Kaffeerecht podcast

In our podcast “Kaffeerecht”, we regularly discuss legal topics from everyday digital life for creatives, entrepreneurs and companies in a relaxed coffee break.

Musiknutzung in sozialen Medien ohne Abmahnung

Das Thema Musiknutzung in sozialen Medien ist zurück — und die Forderungen sind nach oben gegangen. Wer auf Instagram, TikTok oder YouTube ein Reel, eine Story oder ein kurzes Video mit dem falschen Song hochlädt, kann post- oder mailwendig eine Abmahnung erhalten.

In dieser Folge ordnen wir die aktuelle Welle ein: welche Songs auffallen (Pedro, Prada, Pretty, Push Up, Wonderful Dream, Respect, Crazy Frog), warum die Account-Einstellung nichts darüber sagt, ob ein Posting gewerblich ist, welche Streitwerte die Gerichte mittlerweile durchwinken — und wie Betroffene auf eine Abmahnung sinnvoll reagieren, ohne sich vorschnell zu unterwerfen oder das Schreiben zu ignorieren.

Übersicht zu Musikbibliotheken in sozialen Medien

PlattformEigene Musik-BibliothekGewerblich nutzbar?Einschränkungen / Hinweise
Instagram / Facebook (Meta)✅ Meta Sound Collection (14.000+ Tracks & Soundeffekte)✅ Ja – für organische Inhalte (Reels, Stories, Posts)Für Werbeanzeigen (Ads) sollten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Tracks geprüft werden, da nicht jeder Titel automatisch für Ads freigegeben ist. Splendid-learning Die reguläre Musikbibliothek von Instagram ist dagegen nicht für gewerbliche Zwecke lizenziert.
TikTok✅ Commercial Music Library (CML)✅ Ja – ausschließlich aus der CMLWährend private TikTok-User fast jeden Song aus dem Katalog nutzen dürfen, sind Unternehmen auf die Commercial Music Library (CML) beschränkt – diese enthält nur Tracks, die rechtlich für kommerzielle Zwecke freigegeben sind. Splendid-learning Die CML ist kleiner als die private Musikbibliothek.
YouTube✅ YouTube Audio Library✅ Teilweise – je nach TrackDie Tracks der YouTube Audio Library sind grundsätzlich für kommerzielle Projekte nutzbar – es empfiehlt sich jedoch, für jeden Track die spezifischen Lizenzbedingungen zu prüfen. Social Champ Manche Tracks erfordern eine Namensnennung (Attribution).

Shownotes

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Transkript der Folge

Willkommen zum Podcast Kaffeerecht von der Kanzlei TWW Law mit rechtlichen Themen für Kreative, Unternehmer und Unternehmen. Hallo und herzlich willkommen zu einer weiteren Folge unseres Podcasts Kaffeerecht. Wie gewohnt an diesem Mikrofon Dennis Tolle und am anderen Mikrofon. Hannah Schellberg, hallo.

Hallo, Hannah. Wir sprechen heute über ein musikalisches Thema, das wir in Folge 59 auch schon mal angerissen haben. Und zwar geht es um Musik in sozialen Medien. Wie man das am besten macht, ohne dass man Abmano kassiert.

Weil das im Moment so ein bisschen gefühlt jedenfalls wieder ein bisschen ein Thema ist, dass Menschen mit einem Account in den sozialen Medien Post bekommen mit der Bitte um unter anderem Abgabe, eine Unterlassungserklärung, möglicherweise Zahlung eines Schadensersatzes für die Nutzung von Musik innerhalb von ihren Inhalten. Also es ist ja glaube ich relativ breit, ich glaube da gibt es jetzt keine großen Einschränkungen auf irgendwelche bestimmten Dienste, ob es jetzt Instagram, TikTok oder was auch immer ist. Keine Grenzen für die Abmahnung. Vielleicht kannst du uns einmal ganz kurz einen kleinen Überblick geben über die Situation da, was da so im Moment am Markt passiert.

Ja, genau. Also es ist auf jeden Fall so, dass gerade auch spezielle Songs auffallen. Also das ist uns zumindest aufgefallen, dass immer wieder die gleichen Songs abgemahnt werden. Und da eben, egal welche Plattform, also unter anderem auf Instagram, TikTok, natürlich auch auf YouTube, ist es ja auch oft so, dass die gleichen Inhalte parallel auf verschiedenen Plattformen hochgeladen werden.

Und dann wird natürlich auch geschaut, wenn da was auffällt, ist es noch auf anderen Plattformen vom gleichen Nutzer eben in gleicher Form genutzt worden. Und dann wird zum Beispiel ein Song abgemahnt, der sowohl auf Instagram und TikTok parallel genutzt worden ist. Genau. Wir können ja einmal kurz aufzählen, welche Songs uns da besonders aufgefallen sind.

Ja, du könntest die dann kurz ansingen. Ja, genau. damit wir da ja das lassen wir besser ich glaube das möchte hier keiner aber also einer der öfter aufgefallen ist, den hatte ich auf jeden Fall auch schon auf dem Tisch ist der Song Pedro das sind halt auch immer so Ausschnitte Menschen die vielleicht ein bisschen auf Social Media unterwegs sind kennen das dann auch, also wenn man das dann also ich konnte mit dem Namen nichts anfangen aber wenn man es dann mal eingibt bei YouTube und sich drei Sekunden anhört, dann weiß man direkt, was es ist. Es geht ja auch meistens nur um ein paar Sekunden, die da genutzt worden sind.

Und das sind halt immer diese Sachen, die halt gerade Trenden auf den sozialen Medien. Ja, genau. Pedro, das ist ja tatsächlich der, das war mir vorher auch nicht bekannt, aber wenn man ihn hört, dann weiß man, welches Lied es ist. Und es ist ähnlich wie bei Prada und Pretty.

Also ich weiß, teilweise sind es dann ja auch Remixe, die da genutzt werden eben Neuauflagen. Aber ja, die alle kenne ich sie nicht. Was man auf jeden Fall noch kennt, glaube ich, ist Push Up von Creed. Und Wonderful Dream von Melanie Thornton, kennt man auch.

Das ist ja nur auch schon einfach unfassbar alt, in Anführungsstrichen. Respect. Crazy Frog. Ja, also da sind so ein paar bei.

Die kennt man. Das, was halt Trends sind, was dann gerade jeder verwendet, das… Und was emotional gut geht. Also es ist ja immer auch irgendwo, du willst ja irgendwie eine Message rüberbringen und wenn du dann irgendwie gute Laune rüberbringen willst, dann ist es eben der eine immer wieder, wenn du irgendwie besonders emotional, tiefgreifend irgendwas machen möchtest, dann ist es eben der andere.

Und da passen bestimmte Songs halt und es sind dann immer die, die dann tatsächlich auch mal wieder von sich reden machen, wenn es um eben diese Abmahnungen geht. Weil, das muss man dann vielleicht auch gelegentlich mal wieder ins Gewissen rufen, dass ein Musikstück ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist, woran in den Fällen viele Personen meistens Rechte haben, die ich zu berücksichtigen habe. Und darauf basiert ja im Wesentlichen diese Situation, die wir jetzt hier so ein bisschen auseinandernehmen. Genau, da sind wir schon bei unserem kurzen rechtlichen Wiederholungsblock aufbauend auf unsere Folge 59.

Wie du schon gesagt hast, das sind eben Werke, die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind. Und dementsprechend, wenn ich so ein Werk verwende, öffentlich zugänglich mache, dann erfüllt das den Tatbestand des 19a Urheberrechtsgesetzes. Und sobald ich das eben tue, ohne dazu berechtigt zu sein, erfülle ich auch den Tatbestand des 97 Urheberrechtsgesetzes, nämlich den, dass ich das zu unterlassen habe, also dass die Person die Rechte daran hat, einen Unterlassungsanspruch gegen mich hat und dass ich entsprechend schadensersatzpflichtig bin. Das ist ja meistens das, wo sich dann die Musik abspielt, das Unterlassen.

Ich sag mal so, das ist dann noch das, wo die Leute sagen, ja gut, dann nehme ich das eben runter. Da kommen wir vielleicht gleich auch mal noch dazu, dass das nicht ausreicht, das einfach nur zu löschen. Aber vor allem beim Thema Schadensersatz, da ist auch eine Veränderung festzustellen. Ja, also ich sage mal so, Gegenstand solcher Abmahnungen sind entweder im ersten Schreiben oder im Folgeschreiben dann eben die Unterlassungsansprüche, die man da geltend machen kann, Auskunftsansprüche gibt es grundsätzlich, werden nicht immer geltend gemacht und dann der Punkt, der tatsächlich eben zum meisten Streit führt, ist der, wo es ans Portemonnaie geht.

Das ist nicht nur in diesen Bereichen so, sondern in anderen Bereichen stellen wir das ja auch so fest, wenn wir sagen, okay, wir möchten gerne, dass das unterlassen wird und dass eine Erklärung abgegeben wird, in der versprochen wird, dass das auch künftig nicht wieder passiert, dann ist das meistens problemlos möglich und wird auch eingesehen und gesagt, aber wenn es dann darum geht, okay, jetzt bitte noch Geld bezahlen, dann fängt der Streit an. Und vielleicht, weil du das eben erwähnt hast, einmal zum Unterlassungsanspruch, der ist tatsächlich nicht erfüllt, wenn ich es lösche. Wenn ich nämlich sage, okay, ich nehme das jetzt runter, dann ist eben gerade nicht die Gefahr gebannt, aus rechtlicher Perspektive, dass man es wieder online stellt. Sondern das klappt erst, wenn man eine entsprechende, also außergerichtlich zum Beispiel eine Unterlassungserklärung abgibt.

Da steht nämlich in der Regel drin, dass man das nicht wieder tut. Und wenn man es doch tut, verpflichtet man sich, eine Vertragsstrafe zu zahlen, die dann durchaus sportliche Höhen erreichen kann. Und dadurch ist aber eben sichergestellt, dass man sich auch wirklich dran hält, weil man eben diese Strafbewährung, so nennt sich das, da mit drin hat. Um auf deine Frage zurückzukommen, was den Schadensersatz angeht, in der Tat, da hat sich das so ein bisschen, also gefühlt nach oben entwickelt, was so die Grundforderungen angeht.

Wir hatten da ja schon mal in einer anderen Folge darüber gesprochen, dass es da Beträge gibt, die im mittleren vierstelligen Bereich liegen. Es ist die gefühlte Wahrheit. Wir sehen immer nur einen Ausschnitt, wir sehen immer nur das, worüber auch dann teilweise berichtet wird, aber gefühlt ist es jedenfalls so, dass diese Schadensersatzforderungen nach oben gehen. Und da ist es natürlich umso sensibler, wenn die Forderung, wo ich sage mal ein Empfänger dieser Abmachung sagt, ich habe jetzt 5 Sekunden von diesem Video benutzt und ich soll jetzt 7.500 Euro zahlen.

Das steht doch außer Verhältnis. Den Gedanken kann man nachvollziehen, muss ihn aber natürlich dann auch rechtlich einordnen und kann das nicht so ganz alleine gelten lassen, dieses Argument. Ja, genau. Also das ist Problem, das große Problem ist, dass man das eben nie so pauschal beantworten kann.

Denn das, was eben da dann eine Rolle spielt, ist vor allem immer die konkrete Sachlage, die Umstände bei der Nutzung. Also da kommen wir schon zum ganz zentralen Punkt, worum es meistens geht, sind gewerbliche Nutzungen. Bedeutet, irgendwelche Accounts, die ein Unternehmen zum Beispiel hat, um die eigenen Produkte zu bewerben oder eben auch Influencer, das Thema hatten wir ja auch schon öfter, das ist auch eine gewerbliche Nutzung natürlich, sobald ich damit in irgendeiner Form Geld verdiene. Ja, jetzt kommt genau das.

Jetzt komme ich nämlich damit und sage, nee, ich verdiene da gar nicht viel Geld mit. Außerdem, ich bin hauptberuflich, bin ich noch was ganz anderes. Ich mache das nur nebenbei. Es ist nicht gewerblich, oder?

Ja, das ist nämlich der große Punkt. Es kommt nicht darauf an, wie dieser Account gedacht ist oder was ich hauptberuflich mache, sondern wenn das einzelne Posting gewerblich ist, also dazu dient, eben ein Produkt zu bewerben oder Geld zu verdienen. Und wenn das auch nur indirekt ist, dann ist das ein gewerbliches Posting und dann gelten eben auch ganz andere Lizenzbedingungen im Sinne von, dass die Plattformen, also zum Beispiel Instagram, ganz klar vorsehen, wenn das ein gewerblicher Account ist, dann darfst du diese Songs hier benutzen und wenn es ein privater ist, dann hat man eben viel mehr Auswahl. Und deswegen ist es ganz wichtig, da immer zu unterscheiden.

Es kommt eben nicht darauf an, dass ein ganzer Account irgendwie privat oder gewerblich ist. Es kann natürlich auch sein, dass ich mir den auf privat einstelle, weil ich denke, da habe ich viel mehr Musikauswahl. Aber eigentlich die Nutzung, das, was ich da mache, ist eben gewerblich und dann wird es ganz kritisch. Super wichtiger Punkt.

Es ist völlig egal, was ich in meinem Account eingestellt habe. Das ist so ein bisschen wie, und das ist jetzt irgendwie so ein Juristenvergleich, aber es ist wie bei Verträgen. Wenn ich über einen Vertrag Mietvertrag drüber schreibe, da drin aber eigentlich eine Kaufregel, dann ist egal, ob da Mietvertrag drüber steht, es ist ein Kaufvertrag. Und genauso kann ich hier auch, ich kann auch draufschreiben, das hier ist kein gewerblicher Account und wenn die Handlung tatsächlich aber eben die Anforderungen an die Gewerblichkeit erfüllen, ist es auch wurscht.

Gleich noch so ein Beispiel, das mir einfällt, das sieht man gelegentlich nochmal. Im Impressum steht keine anwaltliche Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme. Das ist dann unwirksam. Ja, das kann man reinschreiben, das ist aber rechtlich wirkungslos.

Eher beißt man sich bei den Sachen sogar noch selber ins Knie, weil man nämlich nachher, wenn man selber mal vorgehen möchte, möglicherweise sich selber daran binden, daran halten muss und selber nicht anwaltlich vorgehen darf, wenn man das anderen vorschreibt. Ist jetzt ein bisschen neben dem Thema, aber ja, ist wurscht, was draufsteht, die tatsächliche Handlung ist relevant. Genau und auch nur die. Also es kommt auch nicht darauf an, wie viele Follower ich habe.

Wenn ich jetzt meinen gewerblichen Account gerade erst gestartet habe und ich habe nur fünf Follower, dann ist das trotzdem gewerblich, wenn ich da eben mein Produkt bewerbe. Oder wenn ich eben selbstständig bin und ich stelle auf dem Account da, was ich tue, dann stelle ich ja meine Selbstständigkeit da und das, womit ich mein Geld verdiene, dann ist das gewerblich. Auch wenn ich zwischendurch vielleicht poste, wie ich privat mit Freundinnen Kaffee trinken gehe. Also das ist egal.

Man spricht da sogar im Zweifel von einer Account-Infektion. Also wenn da gewerbliche Dinge passieren, dann wird in der Regel der ganze Account als gewerblich behandelt. Das ist nicht immer so. Also ich kann mir durchaus auch vorstellen, wenn man dann ein Posting hat, was ganz klar rein privat ist, dass dieses einzelne Posting dann eventuell auch mal anders behandelt werden könnte.

Aber darauf will man es wohl nicht ankommen lassen. Also es ist dann immer ratsam, lieber nur aus der Bibliothek auszuwählen bei der Musik, die eben für gewerbliche Accounts zur Verfügung steht. Ja, was ja so ein bisschen mit dieser Gewerblichkeit auch einhergeht, ist ein Punkt, der dann auch nachher wieder sich in den Kosten niederschlägt, weil nämlich die Kosten, die gerne, oder nicht die gerne, sondern die ersatzfähig sind bei berechtigten urheberrechtlichen Abmahnungen, sind nicht nur der Schadensersatz, sondern eben auch der Ersatz der unter anderem vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung. Und dann natürlich im Folgenden, wenn es da jetzt nicht zu einer Lösung kam, auch eines potenziellen Verfahrens, dann die Anwaltsgebühren der jeweils anderen Seite, wenn man unterliegt.

Und da sind die Entscheidungen, die dazu ergangen sind, auch basierend auf dieser Gewerblichkeit, die dann schon leicht erreicht wird, dazu geneigt, einen ziemlich hohen Streitwert anzunehmen. Also da sind Streitwerte von, also allein für die Unterlassung im mittleren fünfstelligen Bereich ohne weiteres denkbar. Vielleicht einmal kurz zur Erklärung, wenn wir hier vom Streitwert reden, was das ist, das ist der Wert, den das Gericht quasi dem Verfahren gibt und nach dem sich dann die Anwalts und Gerichtsgebühren berechnen. Also es ist insofern relevant, dass je höher der Streitwert ist, desto teurer ist das ganze Unterfangen.

Ja, also vielleicht ganz kurz, wenn jemand sagt, das Ganze hat einen Streitwert von 10.000 Euro, dann heißt das nicht, dass irgendjemand 10.000 Euro bezahlen muss. Sondern das bedeutet dann, wenn es der Unterlassungsstreitwert ist, dass die Anwaltsgebühren dabei, also zum Beispiel die vorgerechtlichen Anwaltsgebühren liegen dann irgendwo bei 800, 900 Euro. Das ist dann der Betrag, der tatsächlich zu zahlen ist, berechnet auf einem Streitwert von 10.000 Euro. Das ist der Wert der Unterlassung, um das ins Verhältnis zu setzen.

Und on top als Zahlbetrag kommt dann ja letztlich noch das, was als Lizenzschadensersatz verlangt werden kann. Wobei, da muss man halt sagen, die Entscheidung dazu, wie viel denn jetzt wirklich zu zahlen ist, die sucht man. Weil keine der Seiten sich in der Regel auf diese Entscheidung einlassen möchte, dass das Gericht das entscheidet. Und man sich vergleicht auf einen Betrag.

Und das ist, glaube ich, also ich müsste jetzt gerade suchen. In diesen Fällen, um die es sich jetzt hier gerade dreht, meine ich, gibt es keine Entscheidung, die einen fixen Lizenzschadensersatz ausurteilt. Die Entscheidungen, die es gibt, die geben einen Hinweis. Die geben im Bereich der Festsetzung des Streitwertes einen Hinweis.

Zum Beispiel eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin. Kammergericht ist immer Berlin, es gibt nur in Berlin ein Kammergericht, sonst heißen die Oberlandesgerichte. Außer in Bayern, da heißt es auch noch anders. Und da wurde ein Streitwert von 25.000 Euro für die Unterlassung bei der gewerblichen Nutzung einer Tonaufnahme festgesetzt und auch nicht beanstandet vom Kammergericht.

Da ging es um ein Reel bei Instagram, ich glaube rund 2000 Follower. Und insgesamt wurde aber ein Streitwert von 37.500 Euro festgelegt, weil nämlich für die Nutzung des Videos noch 12.500 Euro on top gerechnet worden sind. Die Entscheidung ist aber im Beschwerdeverfahren ergangen. Das bedeutet, dass sich da über den Streitwert gestritten wurde.

Es ging nicht darum, dass jemand gesagt hat, okay, ich bin aber mit 12.500 Euro Lizenzschadensersatz nicht einverstanden. Deutet darauf hin, dass eben der gar nicht ausgeurteilt wurde, aber ein Wert für den Streit musste trotzdem festgelegt werden. Aber das Gericht hat nichts dagegen. Jedenfalls nicht bemängelt, dass der Streit jedenfalls erstmal um 12.500 Euro ging, auch wenn man sich nachher ohne Entscheidung vielleicht auf einen anderen Betrag geeinigt hat.

Das ist natürlich schon mal ein Indiz und das ist natürlich schon mal so ein Punkt, wo man sagt, oh, 12.500 Euro muss ich jetzt mit einem Posting oder mit ein paar Postings erstmal verdienen, sodass ich ganz schnell dahin komme, so ein bisschen auch mich zu fragen, wie kann ich das denn vermeiden? Und wie kann ich denn, also was sind die Dinge, die ich berücksichtigen muss? Zum einen natürlich, wenn ich so eine Abmahnung kriege, wenn dieser Fall eintritt. Aber zum anderen auch, wie kann ich noch früher ansetzen und sagen, okay, wenn ich bin gewerblich unterwegs, diese Gefahr besteht, selbst wenn es kleingewerblich, nebengewerblich, wie auch immer, dann muss ich mir Gedanken darüber machen, wie kann ich dem Ganzen denn aus dem Weg gehen?

Ja, dann fangen wir doch vielleicht erst mal mit diesem präventiven Teil an. So, was kann ich tun, wenn ich bisher keine Abmahnung bekommen habe und das auch so bleiben soll? Dann ist es ganz wichtig natürlich, dass ich erstmal weiß, wenn ich jetzt mal von einem Unternehmen ausgehe, wer ist denn überhaupt in den Accounts irgendwie zugange? Wer kann da Dinge hochladen?

Und diese Personen natürlich Schule, beziehungsweise den Personenkreis auch vielleicht möglichst klein halte, weil es meistens zu Chaos führt. Je mehr Personen da beteiligt sind, dann hat schnell mal jemand was hochgeladen, der nicht wusste, dass man das so nicht darf. Also dementsprechend da natürlich klar erstmal wissen, wer ist da tätig und diese Personen schulen und klare Regeln aufstellen. Bedeutet, man begrenzt sich zum Beispiel auf jeden Fall auf die gewerbliche Bibliothek.

Also den Bereich, den Instagram zum Beispiel vorsieht, wenn man einen gewerblichen Account hat. Und was natürlich daneben noch geht, ist GEMA-freie Musik. Das muss man aber eben dann auch ganz klar suchen und schauen, was benutzt man da. Ja, also, ja, da kann man, glaube ich, also GEMA-freie Musik, wie gesagt, muss man eben die Quelle für finden.

Muss man sich genauso mit beschäftigen, ob das jetzt gerade für meinen Zweck passt. Größter Kritikpunkt an diesen gewerblichen Bibliotheken, die es gibt, die es bei Instagram, also bei Meta gibt, Instagram für Facebook, bei TikTok und YouTube gibt es die teilweise auch. Größter Kritikpunkt ist aber der natürlich, dass die nicht so umfangreich sind und nicht so aktuell, nicht so up to date etc. Und deswegen nicht so attraktiv.

Das stimmt. Das liegt einfach daran, dass die jeweiligen Anbieter Lizenzvereinbarungen geschlossen haben im Hintergrund, damit sie diese Songs anbieten können. Und dass natürlich diejenigen, die Lizenzen vergeben, sagen, naja gut, okay, für Privatnutzung. Na, da geben wir diese Songs frei.

Da könnt ihr die vielleicht auch für einen geringen monetären Anteil lizenzieren, um sie euren Privatnutzern zur Verfügung zu stellen. Aber für die gewerbliche Nutzung geben wir die nicht her. Weil derjenige, der das gewerblich nutzt, der verdient damit Geld. Dann kann er auch ein bisschen Geld abgeben bei der gewerblichen Nutzung unserer Werke und kann das eben entsprechend vergüten.

So, das heißt, ich komme vielleicht zu dem Punkt, dass ich sage, ich möchte diesen Song nutzen. Der ist aber in keiner gewerblichen Bibliothek verfügbar. Dann habe ich im Prinzip drei Optionen. Die dritte endet dann wahrscheinlich so mit dem Punkt, den wir hier besprechen.

Aber welche zwei Optionen habe ich dann noch? Naja, entweder ich lasse es oder ich wende mich an die entsprechende Stelle, um mir eine Lizenz zu besorgen. Also ich meine, das ist natürlich auch, das heißt ja nicht immer, dass man da Unsummen bezahlen muss. Also ich glaube, es gibt durchaus auch Fälle, wo sich rechte Inhaber dann überlegen, auch wenn Person X mit so toller Reichweite das hier benutzt und ein entsprechendes Posting macht, dann habe ich da ja vielleicht auch was von, als rechte Inhaber der Musik.

Also da kann man sich durchaus einig werden. Es ist halt nur wichtig, das eben vorher zu klären und auch eindeutig zu klären. Weil nur dann hat man eben was in der Hand und kann klar sagen, hier, ich habe das benutzt. Das ist zwar nicht in der gewerblichen Bibliothek für mich zur Verfügung gewesen, aber ich habe das selber geklärt.

Ich durfte das benutzen. Und das ist halt der Punkt, der so funktioniert es. Und wenn ich dann aber sage, okay, das passt nicht in meinen Workflow, das ist mir auch nicht wichtig genug, der Post ist auch vielleicht einfach nicht so wichtig genug, da muss man sagen, okay, dann entweder lässt man es, man nimmt eine andere Musik, man erstellt sich mit KI irgendwas, das ist ja auch eine Option. Ja, oder in der Vergangenheit oder man ist irgendwie mal dahin gekommen, dass man gesagt hat, okay, aus irgendeinem Grund habe ich da was genutzt, was ich nicht hätte nutzen dürfen.

Ich dachte, ich wäre privat, war ich dann aber doch nicht. Und da kommt so ein Briefchen ins Haus geflattert. Auch wenn die das vielleicht nochmal am Rande. Briefchen kommen heutzutage auch nicht mehr ins Haus geflattert.

Abmahnungen per E-Mail sind husus und zulässig. Das ist vielleicht auch nochmal, das ist gelegentlich mal so eine Frage. Darf der mich da einfach per E-Mail abmahnen? Das muss per Post kommen.

Nö, muss es nicht. Und deswegen, da sollte man auch sich nicht drauf verlassen und sagen, ne, die E-Mail habe ich erstmal liegen gelassen, habe erstmal gewartet, bis das per Post kommt und dann kam was per Post, nämlich die Zustellung des Beschlusses zur einsweitigen Verfügung. Das sollte man durchaus ernst nehmen, auch wenn es nur in Anführungsstrichen per Mail kommt. Ja, genau, dann kommen wir doch jetzt mal zu den Do's and Don'ts in so einem Fall.

Eins hast du ja schon genannt gerade, also einfach liegen lassen, schlechte Idee, einfach liegen lassen und parallel aber alles löschen, was man da so verwendet hat. Und dann denken, damit ist es erledigt, auch schlecht. Auch schlecht, weil man im Zweifel vielleicht kein Beweismaterial hat. Also klar, löschen macht Sinn.

Es wäre aber sinnvoll, vorher wenigstens vielleicht Beweise zu sichern, Screenshots zu machen, sich zu notieren, von wann bis wann hat es denn überhaupt genutzt, wie lange war das online und dann zu löschen. Und dann aber auch, das ist auch wichtig, komplett löschen. Nicht irgendwie nur nicht mehr sichtbar für gewisse Nutzer oder so. Also da haben wir auch immer wieder Fälle, wo es dann heißt, ja, ich habe doch gelöscht und dann ist es aber doch noch aufbar.

Da muss man eben dann das aufpassen. Genauso, was man nicht tun sollte, einfach die Unterlassungserklärung, die man da meistens direkt mitgeliefert bekommt, mit der Abmahnung unterschreiben, schnell alles bezahlen, fertig. Klar, kann man natürlich machen, dann hat man Ruhe, ja, das stimmt. Man hat ja meistens auch wesentlich mehr bezahlt und wesentlich mehr sich zu Schadensersatz verpflichtet, als man das müsste.

Das ist vielleicht so ein, also ich stelle das, oder ich habe festgestellt, dass es so in diesen Bereichen, so in anderen Bereichen auch im Prinzip so drei Typen gibt. Drei Typen Mensch, die ganz grundsätzlich mit Problemen unterschiedlich umgehen und dann auch in solchen Fällen anders reagieren. Das eine sind die, okay, komm, ich bezahle das jetzt alles, dann ist alles gut. Die können mir ja nichts mehr, wenn ich jetzt einfach tue, was die sagen.

Stimmt. Das ist soweit richtig. Dann gibt es den zweiten Typ, das andere Extremkörner sagt, ich mache hier gar nichts, ich sehe es auch nicht ein. Da wird gar nichts bezahlt, da wird nichts unterschrieben.

Ist jetzt erstmal nicht ganz verkehrt. Irgendwann muss man aber gucken, dass man diese Schwelle zum, ich nehme das jetzt mal ernst und ich lasse mich vielleicht auch ein bisschen was ein, weil ich einsehe, dass jedenfalls die Rechtslage eine andere war, als ich sie empfunden habe. Und dann gibt es so diesen Mittelweg, der so ein bisschen was macht und das andere aber nicht und dann vielleicht relativ schnell auch kooperativ ist oder da irgendwie versucht, schnell eine Lösung zu finden. Und in der Tat der erste Punkt, sich einfach blind zu unterwerfen, weiß ich nicht, ob das immer der richtige Weg ist, weil in der Tat, man kann Unterlassungserklärung so oder so formulieren.

Man kann eine Unterlassungserklärung sehr stark in der Regel auch auf denjenigen, der sich da unterwirft, umformulieren. Vor allen Dingen muss man sich auch erst mal nicht zu mehr verpflichten als einer reinen Unterlassung. Es gibt ja durchaus auch mal Fälle, in denen da noch andere Sachen drinstehen, dass man sich auch gleich verpflichtet, bestimmte Zahlungen zu übernehmen. Das ist erst mal nicht notwendig, denn das ist ein Teil, wo man tatsächlich auch mal prüfen muss.

Es ist hoch umstritten, welche Lizenzgebühren jetzt tatsächlich fällig sind. Das hängt tatsächlich auch immer am rechte Inhaber, der dann belegen muss, was die Lizenzpraxis ist. Es gibt beim Streitwert eben Spielraum, je nachdem, was es für ein Fall ist. Da kommt es auch darauf an, was ist es für ein Werk, wie umfangreich habe ich es genutzt, ein Posting, mehrere Posting, Dauer etc.

Und in Summe ist es aber durchaus ratsam, das Ganze nicht zu einem gerichtlichen Verfahren weiterlaufen zu lassen, weil das jedenfalls hinsichtlich der Unterlassung voraussichtlich erfolgreich sein wird. Und die Unterlassung macht einen Großteil der Kosten aus. Also da bürdet man sich dann Kosten auf, die absolut vermeidbar sind. Und deswegen so sehr man sich wünscht, dass das Ganze irgendwie pauschal gelöst werden kann, ist es in aller Regel eine sehr individuelle Lösung.

Das muss man einfach sagen und das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt, dass man sich zunächst nicht verschrecken lässt. Man darf sich natürlich erschrecken, wenn man sowas bekommt, klar. Aber dann erstmal ganz sachlich darüber nachdenken und dann am besten natürlich innerhalb der Fristen, die da gesetzt sind, die sind relativ kurz zwar, Aber sich kümmern und entweder selber eine vernünftige Entscheidung treffen oder eben sich beraten lassen, natürlich ist es immer sinnvoll. Aber sich einfach auf den Rücken legen und mit den Füßen wackeln, weiß ich nicht, ob das immer der richtige Weg ist.

Genauso auf der anderen Seite das komplett ignorieren und sagen, hier gibt es überhaupt nichts. Führt meistens auch nicht zu einer Lösung, die dann, wenn man das Ende betrachtet, besser ist als das, was man am Anfang hätte erreicht. Ja, es ist im Endeffekt meistens eine wirtschaftliche Abwägung. Also juristisch gibt es da nicht so viel zu diskutieren, ob Ansprüche bestehen.

Die Frage ist, in welcher Höhe? Und in welcher Höhe erfüllt man die vielleicht dann auch ohne große Diskussion, um der anderen Seite auch das Interesse an einem Gerichtsverfahren zu nehmen? Das kann ja auch durchaus sein, dass man sich vielleicht nicht einig wird über die Höhe. Das ist aber dadurch, dass man schon Summe X gezahlt wird, einfach uninteressant wird für die andere Seite, da noch gerichtlich vorzugehen, diese Seite halt auch weiß, dass da nicht viel mehr rauszuholen sein wird.

Also meistens sind die Forderungen, die da gestellt werden, auch wenn es wenig Gerichtsurteile gibt, sind die doch höher als das, was dann ausgeurteilt wird in solchen Fällen. Davon kann man schon meistens ausgehen, dass ein Gericht jetzt nicht alles zusprechen würde, was in der Abmahnung so drin steht. Und dementsprechend ist das durchaus manchmal vielleicht auch eine Taktik zu sagen, ich erfülle das teilweise, was hier von mir gefordert wird, sodass einfach es für die andere Seite nicht mehr attraktiv ist, mich zu verklagen. Das kann vielleicht auch unter dem Aspekt sinnvoll sein, dass Rechtsschutzversicherungen meistens für diese Fälle nicht aufkommen und man dann eben immer damit rechnen muss, dass man zumindest noch zusätzliche Kosten hat, wenn man das dann bis zum Gerichtsverfahren kommen lässt.

Ja, deswegen einen klaren Kopf behalten und eine Lösung suchen, die dann sehr individuell aussehen kann, ist, glaube ich, sinnvoll. Und wie so oft, ich glaube, so haben wir es schon in vielen Fällen geendet, ja, irgendwo ein bisschen Vernunft verhalten lassen, ich glaube, das und sprechen, das hilft auch manchmal, wenn Leute miteinander reden, kann man… Ja, nur eine Sache, die mir gerade noch einfällt, die ich noch gerne klarstellen würde, weil mir das auch immer wieder begegnet, ist tatsächlich Fehlvorstellungen, die irgendwie auch im Internet verbreitet wird, dass sowas fake wäre oder nicht echt wäre oder irgendwie alles unberechtigt wäre. Also nur weil manche Kanzleien vielleicht viele Abmahnungen verschicken, heißt das nicht, dass die unberechtigt sind. Und das ist eigentlich, also ich hatte das noch nicht, dass sowas, dass so eine Abmahnung kam, die irgendwie nicht echt gewesen wäre.

Das taucht halt oft auf, wenn dann irgendwie gegoogelt wird und gewisse Kanzleien gegoogelt werden. Das ist nicht so. Also man darf auch für einen Urheber oder für einen Rechteinhaber ganz viele Abmahnungen verschicken. Und trotzdem sind die alle für sich genommen berechtigt.

Ja, also das ist auch Usus in der Rechtsprechung oder einheitliche Aussage der Rechtsprechung. Wenn es viele Rechtsverletzungen gibt, dann darf man auch viele Abmahnungen verschicken. Und die Abmahnung ist nun mal das Mittel, das im Gesetz vorgesehen ist. Ja, der Urheber soll abmahnen, bevor er ein gerichtliches Verfahren anstrebt.

Und da sage ich auch ganz klar, die Abmahnung ist das mildere Mittel als ein gerichtliches Verfahren. Also jeder, der eine Abmahnung kriegt, kann sich freuen, weil er noch kein Urteil bekommen hat oder keine einzweilige Verfügung, kann auch direkt eine einzweilige Verfügung werden. Da ist dann nachher weniger Spielraum, über eine Lösung zu diskutieren. Deswegen, das darf man, also über Art und Weise eines Vorgehens kann man immer streiten, ja.

Aber nur weil es viel ist, heißt es nicht gleich, dass es unzulässig ist. Ich glaube, das ist so. Ich glaube, das ist gut. Ich glaube, das sind die wesentlichen Punkte.

Wir haben, packen in die Shownotes bzw. in den begleitenden Blogbeitrag noch eine kleine Tabelle, die wir erstellt hatten zu den Musikbibliotheken der einzelnen Anbieter, wo es gewerblich überhaupt gibt und was davon genutzt werden darf und was nicht. Ich glaube, das ist ganz hilfreich. Ansonsten würde ich sagen, wenn das Thema für euch interessant ist, dann lasst uns das gerne wissen.

Wenn euch das gefallen hat, dass wir darüber sprechen, lasst uns das auch gerne wissen. Auf der Plattform eurer Wahl freuen wir uns über positive Bewertungen oder konstruktive Kritik. Immerher damit auch neue Themenideen. Da freuen wir uns, wenn es Input von außen gibt.

Sonst suchen wir was aus. Wir haben eine lange Liste. Und ich würde sagen, von meiner Seite, bis zum nächsten Mal und auf Wiederhören. Ja, von mir auch.

Vielen Dank fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal.

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