Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

KI, Stimme, Bild – wem gehört das Ich?

Was tun, wenn KI Stimme oder Bild imitiert? Erfahre im Blog, welche Rechte dich schützen und wie du gegen Deepfakes vorgehen kannst.

Der digitale Zwilling – Realität aus dem Nichts

Künstliche Intelligenz kann heute täuschend echt imitieren: Stimmen, Gesichter, ganze Videos. Was noch vor wenigen Jahren nach Science-Fiction klang, ist längst Alltag – und stellt das Recht auf den Prüfstand. Ob Fake-Anruf, Deepfake-Video oder KI-Influencer-Profil: Die Grenze zwischen echt und künstlich verschwimmt. Doch was darf KI überhaupt, und wem gehört das digitale Abbild meiner selbst?

Rechtliche Grundlagen: Persönlichkeit und Einwilligung

Sowohl die Stimme als auch das Bild sind vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt. Beim Bild greift zusätzlich das Kunsturheberrechtsgesetz (KUG), das eine Veröffentlichung ohne Einwilligung grundsätzlich untersagt. Eine KI-Stimme oder ein KI-Video ist daher kein rechtsfreier Raum: Wer täuschend echt imitiert, ohne gefragt zu haben, riskiert Unterlassungs-, Schadensersatz- oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Denn auch die DSGVO stuft Stimmen als biometrische Daten ein – besonders schutzwürdig und sensibel.

Wenn du betroffen bist: Ruhe bewahren, Beweise sichern

Taucht eine KI-Stimme oder ein manipuliertes Video auf, das dich betrifft, gilt:

  • Beweise sichern (Screenshots, Bildschirmaufnahmen, URLs, Zeitstempel)
  • Plattform informieren (Melde-Tools nutzen, z. B. bei TikTok, YouTube oder Instagram)
  • Rechtliche Schritte prüfen, ggf. mit anwaltlicher Unterstützung

In vielen Fällen reagieren Plattformen schnell, sobald ein Verstoß nachgewiesen ist. Kommt keine Reaktion, lassen sich Ansprüche auch direkt gegen die Plattform durchsetzen.

Vorbeugen ist besser: Verträge & Lizenzen prüfen

Wer regelmäßig mit Stimme, Bild oder Video arbeitet – etwa in Podcasts, Werbung oder Social Media – sollte vertraglich klar regeln, wie Aufnahmen verwendet werden dürfen. Eine Ergänzung um KI-Nutzungsklauseln (z. B. „keine KI-Bearbeitung ohne Zustimmung“) schafft Rechtssicherheit für beide Seiten. Gerade Influencer, Kreative und Sprecher:innen sollten ihre Daten zusätzlich technisch schützen – etwa durch unsichtbare Wasserzeichen oder Monitoring-Tools zur Erkennung unerlaubter Nutzung.

Fazit: Das Ich bleibt geschützt – auch digital

KI eröffnet faszinierende kreative Möglichkeiten, birgt aber ebenso rechtliche Risiken. Die gute Nachricht: Niemand ist schutzlos. Das geltende Recht deckt auch KI-Generierungen ab – von der Einwilligungspflicht über Datenschutz bis zu strafrechtlichen Grenzen.

Shownotes

06aeb2f2486643ac90b84e5515a820c8 KI und Recht

More episodes

3D-Druck und Recht

In der neuen Folge von “Kaffeerecht” dreht sich alles um den 3D-Druck und die rechtlichen Herausforderungen, die diese faszinierende Technologie mit sich bringt. Wir besprechen urheberrechtliche Fragen rund um digitale Modelle, markenrechtliche Stolperfallen, Schutz durch das Designrecht und Aspekte des unlauteren Wettbewerbs. Mit praxisnahen Beispielen zeigen wir, wie Kreative, Unternehmer und Unternehmen rechtssicher handeln können. Hör rein und bleib auf dem neuesten Stand!

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Fairness und Nachvergütung im Urheberrecht

In dieser Folge von Kaffeerecht sprechen wir über die Fairness im Urheberrecht und die Möglichkeiten der Nachvergütung für Kreative. Anlass ist ein aktuelles Urteil des OLG Köln, das eine Filmemacherin betrifft, die Auskunft über Werbeeinnahmen einforderte. Wir diskutieren die rechtlichen Grundlagen nach §§ 32a und 32e UrhG, den Einfluss der Entscheidung auf die Praxis und ziehen Parallelen zum berühmten BGH-Urteil zu Das Boot. Was bedeutet das Urteil für Kreative und Medienunternehmen? Erfahre, wie du als Urheber:in deine Rechte stärken kannst!

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KI-Kennzeichnung: Der zweite Entwurf

Ab 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Die EU-Kommission hat einen zweiten Entwurf des Code of Practice vorgelegt — und der ist konkreter als alles davor. In dieser Folge erklären wir das zweistufige System: Anbieter von KI-Systemen müssen Outputs technisch maschinenlesbar markieren (signierte Metadaten, unsichtbares Wasserzeichen, C2PA-Standard); wer KI-Inhalte veröffentlicht, muss sichtbar kennzeichnen.

Besonders praxisrelevant ist die redaktionelle Ausnahme für Texte: Wer KI nutzt, aber eine menschliche Prüfung dokumentiert, muss unter Umständen nicht kennzeichnen. Wir zeigen, wie ein solcher Prozess konkret aussehen kann, welche Inhaltstypen immer kennzeichnungspflichtig sind — Deepfakes, Chatbots, KI-Werbebilder — und warum Verstöße nicht nur Bußgelder (bis 15 Mio. EUR oder 3 % Jahresumsatz), sondern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach § 3a UWG auslösen können.

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