Markenrecht

Nicht jeder denkt bei Papiertaschentüchern oder koffeinhaltigen Kaltgetränken sofort an das Markenrecht. Und doch spielt es eine wichtige Rolle. Denn wahrscheinlich hat jeder mindestens einen Markennamen dazu im Kopf. Die dahinter stehenden Unternehmen haben es durch geschickte Auswahl ihrer Produkte und Marken geschafft, dass diese mittlerweile für eine ganze Produktkategorie stehen. Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Markenrechts.

Sie finden uns in der Kaiserstraße 1a in Bonn, wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof. Von dort betreuen wir Marken für Mandantinnen und Mandanten aus dem Rheinland und dem gesamten Bundesgebiet, vor dem Deutschen Patent- und Markenamt ebenso wie vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Ob wir uns in unseren Räumen in Bonn treffen oder per Videokonferenz sprechen, entscheiden Sie.

Ai Idea

Markenstrategie

Rechtliche Beratung vor, während und nach der Markenanmeldung ist unerlässlich. Wir besprechen mit Ihnen Ihre individuelle Markenstrategie, um eine bestmögliche rechtliche und marktseitige Durchsetzung zu ermöglichen. Wie eine Markenstrategie aussieht, die zum Geschäft passt, zeigt unser Beitrag Markenstrategie für Unternehmen.

Markenstrategie entwickeln

Beratung zu Umfang, Ländern und langfristiger Ausrichtung

Schutzfähigkeit der Marke prüfen

Einschätzung, ob die Marke überhaupt eintragungsfähig ist

Markenrecherche

Prüfung, ob identische oder ähnliche Marken bereits bestehen

Markenanmeldung national und international

Deutschland (DPMA), EU (EUIPO) und international (WIPO)

Waren- & Dienstleistungsverzeichnis erstellen

Festlegung des rechtlich relevanten Schutzumfangs

Calendar Stats

Markenmanagement

Nach der Eintragung beginnt die kontinuierliche Betreuung: Wir überwachen Neuanmeldungen, behalten Schutzdauern und Fristen im Blick und beraten zur rechtssicheren Benutzung der Marke. So lassen sich Risiken frühzeitig erkennen, Rechte erhalten und Markenportfolios strukturiert und vorausschauend führen.

Markenüberwachung

Frühzeitige Hinweise auf identische oder ähnliche Neuanmeldungen

Beratung zur Benutzung der Marke

Hinweise zur markenmäßigen Nutzung und zur Benutzungspflicht

Markenfristen und Verlängerung

Überwachung von Schutzdauer, Verlängerungen und amtlichen Fristen

Markenportfolio verwalten

Strukturierte Betreuung mehrerer Marken und Länder​

Court Law

Markenschutz und Durchsetzung

Wird Ihre Marke verletzt, handeln wir zügig: Wir mahnen ab, verhandeln über eine Beilegung, führen Widerspruchs- und Löschungsverfahren und setzen Ihre Rechte notfalls vor Gericht durch. Dabei behalten wir Kosten und Erfolgsaussichten von Anfang an im Blick.

Markenabmahnung aussprechen

Außergerichtliches Vorgehen gegen Markenverletzungen

Gerichtliche Verfahren im Markenrecht

Durchsetzung von Markenrechten vor Gericht

Abgrenzungs- und Koexistenzvereinbarungen

Verhandlung einvernehmlicher Lösungen bei Konflikten

Widerspruch gegen eine Marke

Vorgehen gegen neu angemeldete, kollidierende Marken

Zoll- und Grenzbeschlagnahme

Schutz vor Produktpiraterie und Markenfälschungen

Court Law

Angriffe abwehren

Wir prüfen Abmahnungen und Widersprüche sorgfältig, weisen unberechtigte Ansprüche zurück und vertreten Markeninhaber in gerichtlichen Verfahren. Ziel ist es, Markenrechte wirksam zu verteidigen und wirtschaftliche Risiken kontrollierbar zu halten. Dass Marken zunehmend bösgläubig angemeldet werden, um Dritte unter Druck zu setzen, bestätigt das DPMA selbst; wir haben den Hinweis des Amts und die Testarossa-Entscheidung des BGH eingeordnet.

Markenabmahnung abwehren

Prüfung und Zurückweisung unberechtigter Ansprüche

Verteidigung im Widerspruchsverfahren

Erhalt bestehender Markeneintragungen

Strategische Beratung im Markenstreit

Einschätzung von Risiken, Kosten und Handlungsoptionen

Verteidigung vor Gericht

Prozessvertretung in markenrechtlichen Streitigkeiten

Wenn Ihre Marke zur Zielscheibe wird

Markenrecht wird zunehmend als Wettbewerbswaffe eingesetzt. Zu den Vorgängen, die uns derzeit am häufigsten erreichen, haben wir eine eigene Seite:

  • ASIN gesperrt nach Markenbeschwerde: Was zu tun ist, wenn ein Dritter über eine frisch angemeldete Marke Ihre Amazon-Angebote sperren lässt und anschließend Geld verlangt. Mit der Zeitachse eines vom Landgericht Stuttgart entschiedenen Falls.

Wenn Mitbewerber mit Ihrem Kennzeichen werben

Ob in der Suche oder in KI-Diensten: Fremde Marken als Auslöser eigener Werbung sind ein wiederkehrendes Muster. Ob daraus eine Kennzeichenverletzung folgt, hängt davon ab, wie die Anzeige gestaltet ist und in welchem Umfeld sie erscheint.

Wir prüfen Fundstellen, sichern sie beweisfest und setzen Ihre Rechte durch. Für laufend überwachte Zeichen ordnen wir die Beobachtung dieses Kanals in die bestehende Überwachung ein, sobald die Anbieter die dafür nötige Transparenz herstellen.

Häufige Fragen im Markenrecht

Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen, das Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens kennzeichnet und von anderen unterscheidet. Es gibt Wortmarken (z. B. Firmennamen), Bildmarken (Logos), Wort-/Bildmarken (Kombination von Namen und Logo), Klangmarken, Farbmarken und dreidimensionale Marken.

Eine eingetragene Marke gewährt Ihnen ein exklusives Nutzungsrecht und schützt Sie davor, dass Dritte den gleichen oder ähnlichen Namen, ein Logo oder ein Zeichen für ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwenden. Dies stärkt Ihre Position im Markt und sichert Ihren Markennamen als wertvolles Gut ab.

Die Markenanmeldung erfolgt in mehreren Schritten: Zuerst wird eine Markenrecherche durchgeführt, um sicherzustellen, dass keine ähnlichen Marken existieren. Anschließend wird die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder bei EUIPO (für EU-Marken) angemeldet. Nach Prüfung und Gebührenzahlung erfolgt die Eintragung, wenn keine Einwände bestehen. Wer es eilig hat, kann beim DPMA die beschleunigte Prüfung beantragen.

Eine eingetragene Marke ist zunächst zehn Jahre geschützt. Der Schutz kann beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden, solange die Marke aktiv genutzt wird und die Verlängerungsgebühren rechtzeitig entrichtet werden.

Die Kosten variieren je nach Art und Umfang der Anmeldung. Eine deutsche Markenanmeldung kostet beim DPMA 290 Euro bei elektronischer Einreichung für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse 100 Euro. Eine EU-Markenanmeldung ist teurer, da sie Schutz in allen EU-Ländern bietet. Hinzu kommen ggf. die Kosten für eine professionelle Beratung und Markenrecherche. Kleine und mittlere Unternehmen können einen Teil der Amtsgebühren über den KMU-Fonds der EU erstattet bekommen.

Eine Markenrecherche ist unerlässlich, um zu prüfen, ob bereits identische oder ähnliche Marken eingetragen sind. Dies kann im Markenregister des DPMA oder bei europäischen und internationalen Markenämtern erfolgen. Ein Anwalt kann eine umfassendere Recherche durchführen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn Dritte Ihre Marke ohne Erlaubnis für ähnliche Waren oder Dienstleistungen nutzen. Sie haben das Recht, gegen diese Nutzung vorzugehen – durch Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Schadenersatzforderungen. Eine anwaltliche Beratung hilft, die geeigneten Schritte einzuleiten.

Weist das DPMA die Anmeldung zurück, können Sie Erinnerung einlegen, § 64 MarkenG, oder unmittelbar Beschwerde zum Bundespatentgericht erheben, § 66 MarkenG; beim EUIPO ist es die Beschwerde zu den Beschwerdekammern. Oft lohnt vorher der Blick auf die Beanstandung: Manche Zurückweisung lässt sich durch eine Einschränkung des Verzeichnisses oder eine Stellungnahme abwenden, sodass der Rechtsbehelf gar nicht nötig wird. Wie eng die Grenze bei beschreibenden Namen gezogen wird, zeigt der Fall OpenAI vor dem EuG.

Ja, mit einer internationalen Markenanmeldung (über die WIPO) können Sie Ihre Marke in mehreren Ländern gleichzeitig schützen lassen. Alternativ ist auch die Anmeldung einer Unionsmarke möglich, die in allen EU-Staaten gilt. Ein Experte kann Sie dabei unterstützen, die beste Strategie für Ihre internationalen Märkte zu entwickeln. Den Weg über das Madrider System erklären wir hier.

Um Ihren Markenschutz aufrechtzuerhalten, müssen Sie sicherstellen, dass die Marke regelmäßig verwendet wird und Verlängerungsgebühren fristgerecht gezahlt werden. Zudem kann ein Monitoring sinnvoll sein, um potenzielle Markenverletzungen frühzeitig zu erkennen und dagegen vorzugehen. Vorsicht bei Zahlungsaufforderungen, die nicht vom Amt stammen; DPMA und EUIPO warnen regelmäßig davor. Und beim Zeichen ® gilt: erst nach der Eintragung, sonst droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Ihre Ansprechpartner im Markenrecht

Dennis Tölle

Dennis Tölle

Partner, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ihre Anfrage im Markenrecht

Aktuell im Blog