Das Datenschutzrecht wird immer wichtiger und die Durchsetzung der strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben nimmt weiterhin an Fahrt auf. Wer heutzutage im Netz auftritt, ohne die Regelungen des Datenschutzrechts zu berücksichtigen, läuft Gefahr von Aufsichtsbehörden oder Mitbewerbern in Anspruch genommen zu werden. Es drohen auch finanzielle Ein- und Geldbußen.
Angesichts der mitunter kompliziert zu durchblickenden Datenströme ist nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen, welche Daten wohin fließen. Wir beraten Sie im richtigen Umgang mit Daten in Ihrem Unternehmen und auch hinsichtlich der Angaben in Ihrem Webauftritt.
Das Datenschutzrecht umfasst nicht nur den Schutz von “Daten” im engen Sinne, sondern wird darüber hinaus teilweise auch als Synonym für den großen Bereich des Schutzes von “Geheimnissen” gebraucht. Das Datenschutzrecht umfasst nicht nur aus diesem Grund im weitesten Sinne alle Gesetze, Verordnungen und sonstige Regelungen, die sich dem Schutz der Privatsphäre und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung widmen sowie den Umgang mit Geheimnissen und personenbezogenen Daten regeln.
Sobald Sie Daten Dritter erheben, speichern oder nutzen, benötigen Sie dazu in aller Regel die Einwilligung der entsprechenden Person oder müssen diese jedenfalls darüber in Kenntnis setzen. Dabei sind die Anwendungsbereiche der Datenerhebung und -verarbeitung so vielfältig wie die Möglichkeiten des Internets. Dies fängt beim Facebook-Plugin des eigenen Blogs an und endet lange nicht bei der Erhebung von Kundendaten zur Auswertung des Kaufverhaltens. Wir zeigen Ihnen, wie Sie trotz strenger Anforderungen datenschutzkonform agieren können.
Auch das Arbeitnehmerdatenschutzrecht (oft auch Beschäftigtendatenschutzrecht genannt) bildet bei uns einen Tätigkeitsschwerpunkt. Bei Fragen zu der Videoüberwachung am Arbeitsplatz, der Überwachung (persönlicher) Korrespondenz und Telekommunikation im Allgemeinen bis hin zu den notwendigen Absprachen mit dem Betriebsrat stehen wir beratend zur Seite.
Wir stehen als Berater für die Geschäftsführung, den Vorstand, den Betriebsrat oder den bestehenden Datenschutzbeauftragten zur Verfügung. Ebenso geben wir Schulungen oder helfen bei der Erstellung von Verträgen und Richtlinien zur Wahrung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen.
Florian Wagenknecht E-Mail: wagenknecht@tww.law Twitter: @ra_wagenknecht
Christian Wulff E-Mail: wulff@tww.law Twitter: @der_wulff
Dennis Tölle E-Mail: toelle@tww.law Twitter: @dennistoelle
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BVerwG, Urt. v. 27.3.2019 – 6 C 2.18
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