das Logo der Anwaltskanzlei tww.law

Medienrecht

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei der effektiven Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Medien- und Presserecht, insbesondere wegen ehrverletzender Veröffentlichungen.

Dabei geht es längst nicht mehr nur um Veröffentlichungen in klassischen Medien wie Zeitungen oder Zeitschriften. Gerade in sozialen Netzwerken wie Facebook, Online-Medien wie Blogs oder Bewertungsplattformen kommt es häufig zu persönlichkeitsrechtsverletzenden Veröffentlichungen. Diese müssen oft nicht hingenommen werden.

Schutz des Unternehmenspersönlichkeitsrechts

Ein zentraler Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Medien- und Presserecht ist der Schutz Ihres Unternehmens. Dazu gehört insbesondere das Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Das Persönlichkeitsrecht einer juristischen Person ist ebenso wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer natürlichen Person eine höchst schützenswerte Position.

Falsche Behauptungen über Ihr Unternehmen können erheblichen Schaden anrichten. Sprechen Sie mit unseren Anwälten, um ein rasches und rechtssicheres Vorgehen zu gewährleisten.

Publizistische Sorgfaltspflicht im Medienrecht und Presserecht

Die Grenzen zulässiger Berichterstattung liegen dort, wo unzulässig in die Rechte Dritter eingegriffen wird. Die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht ist daher ein zentrales Thema bei jeder Veröffentlichung.

Ein unzulässiger Eingriff in Persönlichkeitsrechte kann bereits durch die Nennung eines Namens oder das Erwecken eines bestimmten Eindrucks erfolgen. Es genügt auch, wenn eine Bildberichterstattung zusammen mit dem Text einen falschen Eindruck erweckt oder sich die rechtswidrige Veröffentlichung gerade aus dem Zusammenspiel von Bild und Text ergibt.

Bei der Veröffentlichung von Pressemitteilungen oder Berichten, die einen Bezug zu Personen oder Unternehmen herstellen, sollten Sie nicht zögern und die Texte vorab von uns auf mögliche Rechtsverstöße prüfen lassen. Eine solche Prüfung hätte sicher schon so manchen Shitstorm im Vorfeld verhindern können.

Haftung für Online-Veröffentlichungen

Grundsätzlich ist der jeweilige Autor oder Redakteur für seinen Beitrag verantwortlich. Das gilt in den klassischen Printmedien genauso wie im Online-Bereich. Bei digitalen Medien gewinnt jedoch die so genannte Verbreiterhaftung, also die Haftung für die Verbreitung fremder Inhalte, zunehmend an Bedeutung.

Neben zivilrechtlichen Folgen kann auch eine strafrechtliche Verantwortung bestehen. Zögern Sie daher nicht, sich bei Problemen direkt an einen versierten Rechtsanwalt zu wenden.

Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Medienrecht

Angesichts der erheblichen Breitenwirkung von Veröffentlichungen im Internet sollten Sie auf rechtsverletzende Veröffentlichungen schnell reagieren.

Wir sind für Sie da, insbesondere bei Ansprüchen auf Unterlassung, Gegendarstellung, Richtigstellung, Schadensersatz und Geldentschädigung. Verlassen Sie sich auf unsere Rechtsanwälte für eine umfassende Beratung im Medien- und Presserecht.

Sprechen Sie uns an