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Bildgeneratoren, Nutzungsbedingungen und Trainingsdaten

Welche Rechte habe ich am Output eines KI-Bildgenerators? Welche Rechte verletzt die KI dabei durch (unberechtigte) Verwendung von Trainingsdaten?
Bildgeneratoren, Nutzungsbedingungen, Trainingsdaten
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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Inhalt des Beitrags

Es folgt eine Auflistung zehn beliebter KI-Bildgeneratoren und eine eingehende Erläuterung der jeweiligen urheberrechtlich relevanten Regelungen für deren Nutzung.  

Die meisten Informationen dazu finden sich in den AGB/Nutzungsbedingungen der Programme, wobei diese stets recht umfangreich gestaltet und nicht immer schnell zu finden sind. Eine belastbare Rechtssicherheit hinsichtlich etwaiger Urheberrechtsverletzungen garantieren sie ebenfalls nicht. Vielmehr wird das Risiko etwaiger Rechtsverletzungen regelmäßig auf den Nutzer abgewälzt.   

Soweit möglich wird auch die Herkunft der Trainingsdaten, sog. Datensets, diskutiert. Der einzige Dienst, der dies tatsächlich offenlegt, ist Stable Diffusion. Bei den meisten Bildgeneratoren ist der Datenursprung jedoch ungeklärt. Auszugehen ist von „Scraping“ (zu deutsch: abkratzen), also dem Auslesen und Speichern von Informationen aus dem Internet. Gefiltert wird dabei nicht, insbesondere werden mögliche Verletzungen von Urheberrechten nicht berücksichtigt. 

Dall-E  

Dall-E wurde von OpenAI entwickelt – demselben Unternehmen, dass für das (ebenfalls) aufsehenerregende Programm ChatGPT verantwortlich ist. Mittlerweile ist bereits die Version Dall-E 2 verfügbar, die eine bis zu viermal bessere Auflösung als Dall-E (1) erzielt.   

Der Name der Anwendung setzt sich zusammen aus dem Künstler Salvador Dalí und dem Film-Roboter Wall-E.  

Dall-E statuiert in seinen Nutzungsbedingungen, dass das Programm nicht in einer Art und Weise verwendet werden darf, die die Rechte anderer verletzt. Ob und wie dies geschieht, wird nicht erklärt.  

Auch darf das generierte Bild nicht in einer Art und Weise verwendet werden, die den Eindruck erzeugt, dass das Bild menschengemacht sei. Dies erweckt den Eindruck, als würde OpenAI dadurch versuchen, eine Art maschinelles Urhebernennungsrecht durchzusetzen. Möglich ist dies nach deutscher Rechtslage nicht.  

Weiterhin regeln die Nutzungsbedingungen, dass alle Rechte an den Eingabebefehlen („Input“) des Nutzers bei diesem verbleiben. Auch die Rechte an dem Generatorerzeugnis („Output“) werden auf den Nutzer übertragen, dies allerdings unter der Bedingung, dass das Output unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingungen erzeugt wurde.  

Woher OpenAI die Fotos bezieht, anhand derer es die KI trainiert, ist unklar.  

Neuroflash 

Neuroflash ist ein deutsches KI-Content-Tool, legt seinen Schwerpunkt zwar auf die Erstellung von Texten, bietet aber auch ein – aktuell noch recht einfaches – Tool zur Generierung von KI-Kunst an. Zu beachten ist, dass Neuroflash ein Partnerunternehmen von OpenAI ist und deshalb – angelehnt an den englischen Begriff „fair use“ – in den AGB unter dem Punkt „Regelung zur fairen Nutzung“ dem User die Verantwortlichkeit für Rechtskonformität überträgt. Außerdem wird dabei auf die „Grenzen und Beschränkungen“ verwiesen, die OpenAI vorgibt (s.o.).  

Hinsichtlich der über Neuroflash generierten Bilder wird auf die Software eines Stable Diffusion-Modells von Stability AI LTD verwiesen und deren Eigentumsbestimmungen verlinkt. Auch dort gibt es jedoch keine absichernde Regelung. Der Nutzer verpflichtet sich lediglich, nicht gegen Gesetze zu verstoßen.  

Neuroflash entzieht sich damit jeglicher Verantwortung.  

Zur Herkunft der Trainingsdaten schreibt Neuroflash in den FAQ lediglich, dass die meisten Unternehmen die Algorithmen anhand von echten Fotos, die bereits im Internet vorhanden sind, trainieren.  

Runway 

Das Startup-Unternehmen Runway bietet hauptsächlich ein Bild-/Video-Bearbeitungsprogramm, beschäftigt sich aber auch mit „Text-to-image“. Dabei generiert Runway im Gegensatz zu Dall-E hauptsächlich realistische Situationen. Gibt man Runway bspw. den Befehl „ein Pferd, das Stiefel trägt“, so ist die Ausgabe ein Foto von Pferdebeinen neben einem Menschen, der Stiefel trägt. Dall-E hingegen generiert tatsächlich Pferdebeine in Stiefeln.  

Eine Neuerung bringt Runway dennoch mit sich: Vor kurzem veröffentlichte das Unternehmen ein KI-Modell namens Gen-1, welches auch das Generieren von Videos ermöglicht.  

Interessant ist bei der Startup-KI, dass die Nutzungsbedingungen explizit festhalten, dass die Nutzung der Dienste von Runway nur zu dem Zweck, urheberrechtliche Abmahnungen oder Ähnliches zu versenden, ausdrücklich nicht gestattet ist. Weiterhin ist es hier so, dass Nutzungsrechte am vom User an Runway übermittelten Inhalt („User Contributions“) auf Runway und deren Vertragspartner übergehen. Dabei trägt der Nutzer die Verantwortung dafür, dass die Inhalte rechtskonform verwendet wurden und dass der Nutzer auch dazu berechtigt ist, Rechte daran an Runway zu übertragen.  

StableDiffusion 

Stable Diffusion, im August 2022 durch die Firma StabilityAI auf den Markt gebracht, ist ein weiterer beliebter Generator von künstlichen Bildern. Maßgeblich an der Entstehung beteiligt war zunächst das Startup Runway (s.o.), eine Zusammenarbeit besteht aber nicht mehr.  

Der Nutzer erteilt mit Bildgenerierung offene Lizenzen an die Software-Betreiber und alle anderen Nutzer. Es folgt ein freier Austausch der eingespeisten und erzeugten Bilder. Dadurch entstehen Urheberrechtsverletzungen besonders schnell, weitreichend und unkontrolliert – Stable Diffusion ist dafür in den jüngeren Schlagzeilen mehrfach negativ berücksichtigt worden. 

Auf der Website www.stablediffusionlitigation.com wird sogar eine Sammelklage internationaler Urheber vorangetrieben.  

Auf die Spitze getrieben wurde die Problematik durch den scheinbar laschen Umgang der Software mit urheberrechtlich geschützten Fotos. Anders als bei anderen Generatoren ist es Forschern Anfang des Jahres erstmals gelungen, aus einem mit Stable Diffusion erzeugten Bild die dazu verwendeten Trainingsdaten der KI wieder auszulesen und nachzuweisen, dass z.B. Portraitfotos ohne Erlaubnis des jeweiligen Urhebers verwendet wurden, um die KI zu trainieren. Auch das große Fotoportal Getty Images hatte eine Klage gegen StabilityAI wegen Urheberrechtsverletzungen durch Stable Diffusion erhoben. Ende letzten Jahres war aufgefallen, dass das Programm maßgeblich an Daten von Getty Images trainiert wurde – die KI versuchte offensichtlich, das Wasserzeichen von Getty nachzuahmen.  

Das von Stable Diffusion zum KI-Training verwendete Daten-Set ist das „2b English language label subset of LAION 5b“. Dabei handelt es sich um einen öffentlich zugänglichen Datensatz, der mit einem Tool zur allgemeinen Durchforstung des Internets aufgestellt wurde. 

Mindverse 

Bei Mindverse handelt es sich um einen deutschen Anbieter, der ein selbst-attestiertes „All-in-One Tool“ anbietet. Es ermöglicht Recherchen, Brainstorming, Bilderstellung, Textgenerierung und KI-Analysen. 

Mindverse hat eigene AGBs für den Bildgenerator kreiert und dort umfassende urheberrechtlich relevante Bedingungen aufgeführt. Darin heißt es:  

„sämtliche urheberrechtlich und/oder wettbewerbs- und/oder markenrechtlich [relevanten] Inhalte sind geistiges Eigentum der Relativity GmbH oder an uns lizenziert und gesetzlich geschützt.“ 

Dem User wird sodann eine Lizenz zur Nutzung erteilt.  

MidJourney 

MidJourney bezeichnet sich selbst als unabhängiges Forschungslabor, das neue Gedankenmedien und Vorstellungskräfte der menschlichen Spezies entdeckt. Es handelt sich bei den Betreibern um ein kleines, selbst finanziertes Team, spezialisiert auf Design, menschliche Infrastruktur und KI. 

Durch Nutzung der Software gewährt der Nutzer MidJourney nicht-exklusive, jedoch vollumfängliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den vom Nutzer generierten Kunstwerken. Auch räumt sich MidJourney selbst das Recht ein, Unterlizenzen erteilen zu dürfen.  

Hinsichtlich der Rechteeinräumung an den Nutzer wird differenziert: Midjourney bietet zwei Service-Modelle an, kostenlos und kostenpflichtig. Bei Benutzung der Software mit Zahlungsplan („Pro“ Mitgliedschaft) gewährt MidJourney dem Nutzer alle nach aktueller Gesetzeslage möglichen Rechte an der generierten Kunst.  

Sofern die Software in gewerblichem Rahmen durch ein Unternehmen mit mehr als 1.000.000 USD Jahresumsatz verwendet wird, muss für jeden Mitarbeiter, der die Software nutzen soll, eine kostenpflichtige „Pro“ Mitgliedschaft abgeschlossen werden.  

Bei Nutzung ohne Zahlungsplan gewährt MidJourney dem User lediglich die einfache Nutzungslizenz an den generierten Bildern. Das Bild selbst wird jedoch auch anderen Nutzern angezeigt und ihnen zur Ansicht oder Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt. Mit der bezahlten Mitgliedschaft kann das öffentliche Teilen der generierten Bilder verhindert werden.  

Zuletzt bietet MidJourney eine Anlaufstelle für „Takedown Requests“. Dort kann man verlangen, dass Inhalte, die das eigene Urheber-/Markenrecht verletzen, aus der Datenbank entfernt werden.  

StarryAI 

StarryAI ist eine Kunst- und Design-App. Um ein Bild generieren zu können, muss zunächst einer von drei Algorithmen gewählt werden, die jeweils unterschiedliche Resultate bilden.  

Mit Annahme der Nutzungsbedingungen verpflichtet sich der User, die von ihm generierten Inhalte vollumfänglich, aber nicht exklusiv, an StarryAI zu lizensieren. Diese Lizenz wird explizit aufgehoben, sobald der User den Inhalt oder Account löscht. 

StarryAI übernimmt ausdrücklich keine Haftung für etwaige Rechtsverletzungen, die durch Nutzung des Programms geschehen.  

Nightcafé 

Dieses Programm bietet die Möglichkeit, mit KI Bilder zu generieren oder bereits vorhandene und vom Nutzer einzuspeisende Bilder in bestimmten Stilen zu überarbeiten. Praktisch bei Nightcafé ist die Möglichkeit, das generierte Bild sofort als Wandbild nach Hause bestellen zu können. 

Aus den Nutzungsbedingungen geht hervor, dass alle Rechte an der KI-Kunst auf den User übergehen und dieser die Bilder umfänglich verwerten kann – explizit auch zu gewerblichen Zwecken. Dabei übernimmt Nightcafé aber keine Haftung für dadurch begangene Verletzungen von (Urheber-)Rechten Dritter.  

Canva 

Canva versteht sich selbst als Plattform für visuelle Kommunikation, fokussiert sich dabei aber hauptsächlich auf verschiedene Design-Methoden. Das bekannte Design-Tool hat mittlerweile auch einen KI-Generator in seine Dienste integriert.  

Aufgrund der Tatsache, dass Canva viele verschiedene Webinhalte anbietet (neben dem Bildgenerator auch Lernplattformen, T-Shirt-/Grußkarten-Designs, etc.) sind die Nutzungsbedingungen sehr umfangreich. Außerdem beziehen sie sich nicht speziell auf den Bildgenerator. Canva unterscheidet dabei für alle Tools zwischen Benutzerinhalten (also vom User eingespeist) oder lizenzierten Inhalten (in der Canva-Datenbank vorhanden). Für Benutzerinhalte trägt der User das Risiko hinsichtlich seiner Berechtigung zur Verwertung und Lizenzvergabe an Canva, die durch das Hochladen zwingend zu erfolgen hat. Für Datenbank-Inhalte gibt es eigene Lizenzvereinbarungen, die gesondert abrufbar sind. 

Ansonsten erwähnt Canva deutlich, dass die Plattform-Betreiber „im größtmöglichen gesetzlichen Umfang“ Gewährleistungen ausschließen.   

Craiyon 

Craiyon ist eine KI-basierte Künstler-Anwendung und war früher auch als Dall-E Mini bekannt. 

Die Nutzungsbedingungen verbieten es dem User, durch die konkrete Art der Anwendung Gesetze zu verletzen – also auch das Urheberrechtsgesetz. Bei Verstoß gegen diese Bedingung behält sich Craiyon das Recht vor, den Account zu beschränken/verändern/löschen/etc.  

Mit Verwendung der KI gewährt der Nutzer Craiyon umfängliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Eingabebefehlen und generierten Werken. Diese Lizenz soll auch dann aufrechterhalten werden, wenn die Vertragsbeziehung zwischen User und Software endet.  

Auch hier lässt sich nicht genau festhalten, anhand welcher Daten die KI trainiert wird, das Datenset ist jedoch weniger umfangreich als das von OpenAI.  

Rechtslage insgesamt ungewiss 

Aus der Gesamtschau ergibt sich, dass die meisten Software-Betreiber selbst nicht sicher wissen, wie die Rechtslage verbindlich zu bewerten ist und wie dahingehende Nutzungsbedingungen gestaltet sein müssen. Die getroffenen Regelungen sind oberflächlich gehalten, Aussagen bezüglich der Urheberschaft werden größtenteils nur wage getroffen. Nähere Anforderungen an die urheberrechtlichen Ausgestaltungen werden künftig von der Rechtsprechung zu erwarten sein. Entsprechend enthalten alle Nutzungsbedingungen eine Passage, in der zukünftige Änderungen vorbehalten bleiben. 

Themenschwerpunkt KI & Urheberrecht

In unserem Themenschwerpunkt „KI & Urheberrecht“ beschäftigen wir uns mit den urheberrechtlichen Aspekten aktueller Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Bislang im Rahmen dieser Reihe erschienen sind Einführungen zu den Anwendungen ChatGPT sowie die Verwendung von KI-Kunst, eine Übersicht über die Nutzungsbedingungen und Trainingsdaten beliebter KI-Bildgeneratoren und die im Rahmen der rechtlichen Diskussion geführte Mandelbrot-Debatte. Die Sorgen und Befürchtungen der Presseverleger beleuchten wir im Beitrag „Leistungsschutzrecht und KI“ und gehen in einem gesonderten Artikel der grundlegenden Frage nach, ob KI Urheber sein kann.

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