Shownotes
Formaler Ablauf einer internationalen Markenanmeldung
Die Anmeldung einer internationalen Marke über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) auf Basis einer deutschen Basismarke erfolgt durch das sogenannte Madrider System für die internationale Registrierung von Marken. Hier ist der formale Ablauf:
1. Deutsche Basismarke: Bevor eine internationale Registrierung beantragt werden kann, muss eine Basismarke existieren. Dies bedeutet, dass die Marke bereits in Deutschland angemeldet oder registriert sein muss.
2. Antrag auf internationale Registrierung: Der Antragsteller muss den Antrag auf internationale Registrierung bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einreichen. Das DPMA fungiert als Vermittlungsstelle zwischen dem Antragsteller und der WIPO.
3. Ausfüllen des MM2-Formulars: Der Antrag für die internationale Registrierung wird auf dem Formular MM2 ausgefüllt. Dieses Formular erfordert Angaben über den Inhaber der Marke, die Darstellung der Marke, die Waren und Dienstleistungen, für die die Marke verwendet wird, sowie die Länder, in denen Schutz begehrt wird.
4. Prüfung durch das DPMA: Bevor der Antrag an die WIPO weitergeleitet wird, prüft das DPMA den Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit. Das DPMA überprüft auch, ob die Basismarke in Deutschland gültig ist.
5. Weiterleitung an die WIPO: Nach erfolgreicher Prüfung leitet das DPMA den Antrag an die WIPO weiter.
6. Prüfung durch die WIPO: Die WIPO überprüft den Antrag auf internationale Eintragung. Sie prüft formale Aspekte wie die Einhaltung der administrativen Anforderungen und die Zahlung der Gebühren. Nach erfolgreicher Prüfung registriert die WIPO die Marke international und veröffentlicht diese im WIPO-Markenregister.
7. Benachrichtigung der nationalen Ämter: Nach der Registrierung bei der WIPO wird die Marke den nationalen oder regionalen Markenämtern der Länder übermittelt, in denen Schutz beantragt wurde. Diese Ämter haben die Möglichkeit, innerhalb einer gewissen Frist (üblicherweise 12 oder 18 Monate) Widerspruch gegen die Eintragung zu erheben, basierend auf ihren lokalen Gesetzen und Vorschriften.
8. Entscheidung der nationalen Ämter: Wenn innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch eingelegt wird oder ein etwaiger Widerspruch abgewiesen wird, wird die Marke in den jeweiligen Ländern geschützt.
9. Regelmäßige Erneuerung: Die internationale Registrierung muss regelmäßig erneuert werden, typischerweise alle zehn Jahre, um ihren Schutz aufrechtzuerhalten.
Dieser Prozess ermöglicht es Markeninhabern, mit nur einer Anmeldung und einer Gebührenzahlung Markenschutz in mehreren Ländern zu erhalten. Die Koordination durch die WIPO erleichtert und beschleunigt den Vorgang der internationalen Markenregistrierung erheblich.
Kosten einer internationalen Markenanmeldung
Die Kosten für die Anmeldung von Marken können je nach Art der Marke (nationale, Unionsmarke, internationale Marke) und der Anzahl der Klassen, in denen die Marke registriert werden soll, variieren. Hier sind die ungefähren Kosten für jede der angegebenen Markentypen:
1. Deutsche Marke
Für die Anmeldung einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gelten folgende Gebühren:
– Basisgebühr: 290 EUR für eine elektronische Anmeldung (bis zu drei Klassen).
– Zusätzliche Klassen: Für jede weitere Klasse über die ersten drei Klassen hinaus werden zusätzliche 100 EUR fällig.
2. Unionsmarke
Eine Unionsmarke (früher Gemeinschaftsmarke), die beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet wird, deckt alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ab. Die Gebühren sind wie folgt:
– Elektronische Anmeldung:
– 850 EUR für die erste Klasse.
– 50 EUR für die zweite Klasse.
– 150 EUR für die dritte und jede weitere Klasse.
3. Internationale Marke
Die Kosten für eine internationale Markenanmeldung, die die USA, Großbritannien und die Schweiz umfasst, setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
– Grundgebühr WIPO: 653 Schweizer Franken (CHF) für eine Markenanmeldung in Schwarz-Weiß und 903 CHF für eine farbige Markenregistrierung.
– Beispielhafte Gebühren für einzelne Länder:
– USA: Zusätzliche 316 CHF pro Klasse.
– Großbritannien: Zusätzliche 423 CHF pro Klasse.
– Schweiz: Zusätzliche 100 CHF für alle Klassen.
Beispielrechnung für eine internationale Markenanmeldung in Schwarz-Weiß für drei Klassen:
– Grundgebühr: 653 CHF
– USA: 3 Klassen × 316 CHF = 948 CHF
– Großbritannien: 3 Klassen × 423 CHF = 1269 CHF
– Schweiz: 100 CHF (für alle Klassen)
– Gesamtkosten: 2970 CHF
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Transkript der Folge
Willkommen zum Podcast Kaffeerecht von der Kanzlei TWW Law mit rechtlichen Themen für Kreative, Unternehmer und Unternehmen. Hallo und herzlich willkommen zu einer weiteren Folge unseres rechtlichen Podcasts Kaffeerecht. Heute wie gewohnt an diesem Mikrofon Dennis Tölle und am anderen Mikrofon Marwan El-Refay, das bin ich. Heute soll es um internationale Marken gehen und internationale Markenanmeldungen.
Und ich glaube, wir werden zu Beginn so ein bisschen erstmal darüber reden, was sind eigentlich die Grundlagen, was ist eigentlich eine internationale Marke im Vergleich zu nationalen Marken, im Vergleich zu Unionsmarken. Und dann müssen wir bestimmt über die Systeme, die Abkommen, alles was dahinter steht, reden und die Prozesse, die notwendig sind, um so eine Marke anzumelden. und ich bin sehr gespannt, ein bisschen Licht ins Dunkle zu bringen. Was bringt das eigentlich, eine internationale Markenanmeldung?
Und ich freue mich auf die Podcast-Folge. Ja, ganz genau. Ich hoffe, wir haben es jetzt nicht zu trocken angekündigt. Es wird natürlich total spannend, lebendig und unterhaltsam, wie immer.
Aber ja, bevor man in die Praxis einsteigt, ist es meistens so, dass man sich so ein bisschen die Rahmenbedingungen anguckt, was in diesem Fall die internationale Markenanmeldung angeht. und ich würde sagen, wir starten einfach mit einer kleinen Einführung grundsätzlich zu den Marken. Marken sind, und das muss man immer so ein bisschen allein in der Kommunikation festhalten, dass das einfach nur Zeichen sind, jedenfalls im rechtlichen Sinne. Also wenn wir von Marken sprechen, dann sind das Zeichen, die geschützt werden, können und diese Zeichen können ganz unterschiedlich sein.
Wichtig ist, man spricht häufig so, ich habe eine Marke kreiert, ich habe dieses und jenes kreiert. Im rechtlichen Sinne ist es erst dann eine Marke, in den meisten Fällen jedenfalls, wenn es auch irgendwie registriert ist und geschützt ist, auch unregistrierte Marken, aber darum soll es jetzt heute tatsächlich einmal nicht gehen. Wahrscheinlich die wichtigsten drei Marken, die sozusagen auch am meisten genutzt werden, sind Wortmarken, Bildmarken und dann die Kombination der beiden, also Wort-Bildmarken. Und bis zum gewissen Grad sind die eigentlich schon selbsterklärend.
Also Wortmarken sind Wörter, Buchstaben, Zahlen, also Kombinationen dieser Zeichen und dann einfach ohne grafische Darstellung, also einfach nur ein Wort. Zum Beispiel könnte man das Wort Marke, könnte eine Marke sein, würde nicht eintragungsfähig sein aus anderen Gründen, aber nur das Wörter oder auch ohne eigene Bestimmung oder ohne eigenen Sinn, die Zusammenfügung von Buchstaben und Zahlen kann auch als Marke dann eingetragen werden unter dem Begriff der Wortmarke. Bildmarke ist sozusagen das Pendant dazu, das ist dann die grafische Darstellung, also Logos, möglicherweise Bilder, die keine Wörter enthalten oder vielleicht nur Buchstaben sozusagen grafisch dargestellt haben, aber nicht explizit als diesen Wortteil geschützt haben wollen. Und die Wortbildmarke ist eigentlich die Kombination aus dem Gleichen.
Also wenn ich einerseits die grafische Darstellung eines Begriffs habe, aber den Begriff auch selber schützen möchte, dann sozusagen bietet sich die Wortbildmarke an, Obwohl, ich glaube, wir haben es auch an anderer Stelle schon in anderen Podcast-Folgen zum Markenrecht gesagt, muss man vorsichtig sein, die Wortmarke schlägt so ein bisschen die Wortbildmarke, untechnisch gesagt. Das heißt, wenn es eine Wortmarke gibt, die einen Begriff sichert oder schützt, dann tritt so ein bisschen die Wortbildmarke dahinter zurück. Das heißt, die schützt dann nicht den Begriff als solchen. Es gibt in unterschiedlichen Bereichen noch unterschiedliche andere Markenformen, die wollen wir jetzt im Einzelnen nicht eingehen.
Ich meine, wir hatten in einer anderen Podcast-Folge auch schon mal ein bisschen mehr zu den einzelnen Zeichenformen genannt. Es sind so Farbmarken, Positionsmarken etc. Geruchsmarken, Klangmarken und da gibt es dann immer ganz prominente Beispiele dazu, was denn was ist. Das wollen wir uns im Detail jetzt aber gar nicht anschauen, sondern im Wesentlichen soll es eben um die Klassiker gehen.
Das heißt also die Zeichen, die man klassischerweise eingetragen bekommen möchte, das sind die Namen meines Produkts, die Namen meiner Firma, das Logo meiner Firma, das Logo meines Produkts etc. Das sind so die Klassiker, über die man redet, wenn man sagt, okay, ich möchte jetzt irgendwie eine Art von Marke eintragen. Ja und ich glaube, das Gute daran ist, also wir wollen ja heute explizit über internationale Marken reden, das Gute daran ist, dass alles, was wir im nationalen Recht, also in Deutschland sozusagen kennen an Marken, ist eigentlich so zu übertragen, auch auf internationale Marken oder auch auf europäische Marken, sodass wir eigentlich gar kein Problem haben. Also wir müssen nicht explizit über eine bestimmte Marke reden und wie es da für diese Markenart ist, sondern wir können eigentlich sehr generell über alle Markenanmeldungen reden und diese sozusagen Verallgemeinerung ist eigentlich möglich, das steht sich nicht im Weg.
Ja, ganz genau. Vielleicht noch so ein paar Punkte dazu, die in der Praxis gelegentlich aufkommen, dass man sagt, okay, warum soll ich denn überhaupt eine Marke eintragen, was habe ich denn davon? Und grundsätzlich ist ja dieses System der Marke so konstruiert, dass man sagt, okay, ich habe ein bestimmtes Zeichen, das ich schützen lasse für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Das heißt, zu jeder Markenanmeldung habe ich auch immer eine Verknüpfung mit Waren und Dienstleistungen, für die dieses Zeichen angemeldet werden soll.
So, ich habe also irgendwie, weiß ich nicht, den Begriff Kaffeerecht für die, weiß ich nicht, Aufzeichnung von Podcast, Veröffentlichung von Podcast zur Verfügung stellen, rechtliche Informationen. so dass es immer diese Verknüpfung gibt. Diese Verknüpfung bedeutet, dass der Schutz eben für diesen Bereich gilt und nicht für andere Sachen. Das heißt, es kann also durchaus sein, dass man einen gleichen identischen Begriff, ein identisches Zeichen für andere Sachen benutzt, die eben nicht von diesem Schutz umfasst sind.
Das ist dann nachher eine Frage der Kollision, kommen wir vielleicht nachher nochmal zu, aber das ist ganz wichtig, dass das eben diese Kombination immer ist. Und dann führt ein Markenschutz dazu, dass ich hier zum einen eine, das nennt sich Herkunftsfunktion, dass ich also ein Zeichen verknüpfe mit einem bestimmten Unternehmen. Das heißt, dieses Zeichen und die damit verbundenen Waren und Dienstleistungen werden einem bestimmten Unternehmen zugeordnet, das dann auch Markeninhaber ist. Das kennt man auch da wieder, so die ganz großen Beispiele, dass man, weiß ich nicht, die Tempos und Telekoms und Sparkassen, Roots und was weiß ich, dieser Welt, die ordnet man eben automatisch schon bestimmten Unternehmen zu.
Und das ist etwas, was diese Herkunftsfunktion natürlich auch sichert in markenrechtlicher Hinsicht und das ist als ein Teil da besonders wichtig, der sich natürlich im zunehmenden Geschäftsverkehr oder im zunehmenden Umfang auch bewährt. Ja, aber das bedeutet ja auch, dass sozusagen im Kern diese Herkunftsfunktion, die bildet sich ja natürlich dadurch, dass ich die Marke verwende, aber warum ich Markenschutz haben möchte, ist, um abzuwehren, dass Dritte dann reingehen und meine Begrifflichkeiten, meine Farben verwenden, ohne dass ich das sozusagen will und sich dann an meinem Berühmtheit oder meiner Bekanntheit, halt sozusagen diese ausnutzen, um selber in den Markt einzutreten. Genau, das ist ja diese Möglichkeit der Exklusivität oder die Exklusivität, die ich dann bekomme, wenn ich als Inhaber dieser Marke eingetragen bin für diese Waren und Dienstleistung, bin ich derjenige, der das exklusiv macht. Alle anderen müssen fragen.
So einfach ist das. Und warum man das vielleicht, also es gibt viele Unternehmen, auch viele junge Unternehmen, die sagen, ich muss sofort eine Marke anmelden, ich muss das als Marke anmelden. Das ist grundsätzlich super sinnvoll, auch früh darüber nachzudenken, denn es ist so, dass die, salopp gesagt, wer zuerst kommt, malt zuerst. Also wer diese Marke zuerst angemeldet hat, der hat dieses Recht, Punkt.
Und wenn es diese Marke ohne Anmeldung schon gab bisher, gibt es durchaus Fälle, in denen das dann schlichtweg rechtlich egal ist, wenn jemand anders sie anmeldet und der dann dieses Exklusivitätsrecht bekommt und dann auf einmal jemand anderem untersagen kann, das weiter zu nutzen. Das ist sehr ärgerlich, gerade wenn ich schon marketingtechnisch vielleicht viel Geld in den Aufbau dieser Marke in Anführungsstrichen gesteckt habe und ich das möglicherweise dann im Nachhinein alles wieder ändern muss. Also es macht Sinn, da früh darüber nachzudenken, was aber nicht bedeutet, dass ich alles, was ich betreibe auf dem Baum ist, als Markenzeichen anmelden muss. Also ich muss nicht zwingend meinen Firmennamen, zwingend alle Begrifflichkeiten, die ich irgendwie im Verkehr verwende, versuchen anzumelden.
Es geht schon immer noch um das, diese eine Marke, dieses eine Zeichen, was ich eben verknüpfen will mit meinen Waren und Dienstleistungen. Dafür ist es gedacht und dafür macht es aber auch Sinn, früh darüber eine Anmeldung nachzudenken. Ja, also was Firmennamen angeht, dann kann man ja auch über unlauteren Wettbewerb reden, wenn der sozusagen missbraucht wird oder sowas. Deswegen braucht man da vielleicht nicht unbedingt Markenrechte, das stimmt.
Eine letzte Sache noch, bevor wir zum nächsten Punkt übergehen, wäre, es muss auch nicht sein, dass man die Marke selber unbedingt nutzt, sondern es kann auch sein, dass man sagt, okay, hier kommt ein Dritter, der möchte gerne mit meiner Marke arbeiten, dann muss ich ihm das nicht, ich kann ihm das untersagen, oder aber ich lizenziere ihm die Nutzung der Marke und kann so einen Wert daraus generieren und auch Geld daraus abschöpfen aus der Inhaberschaft der Marke. Ja, also ganz wichtig, wenn ich eine Marke formal statuiere, das heißt, ich lasse die eintragen, dann schaffe ich damit einen Vermögenswert, einmal per se, da steuerrechtlich bin ich da raus, aber ich meine, dass auch jedes Immaterialgüterrecht hat ja auch einen steuerlichen Wert und je länger und je aktiver ich damit am Markt bin, desto höher ist dieser Wert. Und ich kann natürlich mir auch ein Markenportfolio aufbauen und anderen die Nutzung dieser Marken, weil sie vielleicht besonders interessant sind, lizenzieren gegen Lizenzzahlung. Es gibt ja ganze Geschäftskonzepte, die darauf aufgebaut sind.
die Nutzung von irgendwelchen Siegeln, Testsiegeln etc., die fußen ja im Wesentlichen auch auf der Eintragung dieser Zeichen im markenrechtlichen Sinne. Und die Nutzung wird dann eben markenrechtlich lizenziert. Und ja, das ist ein valides Mittel. Und das ist auch, glaube ich, ganz in Ordnung so.
Aber das ist ganz wichtig. Wenn ich das eintrage, schaffe ich damit natürlich auch einen Vermögenswert. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie lange gilt eigentlich so eine Markeneintragung? Vielleicht, wie lange gilt sie im nationalen Recht?
Also wenn ich jetzt eine deutsche Marke beim DPMA eintragen lasse und die auch eingetragen wird, wie lange gilt dann das Markenrecht durch Schutzdauer? Zehn Jahre. Also ich kann das verlängern dann auch immer wieder, aber das sind zehn Jahre im nationalen Recht hier. Ja, und das ist ja nicht eins zu eins das, was auch in internationalen Markenanmeldungen gilt.
Wir kommen gleich dazu, welche verschiedenen Systeme es gibt. Es gibt im Grunde zwei, einmal das Madrida-Markenabkommen und das Protokoll zu diesem Markenabkommen. Und wenn man sich innerhalb des Madrida-Markenabkommen befindet, dann ist die Schutzdauer sogar 20 Jahre, während innerhalb des Protokolls es nur 10 Jahre sind. Wir können auch gleich erklären, womit das begründet wird, aber diese Mindestdauer von 10 Jahren hat man auch im internationalen Markenrecht.
Und das wollen wir uns dann auch direkt mal anschauen, wo du schon einmal die internationalen Abkommen angesprochen hast. Das sind die, was den internationalen Bereich angeht. Auch die EU gehört natürlich zum internationalen Bereich. Auch die wollen wir nicht ganz außen vor lassen.
aber die ist insofern ein bisschen ausgeklammert und vielleicht sogar noch ein bisschen einfacher. Die zwei wichtigsten oder die zwei wichtigen Abkommen, die es gibt, die sich mit internationalen Markenanmeldungen beschäftigen und internationalem Schutz beschäftigen, das sind eben die, die du genannt hast, das MMA, also das Madriter Markenabkommen und das PMMA, das Protokoll zum Madriter Markenabkommen. Und die Differenzierung ist so ein, also wir werden jetzt nicht zu sehr ins Detail gehen, aber wir wollen schon kurz einmal erläutern, was denn die groben Unterschiede zwischen diesen beiden Abkommen sind. Die Frage nach dem, warum gibt es überhaupt zwei Abkommen, die kann ich ehrlich gesagt nicht ganz klar beantworten.
Ich kann sagen, dass sie unterschiedlich alt sind. Also das MMA, das ist Ende des 19. Jahrhunderts, also 1891, wurde das beschlossen. Und das Protokoll wurde wesentlich später, also 100 Jahre später, also 1989 ist das verfasst worden, nun beschlossen worden.
Und diese zwei Systeme existieren parallel, teilweise ergänzen sie sich auch. Und wenn ich mich mit einer internationalen Markenanmeldung beschäftige, auch hier schauen wir uns den Ablauf noch an, muss ich mich an irgendeiner Stelle entscheiden, nach welchem Abkommen ich das Ganze laufen lassen möchte. So, das hat Vor- und Nachteile. Gucken wir uns, ja, so ein paar Punkte schauen wir uns einfach gleich mal an, dass man so eine grobe Einordnung hat.
Wann wähle ich das eine, wann wähle ich das andere? Ein entscheidender Punkt wird natürlich auch sein, aber da kommen wir gleich noch zu, ist das Land, in dem ich Markenschutz erlangen möchte. ist das überhaupt dem einen oder dem anderen Abkommen beigetreten? Also ist es dem MMA beigetreten oder ist es dem PMMA eingetreten?
Aber da schauen wir nochmal gleich drauf. Und eine Sache, die ich noch kurz einwerfen wollen würde, ist, welche Behörde oder Institution für diese beiden Abkommen eigentlich zuständig ist. Also wir haben ja auf nationaler Ebene, in Deutschland haben wir das DPMA, also das Deutsche Patent- und Markenamt, während wir auf europäischer Ebene den OIPO haben. und das sind sozusagen unsere beiden, die kennt man inzwischen auch, haben wir auch schon häufiger genannt hier im Podcast, für die internationale Ebene, also die Weltebene, wenn man so will, ist es das World Intellectual Property Organization, die Organisation, WIPO und die kümmert sich sozusagen um die Eintragung, wobei man sagen muss, dass in dem Prozess wieder aufgebaut ist, kommen wir später nochmal dazu, spielen die nationalen bzw.
das europäische Markenamt gar keine so geringe Rolle, denn man braucht häufig eine sogenannte Basismarke, aber dazu später mehr. Ich habe mal kurz reingeschaut, weil du das eben schon gesagt hattest, was die Mitglieder angeht. Was man grundsätzlich sagen kann, jedes Land kann frei entscheiden, welchem Markenabkommen es beitritt und dem PMMA, also diesem jüngeren Protokoll zum Madriter Markenabkommen, sind deutlich mehr Mitgliedstaaten beigetreten als dem MMA, weil es insofern etwas flexibler ist, was die Voraussetzungen angeht. Wir müssen uns vergegenwärtigen, bei so einer Markenanmeldung ist es so, dass ich grob zwei Möglichkeiten habe.
Entweder ich gehe in jedes Land und gehe zu diesem jeweiligen Amt und melde da irgendwas an, oder ich wende mich an eine einheitliche Organisation, die WIPO, und sage, pass mal auf, ich möchte gerne eine Marke anmelden, Und dann kreuze ich an. Hier, hier, hier, hier, hier, hier. So, und dann geht das Ganze von dort aus los. Das heißt, ich habe da gewisse Vorteile.
Allerdings ist es natürlich so, dass dann auf die jeweiligen Mitgliedstaaten diese Abkommen von einer einheitlichen Behörde Anträge auf sie zukommen, die bestimmten standardisierten Voraussetzungen natürlich genügen müssen. Und wenn ich aber besondere Voraussetzungen vielleicht habe oder erfüllt haben möchte, wenn ich Leute in meinem Markenamt Marken eintragen lasse, dann ist das schwierig. Und das PMMA ist insofern etwas flexibler, als dass es mehr dieser Besonderheiten unter einen Hut bringt, sage ich mal. Da gucken wir uns gleich nochmal an.
Deutschland zum Beispiel ist sowohl im MMA als auch im PMMA. Die Europäische Union aber zum Beispiel ist nur im PMMA vertreten. Ja und eine dieser Flexibilitätseigenschaften, die das PMMA auszeichnen, ist zum Beispiel die Flexibilität im Rahmen der Gebührenzahlung. Während man im MMA die Gebühren sofort in voller Höhe in Schweizer Franken zahlen muss, ist das für das PMMA nicht so.
Da kann man die Zahlung auch flexibel gestalten und insbesondere in verschiedenen Währungen vornehmen. Das ist schon alleine ein entscheidender Punkt. Dann ein Punkt, den du auch angesprochen hast, den würde ich nur nochmal sozusagen verdeutlichen, ist die Mitgliedschaft, also nicht alle Länder sind innerhalb des MMA und während auch nicht alle Länder der Weltgemeinschaft sozusagen im PMMA sind, sind es doch deutlich mehr. Und das kleine Manko, wenn man so möchte, an einem Schutz im Rahmen des PMMA ist die Dauer der Schutzfrist.
Während man innerhalb des MMA-Systems 20 Jahre Schutzdauer bekommt, bekommt man nur 10 Jahre innerhalb des PMMA. Und das ist aber auch wieder einer dieser Punkte, warum natürlich die Länder eher sagen, naja gut, dann schließe ich mich dem PMMA an. Weil wenn ich eine Anfrage darüber bekomme, dann muss ich eben auch nur 10 Jahre gewähren und nicht gleich 20 Jahre, was ja dann nur einfach eine deutlich längere Zeitraum ist. Ja, und wenn man jetzt mal das Beispiel Deutschland nimmt, funktionieren ja die 10 Jahre viel besser in dem Ökosystem Deutschland.
Also wir haben ja selber einen nationalen Markenschutz von 10 Jahren und so läuft das dann parallel zueinander, was ja vielleicht ein bisschen angenehmer ist für sozusagen das Ökosystem der Markenanmeldung und Markeneintragung. Ein weiterer Punkt wäre dann die Benennung der einzelnen Länder, die das Ganze etwas flexibler macht. Das heißt, wir haben beim MMA letztlich von Beginn an die Pflicht zu benennen, welche Länder denn Gegenstand des Ganzen sein sollen. Und beim PMMA ist es so, dass ich da so ein bisschen flexibel bin, dass ich also zu einem späteren Zeitpunkt auch noch Länder hinzufügen kann.
Und das macht das Ganze natürlich deutlich flexiblerer und ist auch so ein bisschen, also man sagt immer so ein bisschen, wenn ich jetzt eine deutsche Marke anmelde und so, dann ist das so, wie ich das angemeldet habe, ist das letztlich fix. Insbesondere kann ich im Nachhinein keine Waren- und Dienstleistungen hinzufügen. Deswegen bin ich immer etwas überrascht, wenn man im Nachhinein etwas an einer Marke ändern kann. Allerdings ändere ich ja nichts an der Marke, sondern ich erstrecke letztlich nur den Schutz auf neue Länder, die dann aber ja auch die Möglichkeit haben, diesen Schutz noch zu verwehren.
Das gucken wir uns auch gleich noch an. Es ist nicht so, dass wenn ich das Formular richtig ausfülle, dass dann einfach dieser Schutz schon per se in Ordnung ist, sondern es gibt schon auch immer noch mal eine Prüfung. Was aber immer deutlich überschaubarer ist, als wenn ich das irgendwie, weiß ich nicht, wenn ich jetzt nach Uruguay zum Markenamt gehe und nach Ägypten und nach weiß ich nicht wohin und da mich mit den Markenämtern auseinandersetze, ist das natürlich schon deutlich mehr Aufwand, als wenn ich das einfach über die WIPO mache. Der Umgang mit Widersprüchen ist auch etwas unterschiedlich, je nachdem, welches Protokoll ich wähle.
Das liegt einfach schon ein bisschen daran, dass ich dieses System unter der WIPO, also unter dieser Weltorganisation, ein bisschen zusammengefasst habe und da die Kommunikation etwas vereinheitlicht wird, was das Ganze deutlich effizienter macht. Ich müsste das in der Regel jedenfalls beim MMA direkt mit den Ämtern machen. Jedes Amt agiert irgendwie ein bisschen anders und da irgendwie 100 Ämter auf dem Schirm zu haben, ist schon recht komplex. Das Gleiche gilt auch für die allgemeine Verwaltung.
Ich habe die WIPO als Ansprechpartner, die bietet mir Hilfestellung, Kommunikation etc., um dann darüber mit den Ämtern zu kommunizieren. Das macht es letztlich einfacher für beide Seiten. Auch das ist wieder ein Grund dafür, warum mehr Staaten sich dem PMMA angeschlossen haben als dem MMA. Das ist einfach, ja, ich würde sagen, es ist eine angenehmere Kommunikation.
Es ist auch weniger Kommunikation im Ergebnis, weniger Aufwand. Und für den Antragsteller ist es ja so, dass weniger Aufwand meistens auch weniger Kosten bedeutet. Das Protokoll zum Madrider Abkommen ist eigentlich damit ein sehr guter Fortschritt gewesen, also kam ja 1989 und ist ein sehr guter Fortschritt gewesen, um internationalen Markenschutz zu erreichen. Ist damit auch sehr attraktiv für Unternehmen, also insbesondere diejenigen Unternehmen, die entweder globale Präsenz schon haben oder aber diese anstreben, ist es natürlich super gut.
Ich habe jetzt gerade noch mal ganz kurz so ein bisschen überflogen und irgendwie ganz, ganz, ganz wenige Länder haben nur das MMA-System, also nur das Madrida-Abkommen. Das irgendwie zum Beispiel Algerien oder Aserbaidschan wären das, nicht abschließende Aufzählung. Und deshalb ist es schon so, dass man sehr häufig dann in dem Protokoll zum Madrida-Abkommen-System landen wird, also in dem PMMA-System. was dann erhebliche Vorteile für die Unternehmen hat und auch insgesamt dadurch auch möglicherweise erheblich geringere Kosten.
Ja, in der Tat. Ich glaube, mit mehr Unterschieden und mit mehr zu diesen beiden Abkommen wird es nur verwirrender. Insofern würde ich sagen, das ist, glaube ich, ein ganz guter Überblick, den wir gegeben haben. In der Praxis spielt das PMMA schon die vordere Rolle, sage ich mal.
Aber das MMA ist nicht raus. Also es hat an ein paar Stellen auch Vorteile und die zeigen sich jetzt vielleicht so ein bisschen auch in unserem nächsten Themenpunkt. Hier soll es im Wesentlichen darum gehen, einmal zu schildern, wie so eine Markenanmeldung ablaufen kann. Also so ganz praktisch dieser Ablauf, weil das ja immer so ein bisschen, also auf der einen Seite ist es, denken wir sich ja auch super easy, ich mache heute, heute melde ich meine Marke in der ganzen Welt an, das mache ich jetzt und dann trifft man in der Beratung irgendwie da auf die Antwort, Nein, das geht gar nicht.
Und das vielleicht vorab. Sie können keine Marke. Also es gibt keine Marke, die man auf der ganzen Welt anmelden kann. Also das liegt aber schlicht daran, dass es keine Weltmarke gibt.
Es gibt eine internationale Marke, die aber wie gesagt dann beschränkt es auf die Mitgliedstaaten in MMA und PMMA. Das sind viele, aber nicht alle. Und dann kann ich natürlich hergehen und sagen, ich gehe zu den nationalen Ämtern dieser anderen Länder, die da nicht drin sind. das kann ich machen, aber es gibt eben auch Länder, bei denen ist das deutlich schwieriger, bei denen möchte man das aber vielleicht auch gar nicht.
Aber es gäbe ja auch, eigentlich eine abwiegige Idee, aber es gäbe ja schon die Möglichkeit, dass ich einfach zu allen nationalen Ämtern gehe, bei denen ich eine Eintragung möchte und ich versuche dort einzutragen und ich mache das ganz unabhängig von dem Madrider Abkommen, egal ob PMMA oder MMA und versuche das. Der Nachteil da ist, es sind sehr viele einzelne Verfahren, je nachdem in wie vielen Ländern man eintragen möchte und die Kosten sind sehr hoch, weil ich dann diese ganzen einzelnen Verfahren ja sozusagen bestreiten muss und gucken muss, klappt das hier, überprüfen muss und da hat das MMA und das PMMA-System haben da Vorteile hinsichtlich der Effizienz des Verfahrens und der Eintragung. Ja, ganz genau. Also das ist tatsächlich der Hauptgrund auch, weil die Weltorganisation für geistiges Eigentum hat natürlich ein gewisses Interesse daran, dass man den globalen Schutz geistigen Eigentums vereinfacht.
Und das spiegelt sich hier im Markenrecht natürlich ganz krass dadurch wieder, dass ich sagen kann, okay, ich wende mich eben an eine Behörde und kann von dort aus ganz, ganz viele Länder erreichen. Und das ist aber nicht verpflichtend. Also ich kann hergehen und sagen, ich gehe halt auch, weiß ich nicht, nach überall hin, nach, keine Ahnung, in jedes Land und spreche dort mit der Markenbehörde und melde dort meine Mark an. Das kann man machen, das ist aber sehr umfangreich.
Punkt dafür, dass ich das aber überhaupt machen kann, ist, dass ich eine sogenannte Basismarke habe. Das bedeutet, dass ich schlichtweg entweder in dem nationalen Staat, wo ich herkomme, also hier in Deutschland, schon eine Marke registriert habe oder zumindest die sich im Anmeldeverfahren befindet. Seit kurzem in Handführungsstrichen, also seit 2004 ist es so, dass ich auch auf Basis einer Unionsmarke agieren kann. Das heißt, wenn ich keine deutsche Marke habe, aber eine Unionsmarke habe, dann kann auch das meine Basismarke sein.
An der Stelle kann man gleich schon sagen, dann ist aber das PMMA auch das Protokoll meiner Wahl, weil die Europäische Union nicht im Bereich des MMA agiert. und mit dieser Basismarke, wenn ich die eingetragen habe, dann kann ich im Prinzip formal loslegen. Ich kann also zum einen mich entweder an mein nationales Markenamt wenden, entweder wenn ich eine deutsche Marke habe, ans deutsche Patent- und Markenamt oder bei einer Unionsmarke ans Eupo und muss dort einen Antrag auf internationale Registrierung mit den Daten dieser Basismarke beginnen. Bei dem Antrag auf internationale Registrierung muss ich dann angeben, in welchen Ländern ich jetzt diesen internationalen Markenschutz haben möchte.
Also ich sage dann nicht für das gesamte PMMA, also es wäre wahrscheinlich sogar möglich, aber man sollte dann sozusagen spezifizieren, in welchen Ländern möchte ich Markenschutz erreichen. Nur ganz kurz wollte ich noch sagen, Es muss nicht eine eigengetragene Basismarke vorliegen, sondern es kann auch sich um eine Marke handeln, die gerade in dem Anmeldeverfahren sich befindet. In gewisser Weise ist das vielleicht auch nicht empfehlenswert, insoweit, dass man dann Kosten entstehen lässt für die internationale Registrierung, ohne zu wissen, ob das Anmeldeverfahren für die Basismarke überhaupt erfolgreich ist. Da muss man sich die Frage stellen, inwieweit dieser zeitliche Versatz akzeptabel ist, muss man wahrscheinlich abwägen, welche wirtschaftlichen Interessen sozusagen da gegeneinander stehen.
Ja, da muss man vielleicht insgesamt einen kleinen Einschub machen. Also es gilt, unabhängig von der internationalen Markeneintragung, dass ich, bevor ich eine Marke eintrage, schaue, was ist auf dem Markenmarkt los. Das bedeutet, dass ich in die Register gucke, gibt es schon Marken, die so identisch heißen, aussehen etc. für die gleichen Waren und Dienstleistungen.
Dann erschreckt sich das Ganze natürlich auch aufs Ähnliche. Gibt es ähnliche Marken, da komme ich jetzt so ein bisschen an Schwierigkeiten, wenn ich da einfach irgendwie diverse Suchbegriffe in die Online-Datenbanken eingebe. Gibt es aber eben Lösungen, das zu machen. Und dann muss ich gucken, was gibt es da.
Und wenn es da nichts gibt, prima, dann habe ich auch irgendwie keine Gefahr, dass es einen Widerspruch nachher gibt. Die Krux ist nur, dass ich das nicht nur machen sollte, wenn ich irgendwie meine Basismarke anmelde, sondern natürlich auch machen sollte, wenn ich plane, international zu agieren. Das heißt, ich erweitere damit ja den Kreis, in dem ich markentechnisch auftauche und damit auch den Kreis der potenziellen Widersprechenden. Und das läuft völlig neben diesen formalen Voraussetzungen einer Markenanmeldung, weil das interessiert die Markenämter nämlich in der Regel nicht.
Was es schon an anderen Marken gibt, das sagen die mir auch nicht. Die gucken sich an, also salopp gesagt, ob ich das Formular richtig ausgefüllt habe, ob ich meinen Namen gerade geschrieben habe und ob ich da nicht irgendwelche unzulässigen Sachen eintragen möchte. Staatsflaggen, Flaggen oder sonstiges Siegel. Und dann bin ich quasi auf mich alleine gestellt.
Ich muss selber gucken, ob ich da vielleicht jemand anderem, einen anderen Marktteilnehmer auf die Füße trete. Und das macht bei einer internationalen Markenanmeldung umso mehr Sinn als das, wenn ich meine Basismarke mache. Ich habe eine deutsche Basismarke und möchte darauf basierend dann internationale Marken anmelden. So, ich mache in den USA, Schweiz, was weiß ich.
Und ich bekomme das alles eingetragen. Und dann kommt im Nachhinein ein Widerspruch gegen mein, oder es muss nicht nur ein Widerspruch sein, es kann auch ein Löschungsverfahren oder ein anderweitiger Grund sein, weshalb meine deutsche Marke gelöscht wird. Also meine Basismarke gelöscht werden muss. Es gibt vorher ein Verfahren etc.
Aber wenn das Ergebnis ist, dass die gelöscht wird, dann entfällt auch der gesamte internationale Schutz, den ich mit dieser Basismarke verknüpft habe. Das heißt, ich sollte, bevor ich eine internationale Marke anmelde, tunlichst darauf achten, dass ich mir anschaue, welche Spieler noch auf dem Feld sind und welche Möglichkeiten ich vielleicht auch habe, das vorher noch zu beeinflussen. Ja, aber nur damit das sozusagen ganz klar ist, die deutsche Basismarke kann ja nicht oder es ist nicht möglich, einen Widerspruch gegen die deutsche Basismarke zu machen, wenn ich lediglich mit meiner eigenen Marke Markenschutz in Frankreich habe, sondern ich brauche auch Markenschutz in Deutschland, vielleicht in Form einer Unionsmarke, vielleicht aber auch einer Marke, die extra in Deutschland sozusagen Schutz hat. Aber sozusagen dieses Widerspruchsverfahren kann ich nur anregen gegen die Basismarke, die in Deutschland sitzt oder die in Deutschland eingetragen ist, wenn ich selber Markenschutz in Deutschland habe.
Das große Problem entsteht dann natürlich, wenn es Unionsmarken sind, weil dann haben wir sehr viele Länder auf einmal, wo Markenschutz besteht. Ja, genau, das ist richtig. Und das wird dann eben spannend, tatsächlich, wenn ich eine Unionsmarke als Basismarke nehme, weil eine Unionsmarke ja nicht nur von einem Land, sondern von allen Mitgliedstaaten der Union angegangen werden kann. Das heißt, wenn ich dann ein französisches Unternehmen mit einer französischen Marke habe, die sagt, Momentchen mal, diese Unionsmarke, die verstößt aber hier gegen mein nationales Markenrecht, dann kann sie die Unionsmarke damit zu Fall bringen.
Und damit dann eben auch den Schutz in allen anderen Ländern. Ich kann dann wieder zu den nationalen Staaten gehen und kann das dann überall anmelden, in Portugal, Spanien, Deutschland, tralala. Aber diese Unionsmarke geht dann flöten und damit auch die damit verknüpften internationalen Marken. Und deswegen muss ich schon bei, ja, ich sage, bei Registrierung der Basismarke schauen, dass ich auch das auf dem Schirm habe und das recherchiert habe.
Sonst werde ich da, glaube ich, relativ viel Geld los und habe nachher nichts davon. Das lohnt sich nicht. Diesen Fall mit der Unionsmarke, die komplett in der ganzen Union dann nicht eingetragen werden kann, weil es eine Marke in einem Mitgliedsstadt gibt, die sozusagen dagegen widersprochen hat, erfolgreich, den hatten wir ja vor zwei Wochen, also vor zwei Folgen, mit der Super League, wenn ich mich richtig erinnere, wo ja dann sozusagen eine dänische nationale Marke es geschafft hat, dass die Super League, die als Unionsmarke eingetragen werden sollte, nicht eingetragen werden konnte oder zumindest Stand jetzt nicht eingetragen werden konnte. Und dieser Fall hätte dann, wenn man die Super League auch als internationale Marke hätte eintragen wollen oder international hätte registrieren wollen, dazu geführt, dass diese ganze Registrierung auch für die ganzen anderen Drittstaaten, sei es Schweiz, sei es USA, entfallen wäre.
Und das ist natürlich dann, insoweit bietet eine Unionsmarke als Basismarke wesentlich mehr Angriffsfläche als eine nationale Marke. Es kann dann also zumindest eine Überlegung wert sein, lieber eine nationale Marke als Basismarke zu verwenden. Ich kann dann ja im Rahmen der internationalen Markenanmeldung auch die Unionsmarke als internationale Marke wählen. Also das funktioniert dann auch.
muss ich dann halt das Kreuzchen an der Stelle setzen. Und kostentechnisch bin ich gerade nicht sicher, was jetzt der günstigere Weg ist. Wichtig ist aber eben, dass ich es vorher auf dem Schirm habe. Und um das vielleicht klarzustellen, es geht ja nicht immer nur um Widersprüche.
Es kann ja auch sein, dass es zum Beispiel im deutschen Markenrecht ist es ja so, dass es Möglichkeit der Löschung zu jedem Zeitpunkt gibt und theoretisch auch von jedermann für bestimmte Konstellationen. Also es gibt die Nichtbenutzung, es gibt die bösgläubige Markenanmeldung. Es gibt schon so ein paar Punkte, die nicht der Regelfall sind, aber die trotzdem auch zum späteren Zeitpunkt nach Ablauf aller Fristen eine Marke zu Fall bringen können. Und ja, deswegen, da sollte man aufmerksam sein.
Obwohl ich sagen würde, dass gerade die Nichtbenutzung für den Fall von sehr exzessiven Markenanmeldungen gar nicht mal so unrelevant ist. Also das kann dann schon Relevanz gewinnen, dadurch, dass wenn sehr weitläufig eingetragen wird, ohne dass sozusagen auch so weitläufig genutzt wird, einmal in geografischer Hinsicht, also wo alles eingetragen wird und andererseits aber auch hinsichtlich der Eintragung selbst, wenn ich dann für Dinge eintrage, für die ich es gar nicht nutze, dann ist es schon schnell denkbar, dass diese Nichtbenutzung mit der Nutzungsfrist von fünf Jahren dann als Löschungsgrund reinkommt. Ja, wir haben ja in dem Zusammenhang auch nochmal vielleicht den Hinweis auf die Verknüpfung mit den Waren- und Dienstleistungen. Ich muss ja die Marke für die Waren- und Dienstleistungen benutzen, die ich angemeldet und eingetragen bekommen habe.
Und man sagt immer, wenn man eine Markenanmeldung plant und dieses Verzeichnis gestaltet, was für Waren und Dienstleistungen wollen Sie unter der Marke in den kommenden fünf Jahren anbieten. Fünf Jahre deswegen, weil im deutschen Markenrecht ist es so, dass ich eben nachweisen muss, ich habe eine fünfjährige Schutzfrist und so lange kann ich auch eine Nichtbenutzung quasi nicht geltend machen. Danach muss ich aber nachweisen, dass ich das benutze für diese Waren und Dienstleistungen. Wenn ich eine Marke in den USA anmelde, ist es so, dass ich da auch so eine Verpflichtung unterzeichne, dass ich die Marke benutze.
Und da ist es häufig so, dass man sagt, naja, gut, dann melden wir erstmal ein bisschen mehr an. Dann haben wir es erstmal, weil nachträglich kann ich die Marke halt nicht erweitern. Ich kann nicht nach drei Jahren sagen, oh, jetzt ist mir eingefallen, ich produziere auch noch T-Shirts und Turnschuhe, dann ergänze ich das. Das geht nicht, dann muss ich eine neue Marke nur für diese Waren und Dienstleistungen anmelden.
Und deswegen gibt es tendenziell schon relativ viele Marken, mit denen ich sagen würde, naja, für diese Waren und Dienstleistungen wird die nicht benutzt. Und dann gibt es immer, so ein Verfahren wird dann vom DPMA zum Beispiel geführt, das ist relativ, was heißt komplex, aber die Anforderungen sind hoch, um nachzuweisen, dass ich das auch benutzt habe. dann muss man da schon, also manchmal landet das dann so, dann schickt man da irgendwelche Sachen zum Amt, irgendwelche, weiß ich nicht, hier der Schuh, da klebt es drauf, hier sind meine Flyer, hier gibt es natürlich Online-Nutzung, ist ein großer Punkt, aber manchmal sind es halt einfach so Sachen, dann habe ich irgendwie Tassen damit bedruckt und dann muss ich da mal so eine Tasse hinschicken. Und das sollte ich auch von Anfang an berücksichtigen.
Das sind alles so Punkte, wo ich sage, okay, es reicht halt manchmal nicht, einfach nur das Formular richtig auszufüllen, auch wenn das fürs Amt manchmal ausreicht, Das heißt aber noch lange nicht, dass man mit der Marke nachher stehen bleibt und ich da nicht vielleicht Schwierigkeiten bekomme. So, das war ein langer Exkurs. Jetzt fahren wir mal fort im Prozess. Wir waren, glaube ich, noch beim DPMA bzw.
Eupo, wenn ich meine internationale Markenanmeldung da einreiche. Ja, ich glaube, was wir noch an der Stelle betonen sollten, ist, dass die Eintragung bzw. die erfolgreiche Eintragung dann einer internationalen Marke nach der Eintragung einer Basismarke und dann der sozusagen Eintragung ins Register für internationale Marken ein langwieriges Verfahren sein kann. Da alle nationalen Vertragsstaaten, in denen eingetragen wird, ja selber Prüfungsverfahren vornehmen.
Und da gibt es zwar Fristen, innerhalb derer die Vertragsstaaten handeln müssen. Das ist dann für das MMA irgendwie ein Jahr und für das PMMA 18 Monate. Nur das Problem ist natürlich, dass einerseits, wenn die diese Fristen ausnutzen, dann hat man ein Jahr oder bis zu 18 Monate, also anderthalb Jahre Rechtsunsicherheit und weiß nicht genau, naja, ist das jetzt erfolgreich, was ich hier gemacht habe oder nicht. Und andererseits sind es einfach per se sehr lange Fristen.
Also das ist, ja, wenn man das vergleicht mit einer nationalen Eintragung, also jetzt der Basismarke zum Beispiel in Deutschland, da wird man sehr viel schneller Bescheid wissen, ob sozusagen die Marke erfolgreich eingetragen wird oder nicht. Natürlich muss man dazu sagen, dass sozusagen gemessen an dem Schutz, den man dadurch erhält, ist das auch verständlich, dass das etwas länger dauert. Ja, also so sehr man auch den Ämtern immer nachsagt, dass sie so langsam sind, aber also binnen eines Jahres kriegt man in Deutschland schon eine Marke eingetragen. Also das klappt schon.
Um den Step vielleicht nochmal zu sehen, also wir haben unsere Marken, also ich sag mal, wir haben unser Formular, wo wir dann reingeschrieben haben, hier, ich habe meine deutsche Marke XY für die Waren und Dienstleistung so und so, die möchte ich gerne international erstrecken auf die Länder A, B, C, kreuze ich an, reicht das beim DPMA ein, das DPMA guckt sich das an, habe ich meinen Namen richtig geschrieben, ja wunderbar, dann geht das weiter, salopp gesagt, das prüft schon so ein paar Sachen. Dann geht es weiter an die WIPO und auch die schaut sich an, ob das Formular richtig ausgefüllt ist, bestätigt mir dann auch den Tag der Anmeldung. Und dann, wenn alles in Ordnung ist, was diese Anmeldung angeht, dann wird es in das internationale Register eingetragen. So, das ist diese Gazette de Marque International.
Das heißt aber noch nicht, dass ich dann jetzt Markenschutz habe in den Ländern. so wie du das gesagt hast, ab dem Zeitpunkt ist es da als Schutzgesuch hinterlegt. Und dann fangen die, und dann wird es weitergeleitet eben auch an die nationalen Staaten, die ich da benannt habe, und dann fangen die an zu prüfen und gucken sich an, passt das denn hier unter meine Voraussetzungen etc. Und geben dann eben binnen eines Jahres bzw.
binnen anderthalb Jahren Bescheid. Und da ist auch der Punkt, der auf der einen Seite das natürlich interessanter macht für die Staaten, zu sagen, ich gehe ins PMMA, weil ich habe 18 Monate Zeit. Auf der anderen Seite ist es aber eben für den Antragsteller so, naja, dann habe ich 18 Monate Rechtsunsicherheit, da wäre ich mit dem MMA natürlich schneller. Insofern zeigen sich da so ein bisschen wieder die Vor- und Nachteile und vor allen Dingen der Vorteil oder der Aspekt, dass das MMA auch nicht raus ist, dass man das nicht komplett ausschließen sollte in der Prüfung.
Und nur um das nochmal zu betonen, Die Markenämter der Vertragsstaaten prüfen nicht, ob es schon Marken gibt in ihren Staaten, die dagegen oder gegen die verstoßen wird, sondern was sie prüfen, sind so allgemeine Schutzhindernisse. Das wäre glatt beschreibende Marken für dieses Land oder auch vielleicht andere, wie du gesagt hattest, dass Flaggen abgebildet sind, die nicht abgebildet werden dürfen innerhalb dieses Vertragsstaats. Also diese Schutz, diese Prüfung ist eigentlich sehr begrenzt auf so absolute und relative Schutzhindernisse, die sehr konkret sind und es geschieht kein automatischer Abgleich der Marken durch die Vertragsstarten. Ja, genau.
Und wenn dann die Entscheidung kommt, dann kommt die Entscheidung, dann wird es entweder registriert oder nicht registriert. Also wenn die Länder den Schutz versagen, dann habe ich zwar auch die Möglichkeit dagegen noch mich zu wehren. Das ist dann auch immer noch einfacher, über die WIPO das zu tun, als wenn ich das bei den nationalen Ämtern überall alleine mache. Aber das kann natürlich auch sein.
Also es ist nicht garantiert, dass das klappt. Und deswegen muss man gerade, wenn es umfangreiche internationale Eintragungen sind, schauen, Ja, dass man so ein bisschen über den Tellerrand hinaus guckt, die bekannten Voraussetzungen vielleicht sich auch im Vollenhain schon mal anschaut und sagt, okay, ich weiß eben, dass bei den USA brauche ich ein bestimmtes Formular, das ich noch unterschreibe etc. USA nehme ich jetzt gerne, weil das ist natürlich häufig das, was angemeldet wird. Ich brauche auf jeden Fall in den USA Schutz, was auch unproblematisch möglich ist, aber halt auch nicht einfach so.
Ich würde sagen, den formalen Ablauf haben wir einigermaßen klar dargestellt. Ich werde mal gucken, so ein paar Stichpunkte packen wir auch in die Shownotes, wie so der Ablauf ist, ebenso die entsprechenden Links. Und ich glaube, dann können wir noch so ein paar Punkte vielleicht auch zu den Kosten sagen. Ja, genau.
Die Kosten haben wir ja schon ein bisschen angesprochen vorhin, dass wir gesagt haben, naja, internationale Markenanmeldung, wer hätte es gedacht, teurer als eine reine nationale Anmeldung. Kommt natürlich dann auch entscheidend darauf an, in wie vielen weiteren Ländern ich meine Marke registrieren lassen möchte und entscheidend ist auch, welche Länder das sind. Und das macht einen erheblichen Unterschied darin, im Ergebnis, welche Kosten dann auf mich zukommen. Und wichtig bei dieser Kostenfrage ist auch für Unternehmen oder Privatpersonen, die Marken anmelden möchten, ist die Planung, welche weiteren Kosten neben der einzelnen Zahlung an das WIPO noch auf einen zukommen sollten oder können, beispielsweise in der vorherigen Überprüfung der anderen eingetragenen Marken in den Ländern.
Das heißt, man kann natürlich einfach auf gut Glück handeln und einfach mal eintragen oder versuchen lassen zu registrieren und es wird hoffentlich schon kein Widerspruch kommen. Man sollte aber lieber vorher die einzelnen Vertragsstaaten, in denen eingetragen werden soll, abprüfen, gibt es dort schon Marken, die gegen meine Marke verstoßen könnte, beziehungsweise die dann wiederum Widerspruch gegen meine Marke einlegen könnten. Und wenn das der Fall ist, sollte man wahrscheinlich von einer Eintragung absehen. Ja, also man kann das tatsächlich kostenmäßig so ein bisschen aufteilen.
Also ich habe in der Regel, jetzt sprechen wir natürlich völlig uneigennützig, einmal die Kosten, die fürs Amt fällig werden und dann die Kosten, die ich selber habe. Entweder, weil ich mich beraten lasse und mich unterstützen lasse bei der ganzen Recherche und Auswertung und all so ein Kram. Oder weil ich aber eben selber Arbeitskraft binde, die ich das machen lasse. Und die reinen Kosten für das Amt lassen sich relativ klar beziffern.
Also es gibt auch von der WIPO einen Fee-Calculator, also so einen Gebührenrechner. Ich habe das mal eben durchgerechnet. So eine klassische Anmeldung ist ja die, dass ich sage, okay, Schweiz, Großbritannien und USA hätte ich gerne international. Wenn ich die drei nehmen würde für eine Wortmarke mit drei Klassen, dann liege ich bei knapp 2500 Schweizer Franken.
Und da ist aber noch nicht drin, meine deutsche Markenanmeldung, die ich hier als Basismarke gewählt habe, die würde für drei Klassen standardmäßig 290 Euro kosten. Und wenn ich eine Unionsmarke als Basismarke nehme, dann schläge ich die mit, also das ist aber nur eine Klasse, mit 850 Euro zu Buche. Und wenn ich da auch drei habe, dann bin ich glaube ich bei 1050. Drei Klassen sind glaube ich 1050 Euro an reinen Kosten, die da noch hinzukommen, an Amtsgebühren.
Nur ganz kurz, um das einzuwerfen, Schweizer Franken momentan ungefähr 1 zu 1 zu Euros, das heißt 2500 Euro auch gleichzeitig. Ja, okay. Und wenn ich diesen Kostenpunkt habe, dann muss ich halt gucken, was habe ich dann nebenher an Sachen, die ich machen möchte. Also es kommt schlicht auf den Umfang an.
Also wenn ich sage, okay, ich will nur, mach mal bloß die Anmeldung, dann ist das natürlich günstiger, als wenn man sich umfangreich anschaut, welche Ergebnisse haben da irgendwelche Recherchen ergeben, was es für Marken gibt. und je umfangreicher die beteiligten Parteien sind, also die beteiligten Länder, die man da hat, desto umfangreicher können diese Ergebnisse sein und dann können die Kosten, die parallel dazu entstehen, zwar hoch sein, in der Regel bei solchen Vorhaben aber auch notwendig, weil wenn ich mir überlege, ich investiere jetzt irgendwie was in die Unionsmarke plus internationale Marke, dann bin ich auch bei gut 3.000, ja 3.500 Euro und dann kommt es dann halt zu einem Widerspruch und dann ist es weg. Das Geld bekomme ich nicht wieder, selbst wenn ich einen Antrag zurücknehme. Das macht auf vielen Ebenen keinen Sinn.
Ja, und ich finde, das läuft ja eigentlich so ein bisschen parallel zu der Eintragung, den Kosten dafür. Also bei der internationalen Registrierung, wenn wir diese 2.500 Schweizer Franken einmal aufsplitten sozusagen, gehen 1.380 davon auf die Eintragung in Amerika. Also in den Vereinigten Staaten von Amerika. Und beispielsweise nur 300, ungefähr 300, gehen auf Großbritannien.
Daran sieht man ja sozusagen eindeutig auch die Größe des Vertragsstaates. Und die Überprüfung dieser Vertragsstaaten im Vorfeld ist ja umso umfangreicher, desto mehr Marken dort eingetragen sind, desto größer das Land ist. Und deshalb geht das ja so ein bisschen, meines Erachtens zumindest, geht das logischerweise Hand in Hand, dass dann die Überprüfung beispielsweise der Markenanmeldung in den Vereinigten Staaten von Amerika wesentlich umfangreicher ist als die für Großbritannien. Ich möchte damit nicht sagen, dass Großbritannien ein kleines Land ist, nur dass es wesentlich kleiner ist als Amerika.
In der Tat. Ja, also es schadet nicht, sich im Vorhinein einfach genau anzuschauen, wo kann man vielleicht auch sagen, vielleicht ist das wirklich ein Markt, auf dem ich sein möchte, ist das ein Markt, auf dem es wirtschaftlich sinnvoll ist, dass ich meine Marke platziere und dann sagt man nachher, okay, ich habe vielleicht am Anfang diese Liste und streicht mal ein paar raus und spart sich damit am Ende Kosten und Ärger. Und was wichtig ist und man nicht vergessen sollte, ist, das PMMA bietet ja die Möglichkeit, dass man nachträglich die internationale Registrierung wieder erweitert. Das heißt, wir können ja erstmal nur der Schweiz beispielsweise anfangen und dann später nochmal erweitern, wenn dann sozusagen wirtschaftlich gesehen das notwendig oder sinnvoll erscheint.
Ja, ganz genau. Den Fee-Calculator verlinken wir auch in den Shownotes. Eine kleine Übersicht noch zu den Standardanmeldungen können wir auch mit da reinpacken in den Beitrag zur Folge. Und ich würde aber behaupten, dass wir damit einen ganz guten Abriss gegeben haben über internationale Markenanmeldungen.
Wie gesagt, es kommt dann immer relativ speziell auch darauf an, was es denn sein soll. Also eine Markenanmeldung in Uruguay unterscheidet sich zu der in den USA, definitiv. Auch wenn die Voraussetzung dafür immer ist, dass ich eine deutsche Unionsmarke als Basis habe. Aber am Ende wird es dann etwas anders.
Und die WIPO macht es leichter. Das muss man ganz klar sagen. Also Kommunikation ist gut und die Abläufe sind einfacher. Und ich habe halt einen Ansprechpartner statt vieler.
Und deswegen ist das schon sehr sinnvoll. Und nichtsdestotrotz ist es einfach komplex und man kann halt bis zum, ja, weiß ich nicht, bis 18 Monate danach leider nicht sicher sein, ob das Ding nun steht oder nicht. Das ist also etwas, was man schon ein ganzes Stück weit in die Zukunft hinaus plant und auch planen sollte, damit einem das nicht auf die Füße fällt. Ich würde behaupten, damit sind wir durch für heute.
Vielleicht eine kurze Anmerkung. Die letzte Folge hatte keinen Textbeitrag mehr, keinen Blogbeitrag mehr zur Folge. Das war Absicht und kein Versehen. Wir werden umfangreiche Shownotes machen, aber dieser Blogbeitrag zusätzlich ist insbesondere im Hinblick auf die mittlerweile ja auch bei vielen Anbietern transkribierten Folgen verzichtbar.
Und insofern, falls es da großes Interesse gibt und der Hörerschaft, dass man das auch alles nachlesen kann, dann sind wir natürlich offen für Vorschläge. Aber es ist natürlich auch ein deutlicher Arbeitsaufwand, der da eingespart wird. Ich hoffe, das ist in Ordnung, denn es kommt ja darauf an, was wir hier sagen. Insofern würde ich sagen, haben wir genug gesagt.
Ich sage auf Wiederhören, freue mich auf die nächste Folge und tschüss. Ja, von mir auch. ich habe mich wie immer hatte Spaß an der Folge und genau für konstruktive Kritik sind wir immer offen unter podcast.tv.law wenn der Blogbeitrag unbedingt wieder zurückkehren soll, dann ist das der Kanal um es uns zu sagen und ansonsten auf Wiederhören und bis zum nächsten Mal Untertitelung des ZDF für funk, 2017
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