Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Influencer-Kennzeichnung: Wann greift die DDG-Pflicht?

In Kaffeerecht #75 sprechen wir über das Urteil des OLG Karlsruhe vom 3. März 2026 zur Werbekennzeichnung einer Auto-Influencerin (Az. 14 UKl 2/24). Die Kernbotschaft: Schon die Zurverfügungstellung eines Fahrzeugs reicht als Gegenleistung, damit § 6 DDG eingreift — eine Geringfügigkeitsschwelle gibt es nicht.

Wir erklären, warum die Kennzeichnung auf Instagram auch aus Algorithmus-Perspektive geprüft wird, warum Werbung auf den ersten Blick erkennbar sein muss und welche praktischen Konsequenzen sich für Influencer, Unternehmen und Agenturen ergeben.

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Influencer-Kennzeichnung: Wann greift die DDG-Pflicht?

Das OLG Karlsruhe hat am 3. März 2026 entschieden: Eine Auto-Influencerin muss acht Reels zu BMW, Audi und Volvo künftig als Werbung kennzeichnen. Das Besondere: Es gab keinen Vertrag, keine Posting-Pflicht und keine direkte Bezahlung. Die Hersteller hatten nur Fahrzeuge zur Verfügung gestellt und Reisekosten erstattet. Trotzdem ist der Senat zur kommerziellen Kommunikation nach § 6 DDG gekommen — ohne Geringfügigkeitsschwelle.

In dieser Folge sprechen wir über die beiden zentralen Prüfpunkte: Wann liegt überhaupt kommerzielle Kommunikation vor, und wann ist sie klar als solche erkennbar? Wir erklären, warum der Maßstab bei Instagram nicht nur die eigenen Follower sind, sondern auch Nutzer, denen der Algorithmus das Reel ausspielt, warum Werbung auf den ersten Blick erkennbar sein muss und welche Hinweisformen (Einblendung, mündliche Ansage, „#Werbung”) in der Praxis tragen. Am Ende geben wir eine Faustregel an die Hand, die auch für Unternehmen und Agenturen relevant ist, die mit Influencern arbeiten.

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KI-Kennzeichnung: Der zweite Entwurf

Ab 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Die EU-Kommission hat einen zweiten Entwurf des Code of Practice vorgelegt — und der ist konkreter als alles davor. In dieser Folge erklären wir das zweistufige System: Anbieter von KI-Systemen müssen Outputs technisch maschinenlesbar markieren (signierte Metadaten, unsichtbares Wasserzeichen, C2PA-Standard); wer KI-Inhalte veröffentlicht, muss sichtbar kennzeichnen.

Besonders praxisrelevant ist die redaktionelle Ausnahme für Texte: Wer KI nutzt, aber eine menschliche Prüfung dokumentiert, muss unter Umständen nicht kennzeichnen. Wir zeigen, wie ein solcher Prozess konkret aussehen kann, welche Inhaltstypen immer kennzeichnungspflichtig sind — Deepfakes, Chatbots, KI-Werbebilder — und warum Verstöße nicht nur Bußgelder (bis 15 Mio. EUR oder 3 % Jahresumsatz), sondern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach § 3a UWG auslösen können.

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Newsletter ohne Einwilligung. Was ist erlaubt?

In dieser Episode sprechen wir über die Frage, wann Unternehmen Newsletter ohne vorherige Einwilligung versenden dürfen – und was das neue EuGH-Urteil vom 13. November 2024 praktisch bedeutet. Wir erklären, warum fast jeder Newsletter rechtlich als Werbung gilt, weshalb die „Bestandskundenausnahme“ entscheidend ist und in welchen Fällen die Registrierung eines kostenlosen Nutzerkontos bereits als „Verkauf“ gilt. Damit erweitert das Urteil die Möglichkeiten für Marketing-Teams und schafft dringend benötigte Rechtssicherheit im E-Mail-Marketing. 

Gleichzeitig zeigen wir die Grenzen auf: Welche Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen, wo trotz Privilegierung Opt-out- und Hinweis­pflichten gelten und weshalb der Datenschutz (DSGVO) dennoch nicht vollständig verdrängt wird. Für Unternehmer:innen, Creator und Marketing-Teams ist diese Folge ein kompakter Leitfaden, um Newsletter rechtssicher und effektiv einzusetzen. 

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