Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Internationale Markenanmeldungen 

Shownotes

Formaler Ablauf einer internationalen Markenanmeldung

Die Anmeldung einer internationalen Marke über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) auf Basis einer deutschen Basismarke erfolgt durch das sogenannte Madrider System für die internationale Registrierung von Marken. Hier ist der formale Ablauf:

1. Deutsche Basismarke: Bevor eine internationale Registrierung beantragt werden kann, muss eine Basismarke existieren. Dies bedeutet, dass die Marke bereits in Deutschland angemeldet oder registriert sein muss.

2. Antrag auf internationale Registrierung: Der Antragsteller muss den Antrag auf internationale Registrierung bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einreichen. Das DPMA fungiert als Vermittlungsstelle zwischen dem Antragsteller und der WIPO.

3. Ausfüllen des MM2-Formulars: Der Antrag für die internationale Registrierung wird auf dem Formular MM2 ausgefüllt. Dieses Formular erfordert Angaben über den Inhaber der Marke, die Darstellung der Marke, die Waren und Dienstleistungen, für die die Marke verwendet wird, sowie die Länder, in denen Schutz begehrt wird.

4. Prüfung durch das DPMA: Bevor der Antrag an die WIPO weitergeleitet wird, prüft das DPMA den Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit. Das DPMA überprüft auch, ob die Basismarke in Deutschland gültig ist.

5. Weiterleitung an die WIPO: Nach erfolgreicher Prüfung leitet das DPMA den Antrag an die WIPO weiter.

6. Prüfung durch die WIPO: Die WIPO überprüft den Antrag auf internationale Eintragung. Sie prüft formale Aspekte wie die Einhaltung der administrativen Anforderungen und die Zahlung der Gebühren. Nach erfolgreicher Prüfung registriert die WIPO die Marke international und veröffentlicht diese im WIPO-Markenregister.

7. Benachrichtigung der nationalen Ämter: Nach der Registrierung bei der WIPO wird die Marke den nationalen oder regionalen Markenämtern der Länder übermittelt, in denen Schutz beantragt wurde. Diese Ämter haben die Möglichkeit, innerhalb einer gewissen Frist (üblicherweise 12 oder 18 Monate) Widerspruch gegen die Eintragung zu erheben, basierend auf ihren lokalen Gesetzen und Vorschriften.

8. Entscheidung der nationalen Ämter: Wenn innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch eingelegt wird oder ein etwaiger Widerspruch abgewiesen wird, wird die Marke in den jeweiligen Ländern geschützt.

9. Regelmäßige Erneuerung: Die internationale Registrierung muss regelmäßig erneuert werden, typischerweise alle zehn Jahre, um ihren Schutz aufrechtzuerhalten.

Dieser Prozess ermöglicht es Markeninhabern, mit nur einer Anmeldung und einer Gebührenzahlung Markenschutz in mehreren Ländern zu erhalten. Die Koordination durch die WIPO erleichtert und beschleunigt den Vorgang der internationalen Markenregistrierung erheblich.

Kosten einer internationalen Markenanmeldung

Die Kosten für die Anmeldung von Marken können je nach Art der Marke (nationale, Unionsmarke, internationale Marke) und der Anzahl der Klassen, in denen die Marke registriert werden soll, variieren. Hier sind die ungefähren Kosten für jede der angegebenen Markentypen:

1. Deutsche Marke

Für die Anmeldung einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gelten folgende Gebühren:

Basisgebühr: 290 EUR für eine elektronische Anmeldung (bis zu drei Klassen).

Zusätzliche Klassen: Für jede weitere Klasse über die ersten drei Klassen hinaus werden zusätzliche 100 EUR fällig.

2. Unionsmarke

Eine Unionsmarke (früher Gemeinschaftsmarke), die beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet wird, deckt alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ab. Die Gebühren sind wie folgt:

Elektronische Anmeldung

  – 850 EUR für die erste Klasse.

  – 50 EUR für die zweite Klasse.

  – 150 EUR für die dritte und jede weitere Klasse.

3. Internationale Marke

Die Kosten für eine internationale Markenanmeldung, die die USA, Großbritannien und die Schweiz umfasst, setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

Grundgebühr WIPO: 653 Schweizer Franken (CHF) für eine Markenanmeldung in Schwarz-Weiß und 903 CHF für eine farbige Markenregistrierung.

Beispielhafte Gebühren für einzelne Länder:

  – USA: Zusätzliche 316 CHF pro Klasse.

  – Großbritannien: Zusätzliche 423 CHF pro Klasse.

  – Schweiz: Zusätzliche 100 CHF für alle Klassen.

Beispielrechnung für eine internationale Markenanmeldung in Schwarz-Weiß für drei Klassen:

– Grundgebühr: 653 CHF

– USA: 3 Klassen × 316 CHF = 948 CHF

– Großbritannien: 3 Klassen × 423 CHF = 1269 CHF

– Schweiz: 100 CHF (für alle Klassen)

Gesamtkosten: 2970 CHF

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In dieser Podcast-Episode besprechen wir häufige Probleme im Markenrecht anhand der aktuellen Rechtsprechung. Wir erklären die gängigen Begriffe im Markenrecht wie Verwechslungsgefahr, Bösgläubigkeit und vieles mehr. Alle UnternehmerInnen, die Markenrechte beantragen wollen oder schon beantragt haben, sollten diese Begriffe kennen. Gerade im Markenrecht werden Fehler bei oder vor der Anmeldung oft teuer bestraft. Viel Spaß beim Hören!

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