Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Conni und das Recht am Meme – Zwischen Urheberrecht und Internetkultur

Die Kinderbuchfigur Conni sorgt derzeit nicht nur im Kinderzimmer für Gesprächsstoff, sondern auch in den sozialen Medien: Unzählige sogenannte „Conni-Memes“ kursieren online – viele davon humorvoll, manche überzogen, fast alle mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt. Doch was sagt das Recht dazu?

In der aktuellen Folge unseres Podcasts Kaffeerecht beleuchten wir die rechtlichen Hintergründe und werfen einen differenzierten Blick auf das, was erlaubt ist – und was nicht.

Zwischen Internetkultur und Urheberrecht

Auch wenn viele Memes harmlos wirken: Die Figur Conni ist urheberrechtlich geschützt – ebenso wie ihre charakteristische Darstellung. Das gilt auch dann, wenn Memes durch KI-Tools erstellt werden. Entscheidend ist, ob das Ausgangsmaterial ausreichend verändert wurde – oder ob eine bloße Kopie vorliegt.

Parodie, Pastiche & § 51a UrhG

Eine zentrale Rolle spielt dabei die neue gesetzliche Schranke in § 51a UrhG, die Parodien, Karikaturen und sogenannte Pastiches erlaubt – also humorvolle oder stilistische Auseinandersetzungen mit bestehenden Werken. Viele Conni-Memes könnten unter diese Schranke fallen – allerdings ist das im Einzelfall nicht immer eindeutig.

Und was sagt der Carlsen Verlag?

Der Verlag hat sich bereits zur Meme-Welle geäußert und signalisiert: Humorvolle, nicht-kommerzielle Memes werden aktuell toleriert – solange sie keine menschenverachtenden oder diskriminierenden Inhalte enthalten. Wer Conni jedoch zu Werbezwecken nutzt, bewegt sich schnell außerhalb des rechtlich Zulässigen.

5681eef3d3b64b86b133293588d753b5 Conni Meme Recht

Shownotes

More episodes

Arbeiten von überall: Die rechtlichen Basics zum Homeoffice

Homeoffice, mobiles Arbeiten oder doch Telearbeit? Die Begriffe klingen ähnlich, haben aber sehr unterschiedliche rechtliche Konsequenzen. In dieser Folge von Kaffeerecht beleuchten wir die wichtigsten Unterschiede und erklären, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen sollten.

Dabei geht es um zentrale Fragen wie: Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice? Welche Kosten muss der Arbeitgeber tragen? Was gilt für Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datenschutz oder den Umgang mit Arbeitsunfällen? Anhand praktischer Beispiele und aktueller Rechtsprechung zeigen wir, warum klare Vereinbarungen entscheidend sind und wie Unternehmen rechtssichere Regelungen treffen können.

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Musik im Wahlkampf: Was dürfen Parteien, was dürfen Künstler?

In dieser Episode sprechen wir über die kontroverse Nutzung von Musik in Wahlkämpfen. Herbert Grönemeyer untersagte sowohl der CDU als auch den Grünen, seinen Song „Zeit, dass sich was dreht“ für politische Zwecke zu verwenden. Wir beleuchten, was das deutsche Urheberrecht dazu sagt, und werfen einen Blick auf ähnliche Fälle deutscher Künstler, die sich gegen unautorisierte Nutzungen gewehrt haben.

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Dark Pattern

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über sog. Dark Pattern. Damit sind Praktiken gemeint, die euch sicher allen schon einmal im Netz über den Weg gelaufen sind. Das Hinführen zum Klick auf einen bestimmten Button oder das absichtliche Verstecken des Kündigungs-Buttons sind nur einzelne dieser Praktiken. Wir erläutern, was es damit auf sich hat und ob solche Praktiken und Gestaltungen rechtlich verboten sind. Viel Spaß beim Zuhören!

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