Markenrecht
Nicht jeder denkt bei Papiertaschentüchern oder koffeinhaltigen Kaltgetränken sofort an das Markenrecht. Und doch spielt es eine wichtige Rolle. Denn wahrscheinlich hat jeder mindestens einen Markennamen dazu im Kopf. Die dahinter stehenden Unternehmen haben es durch geschickte Auswahl ihrer Produkte und Marken geschafft, dass diese mittlerweile für eine ganze Produktkategorie stehen. Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Markenrechts.
Sie finden uns in der Kaiserstraße 1a in Bonn, wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof. Von dort betreuen wir Marken für Mandantinnen und Mandanten aus dem Rheinland und dem gesamten Bundesgebiet, vor dem Deutschen Patent- und Markenamt ebenso wie vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Ob wir uns in unseren Räumen in Bonn treffen oder per Videokonferenz sprechen, entscheiden Sie.

Markenstrategie
Rechtliche Beratung vor, während und nach der Markenanmeldung ist unerlässlich. Wir besprechen mit Ihnen Ihre individuelle Markenstrategie, um eine bestmögliche rechtliche und marktseitige Durchsetzung zu ermöglichen. Wie eine Markenstrategie aussieht, die zum Geschäft passt, zeigt unser Beitrag Markenstrategie für Unternehmen.
Markenstrategie entwickeln
Beratung zu Umfang, Ländern und langfristiger Ausrichtung
Schutzfähigkeit der Marke prüfen
Einschätzung, ob die Marke überhaupt eintragungsfähig ist
Markenrecherche
Prüfung, ob identische oder ähnliche Marken bereits bestehen
Markenanmeldung national und international
Deutschland (DPMA), EU (EUIPO) und international (WIPO)
Waren- & Dienstleistungsverzeichnis erstellen
Festlegung des rechtlich relevanten Schutzumfangs

Markenmanagement
Nach der Eintragung beginnt die kontinuierliche Betreuung: Wir überwachen Neuanmeldungen, behalten Schutzdauern und Fristen im Blick und beraten zur rechtssicheren Benutzung der Marke. So lassen sich Risiken frühzeitig erkennen, Rechte erhalten und Markenportfolios strukturiert und vorausschauend führen.
Markenüberwachung
Frühzeitige Hinweise auf identische oder ähnliche Neuanmeldungen
Beratung zur Benutzung der Marke
Hinweise zur markenmäßigen Nutzung und zur Benutzungspflicht
Markenfristen und Verlängerung
Überwachung von Schutzdauer, Verlängerungen und amtlichen Fristen
Markenportfolio verwalten
Strukturierte Betreuung mehrerer Marken und Länder

Markenschutz und Durchsetzung
Wird Ihre Marke verletzt, handeln wir zügig: Wir mahnen ab, verhandeln über eine Beilegung, führen Widerspruchs- und Löschungsverfahren und setzen Ihre Rechte notfalls vor Gericht durch. Dabei behalten wir Kosten und Erfolgsaussichten von Anfang an im Blick.
Markenabmahnung aussprechen
Außergerichtliches Vorgehen gegen Markenverletzungen
Gerichtliche Verfahren im Markenrecht
Durchsetzung von Markenrechten vor Gericht
Abgrenzungs- und Koexistenzvereinbarungen
Verhandlung einvernehmlicher Lösungen bei Konflikten
Widerspruch gegen eine Marke
Vorgehen gegen neu angemeldete, kollidierende Marken
Zoll- und Grenzbeschlagnahme
Schutz vor Produktpiraterie und Markenfälschungen

Angriffe abwehren
Wir prüfen Abmahnungen und Widersprüche sorgfältig, weisen unberechtigte Ansprüche zurück und vertreten Markeninhaber in gerichtlichen Verfahren. Ziel ist es, Markenrechte wirksam zu verteidigen und wirtschaftliche Risiken kontrollierbar zu halten. Dass Marken zunehmend bösgläubig angemeldet werden, um Dritte unter Druck zu setzen, bestätigt das DPMA selbst; wir haben den Hinweis des Amts und die Testarossa-Entscheidung des BGH eingeordnet.
Markenabmahnung abwehren
Prüfung und Zurückweisung unberechtigter Ansprüche
Verteidigung im Widerspruchsverfahren
Erhalt bestehender Markeneintragungen
Strategische Beratung im Markenstreit
Einschätzung von Risiken, Kosten und Handlungsoptionen
Verteidigung vor Gericht
Prozessvertretung in markenrechtlichen Streitigkeiten
Wenn Ihre Marke zur Zielscheibe wird
Markenrecht wird zunehmend als Wettbewerbswaffe eingesetzt. Zu den Vorgängen, die uns derzeit am häufigsten erreichen, haben wir eine eigene Seite:
- ASIN gesperrt nach Markenbeschwerde: Was zu tun ist, wenn ein Dritter über eine frisch angemeldete Marke Ihre Amazon-Angebote sperren lässt und anschließend Geld verlangt. Mit der Zeitachse eines vom Landgericht Stuttgart entschiedenen Falls.
Wenn Mitbewerber mit Ihrem Kennzeichen werben
Ob in der Suche oder in KI-Diensten: Fremde Marken als Auslöser eigener Werbung sind ein wiederkehrendes Muster. Ob daraus eine Kennzeichenverletzung folgt, hängt davon ab, wie die Anzeige gestaltet ist und in welchem Umfeld sie erscheint.
Wir prüfen Fundstellen, sichern sie beweisfest und setzen Ihre Rechte durch. Für laufend überwachte Zeichen ordnen wir die Beobachtung dieses Kanals in die bestehende Überwachung ein, sobald die Anbieter die dafür nötige Transparenz herstellen.
Häufige Fragen im Markenrecht
Was ist eine Marke und welche Arten von Marken gibt es?
Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen, das Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens kennzeichnet und von anderen unterscheidet. Es gibt Wortmarken (z. B. Firmennamen), Bildmarken (Logos), Wort-/Bildmarken (Kombination von Namen und Logo), Klangmarken, Farbmarken und dreidimensionale Marken.
Warum sollte ich eine Marke schützen lassen?
Eine eingetragene Marke gewährt Ihnen ein exklusives Nutzungsrecht und schützt Sie davor, dass Dritte den gleichen oder ähnlichen Namen, ein Logo oder ein Zeichen für ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwenden. Dies stärkt Ihre Position im Markt und sichert Ihren Markennamen als wertvolles Gut ab.
Wie läuft eine Markenanmeldung ab?
Die Markenanmeldung erfolgt in mehreren Schritten: Zuerst wird eine Markenrecherche durchgeführt, um sicherzustellen, dass keine ähnlichen Marken existieren. Anschließend wird die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder bei EUIPO (für EU-Marken) angemeldet. Nach Prüfung und Gebührenzahlung erfolgt die Eintragung, wenn keine Einwände bestehen. Wer es eilig hat, kann beim DPMA die beschleunigte Prüfung beantragen.
Wie lange dauert der Markenschutz?
Eine eingetragene Marke ist zunächst zehn Jahre geschützt. Der Schutz kann beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden, solange die Marke aktiv genutzt wird und die Verlängerungsgebühren rechtzeitig entrichtet werden.
Was kostet eine Markenanmeldung?
Die Kosten variieren je nach Art und Umfang der Anmeldung. Eine deutsche Markenanmeldung kostet beim DPMA 290 Euro bei elektronischer Einreichung für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse 100 Euro. Eine EU-Markenanmeldung ist teurer, da sie Schutz in allen EU-Ländern bietet. Hinzu kommen ggf. die Kosten für eine professionelle Beratung und Markenrecherche. Kleine und mittlere Unternehmen können einen Teil der Amtsgebühren über den KMU-Fonds der EU erstattet bekommen.
Wie prüfe ich, ob meine Marke bereits existiert?
Eine Markenrecherche ist unerlässlich, um zu prüfen, ob bereits identische oder ähnliche Marken eingetragen sind. Dies kann im Markenregister des DPMA oder bei europäischen und internationalen Markenämtern erfolgen. Ein Anwalt kann eine umfassendere Recherche durchführen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Was ist eine Markenrechtsverletzung, und was kann ich tun, wenn meine Marke verletzt wird?
Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn Dritte Ihre Marke ohne Erlaubnis für ähnliche Waren oder Dienstleistungen nutzen. Sie haben das Recht, gegen diese Nutzung vorzugehen – durch Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Schadenersatzforderungen. Eine anwaltliche Beratung hilft, die geeigneten Schritte einzuleiten.
Was passiert, wenn meine Markenanmeldung abgelehnt wird?
Weist das DPMA die Anmeldung zurück, können Sie Erinnerung einlegen, § 64 MarkenG, oder unmittelbar Beschwerde zum Bundespatentgericht erheben, § 66 MarkenG; beim EUIPO ist es die Beschwerde zu den Beschwerdekammern. Oft lohnt vorher der Blick auf die Beanstandung: Manche Zurückweisung lässt sich durch eine Einschränkung des Verzeichnisses oder eine Stellungnahme abwenden, sodass der Rechtsbehelf gar nicht nötig wird. Wie eng die Grenze bei beschreibenden Namen gezogen wird, zeigt der Fall OpenAI vor dem EuG.
Kann ich meine Marke international schützen lassen?
Ja, mit einer internationalen Markenanmeldung (über die WIPO) können Sie Ihre Marke in mehreren Ländern gleichzeitig schützen lassen. Alternativ ist auch die Anmeldung einer Unionsmarke möglich, die in allen EU-Staaten gilt. Ein Experte kann Sie dabei unterstützen, die beste Strategie für Ihre internationalen Märkte zu entwickeln. Den Weg über das Madrider System erklären wir hier.
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Marke dauerhaft geschützt bleibt?
Um Ihren Markenschutz aufrechtzuerhalten, müssen Sie sicherstellen, dass die Marke regelmäßig verwendet wird und Verlängerungsgebühren fristgerecht gezahlt werden. Zudem kann ein Monitoring sinnvoll sein, um potenzielle Markenverletzungen frühzeitig zu erkennen und dagegen vorzugehen. Vorsicht bei Zahlungsaufforderungen, die nicht vom Amt stammen; DPMA und EUIPO warnen regelmäßig davor. Und beim Zeichen ® gilt: erst nach der Eintragung, sonst droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Ihre Ansprechpartner im Markenrecht
Dennis Tölle
Partner, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Isabelle Gräfin von Buquoy
Rechtsanwältin
Ihre Anfrage im Markenrecht
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® oder ™: Welches Markenzeichen darf man wann verwenden?
® nur für eingetragene Marken. Wer es ohne Eintragung nutzt, riskiert eine Abmahnung nach § 5 UWG.
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