Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Conni und das Recht am Meme – Zwischen Urheberrecht und Internetkultur

Die Kinderbuchfigur Conni sorgt derzeit nicht nur im Kinderzimmer für Gesprächsstoff, sondern auch in den sozialen Medien: Unzählige sogenannte „Conni-Memes“ kursieren online – viele davon humorvoll, manche überzogen, fast alle mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt. Doch was sagt das Recht dazu?

In der aktuellen Folge unseres Podcasts Kaffeerecht beleuchten wir die rechtlichen Hintergründe und werfen einen differenzierten Blick auf das, was erlaubt ist – und was nicht.

Zwischen Internetkultur und Urheberrecht

Auch wenn viele Memes harmlos wirken: Die Figur Conni ist urheberrechtlich geschützt – ebenso wie ihre charakteristische Darstellung. Das gilt auch dann, wenn Memes durch KI-Tools erstellt werden. Entscheidend ist, ob das Ausgangsmaterial ausreichend verändert wurde – oder ob eine bloße Kopie vorliegt.

Parodie, Pastiche & § 51a UrhG

Eine zentrale Rolle spielt dabei die neue gesetzliche Schranke in § 51a UrhG, die Parodien, Karikaturen und sogenannte Pastiches erlaubt – also humorvolle oder stilistische Auseinandersetzungen mit bestehenden Werken. Viele Conni-Memes könnten unter diese Schranke fallen – allerdings ist das im Einzelfall nicht immer eindeutig.

Und was sagt der Carlsen Verlag?

Der Verlag hat sich bereits zur Meme-Welle geäußert und signalisiert: Humorvolle, nicht-kommerzielle Memes werden aktuell toleriert – solange sie keine menschenverachtenden oder diskriminierenden Inhalte enthalten. Wer Conni jedoch zu Werbezwecken nutzt, bewegt sich schnell außerhalb des rechtlich Zulässigen.

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Shownotes

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Conni und das Recht am Meme – Zwischen Urheberrecht und Internetkultur

Conni-Memes erobern das Internet: lustige KI-generierte Bildchen, die die berühmte Kinderbuchfigur in überraschenden Situationen zeigen. Doch was ist davon juristisch zulässig? In dieser Podcastfolge beleuchten wir die urheber- und markenrechtlichen Implikationen rund um den Internettrend. Im Fokus: Parodien, der Begriff „Pastiche“ (§ 51a UrhG) und die Grenzen zwischen Witz und Rechtsverletzung – mit einem Blick auf die Haltung des Carlsen Verlags.

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Rechtlicher Umgang mit Fanfiction

In der heutigen Folge von Kaffeerecht sprechen wir über das spannende Thema Fanfiction. Was genau ist Fanfiction, und wie stehen die ursprünglichen Autoren dazu? Während einige es schätzen, wenn ihre Werke durch Fans fortgeführt werden, sehen andere rechtliche Probleme. Wir klären, welche rechtlichen Hürden auf Fanfiction-Schreiber zukommen und was es mit Urheber- und Persönlichkeitsrechten auf sich hat. Außerdem werfen wir einen Blick auf die Liste verbotener Fandoms und erklären, welche Grenzen es für Fanfiction gibt.

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KI vor Gericht: Wer haftet für die Maschine?

In dieser Folge werfen wir einen Blick auf aktuelle und wegweisende Gerichtsverfahren rund um den Einsatz von KI – von algorithmischen Scores über Bilddatenbanken bis zu Chatbots, die Unternehmen teuer zu stehen kommen können. Wir analysieren Entscheidungen des EuGH, LG Hamburg, LG Kiel, sowie laufende US-Verfahren gegen Meta und Stability AI. Was darf KI, was muss transparent gemacht werden – und wer trägt die Verantwortung?

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