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Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Green Claims Richtlinie – Transparenz, Vertrauen und Klimaschutz  

Der Entwurf der Europäischen Kommission für eine Green-Claims-Richtlinie (COM (2023) 166 final; deutsch: Richtlinie über Umweltaussagen) hat das Potenzial, den Bereich der umweltbezogenen Werbung und Kennzeichnung maßgeblich zu verändern. Mit dem Fokus auf Transparenz, Verbraucherschutz und Klimaschutz soll diese Regulierung den Kampf gegen Greenwashing vorantreiben und nachhaltiges Verhalten von Unternehmen fördern. 

Inhalt des Entwurfs einer Green-Claims-Richtlinie 

Ziel der Richtlinie ist es, explizite Umweltaussagen von Unternehmen über ihre Produkte zu regeln. Die Regulierung erfolgt in der Form, dass diese Umweltaussagen vom Unternehmen zu begründen sind. Ein Beispiel wäre die Aussage: „Dieses Produkt ist klimaneutral“. Nach der Richtlinie müsste das Unternehmen diese Aussage begründen und wissenschaftlich belegen. Dies soll auch für vergleichende Umweltaussagen zwischen zwei Produkten verschiedener Unternehmen gelten. Außerdem sollen so genannte Umweltzeichen von den Mitgliedsstaaten kontrolliert werden.  

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es Unternehmen nicht mehr möglich sein soll, Zertifikate und Umweltaussagen zu führen, ohne dass diese von einer öffentlichen Stelle überprüft werden oder das Unternehmen selbst Begründungen für die Aussagen liefert. 

Transparenz, Vertrauen und Klimaschutz 

Die Green-Claims-Richtlinie würde ihrem Zweck nach gleichermaßen Verbrauchern, Wettbewerbern und dem Klima zugutekommen: 

1. Verbraucherschutz und Transparenz: Eine der zentralen Stärken dieser Richtlinie ist der Schutz der Verbraucher. Durch die Gewährleistung, dass umweltbezogene Werbeaussagen und Labels von einer unabhängigen Prüfstelle zertifiziert werden müssen, erhalten Verbraucher verlässliche Informationen. Diese Transparenz ermöglicht es ihnen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen und sich auf vertrauenswürdige Angaben über die Umweltauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen zu verlassen. 

2. Bekämpfung von Greenwashing:  Ein weiterer bedeutender Vorteil der Richtlinie liegt in der effektiven Bekämpfung von Greenwashing. Unternehmen sind nun dazu verpflichtet, ihre umweltbezogenen Aussagen mit wissenschaftlichen Nachweisen zu belegen. Dadurch wird das Vertrauen der Verbraucher in nachhaltige Produkte und Dienstleistungen gestärkt, da irreführende Werbeaussagen vermieden werden. 

3. Anreiz für mehr Umweltschutz: Die Richtlinie schafft Anreize für Unternehmen, aktiv Maßnahmen zur Reduktion ihrer Umweltauswirkungen zu ergreifen. Die Aussicht auf eine Zertifizierung dient als Motivation, umweltfreundliche Praktiken zu implementieren und somit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dieser Anreiz fördert einen nachhaltigeren Ansatz in der Geschäftstätigkeit und trägt zur Erreichung von Klimazielen bei. 

Die Richtlinie kann daher ein wichtiger Schritt hin zu einer transparenten und verantwortungsvollen Werbung sein, die sowohl den Verbrauchern als auch dem Klimaschutz nützt. Die Förderung des Verbraucherschutzes, die Eindämmung von Greenwashing und die Stärkung von Anreizen für mehr Umweltschutz sind zentrale Elemente dieser Regelung. Sie ist damit eine weitere Maßnahme im Rahmen des europäischen „Green Deal“, dessen Ziel es ist, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. 

Die Herausforderung der übermäßigen Regulierung 

Die möglichen Vorteile einer Regulierung von Umweltaussagen und Umweltzeichen sind zweifellos vielversprechend. Allerdings dürfen die Bedenken hinsichtlich einer möglichen Überregulierung nicht außer Acht gelassen werden. Eine solche Regulierung könnte eine erhebliche bürokratische Belastung für Unternehmen, insbesondere für kleinere Unternehmen, darstellen. Zusätzliche Vorschriften und Anforderungen könnten zu einem Anstieg der Kosten und des Verwaltungsaufwands führen, was die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kleiner Unternehmen beeinträchtigen könnte. 

Ein weiteres Risiko einer Überregulierung besteht darin, dass Unternehmen in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Strenge Vorschriften könnten dazu führen, dass sich Unternehmen auf bereits regulierte Methoden und bewährte Verfahren beschränken, anstatt innovative Lösungen zu entwickeln. Mangelnde Flexibilität könnte die Fähigkeit der Unternehmen beeinträchtigen, sich an veränderte Umweltbedingungen und technologische Entwicklungen anzupassen, was wiederum den Fortschritt behindern könnte. 

Ein ausgewogener Ansatz

Angesichts dieser Bedenken ist ein ausgewogener Regulierungsansatz von entscheidender Bedeutung. Die Vorteile einer transparenten und verantwortungsvollen Werbung müssen genutzt werden, ohne die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Unternehmen zu gefährden. Eine angemessene Regulierung sollte darauf abzielen, die Ziele des Verbraucherschutzes und des Klimaschutzes zu erreichen, ohne unnötige Hürden für Unternehmen zu schaffen. Eine ausgewogene Balance zwischen Regulierung und unternehmerischer Freiheit kann dazu beitragen, dass die Green-Claims-Richtlinie ihren beabsichtigten Nutzen entfaltet und gleichzeitig mögliche Nachteile minimiert. Nur so kann eine nachhaltige und zukunftsorientierte Wirtschaft gefördert werden. 

Abschied von Green Claims

Die Richtlinie bietet eine Perspektive, um Greenwashing zu bekämpfen und nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern. Eine ausgewogene Regulierung, die Verbraucherschutz, Transparenz und Klimaschutz im Auge behält, kann dazu beitragen, den Weg für eine umweltfreundliche und verantwortungsvolle Wirtschaft zu ebnen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, auf Bedenken hinsichtlich einer Überregulierung einzugehen und ein Gleichgewicht zwischen Vorteilen und Herausforderungen zu finden.  

Die „Richtlinie über Umweltaussagen“ kann ein Schritt in die richtige Richtung sein, um eine nachhaltige Zukunft zu gestalten und das Vertrauen der Verbraucher in umweltbezogene Werbeaussagen zu stärken. Allerdings befindet sich die Richtlinie erst im Entwurfsstadium, d.h. sie muss noch verabschiedet werden und bedarf dann der nationalen Umsetzung, so dass ihre konkrete Ausgestaltung abzuwarten bleibt. 

Shownotes


BGH, Urteil v. 20.10.1988 – I ZR 238/87 – „… aus Altpapier“

OLG Düsseldorf, Urteil v. 6.7.2023 – 20 U 152/22 – Fruchtgummi 

OLG Düsseldorf, Urteil v. 6.7.2023 – 20 U 72/22 – Marmelade 

Essigreiniger darf nicht als „klimaneutral“ bezeichnet werden

OLG Schleswig, Urteil v. 30.6.2022 – 6 U 46/21 – Müllbeutel 

Übersicht „Scopes“ (PDF, S. 3)

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