Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Arbeitsrecht trifft Datenschutz – was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrifft längst nicht nur große Konzerne. Auch kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups und Agenturen müssen sich mit datenschutzrechtlichen Pflichten auseinandersetzen – besonders, wenn es um Mitarbeitende geht. In Folge 54 unseres Podcasts Kaffeerecht schauen wir deshalb genau hin: Wo begegnet uns Datenschutz im Arbeitsalltag? Und welche rechtlichen Stolperfallen sollten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer kennen?

Datenschutz beginnt schon bei der Bewerbung

Schon im Bewerbungsverfahren dürfen Unternehmen nicht jede Information erheben. Unzulässige Fragen, fehlende Einwilligungen oder zu lange Aufbewahrungsfristen – all das kann zu DSGVO-Verstößen führen. Die Podcastfolge erklärt, welche Daten erhoben werden dürfen, wie lange sie gespeichert werden dürfen und worauf bei Initiativbewerbungen zu achten ist.

Was gilt im laufenden Arbeitsverhältnis?

Sobald ein Arbeitsvertrag zustande kommt, entstehen neue datenschutzrechtliche Pflichten. Personalakten, digitale Zeiterfassung, Leistungsbeurteilungen: All das fällt unter den Beschäftigtendatenschutz nach § 26 BDSG. In der Folge gehen wir auf die wichtigsten Punkte ein – von der digitalen Akte bis hin zu Schulungs- und Dokumentationspflichten.

Home-Office, BYOD und Kontrolle – was ist erlaubt?

Insbesondere im Home-Office oder bei der Nutzung privater Geräte (BYOD) stellt sich die Frage: Wie viel Kontrolle ist rechtlich zulässig? Wir besprechen, wo die Grenze zwischen berechtigtem Interesse des Arbeitgebers und Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer liegt – etwa bei Software zur Arbeitszeiterfassung, Monitoring oder GPS-Tracking.

Gesundheitsdaten und Überwachung

Ein weiteres sensibles Feld sind Gesundheitsdaten: Wer darf wann was erfahren – und wie ist damit umzugehen? Ebenso werfen wir einen Blick auf technische Überwachungsmaßnahmen wie Videoaufzeichnung oder Screen-Tracking und erklären, wann der Einsatz unzulässig ist.

BAG-Urteil: Schadensersatz für Datenschutzverstöße

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2024, 8 AZR 225/23) erhielt eine Arbeitnehmerin 1.500 € Schadensersatz, weil sie heimlich überwacht wurde. Die Entscheidung zeigt, dass Datenschutzverstöße auch im Arbeitsrecht teuer werden können.

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Shownotes

More episodes

TC-Strings und die DSGVO

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über das aktuelle Urteil des EuGH zu den sog. Transparenz & Consent (TC)-Strings. Dieses für Werbetreibende wichtige Werkzeug war Gegenstand datenschutzrechtlicher Diskussionen und der EuGH hat nun ein wegweisendes Urteil zu zwei entscheidenden rechtlichen Fragen gefällt. Das Urteil unterstreicht die datenschutzfreundliche Entscheidungspraxis des EuGH und dürfte Werbetreibenden den Alltag erschweren. Viel Spaß beim Zuhören!

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Urheberrecht und Birkenstock-Sandalen

In dieser Folge von Kaffeerecht diskutieren wir ein brandaktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH): Birkenstock-Sandalen genießen keinen Urheberrechtsschutz. Was bedeutet das für Designer, Kreative und Unternehmen? Welche Schutzmöglichkeiten gibt es dennoch? Wir gehen der Frage nach, wann ein Design die nötige Schöpfungshöhe erreicht und was dieses Urteil für die Praxis bedeutet.

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Wenn Bilder teuer werden – Schadensersatz im Fotorecht

Unlizenzierte Bildnutzungen gehören zu den häufigsten Streitfällen im Urheberrecht – und können schnell teuer werden. In dieser Folge von Kaffeerecht besprechen drei aktuelle Entscheidungen der Landgerichte Köln und Hamburg zur Berechnung von Schadensersatz im Fotorecht.

Im Mittelpunkt steht die sogenannte Lizenzanalogie: Was hätte ein vernünftiger Lizenzvertrag gekostet? Die Episode zeigt praxisnah, welche Rolle Lizenzpraxis, MFM-Honorarempfehlungen, Nutzungsumfang, Reichweite und vor allem die fehlende Urhebernennung spielen. Gleichzeitig erhalten Fotografen konkrete Hinweise zur Dokumentation ihrer Lizenzmodelle – und Unternehmen lernen, warum interne Rechteverwaltung und klare Nutzungsabsprachen unverzichtbar sind.

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