Praxis zeigt sich bereits, dass wichtige Bereiche wie Urheberrecht, Datenschutz oder Preisangaben aktuell nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt werden. Es fehlt an spezialisierten Stellen, die Unternehmen oder Kreative in diesen Fällen unterstützen können.

Warum das wichtig ist

Gerade kleinere Anbieter oder Betroffene von rechtswidrigen Inhalten benötigen niedrigschwellige Anlaufstellen, um digitale Rechte durchzusetzen. Der DSA eröffnet hier neue Wege – ob diese in der Praxis halten, was sie versprechen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

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Shownotes

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Wann und warum werden meine Inhalte bei TikTok, YouTube und Co gesperrt?

In dieser Folge von “Kaffeerecht” beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen rund um das Thema Inhaltssperrungen auf Online-Plattformen wie TikTok und YouTube. Wir besprechen das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) und Art. 17 der DSM-Richtlinie, erklären die Unterschiede zwischen Verletzer- und Störerhaftung und analysieren technische Abläufe am Beispiel von YouTube. Außerdem werfen wir einen Blick auf Memes und deren urheberrechtliche Bewertung sowie auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts München gegen TikTok.

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Data Privacy Framework (DPF) – Datenübermittlung in die USA

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