Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Nutzung von Musik bei TikTok – Rechte, Risiken und Abmahnungen

Musik macht Videos erst lebendig – gerade auf Plattformen wie TikTok. Doch wer Musik in seinen Clips verwendet, begibt sich schnell auf rechtlich dünnes Eis. Der Grund: Die in TikTok verfügbare Musikbibliothek ist in vielen Fällen nur für private Nutzung freigegeben. Sobald ein Account gewerblich genutzt wird – sei es durch Unternehmen, Selbstständige oder Influencer –, gelten strengere Regeln.

Wo die Risiken liegen

  • Urheberrechtsschutz: Sowohl Komposition als auch Text eines Songs sind in der Regel geschützt.
  • Private vs. gewerbliche Nutzung: Schon das Bewerben eigener Dienstleistungen oder Produkte reicht, um eine gewerbliche Nutzung anzunehmen.
  • Forderungen der Rechteinhaber: Unternehmen erhalten derzeit vermehrt sogenannte Berechtigungsanfragen oder sogar Abmahnungen wegen nicht lizenzierter Musiknutzung. Gefordert werden häufig Nachlizenzierungen im mittleren vierstelligen Bereich.

Abmahnung oder Berechtigungsanfrage?

Eine Berechtigungsanfrage wirkt zunächst weniger bedrohlich, ist aber rechtlich betrachtet kaum harmloser: Auch hier geht es um urheberrechtliche Ansprüche. Wer nicht reagiert, riskiert Folgeschritte – bis hin zur kostenpflichtigen Abmahnung oder Klage.

Prävention und Handlungsempfehlungen

  • Rechte prüfen: Vor Nutzung klären, ob Musik für gewerbliche Accounts freigegeben ist.
  • Kommerzielle Musikbibliotheken nutzen: TikTok und andere Plattformen bieten hierfür eigene Bereiche an.
  • Alternativen erwägen: GEMA-freie Musik oder selbst erstellte Sounds sind sichere Optionen.
  • Nicht ignorieren: Wer ein Schreiben erhält, sollte es ernst nehmen und rechtlich prüfen lassen, bevor er vorschnell zahlt oder gar nicht reagiert.

Fazit

Die Nutzung von Musik auf TikTok kann für Unternehmen schnell teuer werden. Wer rechtssicher handeln will, sollte sich frühzeitig mit den Nutzungsbedingungen auseinandersetzen und im Zweifel professionelle Beratung einholen. So lässt sich vermeiden, dass aus einem unterhaltsamen Video eine kostspielige Abmahnung wird.

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Shownotes

Weitere Folgen

Arbeitsrecht trifft Datenschutz – was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Bewerbung, Arbeitsvertrag, Home-Office oder Kündigung – überall werden personenbezogene Daten verarbeitet. In Folge 54 von Kaffeerecht zeigen wir, wo sich Arbeitsrecht und Datenschutz überschneiden, welche Regeln aus § 26 BDSG und der DSGVO gelten und wann Einwilligungen wirklich freiwillig sind.

Wir sprechen über:
• zulässige vs. verbotene Fragen im Bewerbungsprozess
• Lösch- und Aufbewahrungsfristen für Bewerbungs- und Personaldaten
• Home-Office, Bring-Your-Own-Device & Leistungs­kontrolle
• Video- und Software-Monitoring – wo die rote Linie verläuft
• Sonderfall Gesundheitsdaten und Krank­meldungen
• Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO

Zum Schluss erfährst du, welche Dokumentations- und Schulungs­pflichten Arbeitgeber beachten müssen, um Bußgelder und Reputations­schäden zu vermeiden.

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Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung: Rechte und Verfahren verständlich erklärt

„Wer schwerbehindert ist, ist unkündbar“ — dieses Missverständnis hält sich hartnäckig, auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite. In dieser Folge ordnen wir ein, was der Sonderkündigungsschutz tatsächlich leistet: Er verbietet Kündigungen nicht, sondern stellt sicher, dass eine Behinderung nicht der eigentliche Grund einer Kündigung ist.

Wir erklären die Begriffe — Behinderung, Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50, Gleichstellung bei einem GdB von 30 bis unter 50 —, das Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt, ohne dessen vorherige Zustimmung eine Kündigung nichtig ist, das Präventionsverfahren und seine Abgrenzung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sowie die wichtigsten Fristen: die sechsmonatige Wartezeit, die Drei-Wochen-Frist zur Mitteilung einer dem Arbeitgeber unbekannten Schwerbehinderung und die Drei-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage.

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Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit? Was das BAG zu Equal Pay entschieden hat

Das Bundesarbeitsgericht hat am 23. Oktober 2025 eine viel beachtete Entscheidung zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern gefällt. In der aktuellen Folge von Kaffeerecht sprechen wir über den sogenannten „Paarvergleich“ und erklären, wann Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Nachvergütung haben – und was Arbeitgeber jetzt besonders beachten müssen.

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