Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Entgelttransparenz: Was Arbeitgeber ab Juni 2026 beachten müssen

Ab dem 7. Juni 2026 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland die Anforderungen der EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz umsetzen — unabhängig davon, ob der deutsche Gesetzgeber das Entgelttransparenzgesetz rechtzeitig angepasst hat. Was das konkret bedeutet: Gehaltsbänder in Stellenausschreibungen, kein Fragen nach der Gehaltshistorie, erweiterte Auskunftsansprüche für Beschäftigte und — der entscheidende Punkt — eine Umkehr der Beweislast. Wer als Arbeitgeber nicht nachweisen kann, warum jemand so bezahlt wird wie er bezahlt wird, hat im Streitfall ein Problem.

Wir gehen in dieser Folge die wichtigsten Änderungen durch — von Beginn eines Arbeitsverhältnisses bis zur Berichtspflicht. Außerdem zeigen wir, was Arbeitgeber jetzt konkret tun sollten, um vorbereitet zu sein. Einen Überblick der Änderungen gibt folgende Tabelle:

Thema Bisher (Deutschland, EntgTranspG) Neu ab 2026 (EU-Richtlinie) Betroffene Arbeitgeber
Gehaltsangaben Recruiting keine Pflicht Pflicht zur Angabe von Gehalt/Spanne alle
Gehaltshistorie zulässig verboten alle
Auskunftsanspruch >200 MA für alle Beschäftigten alle
Inhalt Auskunft Median, eingeschränkt Durchschnitt + Geschlecht + Kriterien alle
Vergütungssystem keine klare Pflicht objektiv & geschlechtsneutral alle
Entgeltbegriff oft eng weiter Begriff (inkl. variabel) alle
Beweislast erleichtert (§22 AGG) weiter verschärft alle
Dokumentation keine ausdrückliche Pflicht faktisch erforderlich alle
Reporting >500 MA ab 100 MA ≥100 MA
Reporting-Frequenz 3–5 Jahre 100–249: 3 Jahre / ≥250: jährlich ≥100 MA
Maßnahmen bei Pay Gap keine Pflicht Pflicht bei >5% ≥100 MA

Shownotes

Mehr Informationen zum Arbeitsrecht bei Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

Folgt uns auf LinkedIn und Instagram.

More episodes

Zwischen Kölsch und Kündigung – Alkohol am Arbeitsplatz an Karneval

Karneval gilt unter anderem im Rheinland als Ausnahmezustand – im Arbeitsrecht jedoch nicht. In dieser Folge von „Kaffeerecht“ klären wir, ob Alkohol am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt ist, welche Rolle das Direktionsrecht des Arbeitgebers spielt und wann aus einem Glas Sekt eine Abmahnung oder sogar Kündigung werden kann.

Wir sprechen über betriebliche Übung, Gleichbehandlung, Rosenmontag als Nicht-Feiertag und darüber, was gilt, wenn Alkoholkonsum krankheitsbedingt ist. Außerdem werfen wir einen Blick auf ein kurioses Urteil zur abgeschnittenen Krawatte an Weiberfastnacht – und was es rechtlich bedeutet. Praxisnah, verständlich und mit klaren Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Beschäftigte.

Listen "

Fristlose Kündigung: Wann darf der Arbeitgeber sofort kündigen?

Die fristlose Kündigung ist das schärfste Instrument im Arbeitsrecht — und gleichzeitig das fehleranfälligste. In dieser Folge erklären wir, unter welchen Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB wirksam ist, was die zweistufige Prüfung der Gerichte bedeutet und welche Formalien über Erfolg oder Scheitern entscheiden.

Von der Zwei-Wochen-Frist über die Schriftformpflicht bis hin zu typischen Fallgruppen wie Diebstahl, Tätlichkeiten oder Datenschutzverstößen: Die Folge zeigt, wann Arbeitgeber berechtigterweise zur fristlosen Kündigung greifen dürfen — und wann nicht. Außerdem: Kann auch der Arbeitnehmer fristlos kündigen? Und was bedeutet das für das Arbeitslosengeld? Den Abschluss macht ein aktuelles Urteil des LAG Niedersachsen.

Listen "

Whistleblowing im Unternehmen

In dieser Folge von “Kaffeerecht” sprechen wir über das Hinweisgeberschutzgesetz, das seit dem 2. Juli 2023 in Kraft ist. Was bedeutet Whistleblowing für Unternehmen? Wer ist geschützt? Welche Rechtsverstöße können gemeldet werden und welche Pflichten haben Unternehmen, um ihre Mitarbeiter zu schützen? Erfahre alles zu den internen Meldekanälen, den Rechten der Hinweisgeber und welche Konsequenzen Unternehmen bei Verstößen erwarten.

Listen "

Subscribe to our newsletter

Your registration could not be saved. Please try again.
Your registration was successful.

We use Brevo as our marketing platform. By completing and submitting the form, you acknowledge that the information you provide will be transferred to Brevo for processing in accordance with the Terms of Use.