Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Der Digital Services Act (DSA, Gesetz über digitale Dienste)

Vollständig in Kraft treten und Wirkung entfalten wird der Digital Services Act (zu deutsch: Gesetz über digitale Dienste, im Folgenden DSA) ab dem 17. Februar 2024. Dann werden unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der EU die Regelungen für Anbieter von digitalen Diensten gelten.  

Anwendungsbereich: Bekämpfung von illegalen Inhalten 

Die Regelungen umfassen unteranderem die Verpflichtung zur Bekämpfung der Verbreitung illegaler Inhalte in der EU und auch die Pflicht wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Manipulation von Informationen zu ergreifen. Der DSA regelt nicht, welche Inhalte illegal sind. Ob ein Inhalt illegal ist, richtet sich nach anderen europäischen Rechtsakten oder dem Recht der Mitgliedsstaaten. Beispielsweise kann nach dem deutschen Strafgesetzbuch ermittelt werden, ob eine Meinungsäußerung unter den Tatbestand der Beleidigung fällt (§ 185 StGB).  

Digitale Dienste ist ein weiter Begriff der unter anderem Dienstleistungen der Informationsgesellschaften, aber auch sogenannte Vermittlungsdienste umfasst. Insbesondere adressiert der DSA Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen. Für diejenigen digitalen Dienste, die mehr als 45 Millionen Nutzer pro Monat verzeichnen, gelten die Regelungen des DSA sogar schon seit dem 25. August 2023. Dazu gehören 19 Unternehmen, unter anderem Google und Meta. 

Nationale Umsetzung notwendig 

Da es auch Aufgaben gibt, die durch Behörden der Mitgliedsstaaten übernommen werden sollen, will der deutsche Gesetzgeber das Digitale-Dienste-Gesetz (im Folgenden: DDG) erlassen. Dort soll beispielsweise die Bundesnetzagentur als der deutsche „DSA-Koordinator“ benannt werden. Die Bundesnetzagentur wäre dann die zentrale Beschwerdestelle, bei der Nutzer Verstöße melden können. Das DDG soll noch im März verabschiedet werden.  

Wirkung schon spürbar 

Der DSA hat auch schon Wirkung entfaltet. Beispielsweise hat die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung vom 18. Dezember 2023 bekannt gegeben, dass sie ein förmliches Verfahren eingeleitet hat. In dem Verfahren soll geprüft werden, ob die Plattform X in Bereichen wie Risikomanagement, Moderation von Inhalten, Dark Patterns und Transparenz gegen den DSA verstoßen hat. Durch die Einleitung eines förmlichen Verfahrens kann die Europäische Kommission weitere Beweise sammeln und sich dabei auf Auskunftsersuchen, Befragungen oder Inspektionen stützen. Es gibt dabei keine Frist, wie in anderen vergleichbaren Verfahren beispielsweise der Fusionskontrolle, in der die Kommission ein Ergebnis vorbringen muss. Damit ist, insbesondere abhängig von der Bereitschaft des betroffenen Unternehmens zur Kooperation, eine lange Verfahrensdauer zu erwarten.  

Auch weitere betroffenen Diensteanbieter mussten sich schon mit dem DSA auseinandersetzen. So haben Amazon und Zalando dagegen geklagt, überhaupt als besonders großer Dienst eingestuft zu werden. Die Folge der Einstufung war, dass beide schon seit dem 25. August 2023 einzuhalten hatten. Jedenfalls Zalando bestreitet auch generell ein digitaler Dienst im Sinne des DSA zu sein. Eine Entscheidung steht noch aus.  

Schutz kleiner Unternehmen 

Während der DSA besonders große Dienste mit besonderen Auflagen versieht, werden besonders kleine Unternehmen aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. Namentlich sind das Kleinst- und kleine Unternehmen. Das sind diejenigen Unternehmen mit weniger als 10 respektive 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen respektive 10 Millionen EUR.  

Möglichkeiten für Verbraucher 

Während auf die Betreiber digitaler Dienste also neue Pflichten und Transparenzgebote warten, sollen auch Verbraucher konkrete Rechte an die Hand bekommen. Verbrauchern soll in Zukunft eine zentrale Kontaktstelle von den Unternehmen angeboten werden. Dabei soll es leichter gemacht werden potenziell illegale Inhalte zu melden. Außerdem sind die Betreiber verpflichtet eine sorgfältige Prüfung von Meldungen vorzunehmen, insbesondere ist eine rein automatisierte Prüfung nicht mehr erlaubt.  

Auf den ersten Blick überraschend findet sich auch eine Regelung zum Thema Werbung auf digitalen Diensten. In Zukunft wird es nicht erlaubt Werbung auf der Basis von sensiblen persönlichen Daten auszuspielen. Es wird also verhindert, dass auf die politische Überzeugung, die sexuelle Orientierung oder die ethnische Zugehörigkeit zugeschnittene Werbung ausgestrahlt wird. Daneben müssen die Betreiber Werbung auch als solche kennzeichnen und die Information bieten, wer für die Werbung bezahlt hat. 

Was bringt die Zukunft? 

Unter dem Strich bietet der DSA neue Möglichkeiten, um Falschinformationen und Hassnachrichten auf digitalen Diensten zu regulieren und einzudämmen. Insbesondere werden die Plattformbetreiber selbst mehr in die Pflicht genommen. Daneben ist auch die Einrichtung einer zentralen Beschwerdestelle positiv für Verbraucher, da so (hoffentlich) eine einfachere Beschwerde ermöglicht wird. Letztlich bleibt es abzuwarten, welchen Effekt der DSA auf die Plattformwirtschaft haben wird.  

Shownotes

Betrifft Sie dieses Thema? Der DSA schafft neue Transparenz- und Beschwerdepflichten für Online-Plattformen und Dienste. Wenn Sie wissen möchten, welche Anforderungen auf Ihren Dienst zutreffen, sprechen Sie uns an. Jetzt Kontakt aufnehmen →

Transkript der Folge

Willkommen zum Podcast Kaffeerecht von der Kanzlei TWW Law mit rechtlichen Themen für Kreative, Unternehmer und Unternehmen. Hallo und herzlich willkommen zu einer weiteren Folge unseres Podcasts Kaffeerecht. Mein Name ist Dennis Tölle und ich bin heute wieder hier gemeinsam mit Marvin Irifay. Das bin ich.

Heute haben wir uns ein sehr aktuelles Thema ausgesucht. Ganz sozusagen brandneu. Ah, nicht brandneu, aber auf jeden Fall tagesaktuell. Und zwar den Digital Services Act.

Übersetzt das Gesetz über digitale Dienste. Nicht zu verwechseln mit dem digitale Dienstegesetz. Darauf gehen wir gleich noch ein. Es wird spannend.

Ja, wir freuen uns, dass ihr eingeschaltet habt. Und ich freue mich auf die Folge. Ja, wir haben uns ausgestattet mit einem kleinen Täschen Kaffee, dem zweiten heute. Und dann würde ich auch sagen, dass wir so ein bisschen allgemein beginnen und vielleicht zu dieser Thematik grundsätzlich ein bisschen was sagen.

Und das würde ich an dieser Stelle einfach mal einleiten. Der Digital Services Act, wie du schon gesagt hast, das Gesetz über digitale Dienste, weder mit dem Digitale-Dienste-Gesetz noch mit dem Digital Markets Act zu verwechseln, den es ja auch noch gibt, die ja auch nicht, ja, ich sag mal, die schon so ein bisschen auch in Anführungsstrichen zusammenspielen, aber grundsätzlich erstmal zwei getrennte Regelungswerke sind. Der Digital Services Act als EU-Verordnung wird ab dem 17. Februar 2024, also kurz nach Veröffentlichung dieser Folge, in allen EU-Mitgliedstaaten gelten.

und wie du das aber schon gesagt hast, ist ja nicht ganz neu, denn schon seit Mitte letzten Jahres, also seit konkret 25. August 2023, gibt es bestimmte Regelungen, die für bestimmte Plattformen greifen und deswegen ist das, was wir jetzt hier sagen, nicht so neu, auch wenn es in diesem Prozess immer wieder Entwicklungen gibt, die auch uns veranlasst haben, tatsächlich diese Folge aufzunehmen, weil über den Anwendungsbereich dieser Regelung wird jetzt tatsächlich schon gestritten, auch wenn noch gar nicht alle Regelungen in Kraft sind. Ja genau, seit August 2023 gilt der DSA schon für bestimmte Plattformen. Und bestimmte Plattformen sind diejenigen Plattformen, die besonders groß sind, also sehr große Suchmaschinen beispielsweise, die mehr als 45 Millionen Nutzer pro Monat verzeichnen.

Und der DSA regelt im Prinzip Dinge, die wir vorher schon an anderer Stelle im nationalen Recht hatten. Also bei uns ist das das Netz DG gewesen. Also es geht im Prinzip darum, Transparenz zu schaffen, wie mit rechtsverstößenden Beiträgen auf diesen Webseiten umgegangen werden soll und Beschwerdemöglichkeiten gegen diese Aussagen zu schaffen. Das heißt, gerade das beste Beispiel und das wahrscheinlich prägnanteste Beispiel sind Hassnachrichten.

Also wenn ich Hasskommentare irgendwie auf Facebook habe, dann ist das etwas, das fällt unter den Anwendungsbereich des DSA. Es geht nicht dem DSA darum zu definieren, was Hassnachrichten sind oder was sozusagen Rechtsverstöße sind. Das passiert an anderer Stelle im EU-Recht oder im nationalen, also im deutschen Recht. Dem DSA geht es nur darum, sozusagen Systeme zu schaffen, anhand derer gegen solche Rechtsverstöße vorgegangen werden kann.

Das sind dann Beschwerdemöglichkeiten, das sind dann Transparenzregeln, aber da gehen wir noch im Einzelnen drauf ein. Ja, da vielleicht an der Stelle ganz kurz, wie du das sagst, also der DSA, der regelt nicht, was illegal ist. Also es gibt eine Ausnahme, also es wird schon definiert in bestimmten Bereichen, also terroristische Inhalte, Darstellung sexuellen Missbrauchs und Kindern, illegale Hassrede. Die sind auf EU-Ebene definiert.

Für alles weitere sind aber die Mitgliedstaaten auch verantwortlich. Wenn man so will, geht es dem DSA so ein bisschen darum, die formalen Voraussetzungen zu schaffen, dass man sich gegen bestimmte Dinge wehren kann, Transparenz zu schaffen, wie du das gesagt hast. und zwar, und das vielleicht auch noch, um das einzubringen, für digitale Dienste und diese digitalen Dienste umfassen eine sehr große Bandbreite von Plattformen. Also das heißt, wir haben irgendwie einfache Websites, App-Stores, Online-Shopping-Plattformen, wir haben die Suchmaschinen, also ich will nicht sagen nahezu alles, was man irgendwie online finden kann, aber schon eine sehr, sehr, sehr breite Palette.

Diesen Anwendungsbereich will der DSA aufmachen und eben in diesem Bereich auch dafür sorgen, dass man da eben eine insofern einfache Möglichkeit hat, sich gegen bestimmte Dinge zu wehren, die dann aber im Konkreten tatsächlich und deswegen ist auch auf deutscher Ebene noch ein Umsetzungsgesetz geplant, bestimmte Rechtsverstöße zu verfolgen. Und jetzt ist es so, dass der DSA einen sehr hohen Aufwand generieren wird, einerseits bei den nationalen Behörden, die sich damit beschäftigen werden müssen, aber auch bei der Europäischen Kommission, denn es ist so, dass die Europäische Kommission es sozusagen bei sich behalten hat, die Zuständigkeit bei sich behalten hat, sich um Verstöße auf Seiten von den allergrößten digitalen Diensten zu beschäftigen. Also das sind diejenigen, die auch schon seit August 2023 sozusagen unter den EDSA fallen. Das stand jetzt 19 digitale Dienste dazu gehören, wie du schon gesagt hattest.

Natürlich so Google, Meta, klar, aber auch Wikipedia scheint dazu zu gehören, stand jetzt. Da hat die Europäische Kommission das bei sich behalten, die Zuständigkeit, sich um deren Verstöße zu kümmern. Und das ist ganz interessant, finanziert wird das in Teilen daraus, dass es jetzt eine generelle Abgabe gibt für diese Diensteanbieter. Und diese generelle Abgabe, also dieser generelle Geldfluss an die Europäische Kommission sozusagen, kann bis zu 0,05% des Jahresumsatzes betragen.

Das kann jetzt auf den ersten Blick nach wenig klingen, ist es aber auf gar keinen Fall, gerade wenn es so um Google geht oder um Meta geht, das kann schon eine Menge Geld sein, 0,05% des Jahresumsatzes. Ja, in der Tat. Vielleicht noch ganz kurz zur Systematik dahinter. Also der DSA ist eine europäische Verordnung.

Europäische Verordnung, das hatten wir glaube ich auch in dem Podcast hier schon ein, zwei Mal erzählt, zeichnet sich dadurch aus im Vergleich zum Beispiel zu Richtlinien, dass sie, wenn sie in Kraft treten, auch unmittelbar Wirkung zeigen in den Mitgliedstaaten. Das heißt, ich brauche jetzt für den Regelungsbereich, den ich im DSA habe, kein deutsches, spanisches, italienisches Gesetz mehr zu. Lediglich für den Bereich, in dem jetzt quasi zum Beispiel diese Verordnung vorsieht, dass die Mitgliedstaaten noch gesondert was regeln können. Dass sie sagen, okay, definier mal, was bei dir illegal ist.

Das ist vielleicht in dem einen Mitgliedstaat so, in dem anderen so. Da wird es Nuancen geben. Und in diesem Bereich ist eben das digitale Dienstgesetz auf dem Weg. und das soll meines Wissens irgendwie jedenfalls im Entwurf bis März durchgebracht werden und dann werden sich daraus noch ein paar konkrete Punkte ergeben, die man sich dann entsprechend anschauen kann.

Es gibt gute Gründe dafür, dass es schneller als später durchgebracht wird, Denn, wie wir ja gerade schon gesagt haben, am 17. Februar 2024, also nicht nächstes Jahr, dieses Jahr, tritt der DSA vollkommen in Kraft. Das heißt, alle digitalen Dienste, die von dem DSA adressiert werden, müssen sich auch an deren Vorgaben halten. aber es müssen auch die entsprechenden Beschwerdestellen auf staatlicher Seite geschaffen werden und da sein, damit sozusagen denjenigen, denen der DSA zugutekommen soll, dass diejenigen auch eine Ansprechstelle haben.

Und gerade wenn man zum Beispiel den Artikel 18 DSA nimmt, das ist derjenige, der sich mit der Meldung des Verdachts auf Straftaten beschäftigt, Also das ist interessant in der Hinsicht, dass der Artikel 18 richtet sich an die Diensteanbieter, dass die eine Ansprechstelle haben, also eine zuständige Stelle haben bei den Behörden, wo die hingehen können, wenn sie wiederum Verdacht haben, dass Straftaten begangen werden oder dass irgendwo eine Straftat begangen wird und das sozusagen über deren digitale Dienste erfahren haben. Und dieser Diensteanbieter, Hosting-Diensteanbieter, muss jetzt eine zuständige Stelle ansprechen, können. Und wenn diese noch nicht definiert ist im nationalen Recht, dann ist das natürlich schlecht. Weil dann läuft dieser Artikel 18 im Prinzip leer und ich kann sozusagen da nicht diese Bündelung vornehmen, die wir gerne hätten, damit das sozusagen effizient und kurz schnell bearbeitet werden kann.

Ja, genau. Da ist es glaube ich, da ist noch nicht klar, wer das machen soll. Ich glaube, das Bundeskriminalamt ist da ja an vorderster Front. Ich weiß nicht, ob das schon feststeht, dass es überhaupt, also dass es fix ist.

Ich glaube, das noch nicht. Aber ich glaube, vielleicht ist es auch so ein bisschen Mangelsalternativen. Weiß man auch nicht, wen man das sonst irgendwie zuordnen soll. Insofern, ja, da gibt es noch so ein bisschen Schwierigkeiten.

Aber das ist halt so ein Punkt, der, also der DSA sagt halt nur, liebe Mitgliedstaaten, ihr richtet dann bitte so eine Behörde ein oder weist eben einer Behörde diese Zuständigkeit zu. Das muss dann halt passieren noch. Und ab 17. Februar gibt es eben diese Verpflichtung.

Und wenn es dann keine Behörde oder keine zuständige Meldestelle gibt, dann können diese Anbieter auch nichts melden. Ich glaube, so als allgemeine Einleitung dürfte das, glaube ich, ganz okay sein. Einige Details werden wir im Folgenden noch besprechen. Zum einen, angerissen haben wir es schon, wer wird eigentlich von dem DSA adressiert?

Da gibt es ja, ich sage mal, größere Aufmerksamkeit bezüglich einiger Plattformen im Moment. Und vielleicht kannst du uns da kurz ein bisschen einführen, wer da grundsätzlich adressiert ist und wo da vielleicht die Knackpunkte liegen. Grundsätzlich sollen Unternehmen und Händlerinnen, die online ihre Vermittlungsdienste in der EU anbieten, unter den DSA-Fallen, also die Regeln des DSAs, beachten müssen. Das ist insoweit eine Neuerung zu dem NetzDG, also dem nationalen Recht, das wir vorher hatten, in der Form, dass das NetzDG immer eine Anknüpfung an die Größe der Unternehmen genommen hat und nicht alle Unternehmen in seinen Anwendungsbereich gefasst hat.

Das ist jetzt erstmal in erster Linie nicht mehr so. Natürlich gibt es Rückausnahmen, die sozusagen kleinste und kleine Unternehmen schützen sollen und denen nicht zu viel Last aufbürden sollen. Aber in erster Linie erstmal alle Vermittlungsdienste, die ihre Dienste in der EU anbieten. Und seit August, haben wir ja schon gesagt, gibt es jetzt schon die ganz besonders großen Dienste, die unter die Vorgaben fallen.

Das sind diejenigen, die mehr als 45 Millionen aktive Nutzer pro Monat haben. Das sind 19 Online-Dienste. Und dazu gehört jetzt auch Amazon und auch Zalando. Und Amazon und Zalando haben gesagt, naja, wir sind keine Vermittlungsdienste.

Unsere Dienste sind in allererster Linie irgendwie einzelhandelsartig und fallen damit gar nicht unter den DSA. In Teilen war die Argumentation auch so, dass sie gesagt haben, man müsste aufsplitten, welche Nutzer sozusagen wegen den Einzelhandelsdienstleistungen kommen und welche Nutzer wegen den Vermittlungsdienstleistungen kommen. Und dann müsste man danach sozusagen aufsplitten und sagen, die Plattform ist in Teilen so, in Teilen so und wenn wir den Vermittlungsdienstleistungsanteil betrachten, der ist unter 45 Millionen aktiven Nutzern pro Monat und deswegen sind wir kein Vermittlungsdienst, kein besonders großer Vermittlungsdienst, der unter den DSA fällt, also unter diese großen Online-Dienste des DSA fällt. Später eigentlich müsste man sagen, werden sie so oder so drunter gefallen, aber gut.

Also ab dem 17. Februar sind sie sehr wahrscheinlich so oder so ein Online-Dienst, aber es gibt natürlich ein paar verschärfte Regelungen, die sich sozusagen an die großen Online-Dienste richten und da wollen sie nicht runterfallen. Und die Gerichtsverfahren, die da angestrengt wurden, laufen noch. Zalando hatte in einer Sache schon vor dem Euge in Teilen Recht bekommen, dass, ich meine, das war so, dass in Teilen das Unternehmen halt oder die Argumentation, der Argumentation gefolgt werden konnte.

Da war aber die Frage, inwieweit das überhaupt ausschlaggebend ist für die Beurteilung. Da ist immer noch die Sache nicht klar, da muss man weitere Entscheidungen abwarten, weil es da um den einstweiligen Rechtsschutz ging und insoweit muss Amazon in Teilen jetzt leider dem DSA folgen, in anderen Teilen wiederum nicht. Also es gibt ein paar Vorgaben des DSAs, denen sie jetzt nicht mehr folgen müssen, anderen Vorgaben schon. Das ist ein bisschen Hickhack, könnte man so sagen.

Aber im Ergebnis ist es so, dass wir, wenn wir sozusagen zurückkommen wollen zu der Ausgangsfrage, Vermittlungsdienste, die in der EU angeboten werden, die fallen unter den DSA komplett. Ja, also was du vorhin kurz gesagt hast, vielleicht können wir das nochmal betonen, dass es grundsätzlich erstmal völlig größenunabhängig ist. Also ja, es gibt besonders verschärfte Regelungen, die dann nachher für besonders große Online-Plattformen, Suchmaschinen gelten. Aber grundsätzlich betrifft es erst einmal jeden Online-Dienst und zwar unabhängig von der Frage, ob ich da jetzt irgendwie 45 Millionen aktive Nutzer in der EU habe oder nicht.

Wie gesagt, die Diskussion um die sehr großen Online-Plattformen, weil die halt auch, ich sag mal, die einschneidendsten Regelungen auferlegt bekommen, sind dann natürlich irgendwie in der Öffentlichkeit, weil natürlich ein Unternehmen wie, weiß ich nicht, Amazon, Meta, Apple, Twitter oder X sich dagegen wehren. Das wird vielleicht jetzt im kleineren Bereich nicht erfolgen, aber da sind wir halt auch nicht im Bereich von 45 Millionen aktiven Nutzern. Da muss ich halt erstmal hinkommen. Ich bin in der Tat etwas überrascht gewesen.

Es gibt auf der Seite der EU-Kommission eine Liste der Plattformen, die von der EU entsprechend eingeschätzt werden. Da bin ich überrascht, dass da tatsächlich so viele und auch manche drunter fallen, bei denen ich das nicht gedacht hätte. Ich meine, klar, Wikipedia haben natürlich eine entscheidende, also eine sehr große Aufrufzahl. Snapchat in der EU, hätte ich ehrlich gesagt nicht gedacht, dass die da drunter fallen, aber klar, bei den großen, bei den ganz großen, ja, da gehe ich schon davon aus.

Zalando hatte ich auch so ein bisschen meine Zweifel. Aber ja, nun steht das erstmal so und diese Verfahren sind abzuwarten. Die Entscheidungen, die es da gibt, die sind halt erstmal im einstweiligen Verfahren entschieden. Und ja, da werden wir bei den sehr großen Plattformen und Suchmaschinen aber noch schauen.

Ja, und wenn man sich anguckt, was der Zweck dieses DSA sein soll, also der Vereinfachung der Möglichkeit des Vorgehens gegen rechtswidrige Inhalte auf Plattformen, auf digitalen Diensten, dann ist natürlich sozusagen, spielt die Musik, ganz untechnisch gesagt, spielt die Musik einfach bei den großen Unternehmen. Also bei X sind die meisten Verstöße oder bei TikTok oder bei Facebook nicht irgendwie bei irgendeinem Kleinstanbieter, der sozusagen gar nicht in irgendeiner Weise Nutzerzahlen hat, wo irgendwie schlimme, also die Reichweite stimmt dann einfach nicht oder die Proportionen stimmen dann einfach nicht. Deswegen ist es schon verständlich, dass besondere Anforderungen an diese großen Unternehmen, also an die großen Online-Plattformen gestellt werden, aber auch, dass diese Online-Plattformen schon länger unter den DSA fallen. Vielleicht um so ein bisschen die andere Grenze zu zeigen, also die andere Seite dieser sehr großen Unternehmen.

Es gibt ja im DSA grundsätzlich auch Ausnahmen und zwar Ausnahmen vom Anwendungsbereich für Kleinst- oder Kleinunternehmen. So heißt das da. Es gibt ein separates Dokument, in dem definiert wird, was Kleinst- oder Kleinunternehmen sind. Und bei Kleinstunternehmen handelt es sich um solche Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanz von unter 2 Millionen Euro.

Das wird natürlich tatsächlich so den bestimmten Bereich von Unternehmen von diesen Verpflichtungen ausnehmen, was dann sicherlich auch im Hinblick auf den Aufwand, der das bedeutet, sinnvoll ist. Darüber hinaus geht es aber auch noch, dass nicht nur diese Kleinstunternehmen davon ausgenommen sind, sondern auch kleine Unternehmen. Und kleine Unternehmen sind nach der Definition der EU-Kommission jedenfalls solche Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanz von unter 10 Millionen Euro. Das ist dann ja schon mal eine Hausnummer, wo man sagen kann, okay, da muss ich jetzt als KMU irgendwie keine Angst haben, dass ich jetzt mit Maßnahmen belegt werde, die ich gar nicht umsetzen kann, weil ich irgendwie, weiß ich nicht, irgendwelche Prüfmaßstäbe hier nicht irgendwie durch separate Mitarbeiter prüfen kann etc.

Das ist so ein bisschen die Range, in der das Ganze stattfindet. Also diese riesigen Unternehmen auf der einen Seite und dann diese ganz kleinen Unternehmen, die natürlich auch relativ schnell Online-Dienste betreiben. Wenn ich einen Online-Shop habe, dann bin ich irgendwie in dem Bereich, bin dann aber ein bisschen von diesen Vorgaben befreit. Du hattest eben X schon erwähnt.

Da ist vielleicht auch im Hinblick darauf, was die Anforderungen oder was die Ziele des DSA angeht, auch gerade ein aktuelles Beispiel zu nennen. Und zwar hat die EU-Kommission gegen X auch schon ein förmliches Verfahren eingeleitet. Und zwar mit dem Verdacht, dass in so Bereichen wie Moderation von Inhalten, Dark Patterns, Transparenz und so, sich X da jetzt nicht an das hält, was möglicherweise gefordert wird. Und wenn man das ein bisschen in der öffentlichen Wahrnehmung beobachtet, dann ist es wahrscheinlich auch gerade X, dass da gerade sich irgendwie in den Vordergrund drängt, etwas unrühmlich.

Und das schaut sich die EU-Kommission jetzt im Detail ein bisschen an. Inwieweit da nachher ein Ergebnis bei rumkommt und eine Sanktion bei rumkommt, das wird man abwarten. Aber bei so Sachen, also ich sage mal gerade im Bereich von Dark Patterns, ich weiß nicht, für den Begriff so ein bisschen, das sind so ein bisschen, wenn ich eine Website so gestalte oder so aufbaue oder bestimmte Dienste so gestalte, dass der User andere Sachen macht, als er eigentlich erwartet. Also es sind zum einen zum Beispiel, weiß ich nicht, so Cookie-Banner, die farblich so gestaltet sind, dass ein Button hervorgehoben ist.

Das ist aber nicht der Button, der gerade dazu führt, dass ich Cookies ablehne, sondern es ist der, dass ich es annehme. Dann gibt es irgendwie so Sachen, weiß ich nicht, wenn ich in einem Bestellablauf quasi erst im allerletzten Schritt noch irgendwie Versandkosten dazufüge oder erst im letzten Schritt zeige, dass da noch Kosten zukommen, dann sind das so Verhaltensweisen, die der Nutzer so nicht erwartet, wo er dann aber erstmal hingeführt wird. und wenn er dann im letzten Schritt des Kaufabschlusses ist, das dann vielleicht kauft, obwohl er das nicht getan hätte, wenn er es vorher gemacht hätte. Das sind so diese, ich nenne es jetzt mal vorsichtig, Tricks, die unter dem Begriff Dark Patterns fallen.

Da gibt es noch eine ganze Menge andere. Aber solche Sachen werden da irgendwie von der EU-Kommission bei X auch vermutet und sollen eben unterbunden werden vom DSA. Und deswegen gibt es da dieses förmliche Verfahren. Ja, bei X, falls irgendjemand selber auf der Plattform unterwegs ist, da im Speziellen werden Dark Patterns bei diesem blauen Häkchen vermutet.

Und zwar könnte das eine irreführende Gestaltung sein, die sozusagen den Abschluss bestimmter Abonnements suggeriert und das aber gar nicht tut. Also da wird sozusagen an der Stelle vermutet, dass möglicherweise Dark Patterns im Spiel sind. Was ist die Bekämpfung der Verbreitung Inhalte und die insbesondere dahingehend ergriffenen Risikobewertungs- und Risikominderungsmaßnahmen. Das ist sozusagen das erste, was bei X jetzt in Frage steht, ob das so ausreichend vorgenommen wird.

Dann die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung von der Manipulation von Informationen. Auch da steht in Frage, ob X das ausreichend macht. Und Maßnahmen zur Steigerung der Transparenz seiner Plattform. Also, und das betrifft auch die Gewährung des Zugriffs von Forschern zu den öffentlich zugänglichen Daten von X.

Da können auch Mängel sozusagen vorliegen. Und das sind sozusagen die vier Punkte, zusammen mit dem Punkt, den ich gerade noch genannt hatte, mit dem blauen Häkchen, also der mutmaßlich irreführenden Gestaltung der Benutzeroberfläche. Das sind die vier Punkte, die insbesondere jetzt gerade betrachtet werden. Und ja, da geht die Europäische Kommission vor und da können wir jetzt eigentlich ganz gut sozusagen sehen, was Anwendungsbereich des DSA ist.

Also gerade der erste Punkt, Bekämpfung der Verbreitung illegaler Inhalte, das ist sozusagen das Kerngeschäft des DSA. Also es gibt illegale Inhalte auf einer großen Plattform oder auf einem digitalen Dienst, dann muss dagegen vorgegangen werden von dem Dienst der Anbieter. Und da müssen dann Prozesse geschaffen werden, um solche illegalen Inhalte auch zu finden und zu löschen und auch gleichgelagerte illegale Inhalte zu finden und zu löschen. Also da sozusagen die Idee, die Kernidee des DSA und vielleicht so ein bisschen die andere Seite wäre, was können jetzt eigentlich genau Verbraucher oder die Nutzer von digitalen Diensten von dem DSA erwarten, beziehungsweise was bekommen sie faktisch an die Hand als Tools, um auch gegen illegale Inhalte vorzugehen.

Wir hatten das ja eben schon mal kurz gesagt, also diese besonderen Regelungen, die jetzt für besonders große Plattformen gelten, die gelten eben schon früher. Ab dem 17. diesen Monat gelten sie eben dann auch für alle anderen. Diese Dinge, die du eben genannt hast, die gelten eben schon seit August letzten Jahres für die ganz Großen.

Und ein Punkt, der sich so ein bisschen durchzieht, ist diese leichte Zugänglichkeit von Möglichkeiten für XY. Also wenn ich eben genau eine Rechtsverletzung, einen Hasskommentar, ein meines Erachtens mich irgendwie betreffendes Posting melden möchte, dann kann ich das natürlich heute auch schon tun. Ja, es ist nicht so, also ich kann ja heute auch bei Facebook schon irgendwie sagen oder bei jedem anderen Dienst irgendwie was flaggen oder was melden oder weiß ich nicht, wenn ich irgendwie bei Google Maps eine Rezension habe, kann ich sagen, hier, das möchte ich gerne melden, aber dann endet es. Ich kann da irgendwo draufklicken und dann weiß ich auch nicht, was damit passiert.

Und da soll eben eine Optimierung geschaffen werden, dass man sagt, zum einen, es muss leicht zugänglich sein, dass ich sagen kann, ich möchte jetzt gerne diesen Inhalt melden, weil er meines Erachtens rechtsverletzend ist. Und dann muss die Plattform selber auch eine Transparenz schaffen, wie das geprüft wird, ob das geprüft wird, warum die Entscheidung so oder so ausgegangen ist. Also wir haben gerade im Bereich von Accountsperrungen ja im Moment so ein bisschen die Situation, dass ich ganz unterschiedlichen Plattformen, nämlich zum Beispiel mal einen Google Ads Account, ich schalte Werbung über Google und dann entscheidet Google meinen Account irgendwie wegen Verstoßes gegen die eigenen Richtlinien zu sperren. So, dann wird da häufig gar keine Begründung angegeben.

Häufig ist es eine, aus der ich nicht ernsthaft schlau werde. Was denn jetzt genau habe ich in meiner Anzeige falsch gemacht, um diesen Richtlinien zu widersprechen, um dagegen zu verstoßen? Was kann ich ändern? Kann ich zwar Widerspruch einlegen, dann kommt aber erneut eine automatisierte Antwort, die mir dann sagt, ja, haben wir oder haben wir nicht gesperrt.

Aber das Warum und wie kann ich dagegen vorgehen, das ist nicht ersichtlich. Und dieser Punkt ist es zum Beispiel, der dann transparent gestaltet werden soll und auch nicht rein automatisiert erfolgen soll. Was natürlich möglicherweise einen ganz erheblichen personellen Aufwand auch bedeutet. Ob der dann so zu erfüllen ist, ist wieder eine andere Frage bei der Masse.

Aber das ist so einer dieser Teile, dass da Transparenz und Hemmschwelle quasi so ein bisschen angegangen werden, damit ich Dinge überhaupt melden kann und dann eben auch eine transparente Entscheidung über diese Meldung bekomme. Ich finde gerade diesen Punkt mit dem darf nicht rein automatisiert erfolgen, eine solche Entscheidung, ist eigentlich sehr interessant, denn es ist nicht schwer vorstellbar, dass es Facebook oder Google in Form von YouTube oder TikTok einfach nicht möglich ist, schlicht nicht möglich ist, genug Menschen einzustellen, damit man jeden Content, der sozusagen hochgeladen wird, erstmal überprüft auf illegalen Inhalt. Das ist einfach faktisch ausgeschlossen. Deswegen ist es logisch und auch nicht verboten vom DSA, dass sozusagen eine Vorauswahl oder irgendeine Form von Vorauswahl im Prinzip durch Algorithmen vorgenommen wird oder von mir aus auch durch KI-basierte Tools, die sozusagen illegale Inhalte oder Inhalte auf illegalen Content abscannen.

Das ist erstmal nicht verboten. Problem ist nur dann, wenn es rein automatisiert abläuft. Also wenn nie zu irgendeinem Zeitpunkt ein Mensch in diesen Prozess der Zulassung oder der Ablehnung eingreift. Also wenn ich einen gemeldeten Inhalt habe, dann muss Facebook an irgendeinem Punkt in dem Prozess bis zur Entscheidungsfindung einen Menschen eingesetzt haben, der sich diesen Content einmal auch dann anguckt.

Das ist eigentlich ganz interessant. Und das finde ich eigentlich auch sehr spannend. Was so ein bisschen damit einhergeht, ist eigentlich auch aus meiner Sicht sehr spannend, dass gerade die großen Online-Plattformen möglicherweise dazu verpflichtet werden können, dass sie ihre Auswahlalgorithmen offenlegen. Also diejenigen Algorithmen, die sie nutzen, um Inhalte zu scannen darauf, ob es illegale Inhalte sind oder nicht, müssen möglicherweise jetzt im Rahmen dieser ganzen Transparenzvorgabe auch offengelegt werden.

Und ich glaube, das könnte in Zukunft auf jeden Fall sehr spannend sein, wenn dann die sich damit auskennenden, technik-aversierten Menschen das für einen dann auch übersetzen, was da überhaupt steht in so einem Algorithmus, weil ich würde es nicht verstehen. aber dann könnte man zumindest mal nachvollziehen, warum jetzt bei TikTok Short XY gelöscht wurde und das andere aber nicht. Das wäre vielleicht ganz interessant. Das in der Tat wird ganz spannend, weil im Moment ist es tatsächlich so, dass es einfach nicht durchsichtig ist.

Und klar, da wird ausschließlich ein Algorithmus hinterstehen, der dann eben nach bestimmten Kriterien, die, ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob man das immer so klar beschreiben kann, welche Kriterien das dann sind. Also es ist ja nicht so, dass man sagen kann, okay, wenn ein Wort XY da drin ist, dann sperre. Das ist, glaube ich, ja so eine Vorstellung, die sicherlich einfach zu kommunizieren ist, aber nicht der Weisheit letzter Schluss, weil die Worte sind ja nun mal eben in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich zulässig. Und da wird es eben damit nicht getan sein.

Und da kann man gespannt sein, wie diese Begründungen aussehen. Das werden wir mal sehen. Also ich meine, der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte das irgendwie kurz nach der Wirksamkeit dieser Verpflichtungen für die ganz Großen mal überprüft und hatte da jedenfalls wenige Tage danach noch keine großen Änderungen gesehen. Selbst die großen Unternehmen, trotz ihrer finanziellen Stärke, brauchen ein bisschen Zeit, um den DSA vollständig und restlos umzusetzen.

Und vielleicht strengt man vorher lieber ein Gerichtsverfahren an, als direkt umzusetzen. Was ich aber sehr interessant finde, das ist aus meiner Sicht zumindest ein bisschen Fehler am Platz fast schon im DSA, aber es wird auf jeden Fall eine Begründung geben, warum das im DSA mit drin ist. ist dieser Part, dass Werbung gegenüber Nutzern nicht mehr auf Basis sensibler persönlicher Daten ausgespielt werden darf. Das heißt, wenn man jetzt, wenn sozusagen Profiling betrieben wurde und gesagt wurde, ah, diese Person würde gerne Werbung zu XY bekommen, dann darf ich das nicht mehr, also in dieses Profiling darf nicht mehr einfließen, dürfen nicht mehr sensible persönliche Daten einfließen.

Das sind beispielsweise die politische Überzeugung, sexuelle Orientierung oder die ethnische Zugehörigkeit. Ist eigentlich sehr spannend. Ich habe viele Fragen, ehrlich gesagt, in der Hinsicht, wie das überhaupt noch erlaubt sein durfte. Insbesondere dahingehend, dass sensible persönliche Daten nur eigentlich sehr schwer verarbeitet werden dürfen nach dem DSGVO wiederum.

Also da gibt es nochmal sehr viel höhere Voraussetzungen, wann ich sensible personenbezogene Daten verarbeiten darf und deswegen wundert es mich, dass sie sozusagen überhaupt erstmal bei den Plattformbetreibern landen können, so einfach, dass sie darauf auf der Basis dessen Werbung machen können. Aber jetzt hat der DSA das sozusagen geklärt, Nutzer dürfen da nicht mehr oder Nutzer darf nicht mehr Werbung auf Basis dieser Daten ausgespielt werden. Ja, ich glaube, das liegt so ein bisschen oder würde sich so ein bisschen in diesen Grundgedanken einreihen, dass man einen sicheren digitalen Binnenmarkt schaffen will, indem man eben auch nicht aufgrund seiner politischen Überzeugung irgendwie mit, weiß ich nicht, fehlgeleiteter Wahlwerbung in Anführungsstrichen belästigt wird etc. Das ist so ein bisschen ein Punkt, also Beeinflussung von Wahlen über diesen Bereich, da machen wir uns nichts vor.

Das ist klar, sind da natürlich, ist das in den USA immer ein großes Thema, aber das ist ja in der EU auch nicht fremd. Und dass man da natürlich guckt, okay, wie ist der Facebook-User XY denn politisch orientiert, dann gucken wir doch mal, dass er hier diese Werbung kriegt. Ja, das ist natürlich sehr reizvoll, aber eben auch nicht ganz richtig. Dazu vielleicht eine persönliche Anekdote und zwar Twitter, als es noch wirklich Twitter war, hatte mal eine Funktion, dass man sich auslesen lassen konnte, was laut Twitter die eigenen Interessen wären.

Und zu der Zeit hatte ich noch einen Twitter-Account, den habe ich jetzt nicht mehr. Und ja, das habe ich dann mal gemacht und es war eine Liste von einfach Begriffen, einfach irgendwelchen Begriffen. Und die Liste war sehr lang, das waren irgendwie zwei Spalten über eine DIN A4-Seite, komplett voll, ich habe es nicht durchgezählt. Und ich hatte immer gedacht, dass mein Twitter-Account eigentlich relativ in eine Richtung, sozusagen, ich hatte so ein bisschen politische Interessen und eigentlich hauptsächlich Sport.

Also Fußball, Basketball, alles. Da habe ich jedem gefolgt, der da irgendwas mit Sport zu tun hatte. Und trotzdem konnten die sehr genau beziffern, welche politische Überzeugung sozusagen ich habe oder wen ich wählen würde sozusagen. Also welche Interessen ich dahingehend habe und in welches politische Spektrum, wenn man so will, ich zuzuordnen wäre.

Und das ist wirklich, also fand ich damals, das ist schon einige Jahre her, fand ich damals schon sehr erschreckend. Und wenn ich mir jetzt vorstelle, dass das eigentlich nur besser geworden ist, diese Algorithmen, die dahinter stehen, also nur noch genauer geworden sind, dann kann ich mir vorstellen, dass gerade dieser Punkt mit der politischen Überzeugung und der sexuellen Orientierung, das sind Daten, die können die, sensible Daten, die können die erhalten, ohne dass sie wirklich dich abgefragt haben, wen wählst du. Das brauchen sie gar nicht tun und trotzdem wissen sie, welche politischen Überzeugungen du zuzuordnen bist. Und das ist natürlich jetzt dann wichtig, dass der DSA sagt, selbst wenn du es irgendwie herausgefunden hast über deine Algorithmen, du darfst es nicht verwenden.

Ja, ich finde es ein sehr spannendes Thema. Aber genauso spannend ist es eben zu sagen, okay, ich darf daraus aber keine Rückschlüsse ziehen. Weil auch das ist vielleicht nur ein Teil der Wahrheit. weil das wird vielleicht bei 90% der Leute richtig liegen, bei den anderen 10% aber eben nicht.

Oder vielleicht auch noch bei einem viel größeren Anteil. Ich habe das tatsächlich nie gemacht, was ich mal machen soll. Ich glaube, jetzt geht das nicht mehr. Das ist, glaube ich, Grund dieses Verfahrens ist gegen X.

Aber beim Thema Werbung passt vielleicht ganz gut, weil der DSA sieht auch vor, dass jegliche Werbung auch als solche gekennzeichnet werden muss. Und nicht nur muss Werbung dann als solche gekennzeichnet werden, Da wird es dann wahrscheinlich wieder den Streit darüber geben, wie deutlich muss das sein und wo muss da was stehen, damit das für den Nutzer auch erkennbar ist. Zusätzlich muss aber auch Information darüber gegeben werden, wer für diese Werbung bezahlt hat. Das finde ich auch sehr spannend, wobei ich auch befürchte, dass diese Information an sich irgendwo untergeht.

Also ich werde neben dem Wahlplakat XY nicht stehen haben, aha, dafür hat jetzt gerade die SPD irgendwie Geld in die Hand genommen, um mir diese Werbung zu zeigen oder was auch immer, Autoanbieter XY hat irgendwie diese Werbung bezahlt. Das werde ich wahrscheinlich so offensichtlich nicht sehen. Ich werde zwar erkennen, dass es dann Werbung ist, wenn ich es nicht ohnehin erkenne, aber wenn ich mich dafür interessiere, wofür das denn bezahlt wurde oder wer dafür bezahlt hat, muss ich wahrscheinlich selber etwas aktiver werden. Und ließe sich das, glaube ich, nach dem entsprechenden Artikel so auch lesen.

Und da wird es sicherlich immer so ein bisschen Abwägung geben, was ist zumutbar und was will man den Plattformen tatsächlich auferlegen. Ja, und ich glaube, dann haben wir eigentlich auch den Part der Werbung, der so ein bisschen Sonderpart ist, abgeschlossen. Man könnte vielleicht noch kurz ergänzen, Plattformen, die insbesondere als Zielgruppe Minderjährige haben, müssen besondere Maßnahmen ergreifen, zu dem Schutz der Minderjährigen ergreifen. Unter anderem wird da ein vollständiges Verbot zielgerichteter Werbung genannt.

Ich glaube, darüber könnte man doch nochmal eine Sekunde länger sprechen. Das ist eigentlich ganz spannend, denn wenn, erstens ist die Frage, wie definiere ich eine Plattform, die Minderjährige als Zielgruppe haben. Also beispielsweise Instagram. Ich habe, meines Wissens jetzt zumindest, hat man bei Instagram keine Altersbeschränkungen.

Das heißt, jeder kann sich einen Instagram-Account machen. Und wenn das jetzt so wäre, dann ist es zumindest auch eine Zielgruppe, die sind Minderjährige. dann dürfte ich dort jetzt eigentlich keine Werbung mehr schalten, zumindest keine zielgerichtete Werbung mehr schalten. Also das wäre krass als Ergebnis, deswegen kann ich es mir fast nicht vorstellen.

Oder aber führt das dazu, dass Plattformen jetzt immer eine Altersbeschränkung sozusagen einführen, damit ich mir einen Account mache? Du weißt mehr? Ja, also ich sage mal so, bei der Erstellung eines Accounts, weil du bei Instagram einen neuen Account erstellst, musst du schon ein Alter angeben. Das war in der, ich nenne es mal ganz vorsichtig, Anfangszeit nicht so.

Da konnte einfach jeder einen Account machen. Aber mittlerweile ist es bei Instagram und ich meine auch bei vielen anderen so, dass wenn du das so dann in den AGB geregelt hast, dass du das nicht unter einem bestimmten Alter machen darfst. Ich meine sogar, dass es bei Instagram 13 Jahre sind. Das ist das Mindestalter.

Aber, und dann gibt es noch eine nächste Schwelle mit 16 Jahren. Also zwischen, wenn du einen Account erstellst, musst du angeben, wie alt du bist und Accounts, die von Personen jünger als 16 Jahre sind, werden irgendwie automatisch auf privat gestellt. Und ich bin nicht sicher, ob es mittlerweile so ist, dass du, wenn du das Alter auf über 18 stellst, dass du dann das auch verifizieren musst. Ich meine nicht, das ist aber ganz offensichtlich auch ein Grund, also der DSA ist, glaube ich, einer der Gründe, warum das vermehrt eingeführt wird, aber nicht erst jetzt eingeführt wurde.

Also das ist, glaube ich, auch schon seit 2021 oder 2022 so. Das hat ja auch noch ganz andere Hintergründe, weil wenn dein Dienst hauptsächlich von Personen genutzt wird, egal ob du das nur willst oder nicht, dann kommt man wahrscheinlich irgendwann dahin, dass man sagt, naja, der wird da schon darauf ausgerichtet sein. Und da ist so dieses Faktische, holt einen dann so ein bisschen ein und ja, natürlich wird, ich weiß nicht, ob es Instagram noch ist, aber werden viele Dienste überwiegend von sehr jungen Menschen auch genutzt. Da würde ich mich dann fragen, inwieweit dieses vollständige Verbot zielgerichteter Werbung erfolgen muss.

Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass es auch ausreichen könnte, dass bestimmte Accounts, also wenn es ein Account einer minderjährigen Person ist, dass dieser Account keine zielgerichtete Werbung sieht. Da wird man wahrscheinlich sehen, wie dann die Praxis sich aussehen wird und wie auch Rechtsprechung, falls es dazu Rechtsprechung geben wird, sich entscheiden wird. aber das wäre so eine Möglichkeit aus meiner Sicht, wie man alles unter einen Hut bringen könnte. Aber ich stimme dir zu, oder zumindest sehe ich das ähnlich, dass eigentlich fast alle der großen Plattformen automatisch auch alleine dadurch, dass sie sich sozusagen an jeden richten, also Social Media richtet sich ja einfach an jeden.

Und da hätte ich jetzt auch gedacht, dass es automatisch auch Minderjährige eine Zielgruppe sind. Ja, also in der Tat ist es so, dass wir, also bei Facebook und Instagram ist es nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind es 13 Jahre als Mindestalter. Bei WhatsApp ist es in der EU, jedenfalls für EU-Nutzer, 16 Jahre. Bei YouTube sind es sogar 18 Jahre.

Das gilt sogar selbst fürs Angucken von Videos. Setzt natürlich aber immer voraus, dass ich irgendwie da auch ein Konto registriere und die Frage ist auch, wie das immer überprüft wird. Also ich kenne immer so diese Abfragen, so ja, sind sie älter als 13, sind sie älter als 16, dann klicke ich auf ja und dann okay. Ob da jemand einen Ausweis verlangt, das weiß ich ehrlich gesagt nicht.

Es gibt ja diese YouTube-Kids-Einrichtungen, da gibt es kein Mindestalter, aber da sind halt die Inhalte auch eingeschränkt. Und dann gibt es gerade bei YouTube noch auch was mit Elternaufsicht, wo die Eltern dann nachher so ein bisschen was freischalten können. TikTok, auch 13 Jahre alt, gleiches gilt für Snapchat, Spotify sind es auch 18, wobei man irgendwie, wenn die Beziehungsberechtigten zustimmen, dann ist es wohl auch ab 16 zulässig und ja, bei Netflix ist es auch 18 Jahre, wobei manchmal ein Unterschied gemacht wird zwischen EU-Raum und Nicht-EU-Raum. Ja, ich würde sagen dann erstmal, um das sozusagen klarzustellen, minderjährig ist man nicht mehr, wenn man das 18.

Lebensjahr erreicht hat sozusagen, beziehungsweise verendet hat. Also 18 ist. Deswegen, also 13 würde nicht ausreichen, 16 würde auch nicht ausreichen, da muss man dann schon besondere Regelungen treffen. Es bleibt abzuwarten, also vielleicht ändert sich da auch fundamental etwas und es werden echte Verifizierungen gefordert, dass beispielsweise dann jetzt, also ich bleibe bei meinem Beispiel Instagram, dass wenn man einen neuen Account erstellen möchte, dass man wirklich seinen Personalausweis in irgendeiner Form einmal hinschicken muss, damit man einen Account überhaupt erstellen kann.

Und je nachdem, was auf dem Personalsweis steht, kriegt man einen entsprechenden Account. Das könnte sein. Das ist sehr spannend. Ich hatte es erst so ein bisschen überlesen in unseren Notizen, aber jetzt, wo ich beim zweiten lesen, denke ich, ist es gar nicht so uninteressant.

Kommen wir zu unserem nächsten Punkt, würde ich sagen. Das sind dann die zentralen Beschwerdestellen, die sozusagen vorgesehen werden sollen in den Mitgliedstaaten. Also wir haben einmal die Europäische Kommission, die kümmern sich aber auch nur um die ganz großen Fische und um den ganzen Rest sollen sich die Mitgliedstaaten kümmern im Großen und Ganzen. Da hatte ich gerade schon eigentlich erwähnt, dass in so bestimmten Fällen bestimmte Zuständigkeiten geregelt werden sollen in dem Digitale-Dienste-Gesetz, also dem nationalen Gesetz.

Das wäre dann beispielsweise, wie du gerade schon gesagt hattest, das Bundeskriminalamt für Verstöße für Straftaten, die begangen werden. Aber dann soll auch sozusagen ein genereller Koordinator, DSA-Koordinator geschaffen werden. Das soll dann die Bundesnetzagentur werden. Ja, genau.

Vielleicht, um das ein bisschen einzuordnen, dass man, wie das, was es für Möglichkeiten gibt nachher, kann man, glaube ich, einmal trennen in diese userbasierten Möglichkeiten und die behördlichen Sachen. Das heißt also, auf der einen Seite sorgt der DSA dafür, dass ich als User Dinge tun kann, melden kann, mir gegenüber transparente Dinge dargestellt werden etc. Und dann gibt es aber eben auch die Möglichkeit zu sagen, okay, auch von behördlicher Seite gibt es die Möglichkeit, etwas zu unternehmen, wenn was schief läuft. Also das kann man so, was wir jetzt so ein bisschen, natürlich vorhin ganz kurz besprochen haben, das sind so ein bisschen diese userbasierten Sachen, dass ich also irgendwie einfach erreichbare Meldestellen habe bei den Plattformen, die da bereitgestellt werden müssen, damit ich mich selber wehren kann.

Also zum einen gegenüber der Online-Plattform selber, aber auch gegen andere Nutzende. Das heißt also, dass wenn irgendwer anders was Illegales veröffentlicht, dann soll ich als Nutzer auch die Möglichkeit haben, gegen diesen Nutzer etwas zu tun auf der Plattform. Und zusätzlich zu der Möglichkeit, dass ich das eben bei der Plattform selber melde. Und separat davon gibt es eben die Möglichkeit, dass die Mitgliedstaaten zuständige Stellen benennen.

Du hast es eben schon gesagt, dass wir da die Bundesnetzagentur als Koordinator irgendwie haben, die, also voraussichtlich das Bundeskriminalamt, für Eingaben, die von den Plattformen selber kommen, wenn die sagen, okay, wir haben hier irgendwie unzulässige Inhalte auf unserer Plattform entdeckt, spezifisch für Straftaten, die sozusagen begangen werden, wo sozusagen Kenntnis darüber langt wird, dass Straftaten möglicherweise begangen werden. Okay, also es reicht nicht, dass ich irgendwie unzulässig, ich weiß nicht, das Bild ist irgendwie entgegen einer Lizenz hochgeladen worden. Das reicht, auch wenn es in der Theorie auch ein Straftatbestand sein kann. Aber das reicht nicht dafür.

Also geht ja klassisch um so Hassgeschichten. Genau, aber es gibt ja dann sozusagen, man kann immer melden bei der Seite selber oder bei der Bundesnetzagentur und für spezifische Sachen muss die Plattform sich wiederum beim Bundeskriminalamt oder soll sie sich beim Bundeskriminalamt melden. Also wenn die Plattform Kenntnis darüber erlangt, also das sind sozusagen zwei andere Konstellationen, das richtet sich nicht sozusagen an die Nutzer, sondern das richtet sich an die Plattform, wenn die Kenntnis erlangen davon, dass möglicherweise irgendwo eine Straftat begangen wird oder auf deren Plattform sogar begangen wird, dann müssen die das dem Bundeskriminalamt nach Artikel 18 DSA melden oder sollen. Es gibt das Angebot.

Wenn dann das Bundeskriminalamt feststeht dafür. Genau, stimmt. Okay, dann bleibt aber für den Nutzer weiterhin bei diesem DSA-Koordinator, also bei der Bundesnetzagentur, die bleiben grundsätzlich auch mein Ansprechpartner. Das heißt, wenn ich als Nutzer einer Behörde melden möchte, ich habe da was festgestellt, da läuft irgendwas schief, dann kann ich das dort tun und kann es aber auch, das wird wohl noch, also einem weiß ich es zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Bundesverband, ist es so, dass die auch eine Meldemöglichkeit bieten, die auch, das ist so ein Beschwerdeformular.

Und dann kann man das dort auch eingeben. Das ist, glaube ich, im Moment geht das so ein bisschen über diesen Weg, dass es sogenannte Trusted Flaggers gibt, dass es also bestimmte Stellen gibt, die besonders vertrauenswürdig sind. Da fallen auch diese Verbraucherzentrale, Bundesverband, drunter, die dann bestimmte Eingaben bei den Behörden machen können, denen dann gesondert vertraut wird. Da kann man sich auch registrieren lassen.

Es gibt aber, glaube ich, so ein paar, die da ohnehin in Frage kommen und da gehören eben die Verbraucherzentralen zu. Das soll so ein bisschen die Möglichkeit eröffnen, einerseits des Outsourcing, des Aufwands, dass diese Verbraucherzentralen in dem Fall die Möglichkeit haben, so ein bisschen die Vorarbeit zu leisten und vielleicht das auch alles zu streamlinen, damit es eine gewisse Ordnung hat, wie die Einträge gemacht werden bei nachher der Bundesnetzagentur. Und andererseits soll das bestimmt auch die Möglichkeit schaffen, in gewisser Weise zu beschleunigen. Also da können wir hoffen, dass das sozusagen ein effektives System werden wird.

Klar, man kann auf der anderen Seite immer sagen, jetzt wurde ein weiterer Zwischenschritt geschaffen, der es sozusagen schwerer macht, Einträge zu, also Meldungen zu machen, aber ich denke, hier kann man guten Mutes sein, dass es sozusagen zu einer effektiven Durchsetzung der Rechte führt. Ja, und weil wir das Thema Kinder eben schon hatten, das wird auch da insofern ein bisschen speziell gehandhabt, denn für die Durchsetzung und Überwachung von Kinderrechten in diesen digitalen Diensten wird, jedenfalls nach dem aktuellen Referentenentwurf, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz die zuständige Stelle sein, die soll sich da drum kümmern. Wenn ich das richtig nachgelesen habe, sind da irgendwie im Moment 70 neue Stellen für geplant, um das auch zu tun. Ich kann ehrlich gesagt überhaupt nicht einschätzen, ob das ausreichend ist.

Also ich weiß, dass beim BKA geisterte mal diese Zahl rum von 450 neuen Stellen, die dafür geschaffen werden müssten. Auch da, also das weicht ja schon voneinander ab, ich kann es nicht einschätzen und ich weiß nicht, inwieweit unter Zuhilfenahme von Algorithmen und KI und generell technischen Möglichkeiten das Ganze dann effektiv gelöst werden kann oder ob es zu viel ist, zu wenig ist, zu viel wird es wahrscheinlich eher nicht sein. Aber wenn Plattformen verpflichtet werden, voraussichtlich strafrechtlich relevante Inhalte auf ihren Plattformen zu melden, selbst wenn es nur den Bereich EU-Deutschland betrifft und das zu einer einheitlichen Behörde kommt, dann haben die ein relativ volles E-Mail-Postfach, wenn man das so betrachten will. Ich meine, es ist jetzt wirklich nicht unsere Expertise zu wissen, wie viel Aufwand und wie viele Personen man braucht, um das zu bearbeiten und wie viel Aufwand da auf die zukommt.

Es ist nur ein bestehendes Problem, sage ich mal, dass chronisch fast schon staatliche Behörden etwas unterbesetzt sind und etwas zu viel zu tun haben, gerade wenn es um den digitalen Bereich geht. Das sieht man auch bei den Datenschutzbeauftragten, die sind auch häufig etwas, also einfach haben die sehr viel zu tun und sehr viel um die Ohren und deswegen kriegt man da zum Beispiel relativ spät Rückmeldung und es wäre natürlich zu hoffen, dass das in diesem Fall anders ist, da muss ich sagen, bin ich etwas weniger frohen Mutes. Ja, also wenn man da jetzt vielleicht dann tatsächlich nochmal ein Stück drüber nachdenkt und sagt, okay, selbst wenn das alles beim BKA dann von vielen Leuten bearbeitet wird und vielleicht auch eine gewisse Filterfunktion erlangt, letztlich Strafverfolgung findet dann auch auf staatsadwaltschaftlicher Ebene noch statt und dann muss man gucken, inwieweit man da dann auch die Manpower hat, um das dann zu verfolgen oder ob das dann letztlich dann auch zu Gerichten gehen muss. Da werden sicherlich nicht die gesamten Eingaben landen, aber das ist ja nur der erste Schritt, dass sowas beim BKA landet.

Ich glaube, da gibt es viel zu tun. Das wird eine gewisse Zeit brauchen, auch um sich einzuspielen, was ganz logisch ist. Das Ziel und den Weg, den der DSA da geht, finde ich grundsätzlich erstmal ganz gut. Und ob das in der Praxis dann alles so funktioniert, müssen wir wie so oft sehen.

Man sieht jedenfalls, dass die großen Plattformen sich bewegen und insbesondere, wenn sie anfangen, sich zu wehren, ist das ja häufig ein Zeichen dafür, dass sie tatsächlich was ändern müssten. Und auch das wird ausentschieden und dann, denke ich, kann der Verbraucher davon profitieren. Und für Unternehmen, denke ich, ist es durch diese Ausnahmen, die es gibt bei diesen Kleinsten und Kleinunternehmen, glaube ich, ganz fair geregelt, wer da betroffen ist. und alle Unternehmen, die in dieser Gap liegen zwischen den sehr, sehr großen und den Kleinstunternehmen, die müssen in der Tat dann Maßnahmen ergreifen und ihre Prozesse mal ein bisschen überprüfen.

Das haben sie aber hoffentlich auch schon begonnen und beginnen nicht erst jetzt. Ja, auch von mir sozusagen noch abschließend kann man eigentlich nur sagen, dass es einfach ein sehr wichtiges Thema unserer Zeit ist, wie mit illegalen, mit sozusagen krassen Nachrichten oder Mitteilungen und Informationen auf diesen Plattformen umgegangen wird. Und ich denke, da befinden wir uns mit diesem DSA auf dem richtigen Weg. Man kann nur hoffen, dass er auch wirklich durchschlägt und das zu wirklich positiven Effekten führt.

Gerade auch so im Bereich Minderjährigenschutz und Kinderschutz ist das, glaube ich, auch ein wichtiges Zeichen. Und das war es aber, glaube ich, von meiner Seite zumindest. Ich bedanke mich fürs Zuhören. War auf jeden Fall eine interessante Folge für mich.

Ich hoffe auch für euch. Und bis zum nächsten Mal. Auch von meiner Seite. Vielen lieben Dank fürs Zuhören.

Und wenn zu diesem oder anderen Themenfragen aufkommen oder ihr Themenideen habt für uns, die ihr gerne mal im Podcast besprochen haben möchtet, dann meldet euch gerne bei uns wir berücksichtigen das sehr gerne ihr erreicht uns unter podcast.tvw.lo und wir freuen uns auf die nächste Folge und ich sage auf Wiederhören

Kostenloser Newsletter

Neue Folgen, aktuelle Urteile und Praxistipps aus Marken-, Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Kompakt per E-Mail.

Double-Opt-in. Abmeldung jederzeit über den Link in jeder E-Mail.

More episodes

Freemium-Modelle im Software- und Gaming-Bereich

In dieser Folge des “Kaffeerecht”-Podcasts beschäftigen wir uns mit den sog. Freemium-Modelle im Bereich Gaming und Software. Wir beleuchten, wie diese Modelle funktionieren, welche Vorteile sie für Unternehmen und Verbraucher bieten, und welche rechtlichen Aspekte dabei berücksichtigt werden müssen. Themen wie Verbraucherschutz, Datenschutz und die rechtlichen Herausforderungen von In-App-Käufen und Lootboxen diskutieren wir ausführlich. Ein Muss für alle Kreativen und Unternehmer, die sich mit den Feinheiten dieser digitalen Geschäftsmodelle auseinandersetzen wollen.

Listen "

Cannabis im (Online)Handel 

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über den Verkauf und den Handel von Cannabis sowohl im Online- als auch Offline-Handel. Wir werfen sowohl einen Blick auf die aktuelle rechtliche Lage als auch die geplanten gesetzlichen Änderungen. Viel Spaß beim Zuhören!

Listen "

Rechtlicher Umgang mit Fanfiction

In der heutigen Folge von Kaffeerecht sprechen wir über das spannende Thema Fanfiction. Was genau ist Fanfiction, und wie stehen die ursprünglichen Autoren dazu? Während einige es schätzen, wenn ihre Werke durch Fans fortgeführt werden, sehen andere rechtliche Probleme. Wir klären, welche rechtlichen Hürden auf Fanfiction-Schreiber zukommen und was es mit Urheber- und Persönlichkeitsrechten auf sich hat. Außerdem werfen wir einen Blick auf die Liste verbotener Fandoms und erklären, welche Grenzen es für Fanfiction gibt.

Listen "

Subscribe to our newsletter

Kostenloser Newsletter

Neue Folgen, aktuelle Urteile und Praxistipps aus Marken-, Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Kompakt per E-Mail.

Double-Opt-in. Abmeldung jederzeit über den Link in jeder E-Mail.