Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Markenstrategie für Unternehmen: Schutz, der zum Geschäft passt

Eine Marke anzumelden ist heute schnell erledigt. Online-Formular ausfüllen, Gebühren zahlen, ein paar Monate warten – fertig. Genau darin liegt aber das Problem: Viele Unternehmen melden Marken an, ohne vorher zu klären, wofür sie diese Marke eigentlich brauchen und wie sie später genutzt werden soll. Das Ergebnis sind unnötige Kosten, trügerische Sicherheit oder Marken, die nach einigen Jahren wieder gelöscht werden.

Marke ist nicht gleich Marke

Nicht jeder Name, unter dem ein Unternehmen auftritt, ist automatisch eine Marke – und nicht jede Marke muss zwingend eingetragen sein. Geschäftsbezeichnungen genießen bereits einen gewissen Schutz durch Benutzung. Eine eingetragene Marke geht aber deutlich weiter: Sie verleiht ein ausschließliches Recht, bestimmte Zeichen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu nutzen und andere davon auszuschließen.

Ob sich dieser zusätzliche Schutz lohnt, hängt nicht von der Unternehmensgröße ab, sondern vom Geschäftsmodell. Wer Produkte oder Dienstleistungen gezielt unter einem bestimmten Namen vermarktet, sollte sich frühzeitig mit einer Markenstrategie befassen.

Schutzumfang: Weniger ist oft mehr

Ein häufiger Fehler ist der Wunsch nach „möglichst viel Schutz“. EU-Marke, internationale Registrierung, möglichst viele Waren und Dienstleistungen – klingt zunächst sinnvoll, kann aber nach hinten losgehen. Marken müssen benutzt werden. Wer Schutz für Bereiche anmeldet, in denen er tatsächlich nicht tätig ist, riskiert später eine teilweise oder vollständige Löschung.

Eine sinnvolle Markenstrategie orientiert sich deshalb nicht an Wunschvorstellungen, sondern an der wirtschaftlichen Realität: Wo bin ich aktiv? Wo plane ich realistisch eine Nutzung? Und in welchen Ländern ist mein Markt tatsächlich relevant?

Benutzung, Überwachung und Durchsetzung gehören dazu

Mit der Eintragung endet die Markenarbeit nicht. Markenrechte müssen genutzt, überwacht und – wenn nötig – auch durchgesetzt werden. Wer jahrelang zusieht, wie ähnliche Zeichen im Markt auftauchen, schwächt seine eigene Rechtsposition. Gleichzeitig bedeutet Überwachung nicht, dass gegen jede Nutzung sofort vorgegangen werden muss. Entscheidend ist, informiert zu sein und bewusst zu entscheiden.

Fazit: Erst denken, dann anmelden

Eine Marke ist kein Selbstzweck. Sie ist ein strategisches Instrument, das nur dann funktioniert, wenn Schutzumfang, Nutzung und wirtschaftliche Ziele zusammenpassen. Wer sich vor der Anmeldung diese Fragen stellt, spart nicht nur Kosten, sondern schafft eine belastbare Grundlage für den langfristigen Schutz seines Unternehmensauftritts.

Shownotes

Betrifft Sie dieses Thema? Eine durchdachte Markenstrategie umfasst Recherche, Anmeldung, Überwachung und Verteidigung. Wenn Sie Ihre Marke aufbauen oder bestehende Rechte absichern möchten, begleiten wir Sie langfristig. Jetzt Kontakt aufnehmen →

Transkript der Folge

Willkommen zum Podcast Kaffeerecht von der Kanzlei TWW Law mit rechtlichen Themen für Kreative, Unternehmer und Unternehmen. Hallo und herzlich willkommen zu einer weiteren Folge unseres Podcasts Kaffeerecht. Heute an diesem Mikrofon wie gewohnt Dennis Tölle und am anderen Mikrofon Hanna Schellberg. Hallo.

Hallöchen. Auch heute Zwar vorweihnachtlich, aber für mehr als Zimt auf dem Kaffee hat es nicht gereicht. Kein Glöckchen, kein Weihnachtspulli. Aber dafür mit einem spannenden Thema.

Und zwar wollen wir heute sprechen über Markenstrategien. Und zwar so ein bisschen dahingehend, ich habe relativ häufig das Gefühl, dass viele Leute Interesse daran haben, eine Marke anzumelden. um eine Marke anzumelden und das aber manchmal so ein bisschen in einem, vorsichtig gesagt, luftleeren Raum passiert, weil eine Marke anzumelden, um eine Marke anzumelden, ist zwar nett, aber bringt vielleicht nichts und deswegen ist der Gedanke, dass wir mit dieser Folge mal so ein bisschen einordnen, was für eine Strategie man denn damit verfolgen kann, wenn man im unternehmerischen Bereich tatsächlich eine Marke anmelden möchte oder sollte. Ja, und da haben wir uns ein paar Punkte rausgenommen, die wir besprechen wollen.

Ein kleiner Einstieg, ein bisschen was rund um die Marken und den internationalen Aspekt. Und dann gucken wir uns einzelne Strategien mal an. Und das Ganze ist wieder so ein bisschen als Übersichtsfolge gedacht. Das heißt also schon vorab der Hinweis, wenn einzelne Punkte, die hier auftauchen, interessant erscheinen für den einen oder anderen, dann freuen wir uns über einen Hinweis an podcast.tvw.lo, dass wir da vielleicht in der einzelnen Folge nochmal vertieft drauf eingehen.

Ja, ich würde vorschlagen, da du ja hier bei uns eher der Markenexperte bist, wie wäre es denn, wenn du erstmal erklärst, wer braucht denn überhaupt so eine Markenstrategie? Braucht das überhaupt jeder? Macht das nicht eigentlich eher nur Sinn in größeren Unternehmen? Oder für wen ist das interessant?

Also tatsächlich macht es in jedem Unternehmen Sinn, wenn ich denn mit einem speziellen Branding auf dem Markt unterwegs bin. Ganz wichtig ist, dass es nicht so ist, dass ich, wenn ich keine Marke angemeldet habe, schutzlos unterwegs bin. Das heißt, wenn ich unter einem bestimmten Namen, ich bin unter Malermeister Müller oder irgendeinem anderen Namen am Markt unterwegs und benutze den und etabliere den, dann habe ich für diesen Namen auch einen gewissen Schutz. Das heißt also, ich muss nicht dulden, dass neben mir ein Unternehmen aufmacht, das sich auch Malermeister Müller nennt und mir dann quasi damit irgendwie den Markt abgräbt.

Also dagegen kann ich mich dann schon auch wehren, einfach aus der Tatsache heraus, dass ich diesen Namen trage. Wenn wir jetzt das Beispiel haben, Malermeister Müller, es ist allerdings auch schon jedem möglich und zulässig, dass er seinen eigenen Namen als Geschäftsbezeichnung nutzt. Und gerade im Bereich Müller, Schmidt, Mayer wird es da Überschneidungen geben, die sich dann einfach auch nicht verhindern lassen, von keiner Seite. Aber wenn wir im Bereich von, ich sage mal, Kunstnamen sind, ich nehme immer ganz gerne als Beispiel Trivago, weil das so ein schöner Kunstname ist, dann kann ich das nur gerade nicht damit begründen, dass das mein eigener Name ist, sondern vielleicht eben der, den ich für mein Geschäft gewählt habe.

und dann habe ich auch gute Möglichkeiten zu sagen, okay, jemand anderes, der sich so nennt im gleichen Bereich, den muss ich nicht ohne weiteres dulden. Der Punkt ist allerdings der, dass ich für den Schutz, den ich aus der reinen Benutzung dieser Geschäftsbezeichnung dann habe, einige Voraussetzungen einhalten muss und die auch nachweisen muss. Und das ist der wesentliche Unterschied zum eingetragenen Markenrecht. Die gibt mir eben ein verbrieftes, exklusives Recht, in diesem Bereich eine bestimmte Bezeichnung, eine Wortmarke oder zum Beispiel auch eine bestimmte grafische Gestaltung zu nutzen und alle anderen am Markt davon auszuschließen, wenn sie das Ganze eben markenmäßig benutzen.

Das ist so der wesentliche Unterschied. Und es ist natürlich insofern flexibel, dass ich sage, okay, ich bin zwar die XY GmbH, aber ich etabliere verschiedene Marken am Markt. Ich habe eine Produktreihe für Schuhe, da mache ich dann eben die und die Marke, die ich etabliere und auch schützen lasse. Und dann habe ich noch eine Produktreihe für irgendwelche T-Shirts, Möbel, Autoersatzteile, alles Mögliche.

Man kann das eben auch separat am Markt etablieren und auf eine bestimmte Marke beziehen, die ganz unterschiedlich lauten kann zu meiner eigentlichen Geschäftsbezeichnung. Und je nachdem, was ich denn geschäftlich vorhabe, ist es egal, wie groß ich bin als Unternehmen. Ob ich jetzt ein international agierendes Unternehmen bin oder ob ich eben der kleine Friseurladen vor Ort bin. Macht es Sinn, darüber nachzudenken, ob ich mir eine Markenstrategie überlege?

Wie gesagt, natürlich sieht die vielleicht bei einem multinationalen Konzern anders aus als beim Friseurladen um die Ecke. Aber darüber nachdenken sollte ich schon vorher. Ansonsten muss man nämlich auch sagen, ist eine Markenanmeldung vielleicht auch rausgeschmissenes Geld. Vielleicht komme ich einfach mit dem Schutz, den ich so habe, völlig hin und muss nicht noch Amtsgebühren, Prüfungsgebühren und eine laufende Überwachung vielleicht zahlen, um da Schutz zu generieren, aufrecht zu erhalten.

Wahrscheinlich kann ich dann auch darüber viel steuern, je nachdem, wo ich das dann eintragen lasse, oder? Also im Sinne von, wenn ich jetzt eher international unterwegs bin, dann gibt es ja auch die Möglichkeit, Marken international schützen zu lassen. Und wenn ich jetzt vielleicht der Friseurladen vor Ort bin, dann habe ich eher ein Interesse daran, das nur, in Anführungszeichen, nur in Deutschland zum Beispiel schützen zu lassen. Da gibt es ja auch ganz verschiedene Möglichkeiten in der Reichweite, oder?

Ja, also in der Tat ist es so, dass es natürlich pro Land die Möglichkeit gibt, Schutz zu erreichen, indem ich in dem jeweiligen Land Markenschutz anmelde. Es gibt übergeordnete Schutzgebiete in Anführungsstrichen, zum Beispiel den EU-Raum. Das heißt also, ich kann mit einer sogenannten Unionsmarke einen Schutz für den gesamten Raum der Europäischen Union erreichen, was nicht zu verwechseln ist mit einem Schutz in den nationalen Ländern. Also ich habe ein Bündelrecht, das heißt ich habe das Recht in der gesamten Union eben diese Marke zu nutzen.

Ich muss aber, muss nicht, aber ich sollte vorher mal schauen, ob nicht in einem der Nationalstaaten, die zur EU gehören, auch ein ähnliches oder identisches Zeichen schon als Marke angemeldet wurde. Denn das ist die Gefahr, dass diese Unionsmarke zu Fall gebracht wird, wenn es schon in einem dieser Länder eine solche Marke gibt. Das ist letztlich sehr praktisch eine Unionsmarke, bringt aber auch eine gewisse, meines Erachtens eine gewisse Prüfungspflicht mit sich, damit das Ganze Sinn macht. Also da bin ich zum Beispiel, wenn ich sage, ich habe jetzt hier ausschließlich im deutschen Raum irgendwie meine geschäftlichen Beziehungen, dann bin ich mit einer deutschen Markenanmeldung wahrscheinlich am besten aufgestellt.

Das ist auch ein relativ günstiges Anliegen, sage ich mal. Da geht ab 290 Euro los, was die Amtsgebühren angeht und dann habe ich für den gesamten deutschen Raum eben einen Schutz für ein bestimmtes Zeichen in einem bestimmten Bereich. Vielleicht an der Stelle, weil das ab und zu als Frage aufkommt, wie kann ich denn weltweiten Schutz erreichen? Da lehne ich mich mal relativ weit aus dem Fenster und sage gar nicht, weil es gibt keine Weltmarke oder sowas, sondern es ist letztlich so, dass ich zwar in den einzelnen Ländern für einzelne Bereiche Marken anmelden kann, auch aus Deutschland heraus.

Ich kann auch sagen, ich möchte eine internationale Marke anmelden, muss vorher dafür sorgen, dass ich eine sogenannte Basismarke habe. Das heißt, wenn ich schon eine deutsche Marke habe oder eine Unionsmarke, kann ich sagen, okay, darauf setze ich auf und erweitere den Schutz auf. Zum Beispiel, also USA ist sehr beliebt. UK ist seit dem Brexit sehr beliebt, weil es eben nicht mehr Teil der Union ist, aber die wirtschaftliche Verknüpfung dahin natürlich noch relativ stark ist.

Und dann alle anderen Gebiete, die wirtschaftlich interessant sind. Kanada, Mexiko, Brasilien. Also sowas, das kann ich in Anführungsstrichen von hier aus auslösen, diese Anmeldung. Die jeweiligen Länder haben unterschiedliche Voraussetzungen, damit man dort den Markenschutz erlangt.

Die muss ich auch erfüllen. Nur ist es so, dass die sogenannte WIPO, das ist also die Weltorganisation für geistiges Eigentum, über die wird das ein bisschen abgewickelt. Die nimmt einem so ein bisschen die Formalitäten ab, aber ich muss dann, wenn ich zum Beispiel in den USA eine Marke anmelde, mich trotzdem an deren Voraussetzungen halten. Das heißt also, ich kommuniziere dann schon auch mit dem amerikanischen Patent- und Markenamt und muss zum Beispiel in dem Fall meine Benutzungsabsicht da belegen und muss mich letztlich unter die Voraussetzungen unterordnen, damit dann mir dort auch Schutz gewährt wird.

Aber das ist ohne weiteres von hier möglich, mit Ausnahmen. In bestimmten Bereichen ist es dann so, dass ich dann auch vor Ort tätig werden muss. Aber das ist kein Hindernis. Aber es gibt keine Weltmarke.

Das heißt also, wenn ich sage, ich habe einen sehr großen wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich, da Klammer auf, es reicht nicht, wenn ich sage, das Internet, dann habe ich vielleicht in meiner Strategie vorher festzulegen, dass ich in Deutschland eine Marke anmelde und darauf aufbauen. Und dann auch in anderen Ländern. Dachraum gibt es zum Beispiel. Das heißt, würde ich eben sagen, okay, ich mache Deutschland, Österreich, Schweiz.

Schweiz ist ja dann auch wieder eine internationale Anmeldung, nicht von dieser Unionsmarke umfasst. Aber orientieren sollte ich mich ganz klar daran, welche Bereiche decke ich wirtschaftlich ab. Das sollte entscheidend sein und nicht, ich fände es noch cool, wenn ich irgendwie in der Schweiz auch noch eine Marke hätte. Ja, das kann man machen.

ist aber zum einen teurer und birgt zum anderen auch die Gefahr, dass sie mir nachher wieder, in Anführungsstrichen, weggenommen wird, wenn ich meine Waren dort gar nicht verwende. Ah, okay. Also genau das wollte ich nämlich gerade fragen. Wie ist es denn?

Wie lange habe ich denn was davon? Wenn ich das jetzt einmal alles gemacht habe und ich habe das geschafft, meine Marke ist eingetragen, gehen wir jetzt vielleicht mal von Deutschland aus, um es einfacher zu halten erstmal. Wie lange hält mir das denn? Kann mir das wieder weggenommen werden?

Muss ich irgendwas beachten? Also grundsätzlich ist, wenn ich die Marke angemeldet habe und sie eingetragen wurde, dazwischen liegt dann noch ein Zeitraum, wo das Amt sich das anguckt, ob das auch wirklich eingetragen wird, dann habe ich 10 Jahre Schutz. In diesen zehn Jahren habe ich grundsätzlich dieses exklusive Recht, diese Marke zu benutzen. Allerdings ist es so, dass ich eher sage, man muss so ein richtiges Freibrief, sage ich mal, hat man höchstens fünf Jahre, weil es gibt eine sogenannte Benutzungsschonfrist.

Und dazu muss man wissen, dass wenn eine Marke ins Register eingetragen wurde, besteht die Möglichkeit eines Dritten, also es kann jeder sein, einen Löschungsantrag zu stellen. Und zwar einen Löschungsantrag dahingehend, dass man sagt, Momentchen mal, dieses Unternehmen benutzt die und die Marke gar nicht für die und die eingetragenen Waren und Dienstleistungen. Deswegen ist sie aus dem Register zu löschen, ist nicht in Anführungsstrichen schutzwürdig. Jetzt ist es aber so, dass das Gesetz sagt, dass also innerhalb der ersten fünf Jahre nach Eintragung ich diese Benutzung nicht nachweisen muss.

Daraus ergibt sich dann im Umkehrschluss so eine Schonfrist, dass man sagt, okay, fünf Jahre lang muss ich das nicht nachweisen, dass ich sie benutzt habe. Und danach dann aber schon. Das heißt also, wenn ich dann nicht tatsächlich für die Sachen, für die ich die Marke habe eintragen lassen, eine Benutzung nachweisen kann, dann habe ich immer die Gefahr, dass sie ganz oder teilweise gelöscht wird. Das heißt, insofern kann sie mir dann wieder weggenommen werden.

Und es gibt ähnliche Regelungen in anderen Ländern. Und ich muss jetzt zum Beispiel in Deutschland, wenn ich das anmelde, muss ich nicht garantieren, dass ich sie benutze. Das ist zum Beispiel bei einer US-Anmeldung anders. Da habe ich ein extra Formular, in dem ich das eben unterschreibe, dass ich die Absicht habe, die auch zu benutzen.

Und ja, das ist so ein bisschen die Gefahr. Aber grundsätzlich Schutzfrist sind zehn Jahre oder Schutzdauer sind zehn Jahre. Und dann lässt es sich auch verlängern und weitere zehn Jahre. Also ich kann diesen Schutz immer und immer wieder verlängern, muss aber auch immer und immer wieder dafür Sorge tragen, dass sie benutzt wird.

Wie läuft das dann bei so einer Verlängerung ab? Muss ich dann jedes Mal wieder zahlen und irgendwie Nachweise erbringen oder ist das relativ unkompliziert möglich? Also es ist zwar unkompliziert möglich, aber ich muss immer wieder zahlen. Das dachte ich mir.

Also ja, es ist genau, also ich muss die Amtsgebühren, das sind auch andere als die bei der Anmeldung. In der Regel sind sie bei der Verlängerung teurer als bei der Anmeldung. Und diese Schutzfrist oder diese Benutzungsschutzfrist, die fängt aber auch nicht wieder an zu laufen. Das ist das erstmalige Eintragungsinteresse, fünf Jahre und dann ist Schluss.

Dann muss ich zusehen, dass ich sie benutze. Ein ganz interessantes Beispiel haben wir im Moment im US-Bereich, wo es eine ähnliche Regelung gibt. Da gibt es ein Unternehmen, das sich Operation Bluebird nennt und das versucht Twitter gerade die Markenrechte streitig zu machen, beziehungsweise der X-Corporation, weil es ja vor einiger Zeit dazu gekommen, dass Elon Musk das übernommen hat, aus Twitter X geworden ist und auch die Umleitung von Twitter.com auf X.com erfolgt ist. Das Unternehmen wurde umbenannt etc.

Twitter hatte aber sowohl das Wort Twitter als auch das Wort Tweet markenrechtlich schützen lassen. Und diese Operation Bluebird hat jetzt so Löschungsantrag ähnlichen, oder mit einem Löschungsantrag ähnlichen Anträgen beantragt, diese Markenrechte abzusprechen, weil sie eben nicht mehr benutzt werden, weil die Benutzung daran aufgegeben worden ist. weil es ja gerade nicht mehr Twitter heißen soll und nicht mehr Tweet heißen soll, sondern eben X in dem Fall. Und da, ja, also das Verfahren läuft und die stützen sich eben so ein bisschen darauf, dass Elon Musk öffentlich auch geäußert hat, dass es nicht mehr Twitter heißen soll und dass man diese Marke fallen lassen möchte und dass es ja nun tatsächlich auch einfach, ich sag mal, in diesem Universum da auch nicht mehr auftaucht.

Dass es nachher erfolgreich ist, bleibt abzuwarten. Das Verfahren hat gerade erst begonnen. Aber das ist zum Beispiel so ein Punkt, wo man sagt, okay, ich kann natürlich also mich nicht mehr auf irgendwelche Markenrechte benutzen, wenn ich diese Marke am Markt nicht benutze. Und da würde ich sogar mal behaupten, dass es eine ganze Menge eingetragene Marken im Register gibt, die löschungsreif werden, weil die einfach nicht für das benutzt werden, für was sie eingetragen worden sind.

Jetzt hatten wir ja gerade das Beispiel Twitter oder Tweet. Da fiel mir ein, wir haben gar nicht so genau mal erklärt, was kann denn alles eine Marke sein? Also meine Vorstellung ist ja auch ganz oft, hat man so ein Logo im Kopf irgendwie, keine Ahnung, Coca-Cola oder was auch immer. Also ich kann da verschiedenes schützen lassen, sowohl Wörter, Wortmarken als auch Logo oder Schriftzüge oder auch so fast schon bildliche Darstellungen, oder?

Ja, also ich habe so die üblichen drei Zeichenarten, die als Markenschutz angemeldet werden. Das ist ein Wortzeichen, also einfach eine Buchstabenfolge. Dann eine Kombination aus Wort und Bildzeichen. Das heißt, ich habe irgendwo ein bisschen Text drin, habe das aber grafisch gestaltet, habe da noch ein Logo bei etc.

Das ist eine Wortbildmarke. Und dann eben vielleicht nur eine Grafik, irgendeine Grafik, ein Bild, alles, was irgendwo nicht Text ist, wäre dann eine Bildmarke. So sind zum Beispiel auch chinesische Schriftzeichen oder so. Die werden bei uns nicht als Wortmarke oder können bei uns nicht als Wortmarke geschützt werden, sondern es sind auch Bildmarken letztlich.

Es gibt aber darüber hinaus noch viele andere Markenarten. Es gibt, ich glaube, eine Marke, die jeder kennt, das ist eine Hörmarke, das ist dieser Telekom-Jingle, das ist zum Beispiel eine Hörmarke, es gibt Tastmarken, es gibt Duftmarken, es gibt dreidimensionale Marken. Davon gibt es letztlich nicht so viele, weil da auch immer die Frage ist, was ist denn genau geschützt, wie es der Schutzbereich umfasst. Bei Farbmarken zum Beispiel gab es eine ganze Zeit lang auch Streit darum, da gab es auch da wieder die üblichen Verdächtigen, da gab es zum Beispiel die Telekom oder Beiersdorf mit der Nivea-Creme, die so ein Blau haben, die Sparkassen mit ihrem Rot, dann, was war das noch?

ich glaube Langenscheid mit einem Gelb, dass also man so bestimmte Farbtöne mit Unternehmen verbindet. Und da sind diese Unternehmen auch immer in der Nachweispflicht. Da gibt es häufig auch irgendwelche Verkehrsbefragungen, die dann belegen müssen, okay, wenn ich Ihnen jetzt diese Farbe zeige, an welches Unternehmen denken Sie etc. Gibt es, ist aber nicht Daily Business und ist auch vom Schutzumfang sehr weit, wenn man das erreicht.

aber ist auch schwierig zu erlangen, tatsächlich dieser Schutz. Okay, und also einfacher sind dann wahrscheinlich so typische Namen, also Wörter oder Logos oder womit würdest du so grundsätzlich empfehlen, womit kann man gut starten, wenn man jetzt vielleicht noch nie mit Marken zu tun hatte und das erste Mal eine anmelden möchte? Also wenn man tatsächlich hingeht und sagt, okay, ich habe hier einen Begriff, den ich für meine Waren oder Dienstleistungen verwende und mit denen am Markt auftrete, Das ist immer ganz wichtig. Es bringt mir nichts, wenn ich die Handyhüllen 24 GmbH und biete dann Handyhüllen unter einem bestimmten anderen Label an.

Dann bringt es mir nichts, wenn ich für diese Handyhüllen meinen Firmennamen anmelde. Das ist sowieso so ein Punkt. Mein Firmenname ist nicht immer meine Marke und nicht immer das, womit ich am Markt auftrete. Wenn ich etwas schützen lasse, dann sollte das das sein, bei Waren zum Beispiel so, das, mit dem ich meine Ware kennzeichne.

Oder der Begriff oder das Zeichen, unter dem ich meine Dienstleistungen anbiete. Und wenn ich das rauskristallisiert habe, dann wäre es das, was ich als Zeichen nehme und dann anmelde. Das heißt, ich muss vorher einmal ein sogenanntes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis machen. Das heißt, ich muss festlegen, wofür soll denn dieser Schutz gelten.

Da gibt es unterschiedliche Philosophien, wie weit man das dann fasst. Jedenfalls sollte dieses Verzeichnis die Waren und Dienstleistungen umfassen, die ich so in den nächsten maximal fünf Jahren damit am Markt anbringen möchte oder anbringe. Und dann muss ich sie dafür auch benutzen. Jetzt kann ich natürlich sagen, okay, ich plane noch viel mehr.

Ich möchte es nicht nur für Hosen, die ich im Moment am Markt anbringe, schützen lassen, sondern ich möchte T-Shirts, Schuhe, Hemden etc. Dann kann ich das auch mit aufnehmen, dieses Verzeichnis. Und dann kommen wir aber wieder in diesen Bereich, dass man nachher sagt, okay, wenn ich das dann nicht mache, besteht nach fünf Jahren die Gefahr, dass jemand sagt, naja gut, aber für Hemden hast du es jetzt ja gar nicht benutzt in den letzten fünf Jahren, dann kann man das löschen lassen. Ja, muss erstmal jemand kommen und das machen.

Die Gefahr besteht. Das Risiko kann man meines Erachtens in vielen Fällen eingehen. Aber ganz wichtig ist, wenn jetzt jemand anderes kommt und sagt, ich mache jetzt Autoersatzteile unter dem gleichen Zeichen, dann kann das zulässig sein. Weil das ist eben ein völlig anderer Bereich, eine völlig andere Ware.

Selbst wenn das Zeichen dann identisch oder so ähnlich ist, ist es egal. Um deine Ursprungsfrage zu beantworten, da gibt es keine klare Empfehlung. Also es gibt viele Wortmarken, viele Anmelder haben Interesse daran, Wortzeichen schützen zu lassen, aus wahrscheinlich dem einen Grund, dass der Schutzbereich größer ist. Das heißt, wenn ich natürlich ein Wort habe, das ich eintragen lasse, anmelden lasse und dann schützen lasse, dann kann ich gegen jede Art der Nutzung vorgehen, die dieses Wort umfasst.

Das heißt, egal ob das jetzt in welcher Schriftart das ist, egal in welcher grafischen Gestaltung, da ist der Schutzbereich sehr groß, Hauptsache dieses Wort ist dabei. Während ich, wenn ich eine grafische Gestaltung habe, immer nur gegen sehr, sehr ähnliche oder identische Nutzungen vorgehen kann. Deswegen, wenn es möglich ist und schutzfähig ist, dann ist es ein Wortzeichen. Aber da muss man immer auch abwägen, wenn ich jetzt meinen Firmennamen eintragen lasse und dann aber letztlich den gar nicht benutze für die Sachen, die ich da eintragen lasse, dann hilft mir das im Ergebnis auch gar nicht.

Und wie gesagt, gerade Firmennamen genießen auch so schon einen gewissen Schutz. Und deswegen ist das, glaube ich, nicht zwingend, dass ich den anmelde. Wie gesagt, da muss ich mir vorher Gedanken darüber machen, was will ich denn überhaupt am Markt machen. Und wenn ich einfach nur Hosen unter dem Begriff Hosen anbieten möchte, dann tue ich das.

Und dann lässt sich das Wort Hosen im Übrigen auch nicht schützen, weil da gibt es auch Grenzen. Es gibt freiheitungsbedürftige Begriffe. Mein Beispiel dafür ist immer Apple für Äpfel kann ich nicht schützen lassen. Apple für Computer geht aber, weil die gesetzlichen Voraussetzungen sagen, es darf nichts eingetragen werden, was glatt beschreibend ist für das, was ich da, für das ich es benutzen möchte.

Und naja, Apple für Apple ist nun mal glatt beschreibend. Okay, also das ist ja auch ganz interessant, sich zu überlegen, macht es überhaupt Sinn bei dem, was ich mache und wie ich das nenne? Also kann das überhaupt eine Marke sein? Es gibt ja durchaus auch so Begriffe oder Überlegungen dann, die halt einfach überhaupt nicht eintragungsfähig sind.

Und so als Laie weiß man das ja nicht unbedingt, wann kann das jetzt überhaupt eine Marke sein? Also da gibt es ja auch teilweise wirklich Vorstellungen, dass das einfach markentechnisch eher Quatsch, oder? Ja, also tatsächlich ist es so, der größte Bereich, an dem so Anmeldungen stolpern oder der größte Bereich, in dem es da Schwierigkeiten gibt, das ist diese beschreibende Eigenschaft, dass ich also einen Begriff habe, der für das, für das ich es eintragen lassen möchte, glatt beschreibend ist. Also er beschreibt die Ware oder die Dienstleistung, für die es geschützt werden soll.

Und dann sagen die Ämter unisono, das ist nicht eintragungsfähig. Der Markt muss diese Begrifflichkeit benutzen dürfen, um eben über solche Waren und Dienstleistungen überhaupt sprechen zu können. Und dann gibt es andere Voraussetzungen, die jetzt deutlich seltener einschlägig sind. Ich darf keine Begriffe gegen die öffentliche Ordnung verstoßen.

Ich darf keine Landeswappen eintragen etc. Und das ist so ein Punkt, den muss man natürlich, bevor man die Anmeldung einreicht, einmal prüfen. Das macht aus dem Grund schon Sinn, dass es diese Amtsgebühren nicht zurückgibt. Also wenn man so eine Anmeldung einreicht, dann wird die erst bearbeitet, wenn die Amtsgebühren gezahlt sind.

Und wenn dann einer feststellt, Momentchen mal, das durfte sie gar nicht eintragen, dann wird die Anmeldung zurückgewiesen, aber die Amtsgebühren gibt es nicht zurück. Und dem kann man natürlich in gewissem Maße auch vorbeugen, weil so ein paar offensichtliche Sachen kann man eben vorher auch schon stoppen. Aber das ist die Regel, dass man sich das vorher anschaut. Ein anderer Punkt, der vielleicht ganz interessant ist, ist der, was das Amt nicht prüft.

ist die Frage, ob es vorher schon Eintragungen gibt, die identisch oder ähnlich sind. Also es ist so, wenn ich eine Marke habe eintragen lassen, dann setze ich da in der Regel auch eine sogenannte Überwachung drauf. Das heißt, ich schaue in regelmäßigen Abständen, ob es neue Eintragungen in einem der Register gibt, die meiner Marke ähnlich sind oder sogar identisch. Und wenn dem so ist, habe ich die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen diese Eintragung einzulegen, um zu verhindern, dass quasi parallel zu meiner Marke eine andere Marke entsteht, die kollidieren könnte.

Das möchte ich natürlich verhindern, wenn ich sage, ich habe mich aktiv für eine Marke entschieden, möchte die am Markt so durchsetzen, dann ist das ja nicht so produktiv, wenn es da eine zweite Marke gibt, die im ähnlichen Bereich unterwegs ist. Und deswegen ist es so, dass man am besten, bevor man eine Marke anmeldet, einmal schaut, was gibt es denn da schon alles und ist da was bei, was möglicherweise kollidiert, sodass nicht ich nachher meine Anmeldung irgendwie verliere, weil jemand anderes da einen Widerspruch einlegt. Abgesehen davon, dass das auch relativ zeit- und kostenintensiv ist, dieses Widerspruchsverfahren zu führen, spare ich mir damit natürlich auch einen Aufwand, dass ich jetzt sage, okay, ich entwickle jetzt erstmal eine Marke und gucke aber erst danach, ob es das schon gibt. Das macht letztlich keinen Sinn, weil das ist ein unnötiger Aufwand, den ich dann da produziere.

Das sollte definitiv zu meiner Strategie gehören, dass ich vorher gucke, was es am Markt gibt. Und wenn ich jetzt mal davon ausgehe, ich habe das alles gemacht, das hat alles geklappt. Ich habe jetzt meine Marke eintragen lassen und alles war insoweit erfolgreich. Ich habe diesen Schutz.

Was bringt mir das denn dann konkret? Also wie kriege ich überhaupt mit, wenn vielleicht jemand dagegen verstößt und was kann ich dann tun? Also zunächst einmal ist das, was bringt es mir, das ist der Punkt, dass ich sage, okay, ich habe dieses ausschließliche Recht in dem Schutzbereich für diese Waren und Dienstleistungen, diese Marke zu benutzen. Davon gibt es natürlich wieder ein paar Ausnahmen, das heißt, im privaten Bereich ist ausgenommen, im privaten Bereich dürfen auch Marken benutzt werden, also ich darf privat auch Apple schweilen und darf mir einen Aufkleber auf mein Auto machen, ohne dass das jetzt eine markenmäßige Benutzung ist.

Aber es ist so, dass dieser Grundsatz relativ weit gefasst wird, dass man sagt, wenn du dieses verbriefte Markenrecht hast, darfst du andere vom Markt ausschließen. Das heißt, wenn ich feststelle, dass jemand anderes diese Marke benutzt, unabhängig davon, ob er die jetzt ins Register einträgt oder versucht, ins Register einzutragen oder damit am Markt unterwegs ist, dann habe ich die Möglichkeit, ihm zu sagen, lass das. Also bei einer Eintragung ins Register, drei Monate lang, habe ich die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Und bei einer Nutzung am Markt habe ich länger als drei Monate die Möglichkeit zu sagen, unterlass das bitte.

Und wenn es dadurch zu einem Schaden gekommen ist, dann habe ich auch die Möglichkeit, den ersetzt zu verlangen. Da darf man jetzt die Hoffnung nicht so hochhängen. Allerdings der wichtigste Teil ist der, dass man eben sagt, okay, ich halte den Markt frei und kann sagen, bitte unterlass das. Dann gibt es dann formale Möglichkeiten, das abzuwickeln.

Es gibt natürlich darüber hinaus, das ist noch was ganz anderes. Ich kann natürlich zum Beispiel auch im Plagiatsbereich dafür sorgen, dass keine falschen Marken, in Anführungsstrichen, auf den Markt kommen. Das heißt, es spielt also im Bereich der Grenzen und im Bereich der Zollkontrolle eine Rolle, dass ich auch da sagen kann, okay, ich möchte verhindern, dass zum Beispiel gefälschte Marken hier in meinen Schutzbereich kommen. Im Bereich des Online-Handels ist es zum Beispiel bei Amazon so, dass ich mit einer eingetragenen Marke als Händler sehr viel bessere Möglichkeiten habe, meine Marken auch auf der Plattform durchzusetzen.

Also klar kann ich dann hergehen und sagen, okay, ich möchte jetzt hier einen Dritthändler, der sich irgendwie bei mir angehangen hat und meine Marke unrechtmäßig nutzt, gegen den möchte ich irgendwie auf dem klassischen Wege vorgehen. Aber effektiv, muss man sagen, ist es natürlich auch dann, wenn ich es direkt über die Plattform, wo er es macht, erledigen kann. Und wenn das über Amazon möglich ist, dann hat Amazon die Möglichkeit, dass ich da quasi meine Markenrechte hinterlege und Amazon dann solche Angebote auch sperren kann. Das heißt also, da findet ein Großteil der Rechtsdurchsetzung letztlich bei Amazon selber statt oder auch bei anderen Online-Händlern.

Aber diese Möglichkeit habe ich eben nur, wenn ich so ein eingetragenes Markenrecht habe. Und deswegen macht das Sinn. Aber wie gesagt, ich muss vorher schauen, ob es Sinn macht, dass das, was ich da gerade habe, auch tatsächlich eintragungsfähig ist. Und wie kann ich sicherstellen, dass ich das überhaupt mitkriege, wenn jetzt jemand da eben in meinen geschützten Bereich eindringt?

Also ich kann ja nicht dauerhaft irgendwie selber jeden Tag gucken, ob es neue Marken gibt. Also erstens natürlich der Umstand, dass jemand das einträgt, also versucht, was Ähnliches eintragen zu lassen. Und zweitens aber auch der Umstand, dass jemand vielleicht unter der Marke tätig ist am Markt. Also klar, ich kann jemanden dafür einstellen, der den ganzen Tag nichts anderes macht, als Plattformen zu durchsuchen.

Nein, also sowohl für den einen Bereich, also für den Registerbereich, als auch für den Marktbereich gibt es Möglichkeiten, das dauerhaft so zu überwachen, dass man identische und ähnliche Eintragungen findet. Im Registerbereich sind das letztlich, oder andersrum, in beiden Fällen sind es Algorithmen, die versuchen eine Ähnlichkeit dadurch zu finden, dass man sagt, okay, ich habe hier vielleicht im Schriftbild eine kleine Änderung oder diverse Änderungen, die ich dann eben abbilde. Ich habe im phonetischen Bereich Sachen, die ich abändere, um Ähnlichkeiten zu finden. Ich habe im grafischen Bereich kleine Abweichungen.

Jede Grafik wird ja definiert als etwas, da ist ein Herz drin, da ist ein Baum drin, da ist ein Kreis drin, etc. Und dann findet man eben andere Sachen, die auch ein Kreis, auch ein Herz, auch ein Baum haben, ähnliche Farben. Oder ich schreibe bestimmte Sachen nicht mit einem L, sondern zwei L. Man merkt, Grundschulbereich schlägt durch.

Der Buchstabe heißt L. Und das sind so Sachen, die kann man natürlich händisch machen. Das ist aber unfassbar aufwendig und ganz sicher geht einem da was durch. Deswegen gibt es Dienstleister, die das anbieten, die dann solche Algorithmen vorhalten, die das dann durchsuchen.

Und dann ist letztlich die Entscheidung, die zu treffen ist, ob man mit dem Ergebnis was anfangen kann. Weil finden tun diese Algorithmen sehr viele Ergebnisse im Schnitt. Nur die Entscheidung, ob das denn tatsächlich auch ein rechtlich relevantes Ergebnis ist, das ist dann der Punkt, wo man sagen muss, ja, da braucht es dann halt eine Einschätzung. Und während man einen Großteil einfach so rausschmeißen kann, weil man sagen kann, okay, die sind sowieso nicht in meinem Bereich tätig, das ist irrelevant, gibt es immer so ein, zwei Treffer, man macht das in der Regel turnusmäßig, wo man sagt, okay, da könnte man was machen.

Und dann kann man entscheiden, wie man vorgeht. Das Problem ist, oder das Wichtige ist, dass man davon Kenntnis hat. Ich kann mich auch bewusst entscheiden, etwas nicht zu tun. Nur ich sollte etwas tun, denn das ist so ein Punkt, der auch zur Markenstrategie gehört.

Es endet halt nicht mit der Eintragung, weil ich kann eine Marke eintragen, dann habe ich diesen Schutz, nur ich muss diesen Schutz auch nutzen und aufrechterhalten. Und wenn ich das nicht tue, kann mir irgendwann vorgeworfen werden, dass ich meinen Schutz nicht gänzlich verliere, aber dass er insofern kleiner wird und sagt verwässert, weil ich meine Rechte nicht durchsetze. Man kriegt das manchmal mit, wenn große Unternehmen, also große Markeninhaber, gegen möglicherweise offensichtlich unverhältnismäßige, jedenfalls gefühlt unverhältnismäßige Aufwand gegen andere vorgehen, wo man sagt, naja, muss das denn jetzt sein, dieser Riesenkonzern gegen dieses kleine Lädchen da, dann ist es häufig so, dass diese Markeninhaber, ohne dass sich die Art und Weise, wie das gemacht wird, da jetzt irgendwie bewerten möchte, gezwungen sind, gegen Nutzung Dritter vorzugehen. Weil ihnen nachher sonst vorgeworfen wird, naja, du kannst dich jetzt hier aber nicht mehr auf deinen Schutz berufen.

Du hast in den letzten zehn Jahren überhaupt nichts dafür gemacht, deinen Schutz durchzusetzen. Dir ist das so wichtig gar nicht. Und jetzt kommst du auf einmal und sagst hier, das wäre alles ganz, ganz wichtig und du möchtest gerne deinen Schutz durchsetzen. Bisschen salopp gesprochen.

Aber deswegen, man sollte schon schauen, dass man jedenfalls Kenntnis davon hat, was am Markt los ist. Und wenn man sich bewusst zum Beispiel dafür entscheidet, okay, ich möchte vorgehen, dann dokumentiert man das und kann im Nachhinein noch sagen, okay, ich habe mich bewusst dagegen entschieden. Nur, das schaffe ich halt nur, wenn ich es überhaupt weiß. Wenn ich nichts mitkriege und jetzt diese Marke da habe und dann nach neun Jahren feststelle, ach, guck mal, da ist jetzt seit fünf Jahren schon der andere.

Jetzt gehe ich auch mal los. Dann kann das in der Durchsetzung schwieriger werden, wenn ich nicht regelmäßig gesagt habe, okay, ich überwache den Markt auch und wenn ich öffentlich natürlich sage, Ich gebe den Schutz dieser Marke auf, dann ist es noch ein anderer Punkt. Aber ja, also das ist so ein Teil, der ganz wichtig ist. Also es hört nicht auf, wenn ich die Marke angemeldet habe, sondern während der gesamten 10 plus x Jahre sollte ich ein Interesse daran haben, zu sehen, was am Markt los ist, in ganz eigenem Interesse.

Also nichts ist ärgerlicher als eine Marke, die auf einmal auftaucht, gegen die ich nichts mehr machen kann. Also egal, ob mit eingetragener Marke oder nicht. Okay. Ja, ich glaube, ich habe gerade nichts mehr, aber du wolltest, glaube ich, noch was ergänzen, oder?

Ja, ich habe noch einen Bereich, der vielleicht eine ganz, also ich sage mal so, für diesen ganzen Markenbereich, das ist wirtschaftlich, ist eine Markenanmeldung, spielt die eine Rolle. Ich hatte da eben ganz am Anfang mal gesagt, dass eine deutsche Markenanmeldung 290 Euro kostet. Falls jemand im Vorhinein wissen möchte, ob bestimmte Markenanmeldungen für ihn in Frage kommen oder nicht in Frage kommen und das ein Punkt ist, der sehr stark am Budget hängt, dann gibt es die Möglichkeit bei den Ämtern, sowohl beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Markenamt, das EU-IPO, also Europäische Markenamt eben, und auch bei der WIPO mal Gebühren zu kalkulieren und zu gucken, was löst das denn an Kosten aus, wenn ich sage, ich möchte gerne, keine Ahnung, in Europa und den USA möchte ich mein Markenrecht schützen lassen. Dann kann ich zumindest mir schon mal eine grobe Vorstellung dafür generieren, was ich denn überhaupt aufwenden muss.

Wenn ich jetzt vielleicht mit einer Vorstellung komme, ich brauche umfangreichen Markenschutz, ich brauche überall, dann wird man, blöd gesagt, manchmal auch schon auf den Teppich geholt, wenn man sich diese Gebühren anguckt. Denn wenn ich schaue, dass ich in den USA eine Marke anmelden möchte, dann ist es für, ich hatte das mal geschaut, wenn ich eine deutsche Marke habe, die muss dann da sein, deutsche oder eine Unionsmarke, und darauf aufsetzend für drei Klassen eine Marke in den USA anmelden möchte, dann bin ich bei gut 2200 Schweizer Franken, die zusätzlich zu den Amtsgebühren in Deutschland oder der EU hinzukommen. Und dann muss man realistisch auch sagen, ist das nicht alles, weil diese Recherchen, die vorher erfolgen müssen, selbst wenn man sagt, okay, ich nehme da nur einen Dienstleister und gucke mir die Ergebnisse selber an und mache das gänzlich ohne rechtliche Begleitung, kommen da durchaus nochmal einige hundert Euro drauf. Und dann macht es halt häufig Sinn, vielleicht doch nochmal jemanden zu fragen, ob es da kollidierende Sachen gibt, ob dieser Text, den ich da habe, wirklich schutzfähig ist.

Weil wenn ich das erstmal alles investiert habe und damit nachher auf gut Deutsch auf die Schnauze falle, dann ist das Geld halt weg. Und dann spare ich es mir lieber, indem ich vorher vielleicht sage, okay, ich lasse das mal prüfen und kann dann vielleicht noch abbiegen und sagen, okay, ich nehme vielleicht einen anderen Begriff oder ich brauche vielleicht gar keinen. Also vielleicht ist mein, dass ich immer nur unter meinem Firmennamen unterwegs bin und da seit 20 Jahren mich deutschlandweit durchgesetzt habe, vielleicht habe ich dann auch ein Recht auf diesem Wege erworben. Ob das jetzt dann immer so bleibt, ist was anderes, aber das ist bei einer Marke auch so.

Also letztlich, ich habe ein verbrieftes Recht, natürlich, aber auch das ist nicht einfach, das reicht nicht, wenn ich das in die Schublade lege. Ich glaube, das kann man so ein bisschen mitnehmen, weil das schließt den Kreis zu dem Punkt, den ich ganz am Anfang sagte, dass man so eine Markenanmeldung zwar einfach macht und selbst wenn man das dann eingetragen bekommt, ist immer die Frage, was kann ich denn damit machen und wie lange bleibt denn dieser Schutz überhaupt erhalten, wenn ich nicht selber aktiv schaue, ob jemand anderes da gerade auch unterwegs ist. wäre auch nicht die erste Marke, die gelöscht wird, zum Beispiel, weil ich sie nicht benutze. Also das ist immer sehr, sehr ärgerlich, wenn ich in einer Sache zum Beispiel aktiv gegen jemand Drittes vorgehe, weil ich eine eingetragene Marke habe und mit stolzer Brust mich da hinstelle und sage, so, ich habe jetzt diese Marke und Sie dürfen das jetzt nicht mehr benutzen.

Und der dann sagt, ja, deine Marke ist aber löschungsreif, du hast es in den letzten fünf Jahren gar nicht benutzt, weist das erstmal nach. Und das Amt dann sagt, ja, stimmt, jetzt benutzen Sie das mal nach. Und ich dann wühle, wie ich diese Marke benutzt habe. Da reicht es nicht, dass ich eine Visitenkarte gedruckt habe.

Und da kommt man dann häufig schon von dieser sehr selbstbewussten Position auf einmal in so eine Verteidigungshaltung. Und das hätte man vermeiden können, wenn man das vorher eben einmal ganz komplett durchdenkt. Okay, also lässt sich festhalten, dass es auf jeden Fall was, was man nicht einmal macht und dann in die Schublade legt, sondern immer auf dem Schirm haben muss. Und es lohnt sich da zumindest mal, vielleicht in regelmäßigen Abständen kurz in sich zu gehen und zu überlegen, was ist hier der Stand der Dinge.

Vielleicht nur zu gucken, nutze ich ausreichend. Wenn das der Fall ist, dann habe ich ja erst mal wieder Ruhe. Aber zumindest das sollte doch passieren. Ja, genau.

Am Anfang einmal einen Plan aufstellen und dann kann man sich daran langhangeln. Und dann ist es auch nicht so, dass man jetzt irgendwie seinen Geschäftsbetrieb stilllegen muss, um zu sichern, dass seine Marken benutzt werden, sondern dann läuft das schon ganz gut nebenher. Aber vorher einmal einen Plan aufstellen ist, glaube ich, ganz sinnvoll. Jetzt haben wir viele Punkte angerissen.

Wie gesagt, dieser Überblick, der soll es gewesen sein. Wenn es da einzelne Punkte gibt, über die wir einmal im Detail sprechen sollen, dann immer gerne her damit an podcast.tvw.law. Wenn euch diese oder die anderen Folgen gefallen, freuen wir uns natürlich auch, wenn er sie weiterempfehlt oder uns mit einer positiven Bewertung verseht. Und dann bleibt mir nur noch ein Punkt übrig.

Und zwar, dass wir eine winzig kleine Weihnachtspause einlegen. Und zwar uns am 16. Januar wiedersehen, wiederhören. Das heißt also, eine Folge lassen wir jetzt über die Jahreswende mal ausfallen und sind dann am 16.

Januar mit der nächsten Folge wieder da. Und ja, ich sage ganz lieben Dank an dich für ein schönes Jahr hinterm Mikrofon und wünsche allen Hörerinnen und Hörern ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleibt alle gesund und munter. Wir hören uns.

Ja, das kann ich nur zurückgeben. Danke dir auch. Und natürlich danke euch allen fürs Zuhören. Und dann freue ich mich, wenn wir uns im nächsten Jahr wiederhören.

Bis dann.

cc30306718a449d6bb428e05b8bbc9ff Markenstrategie Unternehmen

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