Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Selbstständigkeit als FotografIn

Die Entscheidung, sich als Fotograf*in selbstständig zu machen, ist für viele ein großer Schritt. Neben kreativen Ideen und dem handwerklichen Können spielt auch das Recht eine zentrale Rolle – insbesondere, wenn es um Verträge, Nutzungsrechte oder den Umgang mit Auftraggebern geht. In der neuen Folge unseres Podcasts Kaffeerecht haben wir das Wichtigste zusammengefasst.

Gesellschaftsform: EinzelunternehmerIn, GbR oder mehr?

Viele Fotografinnen starten als Einzelunternehmer – unkompliziert, schnell angemeldet, ohne viel Papierkram. Doch wer regelmäßig mit anderen zusammenarbeitet, z. B. ein Studio teilt oder gemeinsame Aufträge umsetzt, rutscht schnell in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – oft ohne es zu merken. Wichtig zu wissen: In der GbR haftet jeder auch für Fehler des oder der anderen. Wer hier dauerhaft aktiv ist, sollte über eine haftungsbeschränkte Gesellschaft wie die UG oder GmbH nachdenken.

Der richtige Name – und wie du rechtlich damit auf Nummer sicher gehst

Ob du unter Klarnamen oder einem kreativen Label auftrittst: Der Name deiner fotografischen Tätigkeit kann rechtlich geschützt sein – oder mit Rechten Dritter kollidieren. Eine einfache Google-Recherche und ein Blick in das Markenregister des DPMA helfen, Konflikte frühzeitig zu vermeiden. Wenn du langfristig unter einem bestimmten Namen auftreten möchtest, lohnt sich sogar eine Markenanmeldung.

Nutzungsrechte: Womit du als Fotograf*in wirklich Geld verdienst

Das Urheberrecht liegt immer beim Fotografen oder der Fotografin – doch die Nutzungsrechte an deinen Bildern kannst (und solltest) du gezielt vergeben. Einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte? Zeitlich begrenzt? Für Print oder Web? Je mehr Rechte du überträgst, desto höher darf auch die Vergütung ausfallen. Wichtig: Auch mündliche Vereinbarungen sind wirksam – aber bei Streit schwer zu beweisen. Eine kurze schriftliche Bestätigung per Mail oder Messenger schafft Klarheit.

Personenfotografie: Recht am eigenen Bild & Datenschutz

Sobald erkennbare Personen auf deinen Bildern zu sehen sind, greift das „Recht am eigenen Bild“. Bei Hochzeiten oder Events reicht es also nicht, nur das Brautpaar um Erlaubnis zu fragen – auch andere Gäste müssen einverstanden sein, insbesondere wenn du die Bilder gewerblich nutzt. Klare vertragliche Regelungen helfen, späteren Ärger zu vermeiden. Achtung: Neben dem Persönlichkeitsrecht spielt hier auch der Datenschutz (DSGVO) eine Rolle.

Zusammenarbeit & Agenturen: Wer darf was – und zu welchem Preis?

Ob du für Agenturen arbeitest oder deine Bilder über Plattformen wie Adobe Stock & Co. vertreibst – stets geht es um die richtige Balance zwischen Reichweite und Rechtekontrolle. Agenturen fordern oft weitreichende Nutzungsrechte – zum Teil sogar ohne Urhebernennung. Auch bei Auftragsarbeiten gilt: Auftraggeber sind keine Miturheber. Deine Rechte bleiben bei dir – es sei denn, du regelst etwas anderes.

KI, Social Media & Impressum: Neue Fragen, alte Pflichten

KI-generierte Bilder können eine kreative Spielerei sein – aber sie erzeugen (noch) keine Urheberrechte. Wer dagegen echte Fotos erstellt und diese mit KI verändert, bleibt Urheber. Auch bei der Eigenwerbung auf Website oder Social Media gilt: Impressum und Datenschutzerklärung sind Pflicht. Fehlt bei der Nutzung die Nennung als Fotograf, können dir Ansprüche auf Schadensersatz zustehen.

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Shownotes

More episodes

3D-Druck und Recht

In der neuen Folge von “Kaffeerecht” dreht sich alles um den 3D-Druck und die rechtlichen Herausforderungen, die diese faszinierende Technologie mit sich bringt. Wir besprechen urheberrechtliche Fragen rund um digitale Modelle, markenrechtliche Stolperfallen, Schutz durch das Designrecht und Aspekte des unlauteren Wettbewerbs. Mit praxisnahen Beispielen zeigen wir, wie Kreative, Unternehmer und Unternehmen rechtssicher handeln können. Hör rein und bleib auf dem neuesten Stand!

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Die Urhebernennung im Urheberrecht

In dieser Episode widmen wir uns dem essentiellen Thema des Urheberrechts in der Fotografie, speziell dem Urheberpersönlichkeitsrecht, das die tiefe Verbindung zwischen Fotografen und ihren Werken schützt. Wir beleuchten die Bedeutung der Urhebernennung – eine nicht nur aus Respekt gebotene, sondern auch gesetzlich geforderte Praxis, die die Anerkennung der kreativen Leistung des Fotografen sichert. Dabei diskutieren wir, dass die Nennung des Urhebers in verschiedenen Formen erfolgen kann, von anonym bis hin zu einem Pseudonym, und erörtern die Unterschiede zwischen der Nennung des Urhebers und der Quellennennung, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Bildherkunft zu gewährleisten.

Wir gehen auch auf die aktuellen Herausforderungen und Richtlinien für die Urhebernennung ein, die sich durch die Nutzung von Microstock-Portalen und die Digitalisierung ergeben. Ein besonderer Fokus liegt auf einer jüngsten Entscheidung des BGH, die unter bestimmten Umständen einen Verzicht auf die Urhebernennung in AGBs zulässt – ein Punkt, der viel Diskussionsstoff bietet und die Landschaft des Urheberrechts möglicherweise nachhaltig verändert.

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Wer darf in die Künstlersozialversicherung?

In unser aktuellen Folge des Podcasts “Kaffeerecht” sprechen wir über die Künstlersozialversicherung und die neuen Urteile des BSG. Wir erklären, was die Künstlersozialversicherung ist, wer Anspruch auf Aufnahme hat und welche neuen Urteile für Klarheit sorgen. Im Fokus stehen die Fälle einer Flamencolehrerin, einer Tätowiererin und einer Hochzeitsrednerin. Viel Spaß beim Zuhören!

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