Markenrecht
Nicht jeder denkt bei Papiertaschentüchern oder koffeinhaltigen Kaltgetränken sofort an das Markenrecht. Und doch spielt es eine wichtige Rolle. Denn wahrscheinlich hat jeder mindestens einen Markennamen dazu im Kopf. Die dahinter stehenden Unternehmen haben es durch geschickte Auswahl ihrer Produkte und Marken geschafft, dass diese mittlerweile für eine ganze Produktkategorie stehen. Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Markenrechts.

Markenstrategie
Rechtliche Beratung vor, während und nach der Markenanmeldung ist unerlässlich. Wir besprechen mit Ihnen Ihre individuelle Markenstrategie, um eine bestmögliche rechtliche und marktseitige Durchsetzung zu ermöglichen.
Markenstrategie entwickeln
Beratung zu Umfang, Ländern und langfristiger Ausrichtung
Schutzfähigkeit prüfen
Einschätzung, ob die Marke überhaupt eintragungsfähig ist
Recherche
Prüfung, ob identische oder ähnliche Marken bereits bestehen
Nationale und internationale Anmeldung
Deutschland (DPMA), EU (EUIPO) und international (WIPO)
Waren- & Dienstleistungsverzeichnis erstellen
Festlegung des rechtlich relevanten Schutzumfangs

Markenmanagement
Nach der Eintragung beginnt die kontinuierliche Betreuung: Wir überwachen Neuanmeldungen, behalten Schutzdauern und Fristen im Blick und beraten zur rechtssicheren Benutzung der Marke. So lassen sich Risiken frühzeitig erkennen, Rechte erhalten und Markenportfolios strukturiert und vorausschauend führen.
Markenüberwachung
Frühzeitige Hinweise auf identische oder ähnliche Neuanmeldungen
Beratung zur Benutzung der Marke
Hinweise zur markenmäßigen Nutzung und zur Benutzungspflicht
Fristen & Verlängerungen
Überwachung von Schutzdauer, Verlängerungen und amtlichen Fristen
Markenportfolio verwalten
Strukturierte Betreuung mehrerer Marken und Länder

Markenschutz- & durchsetzung
Nach der Eintragung beginnt die kontinuierliche Betreuung: Wir überwachen Neuanmeldungen, behalten Schutzdauern und Fristen im Blick und beraten zur rechtssicheren Benutzung der Marke. So lassen sich Risiken frühzeitig erkennen, Rechte erhalten und Markenportfolios strukturiert und vorausschauend führen.
Abmahnungen aussprechen
Außergerichtliches Vorgehen gegen Markenverletzungen
Gerichtliche Verfahren
Durchsetzung von Markenrechten vor Gericht
Abgrenzungs- und Koexistenzvereinbarungen
Verhandlung einvernehmlicher Lösungen bei Konflikten
Widerspruchsverfahren
Vorgehen gegen neu angemeldete, kollidierende Marken
Zoll- und Grenzbeschlagnahme
Schutz vor Produktpiraterie und Markenfälschungen

Angriffe abwehren
Wir prüfen Abmahnungen und Widersprüche sorgfältig, weisen unberechtigte Ansprüche zurück und vertreten Markeninhaber in gerichtlichen Verfahren. Ziel ist es, Markenrechte wirksam zu verteidigen und wirtschaftliche Risiken kontrollierbar zu halten.
Abwehr von Abmahnungen
Prüfung und Zurückweisung unberechtigter Ansprüche
Verteidigung in Widerspruchsverfahren
Erhalt bestehender Markeneintragungen
Strategische Beratung im Markenstreit
Einschätzung von Risiken, Kosten und Handlungsoptionen
Verteidigung in Gerichtsverfahren
Prozessvertretung in markenrechtlichen Streitigkeiten
Aktuell im Blog
Fachkräfteeinwanderungsgesetz und neue Arbeitgeberpflichten 2026: Chancen nutzen, Risiken vermeiden
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert die Einstellung – und bringt neue Arbeitgeberpflichten ab 2026.
Einsichtsrecht statt Kopie bei Compliance-Untersuchungen
Das LAG München begrenzt den Anspruch auf Kopie interner Compliance-Berichte – Einsichtnahme kann ausreichen.
Keine generelle Belegpflicht mit der Abmahnung – wann muss der Abmahnende nachliefern?
Wer urheberrechtlich abmahnt, muss nicht immer sofort Belege vorlegen. Bei konkreten Zweifeln kann der Abmahnende jedoch zur Nachlieferung verpflichtet sein.
Auftragsverarbeitung nach der DSGVO – Was passiert mit personenbezogenen Daten nach Vertragsende?
Der BGH stellt klar: Datenschutzpflichten enden nicht mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag – und der Kontrollverlust über Daten begründet Schadensersatz.