Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Conni und das Recht am Meme – Zwischen Urheberrecht und Internetkultur

Die Kinderbuchfigur Conni sorgt derzeit nicht nur im Kinderzimmer für Gesprächsstoff, sondern auch in den sozialen Medien: Unzählige sogenannte „Conni-Memes“ kursieren online – viele davon humorvoll, manche überzogen, fast alle mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt. Doch was sagt das Recht dazu?

In der aktuellen Folge unseres Podcasts Kaffeerecht beleuchten wir die rechtlichen Hintergründe und werfen einen differenzierten Blick auf das, was erlaubt ist – und was nicht.

Zwischen Internetkultur und Urheberrecht

Auch wenn viele Memes harmlos wirken: Die Figur Conni ist urheberrechtlich geschützt – ebenso wie ihre charakteristische Darstellung. Das gilt auch dann, wenn Memes durch KI-Tools erstellt werden. Entscheidend ist, ob das Ausgangsmaterial ausreichend verändert wurde – oder ob eine bloße Kopie vorliegt.

Parodie, Pastiche & § 51a UrhG

Eine zentrale Rolle spielt dabei die neue gesetzliche Schranke in § 51a UrhG, die Parodien, Karikaturen und sogenannte Pastiches erlaubt – also humorvolle oder stilistische Auseinandersetzungen mit bestehenden Werken. Viele Conni-Memes könnten unter diese Schranke fallen – allerdings ist das im Einzelfall nicht immer eindeutig.

Und was sagt der Carlsen Verlag?

Der Verlag hat sich bereits zur Meme-Welle geäußert und signalisiert: Humorvolle, nicht-kommerzielle Memes werden aktuell toleriert – solange sie keine menschenverachtenden oder diskriminierenden Inhalte enthalten. Wer Conni jedoch zu Werbezwecken nutzt, bewegt sich schnell außerhalb des rechtlich Zulässigen.

5681eef3d3b64b86b133293588d753b5 Conni Meme Recht

Shownotes

Weitere Folgen

Kuriose Urteile aus dem Urheberrecht

Was haben fotografierende Affen, zweisekündige Musikschnipsel, Cheat-Software, Fototapeten und Drohnen gemeinsam? Sie alle haben bereits Urheberrechtsgeschichte geschrieben und für mehr oder weniger kuriose Urteile gesorgt. In dieser Podcast-Folge werfen wir einen Blick auf kurios anmutende Urteile zum Urheberrecht. Viel Spaß beim Hören!

Anhören »

Urheberrecht und Birkenstock-Sandalen

In dieser Folge von Kaffeerecht diskutieren wir ein brandaktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH): Birkenstock-Sandalen genießen keinen Urheberrechtsschutz. Was bedeutet das für Designer, Kreative und Unternehmen? Welche Schutzmöglichkeiten gibt es dennoch? Wir gehen der Frage nach, wann ein Design die nötige Schöpfungshöhe erreicht und was dieses Urteil für die Praxis bedeutet.

Anhören »

Arbeitsrecht trifft Datenschutz – was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Bewerbung, Arbeitsvertrag, Home-Office oder Kündigung – überall werden personenbezogene Daten verarbeitet. In Folge 54 von Kaffeerecht zeigen wir, wo sich Arbeitsrecht und Datenschutz überschneiden, welche Regeln aus § 26 BDSG und der DSGVO gelten und wann Einwilligungen wirklich freiwillig sind.

Wir sprechen über:
• zulässige vs. verbotene Fragen im Bewerbungsprozess
• Lösch- und Aufbewahrungsfristen für Bewerbungs- und Personaldaten
• Home-Office, Bring-Your-Own-Device & Leistungs­kontrolle
• Video- und Software-Monitoring – wo die rote Linie verläuft
• Sonderfall Gesundheitsdaten und Krank­meldungen
• Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO

Zum Schluss erfährst du, welche Dokumentations- und Schulungs­pflichten Arbeitgeber beachten müssen, um Bußgelder und Reputations­schäden zu vermeiden.

Anhören »

Newsletter abonnieren

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Wir verwenden Brevo als unsere Marketing-Plattform. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Brevo zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.