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Green Claims & Wettbewerbsrecht

Navigieren Sie durch die Komplexität grüner Werbung – verstehen Sie die Bedeutung von ‚Greenwashing‘, die rechtlichen Anforderungen an ‚Klimaneutralität‘ und die EU-Standards für Bio-Siegel. Lernen Sie, wie Sie Ihre Umweltwerte authentisch kommunizieren, irreführende Praktiken vermeiden und Ihren Kunden echte Nachhaltigkeit bieten können.

Unsere Kanzlei widmet sich intensiv den Herausforderungen grüner Werbung und den damit verbundenen wettbewerbsrechtlichen Aspekten. Wir bieten umfassende Beratung zu den Themen ‚Greenwashing‘, ‚Klimaneutralität‘ und EU-Bio-Standards, um sicherzustellen, dass Ihre Unternehmenskommunikation nicht nur effektiv, sondern auch rechtskonform ist.

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Werbung mit grünen Werten ist heute kaum noch wegzudenken. ,,Umweltfreundlich“, ,,klimaneutral“ und ,,Bio“ sind nur einige Beispiele, die man häufig zu sehen bekommt.

Phänomen der Zeit: Greenwashing

Greenwashing ist aus wettbewerbsrechtlicher Sicht relevant, da es Verbraucher täuschen und den fairen Wettbewerb behindern kann, wenn Unternehmen irreführende Umweltbehauptungen verwenden, um sich einen Vorteil auf dem Markt zu verschaffen.

Der Beitrag ,,Greenwashing: Echte Nachhaltigkeit oder bloße Imagepflege?“ beleuchtet die Praxis des Greenwashing, bei der sich Unternehmen grüner darstellen, als sie es sind und wie man Greenwashing erkennt und welche Folgen es nach sich ziehen kann.

Klimaneutral oder nicht?

Was sich beispielsweise hinter dem Begriff ,,klimaneutral“ verbirgt, wissen die wenigsten. Der Beitrag ,,Was Werbung mit dem Begriff ,,klimaneutral“ wirklich bedeutet“ zeigt, dass es verschiedene Wege zur Erreichung von Klimaneutralität gibt. Dabei setzt das OLG Frankfurt wichtige Schranken für die Aufklärungspflicht von Unternehmen gegenüber ihren Kunden.

In den Beiträgen zur Werbung mit Klimaneutralität, wird deutlich welche Pflichten Unternehmen bei grünem Marketing haben und insbesondere, wie sie dies rechtskonform kommunizieren sollten, um Sanktionen zu vermeiden. 

In einem weiteren Beitrag wird deutlich, dass allerdings noch Klärungsbedarf besteht, bezüglich der Frage, wann der Greenclaim ,,klimaneutral“ irreführend oder zulässig ist.

Nicht zuletzt haben Verfahren gegen Katjes und Mühlhäuser gezeigt, dass bei der Werbung mit grünen Versprechen der Teufel im Detail steckt.

Europäische Regelungen

Die EU-Öko-Verordnung gibt vor, welche Standards Unternehmen erfüllen müssen, um mit einem Bio-Siegel werben zu dürfen. Was dürfen Verbraucher beim Kauf von Bioprodukten erwarten?

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir das Thema Greenwashing und Umweltaussagen ausführlich.

Themenbeiträge