Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht soll Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen schützen. Die zunehmende Reglementierung des geschäftlichen Auftretens und Verhaltens macht es jedoch nicht immer leicht, diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Die für ein korrektes Verhalten relevanten Vorschriften finden sich sowohl im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als auch in verschiedenen anderen Gesetzen, die als Marktverhaltensregeln anerkannt sind.
Fehler vermeiden
Ob online oder offline: Das Lauterkeitsrecht spielt im Geschäftsverkehr längst eine wichtige Rolle. Jeder Unternehmer kann gegen Mitbewerber Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geltend machen. Manchmal reicht dafür schon eine fehlende Telefonnummer im Impressum der Konkurrenz.
Damit sich solche scheinbar banalen Fehler bei eBay, Amazon oder in Ihrem Onlineshop nicht einschleichen, lohnt sich eine Überprüfung des gesamten Internetauftritts oder auch nur des Bestellprozesses. Wir übernehmen beispielsweise auch die Prüfung Ihrer Allgemeinen Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung oder des Impressums. Gerne begleiten wir Sie bereits bei der Erstellung Ihres Internetauftritts. So können Sie rechtliche Fehler von vornherein vermeiden und das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen deutlich reduzieren.
Wettbewerbsrecht heißt auch: Richtiges Verhalten am Markt
Das Wettbewerbsrecht bestimmt unter anderem auch die Grenzen des eigenen Marktverhaltens. So gelten zum Beispiel für ganze Branchen wie Telefonmarketing oder Fernabsatz besondere „Spielregeln“. Nur wer sich daran hält, reduziert das Risiko, von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden in Anspruch genommen zu werden. Angesichts der meist hohen Gegenstandswerte in wettbewerbsrechtlichen Verfahren sollte dies im Interesse jedes Unternehmers liegen.
Rechtsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht
Nicht wenige Unternehmen haben bereits versucht, aus der Fehlersuche (z.B. nach falschen Impressumsangaben) einen Sport zu machen. In der Folge wurden bereits einige Verfahren gegen die meist überraschten Adressaten der Vorwürfe geführt. Angesichts der zum Teil erheblichen Kosten eines solchen Verfahrens sollte es im Interesse eines jeden Unternehmens liegen, Fehler zu vermeiden.
Haben Sie eine Abmahnung von einem Mitbewerber oder einem Verbraucherschutzverband erhalten? Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie vor allem richtig: Lassen Sie die Abmahnung von einem Anwalt prüfen – oft werden Ansprüche zu Unrecht geltend gemacht oder der Schadensersatz viel zu hoch angesetzt.
Oder stellen Sie fest, dass sich einer Ihrer Mitbewerber mit unlauteren Methoden einen Vorteil bei Konsumentinnen und Konsumenten verschafft? Auch hier lohnt es sich, ein Vorgehen zu prüfen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer wettbewerbsrechtlichen Ansprüche.
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