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KI & Urheberrecht

Die Nutzung und Erstellung von KI-generierten Inhalten wirft insbesondere urheberrechtliche Fragen auf, die in der Praxis von erheblicher Bedeutung sind.

Die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) werfen zunehmend urheberrechtliche Fragen auf, die einen Schwerpunkt unserer Kanzlei bilden. Insbesondere bei der Erstellung und Nutzung von KI-generierten Inhalten sind diese Aspekte von entscheidender Bedeutung. Die Rechtslage und die Herausforderungen für Unternehmen und Kreative fassen wir hier zusammen.

KI und Urheberrecht

Die Fortschritte der Künstlichen Intelligenz (KI) – oder wie die Amerikaner sagen: Artificial Intelligence (AI) – sind derzeit in aller Munde. So sehr diese Entwicklungen der Menschheit nützen und den technischen Fortschritt vorantreiben können: Sie lassen auch das Bedürfnis nach Rechtssicherheit aufkommen. Gerade auf dem Spezialgebiet unserer Kanzlei, dem Urheberrecht, sind derzeit noch viele Fragen offen.

KI und Urheberrecht: Bedarf einer schnellen Lösung?

Die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz als „Schöpfer“ häufen sich und erfordern eine zeitnahe Lösung durch den deutschen Gesetzgeber. Der Gesetzgeber sieht sich vom Stand der Technik überholt und hat Schwierigkeiten, zeitnah effiziente Regelungssysteme für bisher nicht relevante Fragestellungen zu schaffen.

Unsere Kanzlei beschäftigt sich intensiv mit diesem Thema und berät umfassend zu urheberrechtlichen Aspekten von KI-generierten Inhalten. In unseren Beiträgen stellen wir die aktuelle Rechtslage und die aufgeworfenen Fragen dar.

Kann KI Urheber sein?

Dieser grundlegenden Frage gehen wir in diesem Beitrag nach. Die rasante Entwicklung der KI wirft diese komplexe Frage auf. Derzeit gilt das Urheberrecht nur für natürliche Personen, aber es gibt Argumente für und gegen die Urheberschaft von KI. KIs können als Werkzeuge zur Schaffung kreativer Werke dienen oder als eigenständige Schöpfer auftreten. Es bleibt abzuwarten, ob sich das Urheberrecht an die wachsende Rolle von KI in der Kunst anpassen wird.

Von Mandelbrot zu ChatGPT

Der Beitrag „Die Mandelbrot-Debatte“ beschäftigt sich mit der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Algorithmen, der ersten wirklich relevanten Diskussion zum Urheberrecht an maschinellen Erzeugnissen.

Der weitere Text „Rechtliche Aspekte bei der Verwendung von KI-Kunst“ befasst sich mit der rechtlichen Situation von KI-Bildgeneratoren wie z.B. Dall-E. Angesichts der vielfältigen und teilweise diffusen Regelungen gibt der Beitrag „Bildgeneratoren, Nutzungsbedingungen und Trainingsdaten“ einen Überblick über die Bedingungen und Daten beliebiger Bildgeneratoren. Auch die Sorgen und Ängste unter anderem der Presseverlage werden in dem Artikel „Leistungsschutzrecht und KI“ beleuchtet.

Nicht zuletzt beschäftigen wir uns im Beitrag „Der neue ChatGPT und das UrhG“ mit dem Programm ChatGPT, das derzeit (zu Recht) für Furore sorgt.

Die Beiträge geben einen umfassenden Einblick in die aktuelle Rechtsprechung und die Herausforderungen des Urheberrechts im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten.

Themenbeiträge

KI Urheber

Kann KI Urheber sein?

Eine der rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der rasanten Entwicklung der KI ist, ob sie Urheber von Werken sein kann. Argumente dafür und dagegen werden diskutiert.

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