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Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung und die Durchsetzung der strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben nimmt weiter zu. Wer sich heute ohne Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Internet präsentiert, läuft Gefahr, von Aufsichtsbehörden oder Wettbewerbern in Anspruch genommen zu werden. Auch finanzielle Sanktionen und Bußgelder drohen.

Angesichts der teilweise komplizierten Datenströme ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, welche Daten wohin fließen. Wir beraten Sie zum richtigen Umgang mit Daten in Ihrem Unternehmen und auch zu den Angaben auf Ihrer Website.

Datenschutzrecht: Es geht um mehr als Daten

Das Datenschutzrecht umfasst nicht nur den Schutz von “Daten” im engeren Sinne, sondern wird teilweise auch synonym für den großen Bereich des Schutzes von “Geheimnissen” verwendet. Nicht nur deshalb umfasst das Datenschutzrecht im weiteren Sinne alle Gesetze, Verordnungen und sonstigen Regelungen, die sich dem Schutz der Privatsphäre und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung widmen und den Umgang mit Geheimnissen und personenbezogenen Daten regeln.

Werbung, Online-Shop, Facebook-Auftritt, Newsletter & Co.

Sobald Sie Daten Dritter erheben, speichern oder nutzen, benötigen Sie in der Regel die Einwilligung des Betroffenen oder müssen ihn zumindest darüber informieren. Dabei sind die Anwendungsbereiche der Datenerhebung und -verarbeitung so vielfältig wie die Möglichkeiten des Internets. Das fängt beim Facebook-Plugin des eigenen Blogs an und hört bei der Erhebung von Kundendaten zur Auswertung des Kaufverhaltens noch lange nicht auf. Wir zeigen Ihnen, wie Sie trotz strenger Vorgaben datenschutzkonform handeln können.

Sonderfall Beschäftigtendatenschutz

Das Arbeitnehmerdatenschutzrecht (oft auch als Beschäftigtendatenschutzrecht bezeichnet) ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir beraten Sie bei Fragen zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz, zur Überwachung des (persönlichen) Schriftverkehrs und der Telekommunikation im Allgemeinen bis hin zu den erforderlichen Abstimmungen mit dem Betriebsrat.

Datenschutzberatung und Unterstützung des Datenschutzbeauftragten

Wir stehen der Geschäftsführung, dem Vorstand, dem Betriebsrat oder dem bestehenden Datenschutzbeauftragten als Berater zur Verfügung. Ebenso führen wir Schulungen durch oder helfen bei der Erstellung von Verträgen und Richtlinien zur Wahrung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen.

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