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ChatGPT und das Urheberrecht

ChatGPT rechtskonform für sich arbeiten lassen? Unser Blogbeitrag zeigt Ihnen, worauf Sie bei der Nutzung des KI-Sprachmodells achten müssen.
ChatGPT, Urheberrecht
Bild von Alexandra_Koch auf Pixabay

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Inhalt des Beitrags

Die Nutzung von ChatGPT zur Erstellung von redaktionellen Inhalten kann für Unternehmen eine interessante Möglichkeit sein, um schnell und effektiv relevante Inhalte zu produzieren. Allerdings gibt es im Umgang mit ChatGPT einige rechtliche Stolperfallen zu beachten . 

Was ist ChatGPT? 

ChatGPT ist eine künstliche Intelligenz, die vom US-Unternehmen OpenAI entwickelt wurde und in der Lage ist, menschenähnliche Konversationen zu führen. Sie wurde ursprünglich für den Einsatz in Chatbots und virtuellen Assistenten entwickelt, hat sich jedoch mittlerweile auch in anderen Bereichen bewährt, zum Beispiel als Werkzeug zur Erstellung von Social-Media-Inhalten oder zur Automatisierung von Kundenanfragen. 

Eines der interessanten Anwendungsgebiete von ChatGPT ist die Erstellung von Texten, die von Menschen als echt wahrgenommen werden. Dies kann beispielsweise dazu genutzt werden, um künstliche Blogbeiträge zu erstellen, die so authentisch wirken, dass sie von menschlichen Lesern nicht als solche erkannt werden. 

Zu beachten ist dabei, dass ChatGPT (zum jetzigen Zeitpunkt) einen abgeschlossenen Wissensstand von Ende 2021 hat und somit nicht auf aktuelle Geschehnisse zugreifen kann. Fragt man ChatGBT also bspw. nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine, so erläutert das Programm die Annektierung der Krim von 2014.  

Künstliche Intelligenz und das Urheberrecht 

Doch was bedeutet das für das Urheberrecht? Kann ChatGPT tatsächlich als Autor eines Textes angesehen werden und hat er/sie/es damit Anspruch auf Urheberrechte? 

Laut § 1 des deutschen Urheberrechtsgesetzes genießt jede schöpferische Leistung, die der Literatur, Wissenschaft oder Kunst angehört urheberrechtlichen Schutz. Dazu zählen zunächst auch Texte, die von künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Das Urheberrecht gilt nur, wenn die schöpferische Leistung auch tatsächlich von einem Menschen stammt, da eine KI nicht als Schöpfer im Sinne des § 7 UrhG angesehen wird. Gibt man dem Programm also den Befehl, einen Text frei zu erstellen, beispielsweise ein Märchen, so ist ChatGPT – mangels menschlicher Schöpfung – nicht Urheber des Märchens. Der den Eingabebefehl gebende Nutzer kann jedoch auch nicht als Urheber angesehen werden, schließlich hat er die urheberrechtlich relevante Leistung, die sprachliche und künstlerische Ausgestaltung des Märchens, nicht selbst erbracht. Es entsteht ein urheberrechtsfreier Raum – eine untragbare Rechtslage, die dringend einer vernünftigen Ausgestaltung bedarf. 

ChatGPT kann das Urheberrecht anderer verletzen 

Allerdings gibt es einige Fallstricke, die beachtet werden sollten. Wenn der Text von ChatGPT lediglich „umformuliert“ wurde und keine wesentlichen Änderungen oder Ergänzungen enthält, könnte das Urheberrecht des ursprünglichen Autors verletzt werden. In diesem Fall ist es ratsam, die Erlaubnis des Urhebers einzuholen oder auf andere Quellen zurückzugreifen.  

Besonders problematisch ist dabei der Umstand, dass das Sprachmodell keine Quellenangaben nennt, die Ermittlung eines anderen Urhebers als ChatGPT dürfte sich deshalb als schwierig erweisen. Auf die Frage nach den Quellen eines von ChatGPT entworfenen Textes, antwortet das Programm regelmäßig: “Ich bin ein Sprachmodell und habe keine Möglichkeit, Quellen zu zitieren oder zu verlinken.”  

Eine Möglichkeit, dies zu vermeiden, ist die Verwendung von ChatGPT lediglich als Ideengeber oder Inspiration und nicht als direkte Quelle für den Text. Auf diese Weise kann man sicherstellen, dass der Text eine eigene, originelle schöpferische Leistung darstellt und keine Kopie von bereits bestehendem Material ist. 

Unternehmen sollten daher im Vorfeld sicherstellen, dass sie die notwendigen Befugnisse zur Verwendung von ChatGPT-Texten haben, um rechtliche Probleme zu vermeiden. OpenAI hat das Recht, die Verwendung der von ChatGPT generierten Inhalte zu genehmigen oder abzulehnen, je nachdem, ob der Text für die geplante Verwendung geeignet ist oder ob es andere Einschränkungen gibt. 

Unternehmen sollten daher im Vorfeld mit OpenAI Kontakt aufnehmen und sicherstellen, dass sie die notwendigen Rechte für die Nutzung der ChatGPT-generierten Beiträge haben. Auf diese Weise können sie sicherstellen, dass sie rechtmäßig agieren. 

Es ist auch wichtig, dass der Mensch, der den Text erstellt hat, die notwendigen Vorkehrungen trifft, um sicherzustellen, dass der Text keine falschen oder irreführenden Informationen enthält. Bisweilen erfindet ChatGPT auch schlichtweg Fakten, stellt diese dann allerdings als überaus plausibel dar. Dies kann zu Problemen mit dem Urheberrecht führen, wenn der Text von anderen verwendet wird und dabei Schaden verursacht. 

An dieser Stelle ein kurzes Beispiel aus unserer Kanzleipraxis: Wir fragten das Chatprogramm, ob es einen bestimmten Paragrafen aus dem Urhebergesetz kenne. Dies wurde bestätigt. Sodann fragten wir nach aktueller Rechtsprechung dazu. Das Programm listete umgehend drei aktuelle Urteile, samt Aktenzeichen und Leitsätzen der Urteile. Nach einer Internetreche und anschließender Nachfrage bei den betreffenden Gerichten stellte sich heraus: diese Urteile hat es nie gegeben. Das Aktenzeichen war jedoch grundsätzlich richtig erstellt worden und die Leitsätze der Urteile auch nicht unglaubwürdig. Hier zeigt sich, wie gefährlich der Umgang mit ChatGPT insbesondere für wissenschaftliches Arbeiten sein kann. 

Großes Potenzial  

Insgesamt bietet ChatGPT viele Möglichkeiten zur Erstellung authentischer Texte, solange das Urheberrecht anderer beachtet wird und der Text keine falschen oder irreführenden Informationen enthält. Gerade als Denkanstoß oder auch zur Verwendung von Textbausteinen ist ChatGPT jedoch ein sinnvolles Tool, um sich Arbeit zu erleichtern. Auch für einen ersten Entwurf, der dann gründlich überprüft, über- und bearbeitet wird, eignet sich ChatGPT auch unter Wahrung etwaiger Urheberrechte. 

Letztlich gilt jedoch zu bedenken, dass es sich bei der KI aktuell noch um eine Testversion handelt. Für die Zukunft absehbar sind die Lizenzierung der Nutzung und die Anwendung eines ausgeklügelten AGB-Systems. Wie es dann schließlich mit den Nutzungsrechten aussieht, bleibt abzuwarten.  

Zur Urheberschaft von künstlich erzeugten Bildern lesen Sie unseren Artikel zu KI-Bildgeneratoren.

Themenschwerpunkt KI & Urheberrecht

In unserem Themenschwerpunkt „KI & Urheberrecht“ beschäftigen wir uns mit den urheberrechtlichen Aspekten aktueller Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Bislang im Rahmen dieser Reihe erschienen sind Einführungen zu den Anwendungen ChatGPT sowie die Verwendung von KI-Kunst, eine Übersicht über die Nutzungsbedingungen und Trainingsdaten beliebter KI-Bildgeneratoren und die im Rahmen der rechtlichen Diskussion geführte Mandelbrot-Debatte. Die Sorgen und Befürchtungen der Presseverleger beleuchten wir im Beitrag „Leistungsschutzrecht und KI“ und gehen in einem gesonderten Artikel der grundlegenden Frage nach, ob KI Urheber sein kann.

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