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Arbeitszeiterfassung nach dem BAG

Arbeitszeiterfassung im Fokus: Wie die neue Rechtsprechung den betrieblichen Alltag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verändert.

Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung auf europäischer und nationaler Ebene bringen weitreichende Veränderungen und Herausforderungen für die betriebliche Praxis mit sich.

eine Uhr mit Passanten im Hintergrund.

Neue Arbeitszeitmodelle?

Grundsätzlich ist in vielen Unternehmen eine Bewegung „weg von der Stechuhr – hin zur flexiblen Vertrauensarbeitszeit“ zu beobachten. Modelle wie Gleitzeit, Homeoffice etc. erfreuen sich großer Beliebtheit. Arbeitgeber haben keinen Aufwand mit minutengenauen Abrechnungen und Arbeitnehmer fühlen sich nicht übermäßig kontrolliert.

Der EuGH sah das anders und fällte 2019 ein folgenschweres Urteil: Die genaue Erfassung der Arbeitszeiten für jeden einzelnen Mitarbeiter soll künftig europaweit zur Pflicht werden.

Wichtige Urteile von EuGH und BAG

Der deutsche Gesetzgeber blieb daraufhin allerdings lange untätig, bis das Bundesarbeitsgericht 2022 mit einer eigenen Entscheidung den notwendigen Wandel im Sinne des EuGH vorantrieb und das bestehende Arbeitsschutzgesetz so auslegte, dass die Pflicht zur Zeiterfassung darin zu lesen sei (BAG, Beschluss vom 13.09.2022, Az.: 1 ABR 22/21).

Die Kluft zwischen Theorie und Praxis

Dennoch bleiben zahlreiche Einzelfragen, die bislang nur diskutiert und nicht abschließend geklärt sind. Insbesondere fehlt es an einer gesetzlichen Ausgestaltung der neuen Anforderungen.

Auch die praktische Umsetzung der Zeiterfassung bereitet noch einige Probleme. Den Stand der Dinge und den Handlungsbedarf fassen wir für Sie in unserem Themenschwerpunkt zusammen.

Umsetzung in Deutschland

Mittlerweile ist die Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben in Deutschland mit einem Referentenentwurf eines geänderten Arbeitszeitgesetzes in Gang gekommen. Wir haben uns den Entwurf angesehen und bewerten ihn juristisch.

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