Rechtsanwältin
Hanna Schellberg

Tätigkeitsschwerpunkt

Rechtsanwältin Hanna Schellberg berät schwerpunktmäßig im Medien-, Presse– und Urheberrecht, sowie im Arbeitsrecht. Sie vertritt Privatpersonen und Unternehmen, im Medien- und Presserecht beispielsweise bei Vorgehen gegen unzulässige Berichterstattungen oder rufschädigende Äußerungen. Im Urheberrecht unterstützt Rechtsanwältin Schellberg gerichtlich und außergerichtlich sowohl bei der Durchsetzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten als auch bei der Abwehr unberechtigt geltend gemachter Ansprüche (Abmahnungen). 

Abmahnungen gehören auch im Arbeitsrecht zu ihrem Tätigkeitsbereich. Hier berät Rechtsanwältin Schellberg sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Fragen zu Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub und Datenschutz und allen anderen Themen, die in der Arbeitswelt eine Rolle spielen. Dazu gehört selbstverständliche auch die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren und sonstigen Prozessen vor den Arbeitsgerichten. 

Mitgliedschaften