Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Haftung von Gesellschaften und Gesellschaftern für Urheberrechtsverletzungen

🎙 In der 50. Folge unseres Podcasts Kaffeerecht geht es um ein Thema, das besonders für Kreative, Unternehmer:innen und Unternehmen von großer Relevanz ist: die Haftung bei Urheberrechtsverletzungen im Unternehmenskontext.

Viele denken, bei einer Urheberrechtsverletzung hafte ausschließlich die Person, die z. B. ein geschütztes Bild ohne Lizenz hochgeladen hat. Doch ganz so einfach ist es nicht. In dieser Folge sprechen wir darüber, wie weit die Haftung tatsächlich reicht – und welche Rolle dabei Unternehmen, Geschäftsführer und Gesellschafter spielen.

Was dich in dieser Folge erwartet:

  • Eine Einführung in die klassische Täter- und Teilnehmerhaftung
  • Die Bedeutung der Störerhaftung und wie sie z. B. Plattformbetreiber betrifft
  • Die Unterscheidung zwischen Access-, Caching- und Hosting-Providern
  • Die besondere Relevanz von § 99 UrhG für die Unternehmenshaftung
  • Eine Analyse eines aktuellen Urteils des OLG Köln, das zeigt, wann Gesellschafter nicht persönlich haften

Wir räumen mit typischen Missverständnissen auf und bieten praxisnahe Einblicke, wie Unternehmen und ihre Leitungsorgane rechtlich verantwortlich gemacht werden können – oder eben auch nicht.

📩 Fragen, Feedback oder Themenvorschläge? Schreib uns an: podcast@tvw.law

cba3c9a9716344f6ba74d5bfbca1e92a Haftung Urheberrechtsverletzung

Shownotes

Was sind Access-, Cache- und Hostingprovider?

Provider-TypFunktion/DefinitionBeispielBesonderheiten
Access Provider (Deutsche Telekom, Vodafone, O2, 1&1, Freenet)Vermittelt den Zugang zu Inhalten über eine technische Infrastruktur (z. B. Internetzugang, Rechenzentrum).Ein Unternehmen stellt anderen Unternehmen Zugang zu seinem Kommunikationsnetz zur Verfügung.Stellt die Verbindung zwischen Endnutzern oder anderen Providern und dem Internet her.
Cache Provider (Cloudflare, Akamai, Fastly, Amazon CloudFront, KeyCDN, Microsoft Azure CDN)Speichert fremde Inhalte temporär, um den Zugang zu diesen Inhalten zu beschleunigen.Content Delivery Network (CDN), das Inhalte zwischenspeichert und schneller ausliefert.Nimmt oft die Rolle von Access- und Host-Provider zugleich ein; dient der Effizienzsteigerung.
Hosting Provider (IONOS (1&1), Strato, Hetzner, Host Europe, All-Inkl)Stellt Speicherplatz und Systeme für die dauerhafte Speicherung und Bereitstellung fremder Inhalte bereit.Ein Unternehmen bietet Webhosting für Websites Dritter an (z. B. Shared Hosting).Verantwortlich für die technische Infrastruktur, auf der Inhalte gespeichert und abgerufen werden.

Wer ist Inhaber eines Unternehmens?

UnternehmensartWer ist Inhaber?Anmerkung/Hinweis
Einzelunternehmen / Handelsgewerbe (e.K.)Derjenige, in dessen Namen der Betrieb geführt wird (meist der Eigentümer, aber auch Pächter, Verwalter, Nießbraucher möglich)Bei Verpachtung entfällt die Eigentümerhaftung; Inhaber ist, wer nach außen als solcher auftritt
BGB-Gesellschaft (GbR)Die Gesellschafter gemeinsam; nach neuerer Auffassung auch die Gesellschaft selbstGesellschafter haften persönlich und gemeinsam; Gesellschaft kann nach außen als Rechtsträger auftreten
Offene Handelsgesellschaft (oHG), Kommanditgesellschaft (KG)Die Personengesellschaft selbst (§ 124 HGB) und die persönlich haftenden Gesellschafter (§§ 128, 161 HGB)Haftung sowohl durch Gesellschaft als auch durch persönlich haftende Gesellschafter
Juristische Personen (AG, GmbH, Genossenschaft, Verein)Die juristische Person selbstAnteilseigner/Eigentümer sind nicht Inhaber; gesetzlicher Vertreter haftet nur im Rahmen der Organhaftung
Partei als juristische Person ist Unternehmensinhaber
Juristische Personen des öffentlichen RechtsDie juristische Person des öffentlichen Rechts (z.B. der Staat)Nicht die einzelne Behörde, sondern der Staat (bzw. das Bundesland etc.) ist Unternehmer
ZweigniederlassungTeil des GesamtunternehmensKeine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern unselbständiger Teil des Hauptunternehmens
Rechtlich selbstständige TochtergesellschaftDie Tochtergesellschaft selbstNicht Teil der Muttergesellschaft, außer bei starker organisatorischer Einbindung und bestimmendem Einfluss
UnternehmensleiterNicht Inhaber, sofern er nicht selbst Unternehmensinhaber ist

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Werbung im Fokus

In dieser Podcast-Episode geht es um die Dos und Don’ts bei der E-Mail- und Preiswerbung. Wir sprechen u.a. über Newsletter, Pfandangaben und Shrinkflation und erläutern die rechtlichen Stolperfallen in der unternehmerischen Werbung. Viel Spaß beim Zuhören!

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Influencer und Streamer im Rechtsverkehr II

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Freemium-Modelle im Software- und Gaming-Bereich

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