Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Die Kündigung aus Arbeitgebersicht

In der neuen Folge unseres Podcasts „Kaffeerecht“ dreht sich alles um ein Thema, das in der Praxis häufig unterschätzt wird: Die Kündigung aus Sicht des Arbeitgebers. Gerade kleine und mittlere Unternehmen erleben immer wieder, wie fehlerhafte Kündigungen vor dem Arbeitsgericht enden – oft teuer und unnötig.

Inhalt der Folge

Wir besprechen praxisnah und mit vielen Beispielen, worauf es ankommt, wenn man sich von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern trennen möchte – von den formellen Anforderungen über die richtige Zustellung bis zu den juristisch relevanten Kündigungsgründen.

Im Fokus stehen unter anderem:

  • ❗ Warum eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp nicht wirksam ist
  • 📬 Wie man den Zugang einer Kündigung rechtssicher dokumentiert
  • ⚖️ Was betriebs-, verhaltens- und personenbedingte Kündigungen unterscheidet
  • 🛡️ Welche Sonderregeln bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung und Betriebsratsmitgliedern gelten
  • 📖 Ein aufsehenerregendes Urteil zur Kündigung im Zusammenhang mit der Gründung eines Betriebsrats

Jetzt reinhören

Die Folge bietet nicht nur einen fundierten Überblick über das Thema, sondern auch unterhaltsame Einblicke in reale Fälle aus der Praxis – von Bauschaum im Briefkasten bis zur Kündigung per Zettelwurf ins Cabrio.

Shownotes

Weitere Folgen

Newsletter ohne Einwilligung. Was ist erlaubt?

In dieser Episode sprechen wir über die Frage, wann Unternehmen Newsletter ohne vorherige Einwilligung versenden dürfen – und was das neue EuGH-Urteil vom 13. November 2024 praktisch bedeutet. Wir erklären, warum fast jeder Newsletter rechtlich als Werbung gilt, weshalb die „Bestandskundenausnahme“ entscheidend ist und in welchen Fällen die Registrierung eines kostenlosen Nutzerkontos bereits als „Verkauf“ gilt. Damit erweitert das Urteil die Möglichkeiten für Marketing-Teams und schafft dringend benötigte Rechtssicherheit im E-Mail-Marketing. 

Gleichzeitig zeigen wir die Grenzen auf: Welche Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen, wo trotz Privilegierung Opt-out- und Hinweis­pflichten gelten und weshalb der Datenschutz (DSGVO) dennoch nicht vollständig verdrängt wird. Für Unternehmer:innen, Creator und Marketing-Teams ist diese Folge ein kompakter Leitfaden, um Newsletter rechtssicher und effektiv einzusetzen. 

Anhören »

Haftung von Gesellschaften und Gesellschaftern für Urheberrechtsverletzungen

In der 50. Folge von „Kaffeerecht“ werfen wir einen genauen Blick auf den Umfang der Haftung im Urheberrecht – insbesondere, wenn es um Unternehmen, Gesellschaften und ihre Gesellschafter geht. Dabei geht es nicht nur um Plattformen wie YouTube, sondern um die zentrale Frage: Wer haftet eigentlich bei einer Urheberrechtsverletzung? Mit einem aktuellen Urteil des OLG Köln als Aufhänger analysieren wir, wann Geschäftsführer und Gesellschafter persönlich zur Verantwortung gezogen werden können – und wann eben nicht.

Anhören »

Wann und warum werden meine Inhalte bei TikTok, YouTube und Co gesperrt?

In dieser Folge von „Kaffeerecht“ beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen rund um das Thema Inhaltssperrungen auf Online-Plattformen wie TikTok und YouTube. Wir besprechen das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) und Art. 17 der DSM-Richtlinie, erklären die Unterschiede zwischen Verletzer- und Störerhaftung und analysieren technische Abläufe am Beispiel von YouTube. Außerdem werfen wir einen Blick auf Memes und deren urheberrechtliche Bewertung sowie auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts München gegen TikTok.

Anhören »

Newsletter abonnieren

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Wir verwenden Brevo als unsere Marketing-Plattform. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Brevo zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.