Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit? Was das BAG zu Equal Pay entschieden hat

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 23. Oktober 2025 ein Urteil gefällt, das für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer relevant ist: Für den Nachweis einer möglichen geschlechtsbezogenen Ungleichbehandlung bei der Bezahlung reicht künftig eine einzige Vergleichsperson. Damit stärkt das Gericht die Rechte von Arbeitnehmerinnen und konkretisiert den sogenannten „Paarvergleich“ im Rahmen des Equal-Pay-Grundsatzes.

Der Fall: Führungskraft bei Daimler klagt auf Nachvergütung

Eine Arbeitnehmerin bei Daimler stellte fest, dass sie trotz gleicher Position und Verantwortung weniger verdiente als ein männlicher Kollege auf derselben Führungsebene. Sie verlangte Nachzahlung – und bekam vom BAG Rückenwind. Entscheidend: Es reicht, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin eine konkrete Vergleichsperson benennt, die bei gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit mehr verdient. Dann muss der Arbeitgeber beweisen, dass die unterschiedliche Bezahlung objektiv gerechtfertigt ist.

Rechtsgrundlage: Europarecht und Entgelttransparenzgesetz

Der Anspruch auf gleiche Bezahlung beruht auf Artikel 157 AEUV und wird in Deutschland durch das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) umgesetzt. Dieses verpflichtet Unternehmen zur Gleichbehandlung und – ab 2026 – zu erweiterten Berichtspflichten nach der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie.

Neu ist dabei: Schon Unternehmen ab 100 Beschäftigten müssen künftig Medianwerte zu Gehältern offenlegen. Für kleinere Betriebe bleibt es bislang bei freiwilliger Transparenz.

Was gilt als Entgelt?

Unter den Begriff fallen alle geldwerten Leistungen, die ein Arbeitnehmer als Gegenleistung für seine Arbeit erhält: Gehalt, Boni, Prämien, Sachleistungen wie Dienstwagen oder Jobtickets. Arbeitgeber müssen also auch diese Zusatzleistungen gleichwertig behandeln.

Was Arbeitgeber jetzt beachten sollten

Das BAG-Urteil erhöht den Druck auf Unternehmen, Gehaltsstrukturen nachvollziehbar zu dokumentieren. Wer Vergütungsunterschiede beibehalten will, muss diese sachlich begründen – etwa durch Qualifikation, Verantwortung oder messbare Leistung.

Argumente wie „bessere Verhandlung“ reichen nicht mehr aus. Wer seine Entscheidungen dokumentiert, ist jedoch weiterhin auf der sicheren Seite: Rund 70 % der Equal-Pay-Klagen enden zugunsten des Arbeitgebers.

Was Arbeitnehmer wissen sollten

Auch wenn kein genereller Auskunftsanspruch auf konkrete Gehälter besteht, können Arbeitnehmer künftig leichter Anhaltspunkte für eine Ungleichbehandlung liefern. Mit dem BAG-Urteil genügt eine Vergleichsperson – die Beweislast liegt dann beim Arbeitgeber. Zudem kann parallel eine Entschädigung nach § 15 AGG verlangt werden.

Fazit

Das Urteil stärkt die Rechte von Beschäftigten und zwingt Arbeitgeber, Transparenz und Gleichbehandlung aktiv umzusetzen. Eine Klagewelle ist nicht zu erwarten – wohl aber eine wachsende Sensibilität für faire Vergütung.

Unternehmen, die ihre Gehaltsentscheidungen sachlich dokumentieren, haben auch künftig nichts zu befürchten.

Shownotes

cc073479b45845ff8d08ab40ee9a3767 Equal Pay

Weitere Folgen

Zwischen Kölsch und Kündigung – Alkohol am Arbeitsplatz an Karneval

Karneval gilt unter anderem im Rheinland als Ausnahmezustand – im Arbeitsrecht jedoch nicht. In dieser Folge von „Kaffeerecht“ klären wir, ob Alkohol am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt ist, welche Rolle das Direktionsrecht des Arbeitgebers spielt und wann aus einem Glas Sekt eine Abmahnung oder sogar Kündigung werden kann.

Wir sprechen über betriebliche Übung, Gleichbehandlung, Rosenmontag als Nicht-Feiertag und darüber, was gilt, wenn Alkoholkonsum krankheitsbedingt ist. Außerdem werfen wir einen Blick auf ein kurioses Urteil zur abgeschnittenen Krawatte an Weiberfastnacht – und was es rechtlich bedeutet. Praxisnah, verständlich und mit klaren Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Beschäftigte.

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Influencer und Streamer im Rechtsverkehr II

In dieser Podcast-Episode sprechen wir erneut über das Thema Influencer und Streamer im Rechtsverkehr. Wir erläutern in diesem zweiten Teil unserer Doppelfolge folgende Themen: Wann darf ich fremde Musik nutzen und wie gehe ich mit Konflikten mit Followern oder Mitbewerbern um. Wir reißen ebenfalls die Themen Datenschutz, Impressum, Bild- & Domainrecht an. Viel Spaß beim Zuhören!

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E-Commerce und Datenschutz 

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über das Thema E-Commerce & Datenschutz. Wir erläutern die Herausforderungen des Datenschutzrechts im E-Commerce, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Übermittlung in Drittstaaten. Wann greift das Datenschutzrecht und welche Pflichten haben Webshop-Betreiber? Die Bedeutung von Einwilligungen im Rahmen von Cookie-Bannern und die DSGVO-konforme Gestaltung werden ebenso diskutiert wie die häufig notwendige Abwägung zwischen wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen. Viel Spaß beim Zuhören!

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