Im heutigen digitalen Zeitalter bieten soziale Medien wie Instagram, TikTok, Twitch und YouTube eine Vielzahl von Karrieremöglichkeiten für aufstrebende Influencer. Doch bevor man als Influencer durchstartet, ist es wichtig, die rechtlichen Aspekte und Geschäftsmodelle zu verstehen, um eine erfolgreiche und langfristige Karriere aufzubauen.
Rechtsformen für Influencer
Wenn Influencer aktiv werden und mit ihrer Tätigkeit Geld verdienen, stellt sich grundsätzlich die Frage, ob sie eine bestimmte Rechtsform benötigen. Grundsätzlich ist dies zu verneinen, sie sind dann lediglich Einzelunternehmer. Bei mehreren Influencern, die gemeinsam einen Account betreiben, kommt immer die Gründung einer GbR in Betracht, um die „Spielregeln“ untereinander zu klären. Ab einer gewissen Größe kann es aber auch sinnvoll sein, eine GmbH zu gründen. Dies hat zumindest den haftungsrechtlichen Vorteil, dass man nur mit der Einlage – mindestens 25.000 € – haftet. Unabhängig von der gewählten Rechtsform muss ein Influencer ein Gewerbe anmelden.
Die Rolle von Agenturen für Influencer
Grundsätzlich sprechen viele Argumente dafür, dass ein Influencer eine Agentur beauftragt, um seine Interessen zu vertreten und ihm Arbeit abzunehmen. Einige dieser Argumente sind
- Branchenkenntnis und -expertise: Agenturen verfügen häufig über umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse in der Influencer-Marketing-Branche. Sie kennen die Trends, Best Practices und Herausforderungen, die in der Branche auftreten können. Diese Expertise ermöglicht es der Agentur, maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln und optimale Kooperationen für den Influencer zu finden.
- Zeitersparnis: Influencer haben oft eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen, wie das Erstellen von Inhalten, die Interaktion mit der Community und die Analyse von Daten. Eine Agentur kann einen Großteil der administrativen und kaufmännischen Aufgaben übernehmen, so dass sich der Influencer auf das kreative Schaffen und die Kommunikation mit der Zielgruppe konzentrieren kann.
- Zugang zu einem größeren Netzwerk: Agenturen verfügen über ein großes Netzwerk an Unternehmen und Marken, die auf der Suche nach geeigneten Influencern sind. Durch die Zusammenarbeit mit einer Agentur erweitert der Influencer seine Reichweite und erhöht die Chance auf spannende Kooperationen mit bekannten Unternehmen.
- Verhandlungsmacht und faire Vergütung: Agenturen verhandeln im Namen des Influencers mit den Unternehmen und sorgen für faire Vergütungen und Konditionen. So ist der Influencer vor möglicher Ausbeutung geschützt und kann eine angemessene Vergütung für seine Leistung erwarten.
- Rechts- und Vertragsberatung: Größere Agenturen bieten auch Rechtsberatung und Unterstützung bei der Vertragsgestaltung an. So wird sichergestellt, dass der Influencer keine rechtlichen Fallstricke übersieht und seine Interessen angemessen gewahrt werden.
Natürlich gibt es auch eine Kehrseite. Zum einen kann eine Agentur hohe Kosten verursachen, so dass es sich für Influencer erst ab einer gewissen Größe lohnt, eine Agentur zu beauftragen. Zum anderen kann mit der Beauftragung einer Agentur auch immer eine Art Kontrollverlust einhergehen, da dem Influencer bestimmte Entscheidungen vorgeschrieben werden können.
Der eigene Name als Marke
Die Wahl eines Künstlernamens, eines Pseudonyms oder des eigenen Namens als Marke kann für Influencer von großer Bedeutung sein. Eine Markenanmeldung bietet Schutz vor unberechtigter Nutzung, ermöglicht den Aufbau einer starken Marke, schafft Exklusivität und stärkt das Vertrauen der Zielgruppe. Darüber hinaus eröffnet eine geschützte Marke verschiedene Möglichkeiten der Monetarisierung, wie z.B. den Verkauf von Merchandise. Nicht zuletzt kann mit einer Markenanmeldung auch die Expansion in andere Geschäftsfelder unter gleichem Namen geschützt werden.
Gefahren der Sperrung oder Kontodeaktivierung auf Social-Media-Plattformen
Influencer sollten sich bewusst sein, dass eine Sperrung oder Deaktivierung ihres Accounts auf Plattformen wie Instagram, TikTok, Twitch und YouTube schwerwiegende Folgen für ihre Karriere haben kann. Um dies zu vermeiden, sollten die Community-Richtlinien und Nutzungsbedingungen genau beachtet werden. Grundsätzlich ist die Sperrung eines Accounts das härteste Mittel, um gegen Verstöße gegen Richtlinien und Nutzungsbedingungen vorzugehen. Sie wird daher von den Plattformen nur als ultima ratio eingesetzt. Es liegt in der Verantwortung des Influencers, im Vorfeld sichergestellt zu haben, dass er sich an die Richtlinien und Nutzungsbedingungen hält.
Sollte es dennoch zu einer Sperrung kommen, kann immer versucht werden, die Plattform selbst zu kontaktieren. Im Falle einer unrechtmäßigen Sperrung kann es auch notwendig sein, einen Rechtsbeistand mit einer Abmahnung oder – wenn es nicht anders geht – einer Klage zu beauftragen.
Welche Gefahren sonst so lauern…
Letztlich haben Influencer nicht nur die Community-Richtlinien oder Nutzungsbedingungen zu befolgen. Daneben müssen sie zahlreiche andere rechtliche Gefahren umschiffen, wie beispielsweise urheberrechtliche Probleme beim Abspielen von Musik oder auch die Impressumspflicht und Angabe von Kontaktdaten.
Es ist also wichtig für Influencer, die rechtlichen Aspekte zu verstehen, um langfristig erfolgreich zu sein. Die Wahl der geeigneten Rechtsform für eine Unternehmensgründung, der Schutz des eigenen Namens als Marke und die Beachtung der Richtlinien auf den Social-Media-Plattformen sind Faktoren, die – völlig unabhängig von dem Content selbst – entscheidend sein können für eine erfolgreiche Influencer-Karriere. Durch das Einhalten von Rechtsvorschriften und den verantwortungsbewussten Umgang mit Inhalten und Daten können Influencer ihr Potenzial voll ausschöpfen und eine loyale Community aufbauen.
Shownotes
- Rechtsprechung zur Influencer-Werbung – TWW.LAW
- Pflichten für Influencer nach dem neuen UWG – TWW.LAW
- Influencer, Streamer und Werbung – TWW.LAW
- Überblick zu Markeneintragungen – TWW.LAW
- Überblick der Rechtsformen – IHK (PDF)
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Transkript der Folge
Willkommen zum Podcast Kaffeerecht von der Kanzlei TWW Law mit rechtlichen Themen für Kreative, Unternehmer und Unternehmen. Hallo und willkommen zu einer weiteren Folge unseres rechtlichen Talks im Podcast Kaffeerecht. Schön, dass ihr wieder dabei seid. Mein Name ist Dennis Tölle und ich bin heute wieder am Mikrofon mit Marvin El-Riffay.
Hallo auch von meiner Seite. Ja, ich freue mich, dass wir weitermachen mit unserem Lieblingsthema jetzt, Influencer. Wir mögen das Thema so sehr, dass wir noch zwei weitere Folgen damit geplant haben. Beide sollen den Namen Influencer im Rechtsverkehr haben.
Wir haben das trotzdem unterteilt, da es einfach ein Riesenthema ist und wir verschiedene Aspekte nochmal einzeln beleuchten wollten. Und zwar ist das auf der einen Seite so ein bisschen die Influencer gegenüber ihren Plattformen, auf denen sie tätig sind. Und auf der anderen Seite ist es so ein bisschen die Influencer gegenüber anderen Influencern. Also wie die miteinander in Beziehungen stehen, welche Probleme sich da möglicherweise auftun können.
Wir werden auch das Thema Influencer bezüglich Urheberrecht ansprechen. Das kommt auch in der zweiten Folge. und dann würde ich sagen, starten wir in diese Folge. Ja, wir haben für diese Folge, vielleicht um so einen groben Überblick zu geben, ein paar Punkte rausgegriffen, mit denen wir uns beschäftigen wollen.
Da geht es zum einen ein bisschen darum, um die Frage, wie ich denn als Influencer, als Streamer mich im Rechtsverkehr bewege, als was. In welcher Unternehmensform, was ist da für mich sinnvoll, was gibt es für Unternehmensformen, was macht irgendwie für mich Sinn, brauche ich das überhaupt? Wir haben dann im Anschluss so ein bisschen die Frage, wie schaut das aus, wie kann ich mich selber vermarkten, wie habe ich vielleicht eine Zusammenarbeit mit einer Agentur auch zu gestalten, was ist das, macht das Sinn und wenn ja, für wen und in welchem Bereich? Dann haben wir etwas, was so ein bisschen auch auf Rückmeldung basiert und zwar der Punkt, wie schaut es aus, wenn ich nicht unter meinem Klarnamen unterwegs bin, sondern mit einem Künstlernamen, mit einem Pseudonym.
Was ist da Vor- und Nachteil und wie kann ich das möglicherweise sinnvoll gestalten? Und dann, das ist das, was du eben angesprochen hast, die Frage, was ist denn mit meinen Plattformen? Also das, was in der Praxis in Anführungsstrichen relativ häufig vorkommt, ist der Punkt, dass irgendeine Form von Kollision mit den Nutzungsbedingungen von irgendwelchen Plattformen Thema ist. Und dann neigt die Plattform natürlich dazu, irgendwie Content zu sperren oder Accounts zu sperren.
Und dann ist man gerade, wenn man, ja, mitten in seiner Arbeit ist, natürlich relativ stark beeinträchtigt und das Ganze muss zügig irgendwie geklärt werden. Da wollen wir so ein bisschen darstellen, welche Verstöße gibt es da und welche Möglichkeiten gibt es da, um sich dagegen möglicherweise zur Wehr zu setzen. Bevor wir direkt mit dem ersten Thema einsteigen, müssen wir noch wahrscheinlich dazu sagen, dass wir ein spezielles Thema ausschließen wollen, da wir da auch von unserer Kanzlei aus uns nicht mit großartig beschäftigen und das auch ein sehr, ja wirklich hochkomplexes Thema ist. Das ist nämlich der Bereich der Steuern.
Da kann man viel falsch machen, viel richtig machen. Da muss man sehr vorsichtig mit sein. Vielleicht findet sich ja da ein Podcast-Duo, das sich spezifisch mit Steuerrecht auskennt, das mal irgendwann irgendwo einen Podcast dazu machen kann. Vielleicht finden wir auch irgendwann einen Experten, der sich hier dazu melden möchte.
Wir machen es jetzt in dieser Folge nicht, wir machen es auch in der nächsten Folge nicht, nur damit ihr da draußen Bescheid wisst. Ja, genau, keine Enttäuschung, das Steuerrecht bleibt heute außen vor, das ist insofern auch ganz gut, da können wir gar nicht so wahnsinnig viel zu sagen. Wir hangeln uns mal so ein bisschen durch mit dem ersten Themenpunkt, den wir da rausgepickt haben, der Frage danach, wie bin ich denn unterwegs, wenn ich jetzt als Einzelperson, und das ist eben ganz häufig der Fall, ich bin eine einzelne Person, im Juristischen nennt man das Ganze dann natürliche Person, Das heißt so der Mensch, der durch die Welt läuft und der ist in irgendeiner Art und Weise online unterwegs, ist irgendwie als Streamer unterwegs oder ich habe irgendwie einen Insta-Account oder einen Insta-Auftritt, auf dem ich dann eben bestimmte Dinge mache und komme eben in den Bereich, dass ich da auch vielleicht Geld mitverdiene. Ganz unterschiedliche Art und Weise, entweder durch Werbung, Sponsoring etc.
Und dann stellt sich spätestens zu dem Zeitpunkt die Frage, in welcher Art und Weise ich das vielleicht ein bisschen ausgestalte. Ich bin grundsätzlich, wenn ich als einzelne Person unterwegs bin, kann ich ohne weiteres unter meinem Namen sogenannte Einzelunternehmer sein. Das heißt, wenn ich meine Tätigkeit irgendwie nach gewerblichen Zwecken ausrichte, dann bin ich Einzelunternehmer. Da muss ich nichts für anmelden, das heißt, ich muss da jetzt irgendwie nichts für gründen, muss da keine Satzung aufstellen oder sonst was.
Das Einzige, was notwendig ist, ist, dass ich bei der zuständigen Behörde eine Gewerbeanmeldung einreiche. Das ist, wenn man so will, unterm Strich das Ausfüllen eines Formulars mit ein paar Informationen, wer bin ich, was mache ich und dann ist das angemeldet und diese Meldung geht auch direkt ans Finanzamt, weil das ist natürlich wieder so ein Punkt, das Finanzamt interessiert sich natürlich sehr für die ganzen Einnahmen, da kommt es wieder in der Knackpunkt Steuerrecht, weil sich danach natürlich möglicherweise auch Steuern berechnen können. Ja, vielleicht müssen wir an dieser Stelle, oder das kann man so ein bisschen davor ziehen, die Frage dieser Gewerbeanmeldung kann man vielleicht ein bisschen nochmal drüber sprechen, weil das wird eigentlich bei fast allen Rechtsformen oder Gesellschaftsformen, die wir noch vorstellen, immer ein Thema sein. Die Gewerbeanmeldung, sobald man Geld damit verdient, auf regelmäßiger Basis, ist eigentlich immer verpflichtend, oder sehe ich das richtig?
Ja, absolut. Das ist eine Verpflichtung. Wenn ich das nicht tue, dann kann es durchaus dazu kommen, dass es, also es müssen ein paar Schritte gegangen werden, aber dann kann es durchaus dazu sein, dass ich da eine Form von Ordnungsgeld bekomme. Das ist insofern in der Gewerbeordnung geregelt.
Ja, dann kommen wir auch schon zur nächsten Gesellschaft, die möglich ist. Das wäre die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, besser bekannt als GbR. Die hat den Vorteil, dass sie relativ einfach ist zu kreieren. Also es ist lediglich ein Gesellschaftsvertrag zwischen den Gesellschaftern notwendig.
Es sind aber auch mehr als eine Person notwendig. Das heißt, dies wäre dann der Fall oder würde sich dann anbieten, wenn man beispielsweise zwei Personen hat, die zusammen einen Account gründen und einen Influencing-Account betreiben. Dann könnte man darüber nachdenken, dass nicht möglicherweise so oder so schon ein Gesellschaftsvertrag oder eine GbR gegründet wurde, konkludent. Würde sich da möglicherweise anbieten?
Ja, das wäre zum Beispiel auch der Fall, wenn zwei Leute einen Podcast zu rechtlichen Themen betreiben und den Kaffee rechnen. Muss aber nicht. Also das ist so ein bisschen der Punkt. Eine GbR, eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts, ist so die Gesellschaftsform in der leichtes zu errichtenden Form.
Das heißt, wenn ich zwei Leute habe, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen, die irgendwie gemeinsam etwas machen wollen, dann habe ich in der Regel auch ohne, dass ich da irgendwie ausdrücklich einen Vertrag schließe oder sowas, eine solche Rechtsform. Und damit habe ich Rechte und Pflichten. Ich kann es aber auch ausgestalten. Ich kann eben sagen, wer darf was, wer bekommt was.
Und das ist relativ einfach, setzt aber in der Tat erstmal voraus, dass ich zwei Personen habe. Und das ist nicht so oft der Fall, ist aber auch nicht ausgeschlossen. Vielleicht ohne es zu sehr ausarten zu lassen im Bereich des Gesellschaftsrechts, kann man kurz noch dazu sagen, im Gesellschaftsrecht wird grundsätzlich unterschieden zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Und das hat folgende Auswirkungen.
Hier bei der GbR zum Beispiel handelt es sich um eine Personengesellschaft. Und im Prinzip, was das in diesem Fall auch bedeutet, ist, die Gesellschafter haften persönlich, Wenn also die GbR irgendwelche Schulden macht, irgendwelche Ansprüche erfüllen muss, dann kann der Dritte, der sozusagen auf die GbR zugreifen will, kann auch auf die Gesellschafter dahinter persönlich zugreifen und auf deren eigenes Vermögen, das gar nicht mal Teil der GbR sein sollte, in der sozusagen unjuristischen Idee der GbR, kann er trotzdem zugreifen. Das ist anders bei Kapitalgesellschaften, beispielsweise, also Paradebeispiel wahrscheinlich, Was jeder kennt, ist die GmbH, also da hat man eine gewisse Mindesteinlage, ein Stammkapital, 25.000 Euro und die Gesellschafter dieser GmbH oder die Beteiligten dieser GmbH sind erstmal nicht persönlich haftbar zu machen. Das ist halt so ein bisschen der Unterschied zwischen den beiden Gesellschaftsformen.
Lass uns die GmbH gerne auch direkt dann im Anschluss nehmen. Das ist eine Gesellschaftsform, wie du gesagt hast, eine Kapitalgesellschaft und aufgrund dieser Konstellation, dass ich mich in dieser Gesellschaftsform ein bisschen, das muss man auch mit Vorsicht betrachten, aus der Haftung ziehen kann, weil eben als erster Ansprechpartner die GmbH selbst haftbar ist für Ansprüche, für Verpflichtungen und Rechte. Das kann die GmbH selber geltend machen, muss sie selber erfüllen und nicht die dahinterstehenden Personen. Um diesen Vorteil zu bekommen, in Anführungsstrichen, ist es aber auch notwendig, dass ich im Vorhinein ein paar Voraussetzungen erfülle.
Das heißt also, ich brauche bei einer GmbH eben zum einen einen Gesellschaftsvertrag, der auch notariell beurkundet werden muss. Das heißt, das mache ich nicht selber, oder das mache ich vielleicht selber, aber ich muss es nachher notariell beurkunden lassen. Die Gründung und ein paar andere Dinge auch müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Und wenn das erfolgt ist, komme ich eben in den Genuss, dass die Haftung der Gesellschafter, die dahinter stehen, erstmal beschränkt sind auf das, was sie selber mit eingebracht haben.
Und die GmbH selber ist auch nicht zwingend von mehreren Personen zu betreiben. Das heißt also, es ist durchaus möglich, dass ich als einzelne Person ein Gesellschafter bin, gleichzeitig Geschäftsführer bin und dann eben diese GmbH betreibe. Um das so ein bisschen in den Kontext zu setzen, Influencer, Streamer, GmbH etc. Das ist dann schon ein, ich würde behaupten, der nächste Schritt.
Wenn ich einsteige, wenn ich im mittleren Bereich unterwegs bin, ich verdiene damit Geld, aber auch keine Unsummen, ich bin jetzt auch keiner so wahnsinnig großen Haftung ausgesetzt, dann stellt sich immer die Frage, ob das Sinn macht. Denn so eine GmbH, das muss man auch sagen, ist im Betrieb aufwendiger, ich bin bilanzierungspflichtig, möglicherweise muss ich Dinge erfüllen, die ich selber nicht leisten kann, muss dafür Geld ausgeben. Ganz salopp gesagt, ich muss vielleicht einen Steuerberater haben, der meine Bilanzen macht. Das ist sogar sehr sinnvoll, das zu tun.
Ich muss bestimmte Vorauszahlungen leisten etc. Das macht nur Sinn, wenn das Ganze schon ein größeres Unternehmen ist. Das macht tatsächlich wenig Sinn, wenn man loslegt. Ich möchte jetzt gerne auch mal ein bisschen Influencing, ein bisschen Streaming betreiben.
Ich will ja auch mal ein bisschen bei Twitch unterwegs sein und gründe erstmal eine GmbH. Das macht keinen Sinn. Ab einem gewissen Punkt vielleicht, aber nicht von Beginn an. Ich glaube, es macht insbesondere dann Sinn, wenn man eine Größe erreicht hat, dass man darüber nachdenkt, weitere Personen einzubinden in sein Unternehmen, salopp gesagt.
Und zwar beispielsweise, wenn man YouTuber ist und einen professionellen Cutter für die Videos anstellen möchte, dann kann es Sinn ergeben, eine GmbH zu haben, weil dann auch neue Verpflichtungen dazukommen. die dann lieber sozusagen im juristischen Sinne die GmbH übernehmen sollte als die Person, der Influencer selber. Da man sich dann so aus gewissen möglichen Haftungsansprüchen herausziehen kann als Influencer, als die sozusagen in dem Rampenlicht stehende Person, kann man sich so ein bisschen rausziehen und die GmbH die juristische Seite, die rechtliche Seite abarbeiten lassen. Und klar, dann ist auf jeden Fall, also wir sind keine Steuerberater, aber trotzdem kann man ja Werbung dafür machen, das ist notwendig, also dann an dem Punkt oder zumindest sehr, sehr empfehlenswert.
Eigentlich im Prinzip, bevor man einen Steuerberater, also wenn man einen Steuerberater noch nicht braucht, um seine Sachen zu regeln, dann braucht man eigentlich wahrscheinlich auch noch keine GmbH. Vielleicht ist das so eine Faustregel, an der man sich orientieren kann. Also erfahrungsgemäß ist es so, es schadet nie einen Steuerberater zu haben, dass einfach um, ja, um von Beginn an vielleicht auch ein paar Fehler nicht zu machen. Und das, wie gesagt, das ist bei einer GmbH, also auch da würde ich sagen, macht es unfassbar viel Sinn, früh mit einer steuerlichen Beratung das zu machen.
Wobei, wie gesagt, da wollen wir jetzt auch gar nicht zu sehr auf die GmbH eingehen. Das muss man auch sagen, in der Praxis eine nicht so häufig anzutreffende Form im Bereich Influencing, jedenfalls was die Influencer selber anbelangt. Wichtig ist zu wissen, dass es sie gibt und dass sie mit ein paar Voraussetzungen und Verpflichtungen einhergeht, aber durchaus auch Vorteile geben kann. Und vielleicht an der Stelle ganz kurz der Hinweis, also in den Shownotes werde ich einen Link einstellen zu einer ganz schönen Übersicht Pro und Con unterschiedlicher Gesellschaftsformen.
Und da kann man das so ein bisschen gegenüberstellen, wie viel Aufwand habe ich bei welcher Gesellschaftsform und welchen Nutzen habe ich davon, damit man das so ein bisschen vielleicht im Überblick abgleichen kann. Und so ein bisschen die kleine Schwester der GmbH ist die UG, die Unternehmergesellschaft. Die kommt daher, dass es als Großbritannien noch in der EU war, gab es dort die Limited mit der Einlage von einem Euro im Prinzip. Also umgerechnet ein Euro.
Und das gab es so in Europa nicht. Dann hat man gesagt, naja, hier muss es doch Gleichberechtigung geben und Chancengleichheit geben, deswegen brauchen wir das auch in Deutschland. Dann kam die UG ins Gesetz und auch hier ist es dann so, dass man das Mindestkapital beträgt 1 Euro. Das ist deswegen dann die kleine Schwester, weil sie im Prinzip ähnliche rechtliche Rechtsfolgen mit sich trägt wie die GmbH, nur halt mit kleinerem Kapital.
Genau, das war so ein bisschen auch auf die Situation gemünzt, dass viele Kleinunternehmen, die gesagt haben, okay, ich möchte gerne schon eine haftungsbeschränkende Kapitalgesellschaft gründen, weil ich möchte eben auch vielleicht nicht selber dafür gerade stehen oder gerade stehen schon, aber eben in juristischer Hinsicht auch nicht für alles haften, sondern ich möchte diese Gesellschaft haben, aber ich habe eben nicht die Möglichkeit, dieses hohe Stammkapital sofort zu leisten. Deswegen sollte es ermöglichen, dann sind viele ausgewandert und haben eben eine Limited gegründet und da gab es aber, was den Zugriff und auch den Zugriff der Finanzbehörden etc. gab, gewisse Schwierigkeiten, sodass man gesagt hat, okay, wir brauchen irgendwie ein Konstrukt, das wir selber hier in Deutschland auch gründen können und das ist dann die Unternehmergesellschaft geworden, also diese UG, die angelehnt an die GmbH oder an die Voraussetzungen der GmbH gegründet werden kann. Abweichungen gibt es dahingehend, dass man eben weniger individuell gestalten kann.
Das heißt, ich muss bestimmte Musterformulierungen verwenden, aber ich brauche eben auch kein so hohes Stammkapital und habe dann aber den gleichen Vorteil wie bei der GmbH, wobei man nicht vergessen sollte, dass das Ziel dieser UG ist, dass daraus irgendwann mal eine GmbH wird. Also unternehmerisches Wirken, Wachstum und dann später die Umwandlung in eine GmbH, wenn ich eben wirtschaftlich auch das Ganze geleistet habe. Das zielte natürlich ein bisschen auch auf Startups ab, die Attraktivität des Standorts Deutschland für Startups etc., dass die eben auch hier gründen, wirtschaftlich wirken und dann nach vorne kommen. Das ist tatsächlich etwas, was gelegentlich auch bei Influencern und Streamern anzutreffen ist, weil man ihnen sagt, okay, ich habe keinen so wahnsinnig großen Aufwand, ich habe auch keinen so wahnsinnig großen Invest, da kann ich mir vielleicht einen Vorteil von verschaffen.
Ja, man muss natürlich auch dazu sagen, gerade im klassischen unternehmerischen Geschäftsverkehr wissen natürlich die Beteiligten, dass hier das Kapital 1 Euro beträgt und das kann so ein bisschen das Vertrauen mindern in die Leistungsfähigkeit einer solchen UG. Das ist nicht eins zu eins zu übertragen, solche Überlegungen auf Influencer, deswegen ist es ja nur am Rande zu erwähnen. Bevor wir zu unseren Schlussworten vielleicht zu dem Thema Gesellschaftsrecht kommen, vielleicht nur ganz am Rande, es gibt noch die offene Handelsgesellschaft, es gibt die Kommanditgesellschaft, das sind beides Personengesellschaften, wo man mindestens ein bzw. sogar mehrere persönlich haffende Gesellschafter haben muss.
Dann gibt es auf der anderen Seite noch die Aktiengesellschaft, das ergibt sich glaube ich aus dem Namen, dass es hier, also ich glaube, ich weiß persönlich von keinem Influencer, der die Größe erreicht hat, dass sich für ihn an eine Aktiengesellschaft zu gründen gelohnt hätte, habe ich noch nicht mitbekommen, würde mich interessieren, ob das vielleicht noch der Fall sein wird eines Tages, ich halte es für zweifelhaft. Deswegen, also was man vielleicht so als Fazit noch sagen kann ist, Einzelunternehmen, das ist so das, womit man automatisch startet, dadurch, dass man versucht Geld zu verdienen als Influencer. GbR dann, wenn mehrere Personen beteiligt sind, also insbesondere dann, wenn mehrere Personen beteiligt sind, da ist es immer sinnvoll, auch wenn man am Anfang sich gut versteht und alles okay ist, sollte man vielleicht ein paar Grundlagen regeln, damit man sicher geht, dass es später mal nicht zu blöden Streitigkeiten kommt und das dann alles direkt gerichtlich geklärt werden muss. GmbH beziehungsweise UG, wenn es dann doch größer wird und man gewisse Sphären sozusagen erreicht, im finanziellen, aber auch im personellen Sinne?
Da vielleicht ganz kurz als Ergänzung, weil man das, kommen wir da gleich noch zu, aber weil diese Begriffe häufiger auftauchen, ich muss als Einzelunternehmer nicht zwingend unter meinem natürlichen Namen auftreten. Das heißt, ich kann mir durchaus eine Firmierung oder eine Geschäftsbezeichnung wählen. Das, was man dann häufiger liest, weiß ich nicht, ABC, Handyverkauf, ist dann die Bezeichnung, die Firmierung. Dahinter steht aber ausschließlich eine natürliche Person und das ist dann Herr, weiß nicht, Hans Müller handelnd unter und dann kommt eben die Firmierung.
So, das kann ich dann frei verwenden, muss dann aber irgendwo an irgendeiner Stelle auch klarstellen, wer ich denn bin. Wenn ich nicht sage, ich habe eben eine GmbH oder eine UG oder eine andere juristische Person. Aber es ist nicht zwingend so, dass ich das immer unter meinem Namen machen muss, auch wenn ich dann persönlich dafür gerade stehe als Einzelunternehmer. Damit kommen wir zum nächsten Punkt unserer Folge.
Das wäre so ein bisschen die Vermarktung zu beleuchten und zwar insbesondere die Beziehung zu Influencern, nicht nur zu Marketingunternehmen wie zum Beispiel Sponsoren, sondern auch insbesondere zu Agenturen. Da kann man eigentlich über viele Dinge sprechen. Agenturen sind auch stark im Kommen. Gerade im deutschen Bereich gibt es jetzt eine sehr bekannte Agentur von einem Influencer oder beziehungsweise zwei Influencern selber gegründet, die wirklich groß sind.
Das ist ganz interessant zu sehen, dass da auch Influencer für Influencer jetzt arbeiten. Das ist echt spannend. Und diese Agenturen haben natürlich für Influencer erstmal so auf der ganz praktischen Seite einen Riesenvorteil. Also gehen wir auch gleich noch ein bisschen genauer durch.
Aber was man grob gesagt vielleicht rauskristallisieren kann, im Vordergrund steht, der Influencer macht nicht mehr irgendwelche blöde Nebentätigkeit, sondern kann sich auf sein Ding konzentrieren. Bei Streamern Spiele spielen. Einfach seinen Job sozusagen, aufgrund dessen er einen gewissen Bekanntheitsgrad bekommen hat, Darauf soll sich die influenzende Person konzentrieren können und das Ganze drumherum, darum kümmert sich dann möglichst umfassend eine Agentur. Genau, das ist so ein bisschen der, ja so eine Agentur ist manchmal so ein bisschen der Vermittler zu Beginn einer Geschäftsbeziehung, dass man sagt, okay, ich habe eben einen bestimmten Bereich, den ich abdecke mit meiner Tätigkeit und die Agentur hat eben die Möglichkeit durch, ich sage mal, Kenntnis der Branche, bestehende Geschäftsbeziehungen etc., Dass man da die Verbindung herstellen kann oder dass sie die Verbindung herstellen kann zwischen bestimmten Marken oder bestimmten Unternehmen, die zu diesem Tätigkeitsbereich passen und man da dann eben zusammenkommt und sagt, okay, wir können vielleicht irgendeine Art von Kooperation machen.
Wohl dahingehend, dass man sagt, lieber Influencer, du suchst gerade was, okay, ich schaue mal, was es für Marken und Unternehmen gibt und stelle dir die vor. Als auch, ein bisschen andersrum gedacht, aus Unternehmens- und Markensicht, wir haben hier ein tolles neues Produkt, wir wollen das irgendwie in einem bestimmten Bereich anpreisen, liebe Agentur, was hast du denn da vielleicht für Influencer, die dafür geeignet werden? Dann kommt man eben auf diesem Wege vielleicht zusammen, aber da steht eben so ein bisschen diese Agentur als Mittler zwischen, was durchaus große Vorteile haben kann für beide Seiten. Ja genau, ein großer Vorteil wird dann wahrscheinlich sein, die Vertragsverhandlungen zu führen, für beide Seiten so ein bisschen.
Also der Influencer kann hingehen und zu seiner Agentur sagen, naja, was Werbebanner oder Werbeprodukte in meinen Videos angeht, nur bis zu dieser und dieser Größe oder nur diese und diese Produkte und dann kann die Agentur von Anfang an in die Vertragsverhandlungen gehen und das sozusagen aushandeln, dass da das Bestmögliche für beide Seiten erschaffen wird. wird. Der Influencer wiederum muss sich aber auch gar nicht erst mit Anfragen beschäftigen, die sowieso gar nicht für ihn in Frage kommen. Also das sieht man häufig, dass dann die Kontaktadresse für Marketing oder geschäftliche Zwecke von Influencern ist häufig eine Adresse der Agentur.
Also man erreicht gar nicht erst den Influencer selber. Das ist so ein bisschen so ein Punkt, dass man das vielleicht an dieser Stelle einbringt. Es ist natürlich so, dass man und dass beide Seiten, sowohl aus Unternehmens- und Markensicht als auch aus Sicht des Streamers, Influencers etc., man so ein bisschen schauen muss, dass da natürlich kein Interesse zu sehr bevorzugt wird. Das heißt also, wenn ich eine Agentur habe, die gegründet wurde von Influencern, die jetzt für Influencer eben so Agenturleistungen anbietet, dann schwingt er natürlich mit, naja, da gehe ich natürlich als Influencer hin, weil die haben A, haben die vielleicht auch eine besondere Erfahrung und einfach selber kommen aus der einen Ecke und können da eben eine bestimmte Erfahrung vorweisen, auch was die Verhandlungen angeht, auch was, ich sage mal, die optimale Vermarktung.
angeht, was Preisgrenzen angeht, etc. Da muss ich natürlich dann immer ein bisschen ein Auge drauf haben, auch als Agentur, dass ich nicht eine Seite stark bevorteile, weil dann ist das, glaube ich, für mich als Agentur nicht gut. Und auf der anderen Seite habe ich natürlich nachher einen Vertrag, der vielleicht dann doch nicht das Optimale für mich rausholt. Insofern sollten alle drei Beteiligten immer schauen, dass das doch einigermaßen ausgewogen ist, auch wenn es da natürlich Sachen gibt, manche Sachen sind einem nicht so wichtig, aber das muss halt jeder trotzdem immer noch selber wissen.
Eine Agentur kann einen da beraten, kann sagen, naja, das wäre eine Möglichkeit, das zu machen, ist die Frage, ob man das hier durchsetzen kann oder sowas. Also das ist dann schon so ein Punkt, wo man auf die Erfahrung der Agentur bauen kann, wo man aber auch nicht vergessen darf, dass sie immer zwischen zwei Stühlen steht. Ja, und man muss natürlich dazu sagen, und das ist ein großer Punkt, die meisten solcher Kooperationen zwischen Unternehmen und einem Influencer sind eigentlich nicht ein One-Time-Thing, sondern eher so eine dauerhafte Sache. Also häufig handelt es sich halt nicht um das Video, in dem ich ein spezifisches Produkt einmal vorstelle und dann ist die Sache fertig, sondern so ein bisschen längerfristige Werbemaßnahmen, vielleicht längerfristige Sponsorings oder Partnerschaften.
Und da hilft es natürlich, wenn ich jemanden habe wie eine Agentur, die sich dann sozusagen langfristig auch damit beschäftigt, vielleicht analysiert, sind wir auf dem richtigen Weg, erreichen wir die Ziele, die wir uns gesteckt haben, einmal auf Unternehmenseite, aber auch auf Influencerseite. Haben wir vielleicht mit ganz negativen Backlash aus der Community zu tun, weil das Produkt, das angepriesen wird, nicht der Community gefällt oder die das nicht gut finden, dass mit einem bestimmten Unternehmen eine Kooperation eingeschlossen wurde, dann kann die Agentur sozusagen das alles analysieren und dementsprechend auch langfristig Planungen machen, wenn neue Unternehmen anfragen. Das läuft ja in der Regel dann so ein bisschen unter diesen Begriffen Kampagnenmanagement und Performanceanalyse. Also gerade so dieses Kampagnenmanagement ist ja so ein Punkt, man kennt das nicht nur als Influencer oder Streamer, sondern jeder, der irgendwie in sozialen Medien aktiv ist und sagt, okay, ich möchte da jetzt gerne regelmäßig aktiv sein, ich möchte irgendwie an verschiedenen Stellen einfach präsent sein, dann ist es eben nicht ausreichend, wenn ich sage, okay, jede Woche mache ich nach dieser Vorlage ein Posting, sondern ich muss mir im Vorhinein überlegen, in welche Richtung es gehen muss.
Ich muss viele Dinge individuell machen. Ich muss, ich sage mal, auch schauen, wen ich adressiere. Ich muss das vielleicht ein bisschen segmentieren. Ich muss mir da sehr viel Gedanken machen.
Das kostet einfach sehr viel Zeit. Und insbesondere, wenn ich keine Erfahrung habe, dann bin ich am Anfang vielleicht sogar noch mit irgendwelchem AB-Testing unterwegs. Probier also verschiedene Dinge aus. Guck, was läuft besser.
So, machen wir uns nichts vor. Da kommen wir dann nicht mehr so wahnsinnig stark dazu, die Dinge zu tun, die wir eigentlich machen wollen. Nämlich Spiele spielen, Sachen präsentieren, Videos drehen etc. Und deswegen nimmt einem allein dieses Kampagnenmanagement so viel Zeit ab und bringt so viel Erfahrung mit, dass es vielleicht auch andere Nachteile schnell wieder wettmacht.
Und genauso, wenn diese Kampagne dann läuft, wie du sagst, eben über einen gewissen Zeitraum auch, zu schauen, was habe ich denn damit erreicht? Also diese Analyse des Ganzen. Und das, also jeder, der sich einfach schon mal irgendwelche, es fängt ja schon an, einfach so Zugriffsanalysen für Websites, ob das jetzt Google Analytics ist, ob es Matomo ist oder was auch immer. Wenn ich das mal ausgewertet angesehen habe, dann sehe ich auch sehr schnell, dass ich mit vielen Zahlen konfrontiert werde und die ins Verhältnis zu setzen und zu sagen, okay, was bedeutet das?
Denn ist die Kampagne jetzt wirklich gut gelaufen, weil es viele Klicks gab oder eben nicht? Das ist halt etwas, was ich jetzt nicht aus dem Nichts heraus mitbringe, sondern mir entweder selber erarbeiten muss oder eben sage, okay, dann gebe ich das eben in Hände, die da mehr Erfahrung mit hat. Ja, und damit hast du einen Punkt angesprochen, der für Influencer meiner Erkenntnis nach sehr wichtig sein kann. Und zwar die Bündelung von Expertise, aber auch nicht nur aus dem Bereich der Analyse und der Vermittlung, sondern auch andere Dienstleistungen anzubieten.
Also Agenturen, die entwickeln sich ja auch fort, die werden auch größer und auch sozusagen versuchen, noch mehr bei sich zu bündeln. Und man sieht das jetzt häufiger, dass die größeren Agenturen auch abseits von den reinen Vermittlungsdiensten Dienstleistungen anbieten für ihre Influencer, die ihnen helfen, ihren Job zu tun. Also beispielsweise, weil ich gerade dabei war, das Videoschneiden. Das ist eine Tätigkeit, wo dann möglicherweise die Agentur jemanden hat, den sie kennen oder den sie sogar unter Vertrag haben, der für die Influencer das Videoschneiden, das Videocutting übernehmen kann.
Dann auch ein Thema, wo natürlich wir das mit einem scharfen Auge beäugen, ist Rechtsberatung. Also das ist etwas, was jetzt neu aufkommt, dass Agenturen auch wahrscheinlich dann Rechtsanwälte angestellt haben, die dann oder möglicherweise mit Anwaltskanzleien da kooperieren, dass sie sozusagen bis zum gewissen Grad natürlich wahrscheinlich nur Rechtsfragen beantworten können. Möglicherweise, wenn eine anstehende Kampagne besteht, dass man im Vorhinein klärt, wie darf so eine Werbung aussehen. Da sind wir dann beim Thema der letzten Folge.
Also, dass man das auch rechtskonform macht. Ja, das ist also so ein bisschen als Allround-Dienstleister. Also ich gebe quasi vieles ab an die Agentur und muss mich dann in Anführungsstrichen nur noch darum kümmern, dass ich das tue, was ich eben an Inhalt produziere. Und das passiert aber natürlich auch nicht umsonst.
Genau, also erstmal, klar, man muss dafür bezahlen und jetzt haben wir aber auch schon sehr viel Positives über Agenturen gesagt. Jetzt möchte ich noch einen Punkt sagen, wo man als Influencer, beziehungsweise besonders als junger Influencer oder neuer Influencer auf dem Markt sehr, sehr vorsichtig sein muss. Es kann auch mal Agenturen geben, die versuchen, einen etwas auszunutzen oder die dann nicht nur sozusagen das den Influencer und das Wohl des Influencers im Vordergrund sehen. Da kann man sich vertraglich möglicherweise zu Sachen verpflichten oder dazu verpflichten, eine Mindestanzahl an Werbungen anzunehmen oder an Werbedeals anzunehmen.
Und das ist dann, irgendwann kann das überschreiten, was noch sinnvoll und nützlich auch für den Influencer selber ist. Deswegen muss man da auch vorsichtig sein, an welche Agentur man sich wendet. Das ist ja so ein Punkt, der gilt beim Handyvertrag, der gilt bei allem anderen. Also wenn ich einen Vertrag unterschreibe, der schon eine erhebliche Auswirkung auf mein Leben und meine Arbeit hat, dann mag er noch so lang und noch so klein geschrieben sein, man sollte ihn zwingend lesen und schauen, was steht da drin.
Ist das für mich gut, ist das für mich schlecht, verstehe ich das, kann man sich das erläutern lassen oder man fragt jemanden, ob er das erläutert bekommt, aber da muss man natürlich aufpassen, weil, wie du schon gesagt hast, diese Partnerschaften in aller Regel über einen längeren Zeitraum laufen, genauso sind diese Verträge ja auch nicht so gestaltet, dass man sagt, okay, es geht jetzt um ein Posting, sondern das ist eben schon längerfristig ausgerichtet, weil, und da machen wir uns nichts vor, Alles andere ist wirtschaftlich für viele Beteiligte sonst nicht lohnenswert. Und im Rahmen dieser Vertragsprüfung kommt es natürlich auch darauf an, dass ich mir anschaue, was gebe ich denn dafür. Also ich gebe natürlich meine Zeit, meine Arbeit, mein Gesicht, meinen Namen dafür her für bestimmte Sachen. Und gerade wenn ich mich verpflichte, zu bestimmten Themen, zu bestimmten Produkten etwas zu sagen, dann muss ich das auch tun.
Und ob das dann immer im Verhältnis steht zwischen den eigenen Zielen, wo will ich hin, was möchte ich darstellen, was möchte ich in der Außenwirkung, wie möchte ich wahrgenommen werden und was möchte ich damit an Geld verdienen, das sollte man nicht zu niedrig bewerten. Ja, und wahrscheinlich ein guter Anhaltspunkt dafür ist, ob man vielleicht gerade, also wo man sehr vorsichtig sein müsste, ist, wenn keinerlei Verhandlungsspielraum gegeben wird. Also wenn man sich zusammensetzt und der Vertrag sozusagen so knallhart durchgezogen werden soll und man keinerlei Möglichkeiten bekommt, darüber zu reden oder zumindest mal seine Bedenken zu äußern, dann sollte man wahrscheinlich extra vorsichtig sein. Ja, da ist natürlich der Punkt, da klappt der Vergleich mit den Handyverträgen nicht mehr.
Ich habe zwar noch nie versucht, meinen Handyvertrag zu verhandeln, abgesehen vom Preis, aber ich weiß auch nicht, wie gut die Chancen da stehen. Ja, aber ich glaube, da haben wir die wesentlichen Punkte des Themas Agenturen, haben wir da, glaube ich, besprochen. Unterm Strich, das kann super sinnvoll sein, weil es einem super viel Arbeit abnehmen kann, weil es einem sehr viel Expertise an die Hand gibt für verschiedene Punkte und weil es einfach ein guter Dreh- und Angelpunkt ist, um bestimmte Interessen zusammenzubringen. Und daher sollte man das, glaube ich, wahrnehmen, aber sich auch da nicht blind links irgendwie ergeben, sondern schon auch mit offenem Auge schauen, zu was man sich da gegebenenfalls verpflichtet.
Da kann aber viel Gutes bei sein. Schwarze Schafe gibt es überall und Regelungen, die einem nicht gefallen, gibt es überall. Und wenn einem die über den Weg laufen, dann sollte man da durchaus offen drüber sprechen. Der dritte Themenpunkt, der knüpft ein bisschen an, an das, was wir schon kurz angerissen haben, nämlich die Frage danach, wie trete ich denn eigentlich auf?
Und zwar ganz konkret, trete ich unter meinem Namen auf? Trete ich irgendwie unter einem Künstlernamen auf? Trete ich unter einem Pseudonym auf? Aber ja, im Wesentlichen sind das die Dinge.
Da findet man in der Praxis ja in der Regel jedenfalls Pseudonyme. Also Begrifflichkeiten, nenne ich es mal, die jetzt nicht den echten Namen verraten, sondern eben die aus ganz unterschiedlichen Beweggründen gewählt sind. Manchmal sind das einfach irgendwelche Nicks, manchmal sind das passend zum jeweiligen Thema irgendwelche Begrifflichkeiten, unter denen ich dann auftrete. Ich glaube, die wenigsten Influencer treten unter ihrem wahren Namen auf, unter ihrem Klarnamen.
Es ist aber nur eine subjektive Empfindung. Ich weiß nicht, ob es da irgendwelche Untersuchungen zu gibt. Genau, und wenn man jetzt so ein Pseudonym hat, dann stellt sich natürlich, zumindest für uns, die Frage, ist eine Markenanmeldung dann sinnvoll? Sollte man dieses Pseudonym markenrechtlich schützen lassen?
Denn, das kann man vielleicht im Vorfeld schon mal sagen, per se hat man, nur weil man sich ein Pseudonym gibt und darunter auftritt, hat man nicht unbedingt direkt einen Schutz dahingehend, dass Dritte dieses Pseudonym nicht benutzen oder möglicherweise auch irgendwie missbräuchlich benutzen. Also kann es natürlich sinnvoll sein, diesen markenrechtlichen Schutz zu erreichen, um dann diese unbefugte Nutzung eben zu unterbinden. Für den markenrechtlichen Schutz, wann das sozusagen auftritt, können wir auch verweisen auf unsere Folge, in der wir die Markenanmeldung besprochen haben. Im Prinzip markenrechtlichen Schutz kriegt man nur dann, wenn man die Marke auch angemeldet hat, entweder beim DPMA oder beim EUPO, den zwei zuständigen Behörden, jeweils für deutsches Recht, Markenrecht und europäisches Markenrecht.
Genau, da wollen wir auch gar nicht zu sehr ins Detail gehen. Vielmehr, wie du das schon gesagt hast, ist die Frage, macht das für mich Sinn? Unterm Strich muss man sagen, ja. Also ja, ich kann auch oder ich habe auch einen gewissen Schutz für eine geschäftliche Bezeichnung, die dann mein Pseudonym vielleicht darstellt.
Aber ich sage mal, im Ergebnis und in der Praxis muss man sagen, wenn ich eine eingetragene Marke habe, dann muss ich nicht darüber diskutieren, ob dieses Recht besteht, weil ich habe sie eingetragen. Und dann ist die Frage, dann habe ich eben mein Pseudonym eingetragen und ich kann damit so ein bisschen eine Exklusivität schaffen. Das heißt also, ich kann zum einen natürlich verhindern, dass jemand unter diesem Begriff Identisches macht. Ich kann auch verhindern, dass er unter diesem Begriff Ähnliches macht.
Und gerade wenn ich in einem Bereich unterwegs bin, wo ich dann vielleicht nicht alleine bin, ja, also ich sage mal, nehmen wir den Bereich Mode, Reisen etc., da ist, glaube ich, die Influencer-Dichte schon relativ hoch. Und wenn ich da mich irgendwie hervorheben möchte, dann muss ich natürlich auch dafür sorgen, dass niemand anderes herkommt und sich identisch oder ähnlich nennt. Da macht so ein Markenschutz auf jeden Fall Sinn. Und das knüpft so ein bisschen an dieses Thema Agentur an.
Ich habe natürlich mit einem bestehenden Markenrecht auch immer ein sogenanntes Immaterialgut, das ich monetarisieren kann, das ich also auch wirtschaftlich verwerten kann. Und ich habe zum Beispiel die Möglichkeit Dritten dann diese Nutzung zu erlauben, Klammer auf, gegen Geld, Klammer zu. Das dauert natürlich sicherlich ein bisschen, bis ich in der Praxis da bin, dass das auch interessant ist, aber diese Möglichkeit habe ich dann und diese Möglichkeit kann man dann glaube ich auch sehr sinnvoll nutzen. Ist nicht der erste Punkt, ja, aber es ist grundsätzlich ein Punkt, der mir da dann zur Verfügung steht.
Ich glaube, an vorderster Stelle steht, dass ich mich tatsächlich exklusiv bewege und dafür sorge, dass dieser Begriff nicht anderweitig verwendet wird. Obwohl man dazu sagen muss, dass diese Monetarisierung eigentlich ein wichtiger Punkt sein kann, insbesondere dann, wenn ich beispielsweise neben meinem Pseudonym als Marke auch irgendeine grafische Gestaltung als Bildmarke noch dazu schützen lasse, dann kann ich ja Merchandise rausbringen mit meinem geschützten Zeichen, mit meinem Design, wofür ich vielleicht auch bekannt bin, was sozusagen überall, immer wenn ich einen Social Media Account habe, sichtbar ist. Und dann bringe ich da Merchandise raus. Möglicherweise bringen aber auch Dritte Fake Merchandise raus mit genau diesem Zeichen drauf.
Und dann kann ich markenrechtlich sehr einfach dagegen vorgehen. Ich will nicht bestreiten, dass es möglicherweise auch rechtliche Möglichkeiten gibt, dagegen vorzugehen, ohne dass ich dieses Markenrecht vorher angemeldet habe, das mag sein. Aber wenn ich die Marke angemeldet habe, also es war wahrscheinlich nie leichter, eine Abmahnung zu schicken, als wenn ich genau diese Marke einfach geschützt habe und dieses Markenrecht sozusagen in dem Register steht und alles einfach, die Karten sozusagen auf dem Tisch liegen in der Hinsicht. Ja, das ist aber, also klar kann ich das, wenn ich ausreichend bekannt bin und ausreichend irgendwo in einem bestimmten Bereich mein Name, mein Pseudonym sich durchgesetzt hat, dann kann ich das natürlich auch ohne so eine Anmeldung machen.
Aber ich muss eben diesen Beleg dafür, dass diese Durchsetzung erfolgt ist und dass ich eben, ich sage mal, ich muss dieses Grundrecht, nicht verwechselnd mit verfassungsrechtlichen Grundrechten, aber ich muss dieses grundsätzliche Recht, auf das ich mich stütze, muss ich erstmal relativ umfangreich belegen. Und das muss ich eben bei einer Markeneintragung in der Regel nicht, weil ich letztlich bekomme ein Zertifikat, ich bekomme eine Urkunde vom Markenamt, dass das eingetragen ist für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Und wenn ich jemanden habe, der das eben unter dem Namen oder unter dem Zeichen, also auch wenn es eine Grafik ist, auch macht oder sehr ähnlich macht, dann gibt es da in der Regel keine große Diskussion. Und das ist wesentlich effizienter als ohne eine solche Anmeldung.
Und im Hinblick auf den Aufwand, den ich für eine Markeneintragung habe, macht das, glaube ich, sehr viel Sinn, weil der nämlich einigermaßen überschaubar ist. Ja, und diese Monetarisierungsmöglichkeiten, die du ja schon genannt hast und wo wir jetzt über Merchandise-Artikel geredet haben, beinhalten natürlich auch noch viel mehr. Also es kann ja einfach sein, dass der Influencer neue Tätigkeitsgebiete für sich erschließen möchte. Möglicherweise möchte er ein Buch rausbringen, möglicherweise möchte er einen Podcast machen.
Also es gibt viele Bereiche, die da noch offen sind, Märkte, die offen sind. Ein super Beispiel wäre natürlich auch, eine eigene Produktlinie rauszubringen. Also wenn man zum Beispiel in diesem Beauty-Bereich, nenne ich es jetzt mal, also in dem Bereich von so Make-up-Artikeln etc. unterwegs ist und dann selber eine Beauty-Linie raus, also Produktlinie rausbringen möchte, das ist ja ein neuer Markt, das ist ein neues Tätigkeitsfeld.
Und wenn man da seinen Namen bzw. das Pseudonym, unter dem man auftritt, unter dem man dann auch das Produkt rausbringen möchte, schon vorher geschützt hat, ist dieser Markteintritt sehr viel leichter und sehr viel reibungsloser wahrscheinlich auch möglich, als wenn man diesen Markenschutz nicht innehat. Hier würde ich aber auch wieder einschränkend sagen, es kommt auf die Größe des Influencers an. Nicht jeder Influencer sollte oder nicht jeder angehende Influencer sollte, sobald er sein erstes YouTube-Video gemacht hat, sein Pseudonym auch direkt beim dpma anmelden.
Das kostet zwar in Anführungsstrichen nur 250 Euro, das zu machen, trotzdem sollte das nicht einfach gemacht werden, das lohnt sich einfach nicht, sich darum zu kümmern, wenn man nicht eine bestimmte Größe hat oder zumindest die Prognose hat, dass eine bestimmte Größe auch erreicht wird. Ja, also da ist auch die Frage, was will man erreichen? Also das hängt sicherlich damit zusammen. Ich sage, wenn wir jetzt mal ein neues Feld erschließen wollen, dann müssen wir irgendwie in den Bereich der Kaffeeröstung gehen.
Vielleicht sollten wir mal eine eigene Kaffeemarke zum Podcast, eine eigene Kaffeerösterreich. Das sollten wir ausbauen, darüber sollten wir nachdenken. Ja, Spaß beiseite. Ich glaube, auch hier bei dem Punkt ist deutlich geworden, dass ein markenrechtlicher Schutz grundsätzlich sinnvoll ist für das Pseudonym oder für das Zeichen, unter dem ich unterwegs bin.
Aber ja, da geht ein bisschen Aufwand mit einher und deswegen sollte man auch da das Für und Wider vorhin gut abwägen, wobei ich persönlich sagen würde, dass die Vorteile in der Regel überwiegen. Eine Markenanmeldung an sich tut erstmal nicht weh, wenn man vorher so ein paar Sachen berücksichtigt hat an der Stelle und natürlich auch in den Shownotes nochmal der Hinweis darauf, dass wir da im Detail in einer etwas älteren Folge schon darauf eingegangen sind, was grundsätzlich bei Markenanmeldungen zu berücksichtigen ist. Wenn sich da jemand mit trägt, mit dem Gedanken das zu tun, dann schadet es sicher nicht, diese Folge auch nochmal durchzuhören. Und damit sind wir schon bei unserem letzten Punkt für diese Folge.
Das ist das Thema Plattform und Influencer. Was tun oder was passiert, wenn mein Konto oder mein Account gesperrt wird? Warum wurde er gesperrt? Was sind so die Gründe, die vorliegen können, warum Accounts auf den entsprechenden Plattformen gesperrt werden?
Da haben wir uns jetzt ein paar Plattformen mal angeschaut, namentlich Instagram, TikTok, YouTube und Twitch. Und damit es nicht zu sehr ausartet, würde ich einmal ganz vorab zusammenfassend schon mal sagen, es sind immer wiederkehrende gleiche Systeme zu sehen. Also die Plattformen haben bestimmte Nutzungsbedingungen und wenn man sich nicht an diese Nutzungsbedingungen hält, dann wird man möglicherweise gesperrt. Das Oh Wunder ist so.
Aber auch so klassische Sachen, Viewbots auf Twitch, generell Bots zu nutzen, um Klickzahlen zu erreichen, all diese Dinge sind immer natürlich nicht erlaubt und können dann dazu führen, dass ein Konto gesperrt oder sogar gelöscht wird, vollständig. Da muss man sehr vorsichtig sein. Auch das Verhalten untereinander, da kommen wir zwar nächste Folge auch nochmal dazu, aber auch das Verhalten untereinander kann theoretisch zu einer Sperrung führen. Also beispielsweise, wenn ich andere Nutzer oder andere Influencer beleidige, belästige, auch das kann gegen diese Richtlinien und Nutzungsbedingungen verstoßen und zu einer Kontosperrung führen.
Vielleicht kann man das so ein bisschen, ohne es konkret jetzt zu benennen, dahingehend für sich selber auch zusammenfassen, dass wenn ich in irgendeiner Art und Weise versuche, unnatürlich an Reichweite, an Monetarisierung, Follower etc. ranzukommen, dann ist das in der Regel in irgendeiner Art und Weise durch diese Richtlinien begrenzt. Das heißt, das sind natürlich Bots, weil es ist unnatürlich, es ist also eben nicht klassisch organisch passiert. Natürlich kann ich auch nicht organisch durch Ads oder was auch immer meine Reichweite erweitern, aber das ist eben ausdrücklich vorgesehen.
Wenn ich aber etwas verwende, und das muss man letztlich ja sagen, wenn ich da ein Bot einsetze, sollte ich Bauchschmerzen dabei haben oder sollte ich zumindest mal ein Grummeln im Bauch haben, dass es möglicherweise nicht korrekt ist. Und ja, dann behalten sich die Plattformen natürlich eine Möglichkeit vor, den Nutzer zu sperren, zu deaktivieren, zu sperren, das ist immer so ein bisschen unterschiedlich. Aber das ist ein offensichtlicher Fall davon, dass das da nicht gewünscht ist. Ein Thema, das wir uns auch in der Folgenvorbereitung noch nicht darauf vorbereitet haben, was mir jetzt aber gerade eingefallen ist, was so ein bisschen neu ist und wahrscheinlich noch für viel Aufsehen erregen könnte, ist das Thema KI-generierte Videos.
Und zwar, da habe ich zuletzt so einen kleinen Guide gesehen, wie man jetzt ganz schnell, ganz einfach sehr viel Geld auf YouTube verdienen kann, indem man nur zwei KIs einsetzt. Die eine erstellt dir, also ChatGPT erstellt dir ein Skript und die andere macht dir da draußen Ton und eine dritte macht dir daraus ein Video. Und dann lädst du dieses Video einfach hoch und man überlegt sich vorher irgendeine Nische und macht dann einfach unzählige Videos, kann da auch einfach in einer Menge produzieren, wie kein Mensch das jemals in der Lage wäre. Möglicherweise ist die Qualität der einzelnen Videos nicht so hoch, aber alleine durch die schiere Menge kann man dann einfach doch wohl relativ viel Geld verdienen.
Und da muss man sagen, möglicherweise ist das schon erfasst von den jetzigen Nutzungsrichtlinien. Ich kann mir aber vorstellen, erstens ist die Verfolgbarkeit ein Problem. Erstmal muss erkannt werden, welche Videos sind möglicherweise KI generiert. Und zweitens kann ich mir dann auch vorstellen, dass die Plattformen, also beispielsweise hier YouTube, da neue Systeme implementieren werden in Zukunft, um gegen solche Videos vorzugehen.
Denn ich gehe schon fest davon aus, dass es im Interesse der Plattformen ist, nicht nur noch KI-generierte Videos zu beinhalten. Also ich glaube, ob das in den aktuellen Versionen ausdrücklich schon drinsteht, das kann ich da tatsächlich gerade nicht sagen. Es gibt aber einige Bedingungen, die ausdrücklich davon sprechen, dass es sich um von Menschen generierte Inhalte handeln muss. würde man wahrscheinlich auf diesen Weg dahin kommen, dass man sagt, okay, das ist eben nicht von, also, es ist nur die Frage, wie weit es noch von Menschen tatsächlich generiert ist, aber das wäre wahrscheinlich der Punkt.
Ich gehe im Ergebnis auch davon aus, dass das eher unerwünscht ist, wobei man natürlich auf der anderen Seite auch berücksichtigen muss, inwieweit das den Werbemarkt da beeinflusst. Allerdings spätestens dann, wenn auch die Leute, die es ansehen und die die Klicks erzeugen, nicht mehr echt sind, ist es für einen Werbemarkt auch irrelevant. Egal, was für eine Reichweite es dann hat. Und deswegen gehe ich tendenziell auch davon aus, dass das noch ausdrücklicher sich in diesen Richtlinien wiederfinden wird, um dann auch eine Möglichkeit zu bieten, dass es unterbunden wird.
Ja, was ich jetzt hier natürlich vorgestellt habe, ist der Extremfall. Ein Video, das komplett nur durch KI hergestellt wurde. Wir können uns aber auch ganz viele Fälle vorstellen, in denen ein Video ergänzt wird durch KI-generierte Inhalte. Und dann sind wir wieder bei einem Thema, das wir ganz am Anfang unseres Podcasts mal besprochen haben, und zwar so ein bisschen Urheberrecht und KI.
Da müssen wir so ein bisschen, also da ist ja noch vieles ungeklärt, beziehungsweise der gesetzliche Stand jetzt ist wahrscheinlich nicht der Stand, den wir in fünf bis zehn Jahren immer noch haben werden. Und da kann sich dann einiges ändern, wie wir umgehen müssen oder werden mit KI-generierten Inhalten, die sich dann in einem sonst natürlich hergestellten Video wiederfinden. Also das ist etwas, was sich einfach noch sehr viel bewegt. Ich denke, wir können aber vielleicht uns mal zusammensetzen, ob wir da eine eigene Folge zu machen.
Also ob wir nochmal so ein bisschen über KI reden. Aber das werden wir ja dann sehen. Was vielleicht noch ein interessanter Punkt ist, ist die Frage, wie geht man eigentlich damit um, wenn der Account gesperrt wurde auf einer bestimmten Plattform? Ja, also wenn man so will, kann man so ein paar Schritte Step by Step durchgehen.
In der Regel kriegt man es mit, wenn entweder Content oder sogar der ganze Account deaktiviert, gesperrt wurde. Dann schaut man sich an, finde ich irgendeine Begründung dafür. Das heißt, habe ich in der Mail oder in der Message irgendwie eine Begründung dafür, dann schaue ich mir im nächsten Schritt an, findet sich das in diesen Richtlinien wieder, auf welche Richtlinien wird da Bezug genommen und dann gucke ich, was ist denn konkret falsch gelaufen. Wenn ich jetzt schon unterwegs bin und habe irgendwie, keine Ahnung, irgendwelche Bots laufen, die für bestimmte Dinge sorgen, dann kann ich davon ausgehen, dass es sich darauf bezieht.
Manchmal sind es aber auch so Sachen, dass man vielleicht einen neu eingeführten Teil einer Richtlinie nicht auf dem Schirm hat. Das heißt, es geht irgendwie darum, dass ich zum Beispiel irgendwelchen Content produziert habe, der dort nicht mehr gewünscht ist. Hab den möglicherweise in einer Art und Weise bezeichnet, die dort nicht mehr gewünscht ist. Dann kann ich hergehen und sagen, okay, ich lege, manche nennen es Widerspruch, manche nennen es Beschwerde, je nach Plattform, dass ich meine eigene Auffassung darlege.
Das heißt, ich hergehe und sage, okay, das ist meine Auffassung, heb das bitte auf oder eben gleichzeitig mitteilt, okay, ich habe das identifiziert und habe es beseitigt. Ich habe es umbenannt, ich habe den Content abgeändert etc. Dann kommt man mit eigenen Mitteln und auf diesem Wege dazu, das Ganze zu lösen. Das ist möglich in der Praxis, das ist der schnellste und kostengünstigste Weg, um das Ganze wieder clean zu kriegen.
Ich will nicht verschweigen, dass das manchmal aber auch ganz stumpf ignoriert wird. Das heißt, dass die Plattformen teilweise ignorieren, wenn der gesperrte User selber irgendetwas einreicht. Das ist sehr misslich. Dann kann man nochmal ausdrücklich auf anderen Support-Wege sich da melden.
Also das ist tatsächlich sehr durchwachsen, wie die Erfolgschancen da sind. Also da ist das, was wir mitkriegen, jetzt klar landen dann immer bei uns die Fälle, in denen es nicht geklappt hat. Da ist es aber so, dass wir dann häufig, wir schreiben dann außergerichtlich und prüfen natürlich im Vorhinein, ob tatsächlich ein Grund vorliegt, ob nicht tatsächlich irgendwo ein Verstoß vorliegt. Wenn ein Verstoß gegen die Richtlinien vorliegt, dann hilft es auch nicht, herzugehen und die Plattform auf dem Klagewege in Anspruch zu nehmen, weil die dann vielleicht auch wirksam sagen können, ja, aber wir haben einen Vertrag geschlossen, das stimmt, einen Nutzungsvertrag, und diese Richtlinien sind Gegenstand dieses Vertrages geworden.
Und da steht drin, tue bitte XY nicht. Und wenn die dann darlegen können, dass das doch passiert ist, dann ist das ein Verstoß und dann haben sie das Recht, eben bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Man muss im Einzelfall immer fragen, ist das Ganze dann verhältnismäßig, ist das in Ordnung, ist das nicht, ist der Verstoß noch da, habt ihr verschlafen zu sehen, dass der Verstoß nicht mehr da ist, etc. Aber in der Tat, das sollte der letzte Weg sein.
Die ersten Schritte sind die, dass man sich möglichst intensiv sowohl mit dem eigenen Verhalten auseinandersetzt. Was habe ich denn jetzt konkret gemacht, was dagegen verstößt? Da sind die Plattformen manchmal auch etwas unklar, wenn sie einem schreiben und sagen, hey, was ist los? Dann sollte man die Zeit investieren, zu sagen, okay, ich kläre das mit denen, bevor das einen anderen Weg einschlägt, der dann auch neben den Kosten, die das produziert, natürlich auch viel Zeit kostet, während der ich vielleicht nicht tätig sein kann dort.
Und hier sind wir an einer Schnittstelle, die für Unternehmen auch sehr interessant ist. Also wenn man als Unternehmen beispielsweise ein Profil bei Google hat und dort positive Google-Bewertungen hat und aus irgendeinem Grund das Unternehmensprofil gelöscht wird und man nicht mehr sichtbar ist bei Google, das kann einen erheblichen Einschnitt in die wirtschaftliche Tätigkeit darstellen, da Google, also hier natürlich nur beispielsweise, aber trotzdem, Google hat einen erheblichen Marktanteil und ist sehr wichtig, also die Findbarkeit bei Google oder Google Maps ist sehr wichtig für viele Unternehmen. Und wenn man dann gelöscht wird als Unternehmen oder gesperrt wird, das kann natürlich da auch ein großes erhebliches Interesse sein, dass diese Sperrung wieder aufgehoben wird. Deswegen all diese Schritte, die du jetzt gerade vorgestellt hast, sind eigentlich auch eins zu eins zu übertragen für beispielsweise eine Sperrung eines Unternehmensprofils auf Google.
Also es sind ähnliche Richtlinien. Es ist ein ähnlicher Prozess und auch da bietet es sich grundsätzlich immer erstmal an, es muss nicht sofort der Weg über den Anwalt gewählt werden. Natürlich, bei sehr drängenden Sachen kann es immer sinnvoll sein, direkt eine gewisse Eskalation herbeizuführen und den nächsten härteren Schritt zu gehen. Aber klar, wenn man kann und wenn man die Zeit hat, vielleicht lieber erstmal persönlich versuchen.
Ja, im Idealfall kann der Verstoß beseitigt werden, dann ist es mit einer Beschwerde getan, Konto freigeschaltet, Ruhe. Ich würde sogar sagen, dass es das Gros der Fälle ist, aber es gibt eben auch Fälle, in denen es nicht passiert und da muss man leider sagen, dass dann die Masse der Fälle und die Masse der User einfach vom System der Anbieter nicht hinreichend erfasst wird. Das ist natürlich etwas, woran die Anbieter haben auch kein Interesse daran, dass das passiert. Aber manchmal hat man das Gefühl, dass manche Situationen nicht passen in das vorgefertigte System.
Und viel Individualität ist da dann jedenfalls im ersten Schritt nicht gegeben. Insofern, der Teil kommt dann erst später. Also mit den individuellen Argumentationen kommt man nicht immer weiter in diesen ersten Schritten. Häufig ist es so, wenn es ein klarer Verstoß ist, dann kann man den beseitigen, dann wird es vom System erkannt, dann wird man wieder freigeschaltet, fertig.
Da sind aber nicht so wahnsinnig viele Menschen daran beteiligt auf Seiten des Anbieters und deswegen muss man gucken, dass man da auch, ich sag mal, die vorgegebenen Wege richtig verwendet. Und damit würde ich sagen, sind wir auch schon wieder am Ende unserer Folge angelangt. Der erste von zwei Teilen zum Thema Influencer im Rechtsverkehr. Ich hoffe, es hat euch gefallen.
Ich hoffe, wir hören euch wieder beim zweiten Teil. Und dann bedanke ich mich und auf Wiedersehen. Ja, auch von meiner Seite. Wir freuen uns, wenn ihr zugehört habt, wenn ihr auch in der nächsten Folge dabei seid, wo wir noch ein paar schöne weitere Sachen besprechen.
Gerne schickt uns Feedback über die bekannten Wege und lasst uns Kritik konstruktiv gerne zukommen. Schreibt an podcast.tvb.lor. Wenn euch der Podcast insgesamt gefällt, freuen wir uns natürlich auch über positive Bewertungen. Und in diesem Sinne, auf Wiederhören und bis zum nächsten Mal.
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